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Arbeitszeitregelungen für LKW-Fahrer

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  • #16
    Eine Frage an Ramaanda
    Wieso verfügst du über ein so ausgereiftes und fundiertes Wissen? Hobby? Beruflich? Ich meine sowas erlangt man doch nicht von heute auf gestern?
    Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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    • Ramaanda
      Ramaanda kommentierte
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      Als Fuhrparkleiter muss man das wissen, sich aber mindestens damit beschäftigen. Jetzt bin ich aber nur noch Rentner.

  • #17
    Mensch, war das früher einfacher, da hat man geschafft, bis man umfiel oder einen Unfall hatte, meist so nach 80 Stunden am Stück. Heute braucht man ein Gerät, dass mir sagt, wann ich umfallen kann...

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    • #18
      Da hattest dann auch keine Zeit für, deine Gelder auszugeben, der Wirtschaftsmotor stagnierte....


      Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

      ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

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      • #19
        Danke für Eure ausführlichen Antworten...

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        • #20
          Da muss ich jetzt ehrlich zu geben dass ich davon 0 Ahnung habe. Keine Ahnung was das Arbeitsgesetz hier so sagt. Ich gucke dass ich am Tag nedd über die 15h Gesamt komme, Lenkzeiten am Tag nicht über 9 bzw. 10h (was aber so gut wie nie passiert) und ansonsten dass meine Karte in ner Kontrolle sauber ist. Damit hatte ich jetzt seit 15 Jahren kein einziges Mal auch nur das kleinste Problem.
          Ansonsten komm ich morgens in die Firma, ziehe mich um, trink eventuell noch nen Kaffee oder quatsche ein wenig. Danach rüber in die Halle, einmal kurz um den LKW gelaufen ob wo was ausläuft oder nen Rad platt ist (was soll sonst gross über Nacht abfallen, 15 Minuten dauert das nie, eventuell 2 oder 3). Danach rein ins Auto, Motor an, Karte rein, 4 x auf OK drücken und los fahren..
          Abends wenn ich heim komme LKW vorladen, tanken etc... in die Halle stellen, Karte raus, LKW zu, einmal rundum laufen ob alles passt. Dann rüber in die Halle eventuell noch bei Bedarf Kollegen helfen, ansonsten die Arbeitszeiten eintragen und Feierabend :)
          Doof is nur wenn man sich verqautsch, eigentlich schon gehen will und dann kommt noch ein Kollege mit nem vollen Auto das man abladen und verteilen muss.. dann hopst man halt noch mal schnell auf nen Stapler und hilft kurz mit, darf dann der Frau erklären warum ich zum essen 30 Minuten zu spät bin :D :D

          Aber wenn mich jemand was nach Arbeitszeiten oder so fragen würde... ich hätte keine Ahnung was erlaubt wäre oder nicht... denke mal da guckt der Chef schon drauf dass es im Falle ner Geschäftsprüfung passt. Kommt auch immer wieder mal vor dass er mir sagt ich hätte eh schon genug Stunden, ich solle nach Hause gehen.

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          • #21
            Interessant wäre doch folgende Situation.
            Es ist bekannt, dass man mit dem Lkw Privatfahrten machen kann ohne die Fahrerkarte zu stecken, wenn das zul. Gesamtgewicht nicht mehr als 7,5 Tonnen beträgt. Die Zeit, die man mit dem Lkw unterwegs ist, zählt nicht als Arbeitszeit. Das ist eigentlich auch verständlich. Man kann also fahren bis der Arzt kommt.
            Was ist aber, wenn man privat einen Lkw über 7,5 t zul. Gesamtgewicht fährt? Dass die Fahrerkarte gesteckt werden muss, ist klar. Dass der Fahrer den Sozialvorschriften unterliegt, ist ebenfalls klar. Aber wie sieht es mit den Arbeitszeiten aus? Der Tacho unterscheidet ja nicht zwischen Privarfahrt oder Dienstfahrt. Er schreibt stur Lenkzeit und Arbeitszeit auf die Karte. Nun stellt sich die Frage, ob diese Lenkzeit auch tatsächlich als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG gewertet kann oder eben nicht. Das ist wichtig, falls durch die Privatfahrt in der Summe die Höchstzeiten nach dem ArbZG überschritten werden. Wie wird das gehändelt, um diese Zeiten auseinanander zu halten?
            Und was ist mit den Privatfahrten mit einem 40 Tonner von zu Hause zum Betrieb und später auch zurück? Ist das eigentlich Freizeit, obwohl der Tacho diese Zeit als Arbeitszeit dokumentiert?

            Ich bin der Meinung, dass die Fahrerkarte nicht im geringsten dazu taugt, die exakten Arbeitszeiten zu dokumentieren. Die hier genannten Beispiele sind alle keine Arbeitszeit sondern Privatvergnügen. Der Arbeitgeber ist aber dazu verpflichtet, die genauen Arbeitszeiten zu erfassen. Wie er das macht, schreibt weder die EU noch die Bundesregierung vor. Wie schon geschrieben, die Fahrerkarte ist nicht geeignet. Das erleben auch immer wieder Kollegen, die ihre Überstunden vor dem Arbeitsgericht einklagen wollen. Die Arbeitgeber berufen sich meist aus diesen Gründen darauf, dass die Arbeitszeiten nicht stimmen und das Arbeitsgericht folgt dem entsprechend. Der klagende Kollege wird dadurch zu einem qualifizierten Vortrag gezwungen und scheiter sehr oft daran.

            Danke für´s Lesen. War nur so ein Gedankengang von mir.

            Viele Grüße

            Ramaanda

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            • #22
              Hatte ich bei der Letzten Modulschulung. Privatfahrten-Regenlung über 7.5 is nicht, hieß es da.
              Dennoch gabs Zweifel. Ich muss ja Lückenlos nachweisen, somit könnte ich die Karte stecken und auf Out stellen.
              Das macht nen fetten schwarzen Balken bei einer Kontrolle.
              Auch wenn mit den Fahrzeugen die ein zulässiges Gesamtgewicht über 7,5 Tonnen haben, offiziell keine Privatfahrten mehr gemacht werden dürfen und auch bsp. Fahrten zu einer Hochzeit oder ein privater Umzug der Lenk- und Ruhezeitverordnung unterliegen,
              Muss mich an LURZ halten, kann aber das Out of Scope via Ausdruck als Privatfahrt nachtragen.
              Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

              Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

              "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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              • #23
                Hier weitere Extreme.
                Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

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                • #24
                  Ouf of Scope war meine Idee (muss nicht stimmen) hilft aber zum Kenntlich machen.
                  Kapitel 7 Fahren „out of scope“ („Ausgeschaltetes“ Kontrollgerät) 2. Unter welchen Vorausset zungen ist Fahren „out of scope“ zulässig? Fahren „out of scope“ ist nur dann zuläs sig, wenn es sich um Fahrten bzw. Fahr zeugbewegungen handelt, für die der Betrieb eines Kontrollgerätes nicht erfor derlich ist, d.h. für Fahrten und Fahrtbe wegungen außerhalb des Geltungsbe reichs der EG-Regelung. In diesen Fällen werden die entspre chenden Lenktätigkeiten entweder auf der Fahrerkarte überhaupt nicht gespei chert (Fahren „out of scope“ ohne ge steckte Fahrerkarte) oder auf der Fahrer karte zwar gespeichert, aber mit dem „Merker“, durch den kenntlich gemacht wird, dass die Fahrt im Modus „out of scope“ erfolgte, die betreffenden Lenktä tigkeiten also nicht als Lenktätigkeiten im Sinne der Verordnung gelten. „Out of scope“ ermöglicht also, dass das „Lenk zeitkonto“ eines Fahrers nicht mit Lenk tätigkeiten belastet wird, die gar nicht unter die Regelungenüber Lenk- und Ru hezeiten fallen und daher auch nicht der Aufzeichnung bedürfen. 3. 3.1
                  Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

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                  • #25
                    Zitat von Ralimann Beitrag anzeigen
                    Ouf of Scope war meine Idee (muss nicht stimmen) hilft aber zum Kenntlich machen.
                    Man könnte tatsächlich Zeiten, in denen man einen Lkw privat gelenkt hat, durch Out markieren. Es hat nur den Nachteil, dass man das nicht auswerten kann, d.h. die Auswertungs-Programme haben das nicht auf dem Schirm. Man müsste also jeden einzelnen Datensatz nehmen und hinterher die Summe auf altmodische Art ermitteln.
                    Für die Kontrollpraxis ist das natürlich nicht hilfreich. Welcher Kontrolleur macht das schon? Da ist es einfacher, am Ende eines Tages die private Zeit händisch auf ein selbstdefiniertes Formular zu übertragen.
                    Out wird bei der Auswertung der Tachodaten zwar angezeigt, hat aber weder bei eingelegter noch beim Fahren ohne Karte eine Bedeutung. Das Kürzel steht einfach so da. Bedeutung hat in diesem Zusammenhang nur das Fahren ohne Fahrerkarte, wenn dies dokumentiert ist. Die Out-Funktion wird in keinem Gesetz und in keiner Verordnung vorgeschrieben. Wenn überhaupt, dann findet man die Dokumentation dieser Funktion nur im VDO-Handbuch.

                    Viele Grüße

                    Ramaanda

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                    • #26
                      Mein Gedanke ging dahin, dass Out mit eingelegter Karte, dir die Zeit nicht anrechnet. So könnte man fahren, ohne sich die Wochenendruhe zu ruinieren.
                      Ich hatte mal den Fall (frag nicht warum) das bei einer Kontrolle festgestellt wurde, dass ich über Wochen mit Out of Scope unterwegs war. ( Defekt?) Ich saß im schönen grünen Bulli und sah Geschwindigkeit LurZ, aber eben alles mit einem fetten schwarzen Balken hinterlegt.
                      Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                      Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

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                      • #27
                        Zitat von Ralimann Beitrag anzeigen
                        Mein Gedanke ging dahin, dass Out mit eingelegter Karte, dir die Zeit nicht anrechnet. So könnte man fahren, ohne sich die Wochenendruhe zu ruinieren.
                        Ich hatte mal den Fall (frag nicht warum) das bei einer Kontrolle festgestellt wurde, dass ich über Wochen mit Out of Scope unterwegs war. ( Defekt?) Ich saß im schönen grünen Bulli und sah Geschwindigkeit LurZ, aber eben alles mit einem fetten schwarzen Balken hinterlegt.
                        Ich hatte mal einen Fahrer, der hatte das gleiche Problem und ist oft bei gesteckter Karte mit out gefahren. Er kam aber, im Unterschied zu dir, mit der Bedienung des Tacho nie so richtig klar. Er ist auch oft Fähre/Zug gefahren, obwohl das nie der Fall war. Von daher weiß ich, dass beim nächsten Stecken der Karte das Out wieder verschwindet.

                        Was den Gedanken angeht, mit Out zu verhindern, dass die Wochenruhezeit zerschossen wird, ist das nicht so einfach zu lösen. Bei Lkw über 7,5 t unterliegt man ja den Sozialvorschriften, d.h. die Lenkzeiten zählen, auch wenn sie privat gefahren wurden. In diesem Fall zählt es nur nicht als Arbeitszeit. Nach dem ArbZG kann man sich die Wochenruhezeit nicht zerschießen, weil hier ganz andere, einfachere Regeln herrschen. Das eigentliche Problem ist ja gerade die Trennung der Sozialvorschriften vom ArbZG. Der Tacho kann das nicht trennen und das ist auch nicht gewollt. Dieses Gerät dient ausschließlich der Kontrolle der Sozialvorschriften. Dass die Arbeitszeit mit erfasst wird, ist alleine der Tatsache geschuldet, dass die Ruhezeiten nur mit diesen Daten auch ermittelt werden können. Primär ist der Tacho also auf Arbeitszeiten gar nicht ausgelegt.

                        Viele Grüße

                        Ramaanda

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                        • #28
                          Ich bin in dem Thema auch nicht der hellste, aber ich dachte die Out Zeiten werden nicht gerechnet.
                          der auf der Fahrer karte zwar gespeichert, aber mit dem „Merker“, durch den kenntlich gemacht wird, dass die Fahrt im Modus „out of scope“ erfolgte, die betreffenden Lenktä tigkeiten also nicht als Lenktätigkeiten im Sinne der Verordnung gelten. „Out of scope“
                          Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                          Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

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                          • #29
                            Zumal bei Out ja auch keine Karte gesteckt ist. Allerdings kann man auf dem Ausdruck sehen wenn der LKW in der Zwischenzeit ohne Karte bewegt wurde, wahrscheinlich ist das damit gemeint.

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                            • #30
                              Out mit Karte geht auch.
                              Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                              Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

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