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LURZ+Arbeitszeitgesetz

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  • #16
    Die 90 Stunden-Doppelwoche bezieht sich auf die reine Lenkzeit.
    Der Tag besteht aus Schicht und Schichtpause... Schichtpause (9-11 Stunden), die gehören nicht zur Lenkzeit also auch nicht zu den 90 Stunden - wie auch Pausen, sonstige Arbeitszeiten und Bereitschaftszeiten die aber wohl zur Schicht gehören...
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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    • #17
      Wenn du in der 1. Woche deine Lenkzeit (max. möglich sind 56 Stunden weil 2x10 und 4x9 Stunden) dann darfst du in der 2. Woche nur 34 Stunden lenken. Die Woche darauf darfst du dann wieder 56 Stunden u.s.w. Ist aber nur ein Beispiel... wenn du z.B. in der 1.Woche 40 Stunden lenkst darfst du in der 2. Woche 50 Stunden... und so weiter... wichtig die gerechneten Wochen überschneiden sich also 1.+2. dann 2.+3. dann 3.+4. u.s.w. und immer muß eine Lenkzeit unter 90 Stunden rauskommen...
      MfG Der Tommy...
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      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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      • #18
        die normale Schichtzeit beträgt 13 Stunden pro Tag,diese kann 3 mal die Woche auf 15 Stunden verlängert werden...
        zu den 90 Stunden Arbeitszeit in der Doppelwoche zählen die Fahrzeit und Be-+Entladezeiten...
        nehmen wir mal den Fall an,das du bei einer 5-Tage-Woche pro Tag 9 Stunden fährst,hättest du allein mit der Fahrzeit deine Arbeitszeit in der Doppelwoche verbraucht...
        irgendwie wird es aber tolleriert,das man bei Ladetätigkeiten auf "Pause" stellt...
        ansonsten würden wahrscheinlich die wenigsten Fahrer mit der Arbeitszeit klar kommen

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        • #19
          @BORIS...wenn du in Frankreich nur 9 Stunden Pause machst,kannst du Schwierigkeiten bekommen,wenn du nicht vorher in deiner Schichtzeit eine zusammenhängende Pause von 3 Stunden hast...
          also ich mache deswegen in Frankreich immer 11 Stunden Pause und 13 Stunden Schichtzeit...
          alles andere kostet Geld

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          • #20
            Zitat von Großer Beitrag anzeigen
            die normale Schichtzeit beträgt 13 Stunden pro Tag,diese kann 3 mal die Woche auf 15 Stunden verlängert werden...
            zu den 90 Stunden Arbeitszeit in der Doppelwoche zählen die Fahrzeit und Be-+Entladezeiten...
            nehmen wir mal den Fall an,das du bei einer 5-Tage-Woche pro Tag 9 Stunden fährst,hättest du allein mit der Fahrzeit deine Arbeitszeit in der Doppelwoche verbraucht...
            irgendwie wird es aber tolleriert,das man bei Ladetätigkeiten auf "Pause" stellt...
            ansonsten würden wahrscheinlich die wenigsten Fahrer mit der Arbeitszeit klar kommen
            also gehört zu den 90 std in 2 wochen alles außer die pausen. richtig? dann dürfte ich durchschnittlich nur eine 45std woche haben,oder? neee, das kann doch nicht sein, oder doch!?

            naja, also beim be-entladen stell ich auch auf pause, sonst kommt man doch gar nicht hin mit seinen zeiten. also es wäre ja natürlich super geil, wenn man dann nicht auf pause stellen müsste...

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            • #21
              Gilt das nur für Deutschland, oder in der ganzen EU ?
              Kann ich in Deutschland bestraft werden, für etwas, was ich im Ausland gemacht habe ?
              Hat jemand Ahnung wie die LuR in Luxemburg sind? Und wie sieht es aus, wenn ich in Luxemburg arbeite, aber in Deutschland wohne, wenn da die LuR abweichen würden, würden dann für mich Luxemburger Gesetze oder Deutsche Gesetze gelten?

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              • #22
                so sieht es aus Sandra...
                aber wie Tommyk schon gepostet hat,kannst du in einer Woche maximal 56 Stunden haben,darfst dann aber in der Folgewoche nur noch 34 Stunden machen

                Kommentar


                • #23
                  Zitat von Boris Beitrag anzeigen
                  Gilt das nur für Deutschland, oder in der ganzen EU ?
                  Kann ich in Deutschland bestraft werden, für etwas, was ich im Ausland gemacht habe ?
                  Hat jemand Ahnung wie die LuR in Luxemburg sind? Und wie sieht es aus, wenn ich in Luxemburg arbeite, aber in Deutschland wohne, wenn da die LuR abweichen würden, würden dann für mich Luxemburger Gesetze oder Deutsche Gesetze gelten?
                  normal gelten sie EU-weit,wobei wie z.B. in Frankreich das Landesrecht vorrangig angewendet wird...
                  für Luxemburg gelten auch die EU-Vorschriften...
                  mittlerweile kann man in jedem Land für Vergehen,die in einem anderen Land begangen wurden,bestraft werden...
                  wobei ich mir da bei Nicht-EU-Ländern aber nicht ganz sicher bin...

                  Ergänzung: Wenn man Sonntagabend um 22 Uhr anfängt zu arbeiten,gilt der Sonntag als 1.Arbeitstag und da nach 6 Tagen eine Wochenendruhezeit von mindestens 24 Stunden gemacht werden muß,dürfte man den Samstag nicht mehr fahren

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                  • #24
                    Vielen Dank für eure Geduld.

                    Ich denke, ich werde mich schon noch daran gewöhnen, wenn es erst mal bei mir wieder soweit ist. Bis Juli habe ich ja noch etwas Zeit, und werde bestimmt noch einiges hier erfahren.

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                    • #25
                      Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                      so sieht es aus Sandra...
                      aber wie Tommyk schon gepostet hat,kannst du in einer Woche maximal 56 Stunden haben,darfst dann aber in der Folgewoche nur noch 34 Stunden machen
                      und da haltet ihr euch alle dran!?!?!?
                      kann die BAG oder polizei beim auslesen nicht sehen, wenn man über die 90std/2 wochen kommt?

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                      • #26
                        Zitat von Boris Beitrag anzeigen
                        Vielen Dank für eure Geduld.

                        Ich denke, ich werde mich schon noch daran gewöhnen, wenn es erst mal bei mir wieder soweit ist. Bis Juli habe ich ja noch etwas Zeit, und werde bestimmt noch einiges hier erfahren.
                        da brauchst du dich nicht für zu bedanken...
                        darür ist das Forum ja schließlich da,das man sich gegenseitig hilft und Informationen austauscht:)

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                        • #27
                          @ Großer:
                          Es heißt 56 Stunden Lenkzeit in der Woche. VO (EG) 561/2006 ist die Grundlage für diese Regelung. Es geht nicht um die Gesamtarbeitszeit pro Woche.
                          Es heißt 90 Stunden Lenkzeit in der Doppelwoche. Auch hierfür ist VO (EG) 561/2006 die Grundlage.
                          Die Gesamtarbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt. In der Regel 8, max. 10 Stunden am Tag wenn innerhalb von 4 Monaten ein Durchschnitt von max. 48 Stunden erreicht wird.
                          Du kannst nicht alles in einen Topf schmeißen und dann umrühren, das haut nicht hin...
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                          • #28
                            @ Sandra:
                            Natürlich ist es für die Kontrolleure ein leichtes Lenkzeitverstöße jeglicher Art aufzuspüren, mit dem Digitacho ist es noch einfacher geworden. Fahrerkarte und Massenspeicher des Kontrollgerätes auslesen, viele Sachen sind da schon auf den ersten Blick erkennbar... wenn nicht kann man immernoch die Daten von Fahrzeug (Massenspeicher) und Fahrerkarte gegenüberstellen... Falls der Fahrer die Karte rausgenommen hat... wenn dabei Unregelmäßigkeiten auftreten muß die Firma erklären wer gefahren ist. Wenn nicht kanns ganz böse werden. Wenn du mit Scheiben fährst ist es nur ein bischen schwerer, aber nicht unmöglich Verstöße aufzudecken...
                            MfG Der Tommy...
                            ___________________________________________

                            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                            • #29
                              Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                              @ Großer:
                              Es heißt 56 Stunden Lenkzeit in der Woche. VO (EG) 561/2006 ist die Grundlage für diese Regelung. Es geht nicht um die Gesamtarbeitszeit pro Woche.
                              Es heißt 90 Stunden Lenkzeit in der Doppelwoche. Auch hierfür ist VO (EG) 561/2006 die Grundlage.
                              Die Gesamtarbeitszeit ist im Arbeitszeitgesetz festgelegt. In der Regel 8, max. 10 Stunden am Tag wenn innerhalb von 4 Monaten ein Durchschnitt von max. 48 Stunden erreicht wird.
                              Du kannst nicht alles in einen Topf schmeißen und dann umrühren, das haut nicht hin...
                              die 48 std durchschnitt in 4 monaten--- die können ja dann nicht kontrolliert werden,oder?

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                              • #30
                                ist nicht so einfach, aber wenn bei mehreren Fahrern einer Firma Auffälligkeiten sind kann es passieren das die Firma zerpflückt wird... nicht umsonst sind die Unterlagen in der Firma mindestens 1 Jahr aufzubewahren... (Quelle: Art. 14 der VO(EWG) 3821/85 bzw. Art. 10 AETR)
                                MfG Der Tommy...
                                ___________________________________________

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