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  • #31
    Zitat von Rottidog Beitrag anzeigen
    Im übrigen finde ich diese Diskussion um Arbeitszeiten von Selbstständigen sinnlos.
    Hallo @Rottidog,

    mag sein, dass du diese Diskussion sinnlos findet. Aber sie ist es nicht. Stell dir vor, du wirst auf einem Parkplatz von der BAG kontrolliert. Zeitgleich neben dir wird ein Selbständiger ebenfalls kontrolliert. Du hast deine 10 Stunden Arbeitszeit um eine halbe Stunde überschritten und der Selbständige um 2 Stunden. Du zahlst und der Selbständige lacht nur darüber, weil man ihm nichts ans Zeug flicken kann.
    Spätestens dann findest du die Diskussion nicht mehr sinnlos.

    Rama Anda

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    • #32
      Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
      Hallo @klafi56,

      vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. So steht zum Beispiel im Arbeitszeitgesetz ganz am Anfang, dass dieses Gesetz nur für Arbeitnehmer gilt. Es ist auch genau definiert, dass unter dem Begriff "Arbeitnehmer" der Angestellte und Arbeiter zu verstehen ist. Selbständige sind weder Arbeiter noch Angestellte. Für sie gibt es keine gleichwertige Vorschrift. Deshalb kann ein Selbständiger auch nicht bestraft werden, wenn er die für uns geltende Höchstarbeitszeit überschreitet. Es fehlt die Rechtsgrundlage.

      Für den angestellten Lkw-Fahrer gilt aber, dass eine Höchstarbeitszeit von 8 Stunden gilt. Sie darf auf maximal 10 Stunden verlängert werden. Lenkzeit ist Arbeitszeit. Folglich ist nach 10 Stunden Schluß. Die höchstzulässige Schichtzeit ist dabei völlig ohne Belang.
      Der Selbständige hat zwar die Beschränkung der Lenkzeit, aber nicht die Beschränkung nach dem Arbeitszeitgesetz. Er darf also noch 3,5 Stunden schuften. Der Arbeitnehmer nicht.

      Rama Anda
      Danke Rama Anda
      Man lernt doch nie aus!!
      Verlange nichts von anderen,was du nicht selber auch tun würdest:)

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      • #33
        Also irgendwas verstehe ich hier nicht richtig !
        Ich fahre jetzt 5 Jahre als Selbständiger Fahrer ohne eigenes Fahrzeug .
        Ich muß genau so wie jeder andere Fahrer , innerhalb von 24 Stunden meine 11 bzw. 9 Stunden Pause machen . Habe auch schon bei der BAG nachgefragt , die sagten zu mir das ich mich genau so an die Gesetze halten muß ,wie jeder andere auch . ( Find ich auch richtig )
        Bisher habe ich das auch fast immer getan. Man kann doch nicht alle Selbstst. Fahrer über einen Kamm scheren , schwarze Schafe gibt es sowohl bei Selbstst, wie auch bei Angestellten.
        @ Rama Anda , hast du was gegen Selbstständige Fahrer ?
        @ Klafi , glaub doch nicht immer alles , was manche User hier von sich geben .
        Kein Bier für Schröter



        Gruß Lutz

        Der Waldgeist

        Kommentar


        • #34
          Zitat von Lutz Beitrag anzeigen
          Also irgendwas verstehe ich hier nicht richtig !
          Ich fahre jetzt 5 Jahre als Selbständiger Fahrer ohne eigenes Fahrzeug .
          Ich muß genau so wie jeder andere Fahrer , innerhalb von 24 Stunden meine 11 bzw. 9 Stunden Pause machen . Habe auch schon bei der BAG nachgefragt , die sagten zu mir das ich mich genau so an die Gesetze halten muß ,wie jeder andere auch . ( Find ich auch richtig )
          Bisher habe ich das auch fast immer getan. Man kann doch nicht alle Selbstst. Fahrer über einen Kamm scheren , schwarze Schafe gibt es sowohl bei Selbstst, wie auch bei Angestellten.
          @ Rama Anda , hast du was gegen Selbstständige Fahrer ?
          @ Klafi , glaub doch nicht immer alles , was manche User hier von sich geben .
          Hallo @Lutz,

          der BAG-Mann hat ja recht, wenn er dich darauf hinweist, dass für dich auch die Lenk- und Ruhezeiten Gültigkeit haben. Das versuche ich ja schon in den letzten 1000 Postings zu erklären. Nur das Arbeitszeitgesetz findet auf dich keine Anwendung. Genau hier endet die Gleichbehandlung. Dir würde es doch auch nicht einfallen, das Mutterschutzgesetz auf deine Person auszudehnen, nur weil es dieses Gesetz gibt. Es gilt nur für Frauen. Solche Unterscheidungen gibt es nun mal in den Gesetzen. Ein Pendant, nämlich das Vaterschutzgesetz existiert nicht.

          Zu deiner Frage, ob ich etwas gegen selbständige Fahrer habe.
          Nein, ich habe nichts gegen selbständige Fahrer. Es ist ihre ureigene Entscheidung, was sie aus ihrem Leben machen. Ich habe nur etwas dagegen, dass sie legal völlig übermüdet am Straßenverkehr teilnehmen dürfen und eine rollende Zeitbombe darstellen. Dies natürlich nur, wenn der selbständige Fahrer seine Rechte kennt und sie voll ausnutzt.
          Es geht also nicht um den Fahrer an sich sondern um die Ungleichbehandlung und die Gefahr, die von ihm ausgeht. Keinesfalls geht das jetzt gegen dich persönlich.

          Sicher hast du Recht, wenn du behauptest, schwarze Schafe gibt es bei den angestellten Fahrern genauso wie bei den Selbständigen. Nur der kleine Unterschied ist eben, dass der angestellte Fahrer bestraft wird und der Selbständige nicht. Diese Tatsache hat ja noch weitreichendere Folgen. Der angestellte Fahrer wird wahrscheinlich aus dem Bußgeld seine Lehren gezogen haben und der Selbständige macht ungeniert weiter.

          Ich suche dir gleich mal einen Artikel raus, in dem das Thema behandelt wird.

          Rama Anda

          Kommentar


          • #35
            Hallo @Lutz,

            schau dir mal diese Kurzfassung eines Artikels an.


            Ich werde mir mal die Mühe machen, weitere Infos rauszusuchen, wo genau dieses Problem auf EU-Ebene angegangen werden soll.

            Rama Anda

            Kommentar


            • #36
              Fakt ist , wenn ich zB. in Frankreich kontrolliert werde , nützt mir das überhaupt nichts ,wenn ich denen meinen Gewerbeschein vorlege , auch nicht in der Franz. Übersetzung. (Selbst schon erlebt ) Bin dann aber mit den Flicks gut ausgekommen , weil ich mich mit ein bischen Witz und Humor einsichtig gezeigt habe . ( eben Schwein gehabt )
              Kein Bier für Schröter



              Gruß Lutz

              Der Waldgeist

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              • #37
                Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
                .es gab auch noch vor kurzem keine grenzwerte für illegale drogen, wir lebten nicht immer so nahe am paradies.
                Echt?Sag mir mal bitte einen Grenzwert für Illegale Drogen?Es gibt keine! Bereits der Nachweis im Blut,daß man Illegale Drogen Konsumiert hat,reicht für eine Strafe.Wobei THC Z.Bsp.bis zu drei Monate im Blut nachweisbar ist,die Wirkung aber schon lange verflogen ist...
                Wenn du mich liebst, dann zeig es mir!

                Wenn du mich hasst, dann sag es mir!

                Wenn du mich brauchst, dann melde dich!

                Und wenn du mit mir spielst,

                dann. . . . GEH ZUM TEUFEL und in der HÖLLE

                sehen wir uns wieder !!!!!!!!!!...........

                Kommentar


                • #38
                  Für die total Ungläubigen habe ich hier den Link zu der Arbeitszeitrichtlinie der EU. Die entscheidenen Artikel habe ich hier reinkopiert.

                  (7) Es ist klarzustellen, dass Fahrpersonal, das vom Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie ausgeschlossen ist, mit Ausnahme der selbständigen Kraftfahrer, den Mindestschutz genießt, der in der Richtlinie 93/104/EG vorgesehen ist. Dieser Mindestschutz umfasst die bestehenden Bestimmungen über ausreichende Ruhezeiten, die durchschnittliche wöchentliche Höchstarbeitszeit, den Jahresurlaub und bestimmte grundlegende Vorschriften für Nachtarbeit, insbesondere Untersuchungen des Gesundheitszustandes.
                  (8) Da selbständige Kraftfahrer vom Anwendungsbereich der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 erfasst, vom Anwendungsbereich der Richtlinie 93/104/EG jedoch ausgenommen sind, sollten diese Kraftfahrer gemäß den Bestimmungen von Artikel 2 Absatz 1 vom Anwendungsbereich der vorliegenden Richtlinie vorläufig ausgenommen werden.


                  Und hier kann alles nachgelesen werden:








                  Kommentar


                  • #39
                    Zitat von Lutz Beitrag anzeigen
                    Fakt ist , wenn ich zB. in Frankreich kontrolliert werde , nützt mir das überhaupt nichts ,wenn ich denen meinen Gewerbeschein vorlege , auch nicht in der Franz. Übersetzung. (Selbst schon erlebt ) Bin dann aber mit den Flicks gut ausgekommen , weil ich mich mit ein bischen Witz und Humor einsichtig gezeigt habe . ( eben Schwein gehabt )
                    Das Problem ist, dass die Arbeitszeitgesetze in den europäischen Ländern nicht einheitlich geregelt sind. Diese unterliegen alleine der Hoheit des jeweiligen Landes.
                    Sobald du eine Grenze überfährst, hast du dich an die Gesetze des jeweiligen Landes zu halten.

                    Rama Anda

                    Kommentar


                    • #40
                      Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                      Hallo @Rottidog,

                      mag sein, dass du diese Diskussion sinnlos findet. Aber sie ist es nicht. Stell dir vor, du wirst auf einem Parkplatz von der BAG kontrolliert. Zeitgleich neben dir wird ein Selbständiger ebenfalls kontrolliert. Du hast deine 10 Stunden Arbeitszeit um eine halbe Stunde überschritten und der Selbständige um 2 Stunden. Du zahlst und der Selbständige lacht nur darüber, weil man ihm nichts ans Zeug flicken kann.
                      Spätestens dann findest du die Diskussion nicht mehr sinnlos.

                      Rama Anda

                      Doch,weil mich diese Diskussion nicht davor bewahrt zu bezahlen,oder etwa doch???
                      Wenn du mich liebst, dann zeig es mir!

                      Wenn du mich hasst, dann sag es mir!

                      Wenn du mich brauchst, dann melde dich!

                      Und wenn du mit mir spielst,

                      dann. . . . GEH ZUM TEUFEL und in der HÖLLE

                      sehen wir uns wieder !!!!!!!!!!...........

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                      • #41
                        Zitat von Rottidog Beitrag anzeigen
                        Echt?Sag mir mal bitte einen Grenzwert für Illegale Drogen?Es gibt keine! Bereits der Nachweis im Blut,daß man Illegale Drogen Konsumiert hat,reicht für eine Strafe.Wobei THC Z.Bsp.bis zu drei Monate im Blut nachweisbar ist,die Wirkung aber schon lange verflogen ist...
                        Sorry, das ist so nicht ganz richtig...

                        1.Fall:
                        In Ihrem Blut wurden sowohl aktives THC als auch ein Wert von mehr als 5 ng/ml Blut THC-COOH gefunden.
                        Konsequenz: Ohne Ausfallerscheinungen ist dies eine Verkehrsordnungswidrigkeit: Sie bekommen 1 Monat Fahrverbot, vier Punkte in Flensburg und müssen ein Bußgeld sowie die Auslagen der Polizei bezahlen (Blutuntersuchung). Macht summa summarum ca. 550,- Euro.

                        Mit Ausfallerscheinungen stellt dies eine Straftat dar (Trunkenheitsfahrt) und wird entsprechend härter bestraft.

                        Außerdem wird Ihre Fahrerlaubnisbehörde Ihre Fahreignung anzweifeln und eine MPU von Ihnen verlangen. Vorher wird Ihnen Ihr Führerschein entzogen und Sie bekommen ihn erst bei bestandener MPU zurück.
                        Beim Führerschein gilt die sogenannte „Beweislastumkehr“, dass heißt SIE müssen der Fahrerlaubnisbehörde beweisen, dass SIE auch wirklich weiterhin geeignet sind, überhaupt ein Fahrzeug im Straßenverkehr zu führen.


                        2.Fall:
                        In Ihrem Blut wurde lediglich das Abbauprodukt THC-COOH mit einer Konzentration zwischen 5 ng/ml und 75 ng/ml gefunden.
                        Konsequenz: Keine strafrechtlichen Maßnahmen. Auf jeden Fall müssen Sie die Auslagen der Polizei tragen (Blutuntersuchung).
                        Ihre Fahrerlaubnisbehörde wird Ihre Fahreignung anzweifeln, verlangt aber häufig keine MPU sondern lediglich ein ärztliches Gutachten zur Klärung Ihrer Konsumgewohnheiten.


                        3. Fall:
                        In Ihrem Blut wurde kein aktives THC aber eine THC-COOH Konzentration von über 75 ng/ml gefunden.
                        Konsequenz: Sie tragen wieder die Auslagen der Polizei. Ihr Führerschein wird Ihnen entzogen. Da Ihre Fahrerlaubnisbehörde davon ausgeht, dass Sie regelmäßig konsumieren, werden Sie eine MPU machen müssen.


                        4.Fall:
                        In Ihrem Blut wurden nur aktives THC und THC-OH gefunden. Ablauf genau wie bei Fall 1.
                        Hier gab es schon mal Ausnahmen, die aber nicht verallgemeinert werden können.


                        5.Fall:
                        In Ihrem Blut wurde kein aktives THC und eine THC-COOH Konzentration von unter 5 ng/ml gefunden.
                        Konsequenz: Keinerlei weitere Konsequenzen. Wenn Sie Pech haben müssen Sie allerdings die Auslagen der Polizei für die Blutuntersuchung bezahlen. Aber das war es dann auch.

                        Wichtige Anmerkung zum aktiven THC:
                        Ich möchte hier noch auf einen wichtigen Schwellenwert hinweisen: Wenn man 1 ng/ml oder weniger aktives THC im Blut hat, dann muss man noch keine MPU absolvieren. Die Existenz dieses Grenzwertes in der Verwaltungspraxis geht auf folgenden Beschluss des BVerfG vom 21.12.2004 zurück:

                        http://www.jurathek.de/showdocument....178261&ID=7479


                        Das wären jetzt erst mal die möglichen Szenarien gewesen. Die Erfahrung lehrt uns:
                        In den meisten Fällen liegt Fall 1 vor.

                        So sieht nun der Zeitablauf aus (für Fall 1)
                        -Kontrolle mit Blutabnahme
                        -Blutuntersuchung
                        -Ihnen wird ein Bussgeldbescheid zugestellt: 250 Euro, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot, außerdem müssen Sie noch die Blutuntersuchung bezahlen
                        -Die Fahrerlaubnisbehörde meldet sich bei Ihnen (das kann schon mal mehrere Monate dauern) und verlangt eine MPU von Ihnen. Gleichzeitig wird Ihnen Ihr Führerschein entzogen.
                        (Quelle: http://forum.jurathek.de/showthread.php?t=6918)
                        Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

                        Kommentar


                        • #42
                          Zitat von klafi56 Beitrag anzeigen
                          Bin ich jetzt schon so lange zu hause,das ich irgend was verpasst habe.
                          Wenn ich 10 std. reine Fahrzeit bis zum kunden brauche. Dann habe ich 11,5 std. von meiner Schichtzeit weg. Dann kann ich aber doch noch 3,5 std. abladen,und dann ab in die Haia....Ob ich nun selbstständig bin oder angestellt,vor dem Gesetz sind alle gleich!!!
                          Das versuche ich jetzt schon die ganze Zeit, ihm beizubringen. :D
                          "Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Leute ohne Laster auch wenig Tugenden haben." Abraham Lincoln

                          Kommentar


                          • #43
                            Zitat von Rottidog Beitrag anzeigen
                            Doch,weil mich diese Diskussion nicht davor bewahrt zu bezahlen,oder etwa doch???
                            Hallo @Rottidog,

                            natürlich bewahrt dich diese Diskussion nicht davor, zu bezahlen. Und natürlich sieht man das alles locker, wenn man bisher ungeschoren davon kam.
                            Spätestens aber dann, wenn du mal für die Überziehung der Arbeitszeit ein Bußgeld zahlen musst, dann wird es dich mächtig wurmen, dass andere das nicht müssen. Und es wird dich auch dann wurmen, wenn dein Chef dich rausschmeißt, weil er keine Arbeit mehr für dich hat, stattdessen aber einen Selbständigen nimmt, der wie ein Sklave schuftet.

                            Schau dich mal um bei den Paketdiensten. Da ist es schon gang und gäbe, als selbständiger Fahrer unterwegs zu sein. Ich glaube, UPS ist der einzige Paketdienst, wo man das noch nicht macht.
                            So ein Paketdienstfahrer kann 15 Stunden durcharbeiten, inklusive einer Pause von 45 Minuten. Im Nahverkehr kommen diese Leute meist gar nicht an die Grenzen der erlaubten Lenkzeit.
                            Und genau hier zeigt sich die Ungerechtigkeit und die Ausbeutung des Menschen am deutlichsten.

                            Rama Anda

                            Kommentar


                            • #44
                              Zitat von Maro Beitrag anzeigen
                              Das versuche ich jetzt schon die ganze Zeit, ihm beizubringen. :D
                              Hallo @Maro,

                              ich versuche heute abend mal, die Auswertung aus dem Digi-Tacho einzuscannen. Die Software beinhaltet alle Gesetze der EU und auch national, die für uns Fahrer in Frage kommt. Eines kannst du mir glauben. Der Digi lügt nicht.

                              Rama Anda

                              Kommentar


                              • #45
                                Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                                Hallo @Maro,

                                ich versuche heute abend mal, die Auswertung aus dem Digi-Tacho einzuscannen. Die Software beinhaltet alle Gesetze der EU und auch national, die für uns Fahrer in Frage kommt. Eines kannst du mir glauben. Der Digi lügt nicht.

                                Rama Anda
                                Nein, das tut er nicht... aber für den sind 15 Stunden auch fünfzehn Stunden und er sieht nicht, ob in der Pause was getan wurde oder nicht. :thinking:
                                "Ich habe die Erfahrung gemacht, dass Leute ohne Laster auch wenig Tugenden haben." Abraham Lincoln

                                Kommentar

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