Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Arbeitszeitregelungen für LKW-Fahrer

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • Manni-Blue
    antwortet
    LKW-Bußgeldkatalog Fahren ohne Fahrerkarte / 15. September 2023

    Inhaltsverzeichnis:https://www.bussgeldkatalog.org/lkw-...e-fahrerkarte/

    Einen Kommentar schreiben:


  • hobbylenker
    antwortet
    Ja, hat mich auch zunächst irritiert... denn eine reguläre Wochenlenkzeit von 59h ohne rgendwelche weiteren Randbedingungen, erschiene... komisch.
    Gruß
    Klaus

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ramaanda
    antwortet
    Mittlerweile hat auch die Verkehrsrundschau gemerkt, dass sie da Unsinn geschrieben haben. Diese Ausnahmen von den Lenk-und Ruhezeiten bezogen sich auf die Flutkatastrophe im Juli diesen Jahres und die dadurch resultierenden Fahrten. Die Ausnahme läuft am 30.November aus.

    Viele Grüße

    Ramaanda

    Einen Kommentar schreiben:


  • ewald
    antwortet
    EU Kommission beschließt Ausnahmen von Lenk- und Ruhezeiten | VerkehrsRundschau.de

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ramaanda
    antwortet
    Zitat von Schlaule Beitrag anzeigen
    Out of Scope ist ganz klar dann einzustellen, wenn z.b. Die Feuerwehrleitstelle mich Nachts um 2 zu einer Unfallstelle ruft, weil da ein Tanker undicht ist, und ich den Umpumpen soll. Gefahr im Verzug, heißt das .
    Wenn ich im Notfall gerufen werde, ist meine erste Frage: Gefahr im Verzug?
    Und den Namen des anrufenden erfrage ich mir ganz genau.
    Es ist völlig in Ordnung, den Tacho auf Out zu stellen. Aber müssen muss man das nicht. Maßgebend für den Tachographen ist die EU VO 165/14. Die kannst du rauf und runter lesen und wirst keine Vorschrift finden, die dir sagt, du musst oder sollst auf Out stellen. Wie schon mal erwähnt, steht alles über die Out-Funktion im VDO-Handbuch, und zwar nur dort. Da kann man nachlesen, dass Out dem System mitteilt, dass die Fahrt ohne Fahrerkarte kein Versehen ist sondern so gewollt. Das System reagiert darauf, indem es nicht wie sonst piept oder blinkt, als ob das Leben des Fahrers davon abhängt. Es ist also eine rein technische Funkltion. Alleine deswegen wird man auch im Bußgeldkatalog keine Angabe finden, was das Fahren ohne Out kostet. Weil es rechtlich uninteressant ist.
    Bei den Sozialvorschriften spielt nur eine Rolle, ob eine Fahrerkarte gesteckt oder eben nicht gesteckt ist. Out legalisiert eine Fahrt ohne Fahrerkarte auf keinen Fall.

    Viele Grüße

    Ramaanda

    Einen Kommentar schreiben:


  • Schlaule
    antwortet
    Out of Scope ist ganz klar dann einzustellen, wenn z.b. Die Feuerwehrleitstelle mich Nachts um 2 zu einer Unfallstelle ruft, weil da ein Tanker undicht ist, und ich den Umpumpen soll. Gefahr im Verzug, heißt das .
    Wenn ich im Notfall gerufen werde, ist meine erste Frage: Gefahr im Verzug?
    Und den Namen des anrufenden erfrage ich mir ganz genau.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ralimann
    antwortet
    Out mit Karte geht auch.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Der Freiburger
    antwortet
    Zumal bei Out ja auch keine Karte gesteckt ist. Allerdings kann man auf dem Ausdruck sehen wenn der LKW in der Zwischenzeit ohne Karte bewegt wurde, wahrscheinlich ist das damit gemeint.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ralimann
    antwortet
    Ich bin in dem Thema auch nicht der hellste, aber ich dachte die Out Zeiten werden nicht gerechnet.
    der auf der Fahrer karte zwar gespeichert, aber mit dem „Merker“, durch den kenntlich gemacht wird, dass die Fahrt im Modus „out of scope“ erfolgte, die betreffenden Lenktä tigkeiten also nicht als Lenktätigkeiten im Sinne der Verordnung gelten. „Out of scope“

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ramaanda
    antwortet
    Zitat von Ralimann Beitrag anzeigen
    Mein Gedanke ging dahin, dass Out mit eingelegter Karte, dir die Zeit nicht anrechnet. So könnte man fahren, ohne sich die Wochenendruhe zu ruinieren.
    Ich hatte mal den Fall (frag nicht warum) das bei einer Kontrolle festgestellt wurde, dass ich über Wochen mit Out of Scope unterwegs war. ( Defekt?) Ich saß im schönen grünen Bulli und sah Geschwindigkeit LurZ, aber eben alles mit einem fetten schwarzen Balken hinterlegt.
    Ich hatte mal einen Fahrer, der hatte das gleiche Problem und ist oft bei gesteckter Karte mit out gefahren. Er kam aber, im Unterschied zu dir, mit der Bedienung des Tacho nie so richtig klar. Er ist auch oft Fähre/Zug gefahren, obwohl das nie der Fall war. Von daher weiß ich, dass beim nächsten Stecken der Karte das Out wieder verschwindet.

    Was den Gedanken angeht, mit Out zu verhindern, dass die Wochenruhezeit zerschossen wird, ist das nicht so einfach zu lösen. Bei Lkw über 7,5 t unterliegt man ja den Sozialvorschriften, d.h. die Lenkzeiten zählen, auch wenn sie privat gefahren wurden. In diesem Fall zählt es nur nicht als Arbeitszeit. Nach dem ArbZG kann man sich die Wochenruhezeit nicht zerschießen, weil hier ganz andere, einfachere Regeln herrschen. Das eigentliche Problem ist ja gerade die Trennung der Sozialvorschriften vom ArbZG. Der Tacho kann das nicht trennen und das ist auch nicht gewollt. Dieses Gerät dient ausschließlich der Kontrolle der Sozialvorschriften. Dass die Arbeitszeit mit erfasst wird, ist alleine der Tatsache geschuldet, dass die Ruhezeiten nur mit diesen Daten auch ermittelt werden können. Primär ist der Tacho also auf Arbeitszeiten gar nicht ausgelegt.

    Viele Grüße

    Ramaanda

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ralimann
    antwortet
    Mein Gedanke ging dahin, dass Out mit eingelegter Karte, dir die Zeit nicht anrechnet. So könnte man fahren, ohne sich die Wochenendruhe zu ruinieren.
    Ich hatte mal den Fall (frag nicht warum) das bei einer Kontrolle festgestellt wurde, dass ich über Wochen mit Out of Scope unterwegs war. ( Defekt?) Ich saß im schönen grünen Bulli und sah Geschwindigkeit LurZ, aber eben alles mit einem fetten schwarzen Balken hinterlegt.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ramaanda
    antwortet
    Zitat von Ralimann Beitrag anzeigen
    Ouf of Scope war meine Idee (muss nicht stimmen) hilft aber zum Kenntlich machen.
    Man könnte tatsächlich Zeiten, in denen man einen Lkw privat gelenkt hat, durch Out markieren. Es hat nur den Nachteil, dass man das nicht auswerten kann, d.h. die Auswertungs-Programme haben das nicht auf dem Schirm. Man müsste also jeden einzelnen Datensatz nehmen und hinterher die Summe auf altmodische Art ermitteln.
    Für die Kontrollpraxis ist das natürlich nicht hilfreich. Welcher Kontrolleur macht das schon? Da ist es einfacher, am Ende eines Tages die private Zeit händisch auf ein selbstdefiniertes Formular zu übertragen.
    Out wird bei der Auswertung der Tachodaten zwar angezeigt, hat aber weder bei eingelegter noch beim Fahren ohne Karte eine Bedeutung. Das Kürzel steht einfach so da. Bedeutung hat in diesem Zusammenhang nur das Fahren ohne Fahrerkarte, wenn dies dokumentiert ist. Die Out-Funktion wird in keinem Gesetz und in keiner Verordnung vorgeschrieben. Wenn überhaupt, dann findet man die Dokumentation dieser Funktion nur im VDO-Handbuch.

    Viele Grüße

    Ramaanda

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ralimann
    antwortet
    Ouf of Scope war meine Idee (muss nicht stimmen) hilft aber zum Kenntlich machen.
    Kapitel 7 Fahren „out of scope“ („Ausgeschaltetes“ Kontrollgerät) 2. Unter welchen Vorausset zungen ist Fahren „out of scope“ zulässig? Fahren „out of scope“ ist nur dann zuläs sig, wenn es sich um Fahrten bzw. Fahr zeugbewegungen handelt, für die der Betrieb eines Kontrollgerätes nicht erfor derlich ist, d.h. für Fahrten und Fahrtbe wegungen außerhalb des Geltungsbe reichs der EG-Regelung. In diesen Fällen werden die entspre chenden Lenktätigkeiten entweder auf der Fahrerkarte überhaupt nicht gespei chert (Fahren „out of scope“ ohne ge steckte Fahrerkarte) oder auf der Fahrer karte zwar gespeichert, aber mit dem „Merker“, durch den kenntlich gemacht wird, dass die Fahrt im Modus „out of scope“ erfolgte, die betreffenden Lenktä tigkeiten also nicht als Lenktätigkeiten im Sinne der Verordnung gelten. „Out of scope“ ermöglicht also, dass das „Lenk zeitkonto“ eines Fahrers nicht mit Lenk tätigkeiten belastet wird, die gar nicht unter die Regelungenüber Lenk- und Ru hezeiten fallen und daher auch nicht der Aufzeichnung bedürfen. 3. 3.1

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ralimann
    antwortet
    Hier weitere Extreme.

    Einen Kommentar schreiben:


  • Ralimann
    antwortet
    Hatte ich bei der Letzten Modulschulung. Privatfahrten-Regenlung über 7.5 is nicht, hieß es da.
    Dennoch gabs Zweifel. Ich muss ja Lückenlos nachweisen, somit könnte ich die Karte stecken und auf Out stellen.
    Das macht nen fetten schwarzen Balken bei einer Kontrolle.
    Auch wenn mit den Fahrzeugen die ein zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen haben, offiziell keine Privatfahrten mehr gemacht werden dürfen und auch bsp. Fahrten zu einer Hochzeit oder ein privater Umzug der Lenk- und Ruhezeitverordnung unterliegen,
    Muss mich an LURZ halten, kann aber das Out of Scope via Ausdruck als Privatfahrt nachtragen.

    Einen Kommentar schreiben:

Werde jetzt Mitglied in der BO Community

Einklappen

Online-Benutzer

Einklappen

75160 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 11, Gäste: 75149.

Mit 255.846 Benutzern waren am 26.04.2024 um 19:58 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

Ads Widget

Einklappen
Lädt...
X