Moin liebe Mitstreiter,
seit Tagen suche ich mir im Internet den Buckel nach einem bestimmten Sachverhalt krumm,
kann aber nichts zum Thema auftreiben
Das kann 2 Gründe haben, erstens es gibt nichts dazu im Net,
oder zweitens, ich suche falsch.
Es geht in einer Diskussion in der Familie darum,
dass es aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage durchaus passieren kann, dass das Gas im Winter teils gar nicht, oder wenn doch nur in
geringen Mengen vorhanden sein könnte.
Nun die Fragen:
Bei einem "normalen" Gasausfall, (z. B Schäden an der Gasleitung, Reparatur oder Wartung) sind Mieter ja zu einer gewissen Mietminderumg berechtigt.
Z. B Ausfall Gasherd 10 %, Ausfall Heizung im Winter, 100%.
Wie sieht es bei einer Gaskrise, wie aktuell aus?
Ist ein Mieter berechtigt, bei höherer Gewalt wie Naturereignissen oder Krieg die monatliche Miete
um einen Teilbetrag zu kürzen?
Sind Vermieter im Falle eines Gasausfalls in der Pficht, dem Mieter die Wohnung alternativ warm zu machen, sprich muss der Vermieter durch andere technische Maßnahmen dafür sorgen, dass der Mieter es warm hat.
Muss er dem Mieter Radiatoren oder sonstige
Heizungen auf eigene Kosten zur Verfügung stellen?
Oder ist in einer solchen Ausnahmesituation jeder Mensch in der Eigenverantwortung?
Möchte zu diesen Fragen gern die Schwarmintelligenz unseres Forums nutzen
und bin gespannt, was dabei rauskommt.
Was sind Eure Einschätzungen, was ist faktisch zum Thema bekannt?
Gruß!
M.P.U
seit Tagen suche ich mir im Internet den Buckel nach einem bestimmten Sachverhalt krumm,
kann aber nichts zum Thema auftreiben
Das kann 2 Gründe haben, erstens es gibt nichts dazu im Net,
oder zweitens, ich suche falsch.
Es geht in einer Diskussion in der Familie darum,
dass es aufgrund der aktuellen weltpolitischen Lage durchaus passieren kann, dass das Gas im Winter teils gar nicht, oder wenn doch nur in
geringen Mengen vorhanden sein könnte.
Nun die Fragen:
Bei einem "normalen" Gasausfall, (z. B Schäden an der Gasleitung, Reparatur oder Wartung) sind Mieter ja zu einer gewissen Mietminderumg berechtigt.
Z. B Ausfall Gasherd 10 %, Ausfall Heizung im Winter, 100%.
Wie sieht es bei einer Gaskrise, wie aktuell aus?
Ist ein Mieter berechtigt, bei höherer Gewalt wie Naturereignissen oder Krieg die monatliche Miete
um einen Teilbetrag zu kürzen?
Sind Vermieter im Falle eines Gasausfalls in der Pficht, dem Mieter die Wohnung alternativ warm zu machen, sprich muss der Vermieter durch andere technische Maßnahmen dafür sorgen, dass der Mieter es warm hat.
Muss er dem Mieter Radiatoren oder sonstige
Heizungen auf eigene Kosten zur Verfügung stellen?
Oder ist in einer solchen Ausnahmesituation jeder Mensch in der Eigenverantwortung?
Möchte zu diesen Fragen gern die Schwarmintelligenz unseres Forums nutzen
und bin gespannt, was dabei rauskommt.
Was sind Eure Einschätzungen, was ist faktisch zum Thema bekannt?
Gruß!
M.P.U
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