LKW-Bußgeldkatalog Fahren ohne Fahrerkarte / 15. September 2023
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Keine Ankündigung bisher.
Arbeitszeitregelungen für LKW-Fahrer
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Ja, hat mich auch zunächst irritiert... denn eine reguläre Wochenlenkzeit von 59h ohne rgendwelche weiteren Randbedingungen, erschiene... komisch.
Gruß
Klaus
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Viele Grüße
Ramaanda
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Zitat von Schlaule Beitrag anzeigenOut of Scope ist ganz klar dann einzustellen, wenn z.b. Die Feuerwehrleitstelle mich Nachts um 2 zu einer Unfallstelle ruft, weil da ein Tanker undicht ist, und ich den Umpumpen soll. Gefahr im Verzug, heißt das .
Wenn ich im Notfall gerufen werde, ist meine erste Frage: Gefahr im Verzug?
Und den Namen des anrufenden erfrage ich mir ganz genau.
Bei den Sozialvorschriften spielt nur eine Rolle, ob eine Fahrerkarte gesteckt oder eben nicht gesteckt ist. Out legalisiert eine Fahrt ohne Fahrerkarte auf keinen Fall.
Viele Grüße
Ramaanda
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Out of Scope ist ganz klar dann einzustellen, wenn z.b. Die Feuerwehrleitstelle mich Nachts um 2 zu einer Unfallstelle ruft, weil da ein Tanker undicht ist, und ich den Umpumpen soll. Gefahr im Verzug, heißt das .
Wenn ich im Notfall gerufen werde, ist meine erste Frage: Gefahr im Verzug?
Und den Namen des anrufenden erfrage ich mir ganz genau.
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Zumal bei Out ja auch keine Karte gesteckt ist. Allerdings kann man auf dem Ausdruck sehen wenn der LKW in der Zwischenzeit ohne Karte bewegt wurde, wahrscheinlich ist das damit gemeint.
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Ich bin in dem Thema auch nicht der hellste, aber ich dachte die Out Zeiten werden nicht gerechnet.
der auf der Fahrer karte zwar gespeichert, aber mit dem „Merker“, durch den kenntlich gemacht wird, dass die Fahrt im Modus „out of scope“ erfolgte, die betreffenden Lenktä tigkeiten also nicht als Lenktätigkeiten im Sinne der Verordnung gelten. „Out of scope“
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Zitat von Ralimann Beitrag anzeigenMein Gedanke ging dahin, dass Out mit eingelegter Karte, dir die Zeit nicht anrechnet. So könnte man fahren, ohne sich die Wochenendruhe zu ruinieren.
Ich hatte mal den Fall (frag nicht warum) das bei einer Kontrolle festgestellt wurde, dass ich über Wochen mit Out of Scope unterwegs war. ( Defekt?) Ich saß im schönen grünen Bulli und sah Geschwindigkeit LurZ, aber eben alles mit einem fetten schwarzen Balken hinterlegt.
Was den Gedanken angeht, mit Out zu verhindern, dass die Wochenruhezeit zerschossen wird, ist das nicht so einfach zu lösen. Bei Lkw über 7,5 t unterliegt man ja den Sozialvorschriften, d.h. die Lenkzeiten zählen, auch wenn sie privat gefahren wurden. In diesem Fall zählt es nur nicht als Arbeitszeit. Nach dem ArbZG kann man sich die Wochenruhezeit nicht zerschießen, weil hier ganz andere, einfachere Regeln herrschen. Das eigentliche Problem ist ja gerade die Trennung der Sozialvorschriften vom ArbZG. Der Tacho kann das nicht trennen und das ist auch nicht gewollt. Dieses Gerät dient ausschließlich der Kontrolle der Sozialvorschriften. Dass die Arbeitszeit mit erfasst wird, ist alleine der Tatsache geschuldet, dass die Ruhezeiten nur mit diesen Daten auch ermittelt werden können. Primär ist der Tacho also auf Arbeitszeiten gar nicht ausgelegt.
Viele Grüße
Ramaanda
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Mein Gedanke ging dahin, dass Out mit eingelegter Karte, dir die Zeit nicht anrechnet. So könnte man fahren, ohne sich die Wochenendruhe zu ruinieren.
Ich hatte mal den Fall (frag nicht warum) das bei einer Kontrolle festgestellt wurde, dass ich über Wochen mit Out of Scope unterwegs war. ( Defekt?) Ich saß im schönen grünen Bulli und sah Geschwindigkeit LurZ, aber eben alles mit einem fetten schwarzen Balken hinterlegt.
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Zitat von Ralimann Beitrag anzeigenOuf of Scope war meine Idee (muss nicht stimmen) hilft aber zum Kenntlich machen.
Für die Kontrollpraxis ist das natürlich nicht hilfreich. Welcher Kontrolleur macht das schon? Da ist es einfacher, am Ende eines Tages die private Zeit händisch auf ein selbstdefiniertes Formular zu übertragen.
Out wird bei der Auswertung der Tachodaten zwar angezeigt, hat aber weder bei eingelegter noch beim Fahren ohne Karte eine Bedeutung. Das Kürzel steht einfach so da. Bedeutung hat in diesem Zusammenhang nur das Fahren ohne Fahrerkarte, wenn dies dokumentiert ist. Die Out-Funktion wird in keinem Gesetz und in keiner Verordnung vorgeschrieben. Wenn überhaupt, dann findet man die Dokumentation dieser Funktion nur im VDO-Handbuch.
Viele Grüße
Ramaanda
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Ouf of Scope war meine Idee (muss nicht stimmen) hilft aber zum Kenntlich machen.
Kapitel 7 Fahren „out of scope“ („Ausgeschaltetes“ Kontrollgerät) 2. Unter welchen Vorausset zungen ist Fahren „out of scope“ zulässig? Fahren „out of scope“ ist nur dann zuläs sig, wenn es sich um Fahrten bzw. Fahr zeugbewegungen handelt, für die der Betrieb eines Kontrollgerätes nicht erfor derlich ist, d.h. für Fahrten und Fahrtbe wegungen außerhalb des Geltungsbe reichs der EG-Regelung. In diesen Fällen werden die entspre chenden Lenktätigkeiten entweder auf der Fahrerkarte überhaupt nicht gespei chert (Fahren „out of scope“ ohne ge steckte Fahrerkarte) oder auf der Fahrer karte zwar gespeichert, aber mit dem „Merker“, durch den kenntlich gemacht wird, dass die Fahrt im Modus „out of scope“ erfolgte, die betreffenden Lenktä tigkeiten also nicht als Lenktätigkeiten im Sinne der Verordnung gelten. „Out of scope“ ermöglicht also, dass das „Lenk zeitkonto“ eines Fahrers nicht mit Lenk tätigkeiten belastet wird, die gar nicht unter die Regelungenüber Lenk- und Ru hezeiten fallen und daher auch nicht der Aufzeichnung bedürfen. 3. 3.1
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Hier weitere Extreme.
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Hatte ich bei der Letzten Modulschulung. Privatfahrten-Regenlung über 7.5 is nicht, hieß es da.
Dennoch gabs Zweifel. Ich muss ja Lückenlos nachweisen, somit könnte ich die Karte stecken und auf Out stellen.
Das macht nen fetten schwarzen Balken bei einer Kontrolle.
Auch wenn mit den Fahrzeugen die ein zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen haben, offiziell keine Privatfahrten mehr gemacht werden dürfen und auch bsp. Fahrten zu einer Hochzeit oder ein privater Umzug der Lenk- und Ruhezeitverordnung unterliegen,
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