Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Gleiches Recht für alle?

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #16
    Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
    wie auch immer du § nennst welche dir grad mal nicht in den kram passen ändert nix daran das diese existieren und rechtsgültigkeit besitzen.

    wenn du behauptest das selbständige im gegensatz zu unselbständigen 15h arbeiten DÜRFEN ist das ganz einfach falsch!

    1. darf niemand 15h
    2. dürfen alle gleichlang.

    ob dir das nun passt oder nicht ist dabei nicht wirklich entscheidend.

    und ich muss dir garnichts widerlegen oder beweisen.

    du stellst irgendwelche abstrusen behauptungen ins forum und andere sollen diese beweiskräftig widerlegen? seltsame regeln...

    Hallo @laaangsaaaam,

    du bist ein komischer Mensch! Ich habe dich von Anfang an richtig eingeschätzt. Es lohnt sich nicht, mit dir mal eine Sache auszudiskutieren. Jedenfalls dann nicht, wenn es scheinbar dein Ego ankratzt, etwas nicht zu wissen.

    Hier mal der Link zu einer Seite, die aufgrund des Inkrafttretens des § 21 a des Arbeitszeitgesetzes formuliert wurde. Beachte bitte auch den letzten Satz auf der letzten Seite.



    Und natürlich wissen wir beide sehr genau, dass alles, was von der Dekra kommt, nur wirres Zeug ist. Es kann eben nur einen Experten geben und der nennt sich hier @laaangsaaaam.

    Rama Anda

    Kommentar


    • #17
      und wieder sind wir am selben punkt...auch die dekra stellt das gesetz hier vereinfacht dar und benennt nicht die ausnahme regelnden punkte...dies beschrieb ich aber schon beim letzen mal und deshalb weigere ich mich hier schon wieder die selben ausführungen zum gleichen thema zu schreiben...

      und du solltest aufhören dir immer die absätze rauszusuchen die gesetze so verkürzt darstellen das sie dir grad in den kram passen., sowas erhöht die unglaubwürdigkeit.
      männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
      Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

      Kommentar


      • #18
        Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
        und wieder sind wir am selben punkt...auch die dekra stellt das gesetz hier vereinfacht dar und benennt nicht die ausnahme regelnden punkte...dies beschrieb ich aber schon beim letzen mal und deshalb weigere ich mich hier schon wieder die selben ausführungen zum gleichen thema zu schreiben...

        und du solltest aufhören dir immer die absätze rauszusuchen die gesetze so verkürzt darstellen das sie dir grad in den kram passen., sowas erhöht die unglaubwürdigkeit.

        Hallo @laaangsaaaam,

        vielleicht bist du ja in der glücklichen Lage, mir erklären zu können, wie man einen Link zu einem Gesetz hier reinsetzen kann, welches gar nicht existiert. Ich jedenfalls bin dabei hoffnungslos überfordert.
        Deshalb noch mal deinem Nick entsprechend ganz langsaaaam.

        Es gibt die sogenannten Arbeitnehmer-Schutzgesetze, wie z.B. das Arbeitszeitgesetz, das Bundesurlaubsgesetz oder das Kündigungsschutzgesetz. Diese Gesetze haben ausdrücklich nur für Arbeitnehmer Gültigkeit. Diese Gültigkeit für Arbeitnehmer ist stets am Anfang der Gesetze genau definiert.
        Selbständige und Unternehmer sind keine Arbeitnehmer. Folglich haben diese Gesetze keine Gültigkeit für diesen Personenkreis.
        En entsprechendes Pendant, welches die Arbeitszeit für Selbständige regelt, das gibt es nicht. Folglich kann ich darauf auch nicht hinweisen.

        Die EU-Sozialvorschriften regeln die Lenk- und Ruhezeiten, aber nicht die Arbeitszeiten. Folglich gibt es auch hier nichts gleichwertiges, auf das man für Selbständige verweisen könnte.
        Ich kann also kein Gesetz vereinfacht oder verkürzt darstellen, welches es gar nicht gibt.

        Rama Anda

        Kommentar


        • #19
          du stellst ständig das arbeitszeitgesetz hier von irgendwelchen seiten verlinkt ein OHNE die entsprechenden passagen welche mögliche ausnahmen regeln.

          wenn man diese ausnahmeregelungen zu rate zieht wird sehr schnell deutlich das im wirtschaftlichen interesse und bei speziellen notwendigkeiten diese regeln gedehnt und gepresst, geweitet und angepasst werden können.

          daran ändert auch deine art und weise mich als dumm hinstellen zu wollen nichts.

          das diese gesetze auch nur annährend auf selbständige wirken könnten ist eine freie erfindung deinerseits, ich zumindest habe sowas nie behauptet.

          deine behauptung selbständige könnten neben 10h täglicher lenkzeit innerhalb irgendeines rechtlichen rahmens und im gegensatz zu arbeitnehmern 5h arbeiten ist, bleibt und wird immer sein: unwahr!

          auch wenn du hier klüfte zwischen angestellten und selbständigen gezogen sehen möchtest, es gibt sie einfach nicht!
          männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
          Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

          Kommentar


          • #20
            Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
            du stellst ständig das arbeitszeitgesetz hier von irgendwelchen seiten verlinkt ein OHNE die entsprechenden passagen welche mögliche ausnahmen regeln.

            wenn man diese ausnahmeregelungen zu rate zieht wird sehr schnell deutlich das im wirtschaftlichen interesse und bei speziellen notwendigkeiten diese regeln gedehnt und gepresst, geweitet und angepasst werden können.
            Hallo @laaangsaaaam,

            es ist nicht wirklich hilfreich, die Ausnahmeregeln hier groß und breit durchzudiskutieren. Jedenfalls dann nicht, wenn es um Grundsätze geht. Ausnahmen sind eben Ausnahmen und nicht die Regel. Ich bin immer Kühler gefahren. Natürlich konnte ich meine Arbeitszeit überziehen, wenn mir unterwegs das Aggregat verreckt ist.
            Und in dieser Richtung gibt es noch weitere Ausnahmen, die aber wie mein Beispiel alle etwas gemeinsam haben. Man kann diese Ausnahmen nicht planen und es muss ein sachlicher Grund vorhanden sein. Dieser Grund muss auch nachvollziehbar und beweisbar sein.
            Vor allem sind diese Ausnahmen nicht alltagstauglich.


            daran ändert auch deine art und weise mich als dumm hinstellen zu wollen nichts.
            Ich stelle dich nicht als dumm hin. Eher als stur und unbeweglich. Dummheit ist immer relativ und wird oft angenommen, obwohl nichts weiter als Unwissenheit dahinter steckt. Also bin ich mit einer solchen Beurteilung sehr vorsichtig.


            das diese gesetze auch nur annährend auf selbständige wirken könnten ist eine freie erfindung deinerseits, ich zumindest habe sowas nie behauptet.
            Natürlich hast du das nie behauptest. Hättest du das, wären wir ja einer Meinung. Irgendwie scheint es heute mit deiner Logik nicht so recht zu klappen. Und eine Erfindung von mir? Bestimmt nicht! Frag mal einen Selbständigen. Oder informiere dich mal, warum man jetzt verstärkt Jagd auf Scheinselbständige macht. Informiere dich mal, warum die Gewerkschaften seit Jahren dagegen protestieren, dass die Selbständigen genau die Praxis ausleben, die ich schon mehrfach geschildert habe.
            Aber wie schon geschrieben, Logik scheint nicht deine Stärke zu sein.


            deine behauptung selbständige könnten neben 10h täglicher lenkzeit innerhalb irgendeines rechtlichen rahmens und im gegensatz zu arbeitnehmern 5h arbeiten ist, bleibt und wird immer sein: unwahr!
            Dann sag du mir doch, welches Gesetz einen Selbständigen dazu zwingen sollte, die gleichen Pflichten bezüglich der Arbeitszeit einzuhalten. Es muss da ja irgendetwas geben. Ich weiß, dass es das nicht gibt. Ohne gesetzliche Beschränkung entfällt auch die Grundlage für eine Bestrafung.


            auch wenn du hier klüfte zwischen angestellten und selbständigen gezogen sehen möchtest, es gibt sie einfach nicht!
            Man muss ja nicht gleich von einer Kluft reden. Es gibt Unterschiede. Ob du das nun willst oder nicht, sie sind da. Und genau darüber reden wir (oder auch nicht).

            Rama Anda

            Kommentar


            • #21
              Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
              Hallo @laaangsaaaam,

              es ist nicht wirklich hilfreich, die Ausnahmeregeln hier groß und breit durchzudiskutieren. Jedenfalls dann nicht, wenn es um Grundsätze geht. Ausnahmen sind eben Ausnahmen und nicht die Regel. Ich bin immer Kühler gefahren. Natürlich konnte ich meine Arbeitszeit überziehen, wenn mir unterwegs das Aggregat verreckt ist.
              Und in dieser Richtung gibt es noch weitere Ausnahmen, die aber wie mein Beispiel alle etwas gemeinsam haben. Man kann diese Ausnahmen nicht planen und es muss ein sachlicher Grund vorhanden sein. Dieser Grund muss auch nachvollziehbar und beweisbar sein.
              Vor allem sind diese Ausnahmen nicht alltagstauglich.



              Ich stelle dich nicht als dumm hin. Eher als stur und unbeweglich. Dummheit ist immer relativ und wird oft angenommen, obwohl nichts weiter als Unwissenheit dahinter steckt. Also bin ich mit einer solchen Beurteilung sehr vorsichtig.



              Natürlich hast du das nie behauptest. Hättest du das, wären wir ja einer Meinung. Irgendwie scheint es heute mit deiner Logik nicht so recht zu klappen. Und eine Erfindung von mir? Bestimmt nicht! Frag mal einen Selbständigen. Oder informiere dich mal, warum man jetzt verstärkt Jagd auf Scheinselbständige macht. Informiere dich mal, warum die Gewerkschaften seit Jahren dagegen protestieren, dass die Selbständigen genau die Praxis ausleben, die ich schon mehrfach geschildert habe.
              Aber wie schon geschrieben, Logik scheint nicht deine Stärke zu sein.



              Dann sag du mir doch, welches Gesetz einen Selbständigen dazu zwingen sollte, die gleichen Pflichten bezüglich der Arbeitszeit einzuhalten. Es muss da ja irgendetwas geben. Ich weiß, dass es das nicht gibt. Ohne gesetzliche Beschränkung entfällt auch die Grundlage für eine Bestrafung.



              Man muss ja nicht gleich von einer Kluft reden. Es gibt Unterschiede. Ob du das nun willst oder nicht, sie sind da. Und genau darüber reden wir (oder auch nicht).

              Rama Anda

              zuerst einmal die lenk und ruhezeiten verordnung...ich dachte eigentlich das sei klar, diese besagt eindeutigst das niemand auch nicht der papst noch 5h schaffen darf wenn er 10h gelenkt hat, dann hat er nämlich schon minimum 1:30 pause gehabt und innerhalb seiner schichtzeit mindestens 2 abfahrtkontrollen.

              da man aber innerhalb eines 24h zeitraumes ein minimum von 9h ruhezeit einzuhalten hat bleiben unter 3:30h für arbeit...welcher art auch immer.

              desweiteren die stvo §1. jeder hat sich immer so zu verhalten das er andere..usw...sollte jedem bekannt sein der ne fahrerlaubniss hat, und da ist die nächste RECHTSGRUNDLAGE das sich niemand über gebühr erschöpft in den öffenlichen strassenverkehrbegibt.

              desweiteren besagt das arbeitszeitgestz deutlich!!! das ausnahmeregelungen auch in tarifverträgen oder betriebsvereinbarungen festgeschrieben werden können!

              und dies bedeutet grade nicht bei ausfall von diesem oder jenem sondern es bedeutet: wenn maschinen nur dann wirtschaftlich eingesetz werden können wenn.... . sind andere regelungen u treffen wenn: diese zeiten ausgeglichen werden (so haben z.b. viele kraftfahrer mehr als den auf eine 6tagewoche gerechneten gesetzlich vorgeschriebenen jahresmindesturlaub)

              ausnahmen wegen sonderfällen werden in gestzen nicht explezit beschrieben, sowas regeln kommentare, ergänzungen querverweise. wenn in einem gesetz ein ABER drinsteht dann gilt dieses als alternativlösung zur praktischen umsetzung.

              gesetze sind NICHT INTERPRETIERBAR sondern nur 1:1 anwendbar wie geschrieben, deshalb nennt man AMTSDEUTSCH auch schwierig.

              in jedem gesetz sind ausnahme und sonderregelungen das wirklich wichtige!!!

              und die behauptung das genau diese nicht diskusionswürdig seien ist eine der grössten rechtsverdrehungsfallen überhaupt.
              männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
              Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

              Kommentar


              • #22
                Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
                zuerst einmal die lenk und ruhezeiten verordnung...ich dachte eigentlich das sei klar, diese besagt eindeutigst das niemand auch nicht der papst noch 5h schaffen darf wenn er 10h gelenkt hat, dann hat er nämlich schon minimum 1:30 pause gehabt und innerhalb seiner schichtzeit mindestens 2 abfahrtkontrollen.
                Hallo @laaangsaaaam,

                ich kann die EU (VO) 561/2006 rauf und runterlesen, aber da steht nicht drin, wie lange jemand arbeiten darf. Da steht nur drin, wie lange man lenken darf und in welchem Zeitraum die Ruhezeit genommen werden muss.
                Die Arbeitszeiten werden ausschließlich national festgelegt.
                Lenken ist zwar auch Arbeitszeit, aber beileibe nicht die einzige.


                desweiteren die stvo §1. jeder hat sich immer so zu verhalten das er andere..usw...sollte jedem bekannt sein der ne fahrerlaubniss hat, und da ist die nächste RECHTSGRUNDLAGE das sich niemand über gebühr erschöpft in den öffenlichen strassenverkehrbegibt.
                Dieser Paragraph kommt nur dann zum Tragen, wenn etwas passiert. Passiert nichts, kann dich auch keiner zur Verantwortung ziehen, weil nur der Fahrer selbst weiß, wie erschöpft er ist.


                desweiteren besagt das arbeitszeitgestz deutlich!!! das ausnahmeregelungen auch in tarifverträgen oder betriebsvereinbarungen festgeschrieben werden können!
                Fein! Ich kenne nicht einen Unternehmer oder Selbständigen, der für sich selber einen Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung abschließt. Da der Selbständige meist ein Ein-Mann-Unternehmer ist, wäre das absolut gaga.


                und dies bedeutet grade nicht bei ausfall von diesem oder jenem sondern es bedeutet: wenn maschinen nur dann wirtschaftlich eingesetz werden können wenn.... . sind andere regelungen u treffen wenn: diese zeiten ausgeglichen werden (so haben z.b. viele kraftfahrer mehr als den auf eine 6tagewoche gerechneten gesetzlich vorgeschriebenen jahresmindesturlaub)
                In solchen Fällen ist die Ausnahme bei der Gewerbeaufsicht anzumelden. Nicht gewusst? Dann weißt du es jetzt. Ein Unternehmer kann nicht von sich aus diese Entscheidung treffen. Er kann das nur in akuten Notfällen, wenn keine Zeit dafür bleibt, die Erlaubnis einzuholen. Ansonsten bekommt er eine Ausnahmegenehmigung (oder auch nicht).
                Und es ist ein schwerer Irrtum, anzunehmen, eine Erhöhung des Jahresurlaubs erfüllt die Voraussetzungen, innerhalb von 6 Monaten einen Durchschnitt von 48 Stunden/Woche zu ermöglichen.
                Das Arbeitszeitgesetz sagt ganz klar und deutlich, dass Urlaub, Feiertage und Krankheit bei der Berechnung des Durchschnittes keine Berücksichtigung findet. Und hier finde ich keine Ausnahmeregel.

                Es ist ungefähr so wie mit der Ausnahmeregel vom Sonntagsfahrverbot. Die Entscheidung trifft nicht der Unternehmer selber sondern die Behörde.


                und die behauptung das genau diese nicht diskusionswürdig seien ist eine der grössten rechtsverdrehungsfallen überhaupt.
                Sie sind genau dann diskussionswürdig, wenn man diese zum Thema eines Threads macht, weil man damit konfrontiert wird. Die Realität ist aber, dass ein normaler Lkw-Fahrer noch nicht mal weiß, dass es überhaupt Ausnahmeregeln gibt. Folglich ist diese Variante in einer Grundsatzdebatte von allgemeiner Bedeutung völlig fehl am Platze.
                Frag doch mal hier in die Runde, ob jemand in der Lage ist, mit solchen Ausnahmeregeln zu tricksen. Die Ausbeute wird mager sein.

                Rama Anda

                Kommentar


                • #23
                  ausnahmeregelungen dienen nicht zum tricksen sondern regeln die ausnahmen.

                  zitat:

                  Dieser Paragraph kommt nur dann zum Tragen, wenn etwas passiert. Passiert nichts, kann dich auch keiner zur Verantwortung ziehen, weil nur der Fahrer selbst weiß, wie erschöpft er ist.

                  zitat ende...da kann also jeder saufen bis zum pupillenverdreh...hauptsache es passiert nix??? seltsame definition....
                  männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                  Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

                  Kommentar


                  • #24
                    Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
                    ausnahmeregelungen dienen nicht zum tricksen sondern regeln die ausnahmen.

                    zitat:

                    Dieser Paragraph kommt nur dann zum Tragen, wenn etwas passiert. Passiert nichts, kann dich auch keiner zur Verantwortung ziehen, weil nur der Fahrer selbst weiß, wie erschöpft er ist.

                    zitat ende...da kann also jeder saufen bis zum pupillenverdreh...hauptsache es passiert nix??? seltsame definition....
                    Da muß ich jetzt auch mal meinen Senf dazu geben.Es ging um Erschöpfung,dafür gibt es keinen Grenzwert,bei Alkohol ist das genau geregelt,und da gibt es zum Glück keine Ausnahmen. Im übrigen finde ich diese Diskussion um Arbeitszeiten von Selbstständigen sinnlos. Mein Bruder ist selbstständig und wenn Er nach dem Arbeitszeitgesetz arbeiten würde,könnte Er seinen Laden zumachen,auch wenn es nix mit Transport zu tun hat,aber das Gesetz gilt ja für Alle(angeblich)
                    Wenn du mich liebst, dann zeig es mir!

                    Wenn du mich hasst, dann sag es mir!

                    Wenn du mich brauchst, dann melde dich!

                    Und wenn du mit mir spielst,

                    dann. . . . GEH ZUM TEUFEL und in der HÖLLE

                    sehen wir uns wieder !!!!!!!!!!...........

                    Kommentar


                    • #25
                      das gesetz gilt zwar für alle, bietet aber auch allen genügend rahmen für entsprechende ausnahmen, so arbeiten z.b. freilufthandwerker (dachdecker, gerüstbau, maurer....) in lichtreichen jahreszeiten und bei guter auftragslage wesentlich länger als das höchstmass der 10h täglich und dies oft auch an 5-6 tagen in der woche und der ausgleich dazu erfolgt in der regel nicht innerhalb der standardfrist.

                      und natürlich gibt es -noch- keinen grenzwert für erschöpfung...es gab auch zeiten ohne grenzwert für alkohol...es gab auch noch vor kurzem keine grenzwerte für illegale drogen, wir lebten nicht immer so nahe am paradies.

                      und öhm...ich diskutiere hier keinesfalls über arbeitszeiten von selbständigen, das war ich selbst lang genug um zu wissen das nach der "offiziellen" arbeitszeit die zweite schicht folgt.

                      einziger diskusionspunkt ist und bleibt die unhaltbare aussage das es kraftfahrer im güterverkehr gäbe die , mal ganz unabhänig von ihrer sozialen position, die - rechtlich abgesicherte- möglichkeit hätten nach 10 h fahren noch 5h zu arbeiten sowas ist übelste stammtisch propaganda, es ist unwahr und es ist durch nichts belegbar.
                      männer essen keinen honig - männer kauen bienen.
                      Nur weil du der Meinung bist, du wüßtest irgendwas, hat das mit der Wahrheit doch recht wenig zu tun

                      Kommentar


                      • #26
                        Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                        Wir müssen nach 10 Stunden Lenkzeit in die Heia oder an den Stammtisch im Autohof.
                        Bin ich jetzt schon so lange zu hause,das ich irgend was verpasst habe.
                        Wenn ich 10 std. reine Fahrzeit bis zum kunden brauche. Dann habe ich 11,5 std. von meiner Schichtzeit weg. Dann kann ich aber doch noch 3,5 std. abladen,und dann ab in die Haia....Ob ich nun selbstständig bin oder angestellt,vor dem Gesetz sind alle gleich!!!
                        Verlange nichts von anderen,was du nicht selber auch tun würdest:)

                        Kommentar


                        • #27
                          Zitat von klafi56 Beitrag anzeigen
                          Bin ich jetzt schon so lange zu hause,das ich irgend was verpasst habe.
                          Wenn ich 10 std. reine Fahrzeit bis zum kunden brauche. Dann habe ich 11,5 std. von meiner Schichtzeit weg. Dann kann ich aber doch noch 3,5 std. abladen,und dann ab in die Haia....Ob ich nun selbstständig bin oder angestellt,vor dem Gesetz sind alle gleich!!!
                          Hallo @klafi56,

                          vor dem Gesetz sind nicht alle gleich. So steht zum Beispiel im Arbeitszeitgesetz ganz am Anfang, dass dieses Gesetz nur für Arbeitnehmer gilt. Es ist auch genau definiert, dass unter dem Begriff "Arbeitnehmer" der Angestellte und Arbeiter zu verstehen ist. Selbständige sind weder Arbeiter noch Angestellte. Für sie gibt es keine gleichwertige Vorschrift. Deshalb kann ein Selbständiger auch nicht bestraft werden, wenn er die für uns geltende Höchstarbeitszeit überschreitet. Es fehlt die Rechtsgrundlage.

                          Für den angestellten Lkw-Fahrer gilt aber, dass eine Höchstarbeitszeit von 8 Stunden gilt. Sie darf auf maximal 10 Stunden verlängert werden. Lenkzeit ist Arbeitszeit. Folglich ist nach 10 Stunden Schluß. Die höchstzulässige Schichtzeit ist dabei völlig ohne Belang.
                          Der Selbständige hat zwar die Beschränkung der Lenkzeit, aber nicht die Beschränkung nach dem Arbeitszeitgesetz. Er darf also noch 3,5 Stunden schuften. Der Arbeitnehmer nicht.

                          Rama Anda

                          Kommentar


                          • #28
                            Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
                            ausnahmeregelungen dienen nicht zum tricksen sondern regeln die ausnahmen.

                            zitat:

                            Dieser Paragraph kommt nur dann zum Tragen, wenn etwas passiert. Passiert nichts, kann dich auch keiner zur Verantwortung ziehen, weil nur der Fahrer selbst weiß, wie erschöpft er ist.

                            zitat ende...da kann also jeder saufen bis zum pupillenverdreh...hauptsache es passiert nix??? seltsame definition....
                            Hallo @laaangsaaaam,

                            was ist an dieser Definition seltsam? Den Grenzwert für Alkohol im Straßenverkehr regelt nicht der § 1. Dafür gibt es einen eigenständigen Paragraphen, der diesen Wert festlegt.
                            Bleibt man unter dem Grenzwert, wird das für den Fahrer keine Folgen haben. Aber wehe, der Fahrer baut einen Unfall. Dann kommt dieser § 1 zum Tragen.

                            Ich stelle also fest, du verdrehst deine Pupillen vor deinen eigenen Definitionen.

                            Rama Anda

                            Kommentar


                            • #29
                              Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen
                              das gesetz gilt zwar für alle, bietet aber auch allen genügend rahmen für entsprechende ausnahmen, so arbeiten z.b. freilufthandwerker (dachdecker, gerüstbau, maurer....) in lichtreichen jahreszeiten und bei guter auftragslage wesentlich länger als das höchstmass der 10h täglich und dies oft auch an 5-6 tagen in der woche und der ausgleich dazu erfolgt in der regel nicht innerhalb der standardfrist.
                              Das Arbeitszeitgesetz schreibt auch für Freilufthandwerker eine Höchstarbeitszeit von 10 Stunden vor. Dass sie in der lichtreichen Jahreszeit länger arbeiten, bedeutet nicht gleich, dass sie das auch dürfen. Wo kein Kläger, da kein Richter.
                              Bei Kraftfahrern ist das aber anders. Sie sind im Gegensatz zum Dachdecker nachweispflichtig und werden viel stärker kontrolliert. Diese Transparenz der Arbeitszeiten macht die Sache eigentlich erst so brisant. Ich kenne nicht einen Dachdecker, der schon mal wegen einem Vergehen gegen das Arbeitszeitgesetz belangt wurde. Aber ich kenne unzählige Lkw-Fahrer, die schon Federn lassen mussten.

                              Eine weitere Eigenart der schonungslosen Anwendung des Arbeitszeitgesetzes liegt zum Beispiel auch in dem Unvermögen, für Lkw-Fahrer Lebensarbeitszeitkonten anzulegen. Diese Debatte ist politisch ja gerade aktuell. In allen Branchen geht es, nur nicht in unserer. Weil unsere Höchstarbeitszeit auf 48 Stunden in der Woche begrenzt ist, wären wir gar nicht in der Lage, ein solches Konto aufzubauen. Es würde bedeuten, hier entsteht Recht im Unrecht. Deshalb sind wir auch davon ausgeschlossen.

                              Rama Anda

                              Kommentar


                              • #30
                                Zitat von laaangsaaaam Beitrag anzeigen

                                einziger diskusionspunkt ist und bleibt die unhaltbare aussage das es kraftfahrer im güterverkehr gäbe die , mal ganz unabhänig von ihrer sozialen position, die - rechtlich abgesicherte- möglichkeit hätten nach 10 h fahren noch 5h zu arbeiten sowas ist übelste stammtisch propaganda, es ist unwahr und es ist durch nichts belegbar.

                                Hallo @laaangsaaaam,

                                ich hatte bereits eingeräumt, dass ich die Fahrtunterbrechungen nicht berücksicht hatte, die der Fahrer nach der EU-Vorschrift einhalten muss. Ich sehe nichts verwerfliches darin, einen Flüchtigkeitsfehler auch zuzugeben. Folglich bleiben noch 3,5 Stunden für den Selbständigen, die er innerhalb einer Schicht schuften darf.
                                Ich kann nur nicht erkennen, wieso meine Ausführungen unhaltbar sind. Mühsam ernährt sich das Eichhörnchen und ich habe schon eine ganze Menge Definitionen und logische Erklärungen geliefert. Von dir kamen immer nur stupide Sprüche, so wie jetzt auch.

                                Diese "übelste Stammtischpropaganda", wie du das nennst, fordert die EU seit Jahren schon vergeblich von unserem Land ein. Nur, es rührt sich nichts in unserem Parlament. Unsere Politiker sind ziemlich schwerfällig in solchen Dingen, wie ja das jüngste Beispiel der Fahrpersonalverordnung gezeigt hatte, wo man mehr als 1 Jahr vor sich hingeträumt hatte und sogar über einen Zeitraum von 9 Monaten ein rechtliches Vakuum in Kauf nahm.

                                Rama Anda

                                Kommentar

                                Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                                Einklappen

                                Online-Benutzer

                                Einklappen

                                194413 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 18, Gäste: 194395.

                                Mit 255.846 Benutzern waren am 26.04.2024 um 19:58 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                                Ads Widget

                                Einklappen
                                Lädt...
                                X