Zitat von alterelch
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Das Problem ist doch folgendes: Fahrer a) geht zum Chef und sagt Ihm das er jetzt nur noch nach Arbeitszeitgesetz arbeitet. Also die schon erwähnten 48 Stunden.
Fahrer b) z.b. interessiert dies nicht, und fährt weiterhin nach der 561/2006, was heißt 56 Stunden Lenkzeit, 60 Stunden Arbeitszeit gesamt. Und in der doppelwoche dann 90 Stunden.
(Die 561 erlaubt in einer Woche 60 Stunden Arbeitszeit und auch die Möglichkeit von 56 Lenkstunden. 4x 9 Stunden + 2x 10 = 56)
Folge: Fahrer a) kann gehen.
Dies kann durch einen Tarifvertrag oder eine Betreibsvereinbarung verhindert werden, wenn z.b. ein Betriebsrat den Arbeitgeber dazu "bewegen" kann, sich an eine der beiden Möglichkeiten zu binden.
Denn eine andere Möglichkeit gibt es nicht, da es schon alleine daran scheitert, das man nicht alle Fahrer in einer Firma unter einen Hut bekommt.
Was aber viele nicht beachten, auch das Arbeitszeitgestz erlaubt es 12 Stunden täglich zu arbeiten. §7 Abs 9. besagt:
Beträgt die werktägliche Arbeitszeit mehr als 12 Stunden, so müssen mindestens 11 Stunden Pause gewährt werden.
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