Zitat von Divemaster
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Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck:
„reduzierte wöchentliche Ruhezeit“ eine Ruhepause
von weniger als 45 Stunden, die vorbehaltlich der
Bedingungen des Artikels 8 Absatz 6 auf eine
Mindestzeit von 24 aufeinander folgenden Stunden
reduziert werden kann;
Wenn du also statt 45 Stunden nur 44 Stunden gestanden hast ist das eine verkürzte WRZ... du hast um eine (in Zahlen "1") Stunden verkürzt und musst diese eine (verkürzte) Stunde nachholen... Es geht um eine Mindestzeit von 24 Stunden... Soviel zum Prinzip der verkürzten und nachzuholenden Zeit...
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(6) In zwei jeweils aufeinander folgenden Wochen hat der
Fahrer mindestens folgende Ruhezeiten einzuhalten:
— zwei regelmäßige wöchentliche Ruhezeiten oder
— eine regelmäßige wöchentliche Ruhezeit und eine
reduzierte wöchentliche Ruhezeit von mindestens
24 Stunden. Dabei wird jedoch die Reduzierung durch
eine gleichwertige Ruhepause ausgeglichen, die ohne
Unterbrechung vor dem Ende der drittenWoche nach der
betreffenden Woche genommen werden muss.
Zitat von Divemaster
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