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  • Grundsteuer 960 Prozent

    Lastenausgleichsgesetz – die stille Änderung zur Enteignung?



    Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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    • Lastenausgleich zum Wohle der Allgemeinheit.
      Wenn man sich überlegt, woraus sich diese "Allgemeinheit"
      in Deutschland mittlerweile zusammensetzt....
      Auch interessant zu wissen, ob auch Politiker mit ihrem Vermögen zum Lastenausgleich herangezogen würden.
      Dazu habe ich im Netz nichts finden können.
      Was ist mit Superreichen?

      Einerseits die Verursacher für Kriege heranziehen, nicht unschuldige Unbeteiligte zahlen lassen,
      andererseits genau steuern, wer- und in welchen Mengen Zugang zu Sozialsystemen bekommt,
      die diese weder mitaufgebaut noch durch ihre Leistung unterstützen.
      Weltsamariter spielen und den eigenen Mittelstand ausbluten lassen,
      der sein Leben lang für seine Existenz gearbeitet hat, ist definitiv der falsche Ansatz.
      Deutsche Bürger sind nicht schuldig an den Kriegen dieser Welt, haben diese nicht verursacht.
      Das war nach dem 2 Weltkrieg eine andere, nicht mit heute zu vergleichende Situation.
      Deutsche Bürger sollen aktuell also für die Misswirtschaft der Politiker der vergangenen 3 Jahrzehnte
      zur Verantwortung gezogen werden....



      Gruß!
      M.P.U
      Zuletzt geändert von M.P.U; 20.05.2023, 04:21.
      "Wer die Wahrheit sagt, braucht ein schnelles Pferd"

      chinesisches Sprichwort

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      • Grundsteuer – es geht weiter: Neue Pflichten für Immobilienbesitzer

        ​Wer glaubt, mit Abgabe der Grundsteuererklärung Anfang 2023 sei es getan gewesen, der täuscht sich: Im Rahmen der Grundsteuerreform kommen weitere Pflichten auf Immobilienbesitzer zu. Darauf weist die Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner hin.

        Mit der Abgabe der Grundsteuererklärung ist das Thema längst nicht beendet. Zum einen steht für alle Länder, die das Bundesmodell umgesetzt haben, 2029 eine Neubewertung an. Zum anderen warten auf Immobilienbesitzer neue Anzeige- und Mitwirkungspflichten. Darauf weist die Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner hin.

        Die auf Basis der abgegebenen Grundsteuererklärung neu ermittelten Grundsteuerwerte „finden ab dem 1. Januar 2025 Eingang in die Ermittlung des dann kommenden Grundsteuerbetrages“, erklärt Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Kanzlei.

        Anzeige von Änderungen: Was fällt darunter?

        „Darüber hinaus wird es künftig im Bundesmodell alle sieben Jahre zu einer Neubewertung der einzelnen wirtschaftlichen Einheiten kommen, so dass der nächste Hauptfeststellungszeitpunkt der 1. Januar 2029 sein wird.“

        Aber auch in der Zwischenzeit, also bis Ende 2028, kommen auf Immobilienbesitzer diverse Anzeigepflichten zu, wenn sich die tatsächlichen Verhältnisse ändern, so die Steuerkanzlei. Das gilt, wenn sich die Änderungen auf die Höhe des Grundsteuerwertes auswirken sowie auf die Vermögensart (Paragraf 218 Bewertungsgesetz), die Grundstücksart (Paragraf 249), oder wenn es zu einer erstmaligen Feststellung kommt.

        Beispiele sind Änderungen in der Besitzstruktur oder den tatsächlichen Verhältnissen nach dem 1. Januar 2022. Dazu zählen etwa Veränderungen am Grundstück, am Gebäude oder der Art der Nutzung.

        Franz erklärt, dass davon insbesondere Fälle erfasst sind, in denen ein bisher unbebautes Grundstück bebaut, ein Gebäude oder Gebäudeteil abgerissen, ein zuvor zu Wohnzwecken genutzter Gebäudeteil nun geschäftlich genutzt wird oder umgekehrt.

        Anzeigepflicht unabhängig von Wert und auch bei Minderung

        Ohne Bedeutung sei, ob im Fall von wertrelevanten Änderungen die Fortschreibungsgrenze in Höhe von 15.000 Euro erreicht wird. Die Anzeigepflicht bestehe trotzdem.

        Der Steuerberater weist darauf hin, dass das Gesetz die Anzeigepflicht allein an die tatsächliche Veränderung und ihre Relevanz für die Höhe des Grundsteuerwertes anknüpft, nicht an die konkrete Fortschreibungsrelevanz. Die Anzeigepflicht erfasst dem Wortlaut nach auch solche Umstände, die zu einer Minderung des Grundsteuerwertes führen.

        Welche Fristen zur Abgabe sind einzuhalten?

        Immobilienbesitzer müssen nach dem Bundesmodell die Anzeige zum Beginn des Kalenderjahres abgeben, das dem Jahr folgt, in dem sich etwas geändert hat. Die Frist dazu beträgt einen Monat. Sie beginnt mit dem Kalenderjahr, für das die Anzeige abzugeben ist.

        In den jeweiligen Ländermodellen Bayern, Hamburg und Niedersachsen sieht es etwas anders aus, so Franz. Hier müssen Anzeigen bis zum 31. März des jeweiligen Folgejahres abgegeben werden.

        „Künftig müssen alle Steuerpflichtigen mit Grundvermögen regelmäßig, spätestens jedoch im Januar des Folgejahres, prüfen, ob sich, und wenn ja in welchem Umfang, Änderungen in den tatsächlichen Verhältnissen seit dem letzten Feststellungszeitpunkt ergeben haben.“ Immobilienbesitzern mit großem Grundvermögen sei daher zu empfehlen, einen eigenen Prüfungspunkt zur Überwachung etwaiger grundsteuerlicher Erklärungs- oder Anzeigepflichten einzurichten.

        Sonderfall Erbbaurechtsgrundstücke

        Besonderheiten – und spezielle Mitwirkungspflichten – gibt es bei Erbbaurechtsgrundstücken und Grundstücken auf fremdem Grund und Boden. „Da in Erbbaurechtsfällen das Grundstück dem Erbbauberechtigten zugerechnet wird, ist folgerichtig auch der Erbbauberechtigte verpflichtet, die Feststellungserklärung oder Anzeige abzugeben“, so Franz.

        „Der Erbbauverpflichtete hat an der Erklärung oder Anzeige mitzuwirken.“ Bei einem Gebäude auf fremdem Grund und Boden ist der Grundstückseigentümer verpflichtet, die Steuererklärung oder Anzeige abzugeben. Der wirtschaftliche Eigentümer des Gebäudes hat mitzuwirken.

        Ist der Erklärungs- oder- Anzeigepflichtige zwischenzeitlich verstorben, trifft die Pflicht zur Abgabe der Erklärung oder Anzeige beziehungsweise zur Berichtigung dieser den Erben oder den Testamentsvollstrecker oder Nachlasspfleger.

        Wer glaubt, mit Abgabe der Grundsteuererklärung Anfang 2023 sei es getan gewesen, der täuscht sich: Im Rahmen der Grundsteuerreform kommen weitere Pflichten auf Immobilienbesitzer zu. Darauf weist die Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner hin.




        Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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        • Deutsche Bürokratie ist unerbittlich............der gläserne Steuerknecht!
          Die DDR ging unter, weil das Volk aufstand. Die BRD geht unter, weil das Volk schläft.

          Wer Olivgrün wählt, wählt Verarmung, Masseneinwanderung und Krieg!

          In der internationalen Politik geht es
          nie um Demokratie oder Menschenrechte.
          Es geht um die Interessen von Staaten.
          Merken sie sich das, egal was man Ihnen im
          Geschichtsunterricht erzählt.
          Egon Bahr

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          • Da sehnt man sich noch zu Arbeitszeiten auf einen glücklich und zufriedenen Ruhestand, sein Häuschen abbezahlt.... sich aus allem heraushalten, geht nicht.


            Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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            • Ich frage mich jetzt was hat das mit was hat das mit den Grünen Wähler zu tun für steuern ist lindner ( FDP) zuständig!!!

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              • Ging auf die Suche nach Grundsteuer und hier sind bereits Themen in dieser Richtung aufgetaucht, wollte keinen neues Thema aufgreifen.

                cavallo 09​ Ich frage mich jetzt was hat das mit was hat das mit den Grünen Wähler zu tun für steuern ist lindner ( FDP) zuständig!!!
                Lindner mit seinen 7 % wird von den Grünen total überrollt. Sogar Scholz gibt klein bei - und der hat die meisten %.

                Guggst du z. B. hier: Heizungs-Kompromiss: Auch der Kanzler muss seine Lektion lernen



                Zuletzt geändert von Manni-Blue; 22.06.2023, 11:53.


                Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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                • Manni-Blue Pipeline-Anschlag: Nord Stream 1: Marine auf geheimer Mission

                  Ein Aufklärungsschiff der Bundeswehr war kurz vor dem Anschlag in der Nähe des Explosionsortes der Pipeline Nord Stream 1.
                  Nord-Stream-Explosionen: Neue Spur führt nach Polen - Recherche bringt Land in Erklärungsnot

                  Bei den Ermittlungen zur Ursache geriet zunächst Russland ins Visier. Doch der Verdacht erhärtete sich nicht. Später führte eine Spur in die Ukraine. Jetzt scheint es einen neuen Ansatz zu geben. Eine zentrale Rolle bei den Anschlägen soll die „Andromeda“ spielen. Die Segelyacht verließ damals Wiek auf Rügen und fuhr direkt zur dänischen Insel Christiansø. Dort soll sie zwischen dem 16. und 18. September gewesen sein. Kurz darauf ereigneten sich in der Nähe die Explosionen an den Pipelines.

                  Ermittlungen zu Nord-Stream-Explosionen: Segelyacht „Andromeda“ legte zweimal in Polen an

                  Jetzt gibt es offenbar neue Erkenntnisse. ARD und Zeit berichteten in der Vergangenheit, dass die „Andromeda“ von einer Firma in Polen angemietet worden war, die Ukrainern gehört. So entstand die Spur in das Land. Doch Polen spielt bei den Ermittlungen zu den Anschlägen offenbar eine größere Rolle als bislang bekannt ist. Die Yacht könnte eine andere Route genommen haben.

                  Das haben Recherchen von ARD, Süddeutscher Zeitung und Zeit mit internationalen Partnern ergeben, schreibt tagesschau.de. Deren Untersuchungen bestätigte die Staatsanwaltschaft in Danzig sogar. Demnach machte die „Andromeda“ auf ihrer Fahrt nach Christiansø einen zwölfstündigen Stopp in Polen. Polnische Grenzbeamten hätten die Crew - sechs Personen - sogar kontrolliert. Diese hätten jedoch keine Auffälligkeiten festgestellt, geschweige denn „direkte Beweise dafür, dass Personen auf der Yacht an der Beschädigung der Nord-Stream-Pipelines beteiligt waren.“​

                  Nord-Stream-Explosionen: Recherche setzt Polen unter Druck

                  Die neue Wendung legt allerdings den Verdacht nahe, dass Polen zu wenig oder nicht alles Relevante mitteilte. Die neue Recherche erhöht jedenfalls den Druck auf Deutschlands Nachbarland in einem weiteren Punkt: Die „Andromeda“ machte auch später noch einmal Halt in Polen, und zwar am 19. September offenbar auf der Rückfahrt nach Deutschland in Kolberg. Dies habe eine Mitarbeiterin der Marina in dem Ostseebad bestätigt. Von Polen gab es dazu bislang keine Aussage.

                  Mit den neuen Erkenntnissen konfrontiert, teilte die Staatsanwaltschaft Danzig dem Rechercheteam lediglich mit: Es gebe nicht „irgendeinen Beweis, der auf eine Beteiligung von polnischen Bürgern an der Pipeline-Sprengung hindeuten würde.“ Polen hatte den Bau von Nord Stream 2 stets abgelehnt.







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                  • Bund der Steuerzahler zu Grundsteuer: „Märchen zerbröselt“

                    Der vom Finanzgericht des Bundeslandes geäußerte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der neuen Grundsteuer zeigt nach Ansicht des Bundes der Steuerzahler Rheinland-Pfalz, dass die Landesregierung auf das falsche Pferd gesetzt hat. Die neue Grundsteuer nach dem Bundesmodell wurde von der Politik als unbürokratisch, fair und verfassungsfest angepriesen. Doch dieses Märchen zerbröselt stückweise, teilte der Bund am Dienstag mit.

                    Das neue Grundsteuer-Modell sei so bürokratisch, dass es das Land Rheinland-Pfalz, aber auch viele Kommunen und Bürger nicht geschafft hätten, ihre Grundsteuererklärungen fristgerecht abzugeben. Allein in Rheinland-Pfalz gab es rund 280.000 Einsprüche gegen die Bescheide zur Berechnung der Grundsteuer – das spricht Bände, teilte René Quante mit, Geschäftsführer des Bundes der Steuerzahler in Mainz.

                    Kritik kam auch von den Freien Wählern im Landtag. Mit dem Urteil des Finanzgerichts müsse sich die Landesregierung die Frage gefallen lassen, ob sie die Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform einer hinreichenden Prüfung unterzogen habe, meinte Fraktionschef Joachim Streit. Das wäre dringend geboten gewesen. Denn im Licht der Geschehnisse rund um den Bundeshaushalt steht jetzt der Verdacht im Raum, dass es sich bei der Grundsteuerreform erneut um ein handwerklich schlecht gemachtes Gesetz handelt.

                    Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte am Montag mitgeteilt, an der Verfassungsmäßigkeit der gesetzlichen Bewertungsregeln für die neue Grundsteuer zu zweifeln. Man habe ernste Bedenken, dass die Regelungen des Bewertungsgesetzes überhaupt geeignet seien, eine realitäts- und relationsgerechte Grundstücksbewertung zu erreichen.

                    Das Finanzministerium in Mainz teilte dazu mit, man sei von der Verfassungsmäßigkeit des Bundesmodells überzeugt. Der Beschluss des Gerichts werde geprüft, über mögliche Rechtsmittel werde entschieden.




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                    • Grundsteuer: Juristen bezweifeln Rechtmäßigkeit der neuen Berechnung

                      ​Für Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) und ihr Haus bleibt die Reform bis zum Schluss voller Fallstricke: Nach einer gerichtlichen Bewertung aus Rheinland-Pfalz könnte die neue Berechnung der Grundsteuer doch noch gekippt werden. Das hoffen jedenfalls die Kritiker.

                      Für Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) und ihr Haus bleibt die Reform bis zum Schluss voller Fallstricke: Nach einer gerichtlichen Bewertung aus Rheinland-Pfalz könnte die neue Berechnung der Grundsteuer doch noch gekippt werden. Das hoffen jedenfalls die Kritiker.






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