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Arbeitszeitregelungen für LKW-Fahrer

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  • Arbeitszeitregelungen für LKW-Fahrer

    Hallo Leute,

    dass wir für die Lenk- und Ruhezeiten über Fahrerkarte und digitalem Fahrtenschreiber
    selbst gerade stehen müssen, ist ja klar. Aber wie sieht es nach den Arbeitszeitregelungen des
    Arbeitszeitgesetzes aus? Beides gilt ja gleichermaßen für uns.

    Schichtzeit pro Tag maximal 15h, mit maximal 10h Fahrzeit. Aber leider auch nur maximal
    10h Arbeitszeit. Und das sind ja alles schon Ausnahmeregelungen.

    Was macht ich also z.B. wenn Ihr pro Schicht, 9h gefahren seid und weitere 2h Ablade- und
    Ladezeiten hattet, die Ihr zumindest beaufsichtigen musstet, also keine Bereitschaftszeit?
    Also wären wir da schon bei unzulässigen 11h Arbeitszeit.

    Nach Gesetz müsstet Ihr nach Verstreichen der 10. Arbeitsstunde den Chef anrufen.
    Bereits auf dem Parkplatz stehen oder bei Stau den nächsten anfahren und Nachtrag erstellen.
    Den LKW aber stehen lassen. Auf den Ersatzfahrer warten oder mindestens 9h tägliche
    Ruhezeit einhalten.

    Immerhin scheint es ja so zu sein, dass für derartige Vergehen nur der Arbeitgeber und
    nicht der Fahrer zur Rechenschaft gezogen wird, da er die Überschreitung der Arbeitszeit
    auf Anordnung des Chefs begangen hat.

    Wie läuft das bei Euch?

    Gruß

    Frank

    Originalton DEKRA-Modulschulung:
    Ihr könnte keine 10h Fahrzeit pro Tag haben, da ihr mind. 15min Abfahrtkontrolle habt.
    Und auch keine anderen Arbeitszeiten, wie Laden und Beladen....

  • #2
    Die Dekra hat ungefähr Recht, da Abfahrtkontrolle gleich Arbeitszeit. Egal wie lange sie ist. Die 15 Minuten sind willkürlich. Aber unter 5 Minuten bekommst sicher keine vernünftige Abfahrtkontrolle hin. Und 5 Minuten sind schon sportlich.
    Andererseits machst ja auch keine große inspektion.

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    • #3
      10er bekommste wegen der Arbeitszeit nicht hin.
      Bei uns sollen mind 1 Std Arbeitszeit vermerkt werden, als gibts nur noch 9er Fahrzeiten.

      Abfahrtskontrolle ist nicht geregelt und unterscheidet sich ja, ob ich morgens einfach weiter fahre, oder ob ich den Auflieger wechsele.
      Letzteres dauert eben länger. Auf die Uhr schaue ich nicht. Geht halt los, wenn ich fertig bin.
      Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

      Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

      "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

      Kommentar


      • #4
        Zitat von FrankHa Beitrag anzeigen
        Hallo Leute,

        Was macht ich also z.B. wenn Ihr pro Schicht, 9h gefahren seid und weitere 2h Ablade- und
        Ladezeiten hattet, die Ihr zumindest beaufsichtigen musstet, also keine Bereitschaftszeit?
        Also wären wir da schon bei unzulässigen 11h Arbeitszeit.

        Nach Gesetz müsstet Ihr nach Verstreichen der 10. Arbeitsstunde den Chef anrufen.
        Bereits auf dem Parkplatz stehen oder bei Stau den nächsten anfahren und Nachtrag erstellen.
        Den LKW aber stehen lassen. Auf den Ersatzfahrer warten oder mindestens 9h tägliche
        Ruhezeit einhalten.
        Was soll das für ein Gesetz sein, dass mir vorschreibt, den Chef anzurufen? Und warum sollte man deswegen einen Nachtrag erstellen? Die Arbeitszeit steht doch auf der Karte. Ein Nachtrag macht keinen Sinn und ist technisch auch nicht möglich.

        Zitat von FrankHa Beitrag anzeigen

        Immerhin scheint es ja so zu sein, dass für derartige Vergehen nur der Arbeitgeber und
        nicht der Fahrer zur Rechenschaft gezogen wird, da er die Überschreitung der Arbeitszeit
        auf Anordnung des Chefs begangen hat.

        Ob der Arbeitgeber das angeordnet oder gebilligt hat, ist nur wichtig, wenn man seine Überstunden einklagen will. Das ArbZG fragt nicht nach den Gründen, warum ein Fahrer seine Zeiten überzogen hat. Es ist ein Schutzgesetz und deshalb verbietet sich eine Bestrafung des Fahrers. Der Schutzcharakter wird deutlich, weil nur der Arbeitgeber von den Behörden zur Rechenschaft gezogen wird. Der muss dafür Sorge tragen, dass der Arbeitnehmer die Zeiten einhält, ohne wenn und aber. Unter Umständen muss er das auch in Form von Abmahnungen oder Kündigungen durchsetzen, um straffrei aus der Sache rauszukommen.

        Viele Grüße

        Ramaanda

        Kommentar


        • #5
          Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen

          Was soll das für ein Gesetz sein, dass mir vorschreibt, den Chef anzurufen? Und warum sollte man deswegen einen Nachtrag erstellen? Die Arbeitszeit steht doch auf der Karte. Ein Nachtrag macht keinen Sinn und ist technisch auch nicht möglich.
          Hallo Ramaanda,
          da bist Du ja schon wieder
          mit Nachtrag meinte ich. dass ich es für sinnvoll hielte einen Ausdruck zu machen und auf der Rückseite die Übertretung des Arbeitszeitgesetzes zu begründen. Auch wenn ich selbst straffrei bliebe, müsste ich nicht doch wenigstens den Chef darauf hinweisen, dass die Arbeitszeitgrenze überschritten wird? Das würde ich im Interesse des Chefs so doch für sinnvoll halten. Deswegen einen kurzen Anruf beim Chef.

          Natürlich, wenn das sowieso niemanden interessiert in dem Unternehmen, brauche ich den Chef auch nicht anrufen. Hat dann sowieso keinen Zweck.
          Ich bin mir ohnehin sicher, dass in vielen vermutlich sogar in den meisten Firmen bloß auf die Lenk- und Ruhezeiten gesehen wird und nicht auf das Arbeitszeitgesetz. Aber nur solange das nicht regelmäßig streng überwacht wird. Im Sinne der Fahrer wäre das ja. Kann aber verstehen, dass der Spediteur um europaweit konkurrenzfähig zu sein, im Moment noch davon absieht, das streng einhalten zu wollen, z.B. wenn ein LKW in 2 Schichten rund um die Uhr fahren muss, da geht halt dann keine Übernachtung im Extremfall....

          Gruß
          FrankHa

          Kommentar


          • #6
            Zitat von FrankHa Beitrag anzeigen

            Hallo Ramaanda,
            da bist Du ja schon wieder
            mit Nachtrag meinte ich. dass ich es für sinnvoll hielte einen Ausdruck zu machen und auf der Rückseite die Übertretung des Arbeitszeitgesetzes zu begründen. Auch wenn ich selbst straffrei bliebe, müsste ich nicht doch wenigstens den Chef darauf hinweisen, dass die Arbeitszeitgrenze überschritten wird? Das würde ich im Interesse des Chefs so doch für sinnvoll halten. Deswegen einen kurzen Anruf beim Chef.

            Gruß
            FrankHa
            Hallo @FrankHa,

            wenn dir dadurch wohler ist, kannst du natürlich dem Chef mitteilen, dass du die Arbeitszeit überschritten hast. Es erschließt sich mir nur nicht, warum du das auf einem Ausdruck machen willst. Wenn du dem Chef deinen Arbeitszeitverstoß mitteilen möchtest, gibt es billigere Methoden. Ein einfacher Zettel wäre da passender als die Luxusvariante eines Tachoausdrucks. Was soll der Chef auch mit so einem Ausdruck machen? Ein Heilmittel ist es weder für dich noch für ihn.
            Nimm es mir nicht übel, aber wenn ich dein Chef wäre und bekäme von dir so einen Anruf, dass du die Arbeitszeit überzogen hast, würde ich dich insgeheim belächeln. Einen Nutzen hat der Anruf nicht! Die Zeit lässt sich ja nicht zurückdrehen. Und akzeptable Gründe für den Verstoß gibt es auch nicht. Das ArbZG erlaubt Überziehungen nur im Notfall. Die Meßlatte, was ein Notfall ist, liegt fast unerreichbar ganz oben.

            Der Chef ist verpflichtet, den Tacho regelmässig auszulesen, genauso wie die Fahrerkarte. Bei der Auswertung sieht er dann, wann du gegen das ArbZG verstoßen hast. Solange es nicht Gang und Gäbe ist sondern nur ab und zu mal, würde ich mir darüber keine Gedanken machen. Die Behörden tun das auch nicht.

            Im Übrigen ist es deine Aufgabe, die Arbeitszeit auch einzuhalten. Der Chef muss dir diese Einhaltung nur ermöglichen und das auch überwachen. Dass die Arbeitszeit sehr oft nicht eingehalten wird, ist ein Thema, welches man unendlich diskutieren kann.

            Viele Grüße

            Ramaanda

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            • #7
              Im besten Falle auf Std.-Lahn-Basis arbeiten, dann schauen Chefs schon danach, dass du nicht so viel verdienst.


              Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

              ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

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              • #8
                Also hinweisen braucht man ihn nicht, denn Chefe hat das zu überwachen und dich auf Verstöße hinzuweisen. Wenn ich was hab, bekomme ich da so ein Zettel in die Abrechnung. Den darf ich dann Unterschreiben, dass Chefe mich darauf hingewiesen hat.
                Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

                "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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                • #9
                  Der Ausdruck mit Hinweis und Begründung für Zeitüberschreitung hinsichtlich Arbeitszeitgesetz soll ja nicht für den Chef sein, sondern als Entlastung bei Kontrollen, wenn die Beamten das wirklich mal bemängeln. Wenn man im Stau steht müsste das als Begründung ja auch reichen.
                  Das Fahrer von sich aus entgegen der Anweisung des Chefs eine Zeitüberschreitung hinsichtlich Arbeitsschutzgesetz begehen, halte ich doch für eine seltene Ausnahme.
                  Die Fälle, dass die Disposition häufig zwangsläufig zur Überschreitung führt, dürfte da doch eher die Regel sein...

                  Kommentar


                  • #10
                    Das geht. Wir haben Vordrucke nach Paragraph 12. Ausdruck drann und 28 Tage mit schleppen
                    Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                    Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

                    "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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                    • #11
                      Zitat von Ralimann Beitrag anzeigen
                      Also hinweisen braucht man ihn nicht, denn Chefe hat das zu überwachen und dich auf Verstöße hinzuweisen. Wenn ich was hab, bekomme ich da so ein Zettel in die Abrechnung. Den darf ich dann Unterschreiben, dass Chefe mich darauf hingewiesen hat.
                      Ach bei uns gibts die Dina 4 Blätter, mit der Auflistung aller Verstösse des letzten Arbeitmonats. Werden von mir aber seit 2010 nicht mehr unterschrieben, da unsere Software Fehler aufgelistet hatte, die nachweislich keine waren.
                      Ich nehme die Auflistung zur kenntnis(Wenn ich denn mal eine bekomme) und das wars.

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                      • #12
                        Ja genau die meine ich. Da ich Standortfremd bin, liegen die der Abrechnung bei.
                        Obwohl.......................ich bekomme seit diesem Monat die Abrechnung aus ner Kloud und keine in Papierform.
                        Da müssen sie die Verstöße wohl extra schicken.
                        Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                        Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

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                        • #13
                          Zitat von FrankHa Beitrag anzeigen
                          Der Ausdruck mit Hinweis und Begründung für Zeitüberschreitung hinsichtlich Arbeitszeitgesetz soll ja nicht für den Chef sein, sondern als Entlastung bei Kontrollen, wenn die Beamten das wirklich mal bemängeln. Wenn man im Stau steht müsste das als Begründung ja auch reichen.
                          Das Fahrer von sich aus entgegen der Anweisung des Chefs eine Zeitüberschreitung hinsichtlich Arbeitsschutzgesetz begehen, halte ich doch für eine seltene Ausnahme.
                          Die Fälle, dass die Disposition häufig zwangsläufig zur Überschreitung führt, dürfte da doch eher die Regel sein...
                          @FrankHa,

                          du verwechselst da etwas. Ein Ausdruck mit Begründung für eine Zeitüberschreitung macht nur bei den Lenk- und Ruhezeiten Sinn. Ralimann hatte ja schon den Artikel 12 der 561/2006 ins Spiel gebracht. Der hat aber leider nichts mit Überschreitungen der Arbeitszeit zu tun. Die Sozialvorschriften regeln weder Arbeitszeiten noch Pausen. Deshalb kann Artikel 12 auch nicht die gewünschte Entlastung bringen.

                          Weder Polizei noch das BAG können mit einem Ausdruck aus dem Tacho etwas anfangen, wenn es um Arbeitszeitüberschreitungen geht. Sie können es nicht, weil die Kontrolle der Arbeitszeiten nicht ihr Aufgabengebiet ist und sie deswegen auch keine Bußgelder festlegen können. Die Kontrolle der Arbeitszeit unterliegt alleine den einzelnen Bundesländern, die hierfür spezielle Abteilungen der Gewerbeaufsicht eingerichtet haben.
                          BAG oder Polizei können allenfalls die Daten aus dem Tacho herunterladen und an die Gewerbeaufsicht des Landes senden. Diese Mühe machen sie sich aber nur bei "dicken Hunden", um es mal salopp zu formulieren. Ein Ausdruck nützt ihnen wenig bis gar nichts. Das, was auf dem Ausdruck steht, steht genau so auch in der Datei, die heruntergeladen wird. Für die Beamten ist es leichter, eine Datei an die zuständige Behörde zu schicken als einen Ausdruck aus dem Tacho. Wie schon geschrieben, kann der Beamte ja nichts kassieren, weil er nicht für Arbeitszeiten zuständig ist.
                          Erst der Beamte der Gewerbeaufsicht, der wahrscheinlich noch nie sein Büro für Kontrollen verlassen hat, setzt ein Bußgeld fest. Das Arbeitszeitgesetz kennt keine Ausnahmeregelungen wie in Artikel 12 der VO EU 561/2006. Da gibt es nur die abweichende Regelungen nach
                          § 7 ArbZG. Und die lassen keinen Spielraum für den Fahrer, auch nicht bei Stau. Das Bußgeld richtet sich an den Arbeitgeber. Davon kommt er nur selten runter, wenn er nicht nachweisen kann, dass er alles versucht hat, um den Fahrer zur Einhaltung der Vorschriften anzuhalten. Genau das ist auch der Grund, warum die Arbeitgeber dazu übergehen, von Zeit zu Zeit die Überschreitungen auszudrucken, mit einer Warnung zu arbeitsrechtlichen Maßnahmen zu versehen und anschließend vom Fahrer unterschreiben zu lassen.

                          Der Ausdruck aus dem Tacho spielt bei dem ganzen Procedere nicht die geringste Rolle und ist einfach nur nutzlos.

                          Viele Grüße

                          Ramaanda

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                          • #14
                            Sehr gut erkannt Ramaanda. So genau hatte ich es nicht gelesen.
                            Nutzt also nur etwas, wenn man die Arbeitszeit über die Schichtzeit ausdehnt, denn dann gibt es einen drauf, wegen Ruhezeitunterschreitung.
                            Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                            Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

                            "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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                            • #15
                              Zitat von Ralimann Beitrag anzeigen
                              Sehr gut erkannt Ramaanda. So genau hatte ich es nicht gelesen.
                              Nutzt also nur etwas, wenn man die Arbeitszeit über die Schichtzeit ausdehnt, denn dann gibt es einen drauf, wegen Ruhezeitunterschreitung.
                              Genauso ist es.

                              Viele Grüße

                              Ramaanda

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