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  • #31
    Zitat von Divemaster Beitrag anzeigen
    Eben, es gilt ja nur 24 Stunden!
    Obwohl tatsächlich 36 Stunden gestanden!
    Artikel 4
    Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:

    „reduzierte wöchentliche Ruhezeit“ eine Ruhepause
    von weniger als 45 Stunden, die vorbehaltlich der
    Bedingungen des Artikels 8 Absatz 6 auf eine
    Mindestzeit von 24 aufeinander folgenden Stunden
    reduziert werden kann;


    Wenn du also statt 45 Stunden nur 44 Stunden gestanden hast ist das eine verkürzte WRZ... du hast um eine (in Zahlen "1") Stunden verkürzt und musst diese eine (verkürzte) Stunde nachholen... Es geht um eine Mindestzeit von 24 Stunden... Soviel zum Prinzip der verkürzten und nachzuholenden Zeit...

    Zitat von Divemaster Beitrag anzeigen
    Wo steht denn, das der "Ausgleich" auch aufgeteilt werden kann, nämlich in die schon abgehaltenen 12 Stunden und weitere 9 Stunden bei anderer Gelegenheit.
    Ich lese immer nur der "Ausgleich", aber nie, wie der definiert wird.
    Artikel 8
    (6) In zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen hat der
    Fahrer mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten:
    — zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder
    — eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine
    reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens
    24 Stunden. Dabei wird jedoch die Reduzierung durch
    eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen, die ohne
    Unterbrechung
    vor dem Ende der drittenWoche nach der
    betreffenden Woche genommen werden muss.


    Zitat von Divemaster Beitrag anzeigen
    Eine 24 Stunden WRZ muss ja auch ohne Unterbrechung abgehalten werden und bei der Verkürzung soll das erlaubt sein??
    Mal angenommen, ich steh zur WRZ im Ausland und mir gehen die Lebensmittel aus, würde ich nach Einhaltung von 24 Stunden zum 10 km entfernten Supermarkt fahren, wäre das möglich.
    Wenn mir das aber nach 36 Stunden einfällt, was dann??
    Na, ist doch eigentlich logisch... Unterbrichst du nach 24 Stunden hast du eine WRZ von 24 Stunden -unterbrichst du nach 36 Stunden, hast du eine WRZ von 36 Stunden... danach richtet sich die nachzuholende Zeit... und danach richtet sich auch der Beginn des ersten 24 Stunden Zeitraumes...
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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    • #32
      Um die Verwirrung hier mal komplet zu machen:
      Auch Deutschland ist ein AETR Staat wie alle EG Staaten im übrigen auch!!

      Zweifelsohne gilt in den EG Staaten die EU Verordnung 561/2006
      Doch sobald man z.B. in oder durch die Schweiz fährt ...

      Weitere Mitgliedsstaaten des AETR sind: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Kasachstan, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Norwegen, Republik Mazedonien, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Weißrussland, Zypern.

      Kommentar


      • #33
        Zitat von Divemaster Beitrag anzeigen
        Um die Verwirrung hier mal komplet zu machen:
        Versuchs doch mal...

        Zitat von Divemaster Beitrag anzeigen
        Auch Deutschland ist ein AETR Staat wie alle EG Staaten im übrigen auch!!
        Stimmt auffallend, Das AETR ist ein Übereinkommen... auch Vertrag genannt... den kann jeder unterschreiben, der dafür in Betracht kommt, der für würdig gehalten wird, dem's vorgelegt wird oder "was weiß der Teufel... legs mir hin... ich unterschreib's halt, wenn's mein Vorteil ist..."

        Zitat von Divemaster Beitrag anzeigen
        Zweifelsohne gilt in den EG Staaten die EU Verordnung 561/2006
        Jepp!

        Zitat von Divemaster Beitrag anzeigen
        Doch sobald man z.B. in oder durch die Schweiz fährt ...
        Jepp! Es ändert sich nichts, weil, wie du ja weißt... (...und uns nur prüfen willst...) die Schweiz die Regeln der EU/ EWR diesbezüglich anerkannt hat, um nicht als Spielverderber dazustehen...

        Zitat von Divemaster Beitrag anzeigen
        Weitere Mitgliedsstaaten des AETR sind: Albanien, Andorra, Armenien, Aserbaidschan, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Kasachstan, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Norwegen, Republik Mazedonien, Russische Föderation, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkei, Turkmenistan, Ukraine, Usbekistan, Weißrussland, Zypern.
        So viele Länder?! Echt,??? Dieses Abkommen?? Nur Spaß... Das Thema AETR Staaten hatten wir erst kürzlich in einem ähnlichen Zusammenhang... und dort wurden die AETR Staaten ebenfalls alphabetisch aufgelistet...
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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