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Lkw-Fahrer und Cannabiskonsum

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    Neue THC-Grenze soll bis 2024 kommen




    ​Cannabis soll teillegalisiert werden. Welche THC-Grenzwerte für Lkw-Fahrer künftig gelten, soll bis Frühjahr 2024 feststehen. Das Bundesverkehrsministerium untersucht derzeit, welcher Grenzwert sinnvoll ist.

    Neuer Kurs in der Drogenpolitik: Laut einem Kabinettsbeschluss vom 16. August 2023 ist Erwachsenen künftig der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum erlaubt. Vorgesehen sind weitere Erleichterungen wie beispielsweise der straffreie Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis. Der Kabinettsbeschluss wird nun dem Bundestag zur weiteren Beratung und Abstimmung vorgelegt.

    Ergebnisoffene Untersuchung für THC-Grenzwert

    Welche Folgen ergeben sich daraus für Lkw-Fahrer? „Jeder Teilnehmende am Straßenverkehr muss fahrtüchtig sein. Die Straßenverkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben“, erklärt ein Sprecher des Ministeriums gegenüber eurotransport.de. Das Bundesverkehrsministerium untersucht und ermittelt derzeit die künftigen Grenzwerte für THC, den Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, auf wissenschaftlicher Grundlage. Dies übernimmt eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe. Sie besteht aus Expertinnen und Experten der Bereiche Medizin, Recht und Verkehr unter Federführung des Ministeriums. Ziel ist eine ergebnisoffene Untersuchung und Ermittlung eines gegebenenfalls gesetzlich festzulegenden THC-Grenzwertes im Rahmen des § 24a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen im Frühjahr 2024 vorliegen.

    Momentan 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut

    Bis zur abschließenden Prüfung und einer eventuellen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten die aktuellen Vorgaben. In Deutschland gilt seit 1998 ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Das bedeutet: Ein Lkw-Fahrer, der diesen Wert überschreitet, gilt als fahruntauglich und muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.

    Cannabis soll teillegalisiert werden. Welche THC-Grenzwerte für Lkw-Fahrer künftig gelten, soll bis Frühjahr 2024 feststehen. Das Bundesverkehrsministerium untersucht derzeit, welcher Grenzwert sinnvoll ist.



    Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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  • #2
    Ich meine daß für Berufsfahrer alle Grenzwerte bei 0,0 liegen sollten. So ist es übrigens hier in Iberistan, falls sich mal jemand hierher verirrt. Der eine säuft sich an eine Grenze ran, der andere kifft sich dahin. Und am Ende werden wieder Gerichte bemüht, die wahrhaft besseres zu tun hätten. Andererseits verstehe ich auch den Klabauterbach: die Politik der Ampel ist ohne Berauschendes schwer zu ertragen.
    Wenn alle täten was sie mich mal können käme ich überhaupt nicht mehr zum sitzen.

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    • #3
      Ich meine daß für Berufsfahrer alle Grenzwerte bei 0,0 liegen sollten.
      Da bin ich deiner Meinung, aber wir werden ja von Idioten regiert, die von der Praxis keine Ahnung haben - armes Deutschland deiner Politiker...


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      • #4
        Geht nicht um euere Sicherheit oder Gesundheit .......geht nur um die Kohle

        Wir sahen das in Kalifornien . ungeheuere Mehreinnahmen in Steuern.

        Das andere ist denen doch wurscht
        Liebe Grüße
        Harry


        Sei wie eine Briefmarke, klebe solange an deinem Vorhaben bist du dein Ziel erreicht hast.

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        • #5
          Das könnte so stimmen mit den Steuereinnahmen: Konsumsteuer, Umsatz-, Gewerbe-, Körperschafts-,Lohnsteuern-Mehreinnahmen


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          • #6
            Steuern kommen aber nur, wenn das Kraut billiger ist als beim Dealer, sonst wird sich nichts ändern. Und jugendliche müssen ja sowieso weiter im Görli kaufen.
            Wenn alle täten was sie mich mal können käme ich überhaupt nicht mehr zum sitzen.

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            • #7
              Kiffen bleibt vorerst tabu - zumindest für Kraftfahrer

              ​Auch wenn voraussichtlich zum 1. Januar 2024 der Cannabis-Konsum teilweise legalisiert wird, wird der heutige Null-Toleranz-Grenzwert im Straßenverkehr noch einige Zeit bleiben.

              Bisher gilt eine Höchstgrenze von 1,0 Nanogramm des Cannabis-Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) pro Milliliter Blutserum für das Führen von Kraftfahrzeugen (ein Milliardstel Gramm). Das ist auch die technische Nachweisgrenze. Schon beim erstmaligen Verstoß drohen ein Monat Fahrverbot und 500 Euro Bußgeld.

              Vor dem Hintergrund der geplanten teilweisen Freigabe von Cannabis-Besitz und -Anbau will der Bund den Grenzwert aber so anheben, dass zum einen die Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand weiterhin sanktioniert werden kann, zum anderen Verkehrsteilnehmer mit „Rest-Cannabis“ im Blut, die uneingeschränkt fahrtüchtig sind, nicht unnötig bestraft werden. Zu diesem Zweck soll eine interdisziplinäre Expertenkommission unter dem Federführung des Bundesverkehrsministerium einen Vorschlag für einen konkreten Grenzwert machen.​

              Der Entwurf für das Cannabisgesetz sieht im Grundsatz vor, Erwachsenen ab 18 Jahren für den Eigenkonsum den Besitz von bis zu drei Pflanzen zu erlauben sowie „Anbauvereinigungen“ – zum Beispiel Genossenschaften oder Vereine – zuzulassen. Der Besitz von bis zum 25 Gramm Cannabis wird straffrei gestellt. Mitglieder von Anbauvereinigungen dürfen maximal 50 Gramm im Monat erwerben. Für Heranwachsende bis 21 Jahren gelten teilweise strengere Regeln für den Erwerb. Ziel des Gesetzes ist es, den Schwarzmarkt und die damit verbundene Kriminalität auszutrocknen sowie den Gesundheitsschutz vor gepanschtem Cannabis zu verbessern. Als Nebeneffekt des Gesetzgebungsverfahrens erhofft sich Lauterbach, dass die Gefahren des Cannabiskonsums speziell für junge Menschen breit diskutiert werden.



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              • #8
                Cannabis statt Bäume: Forscher entdecken riesigen Vorteil in Hanf

                Mehr Hanf gegen die Klimaerwärmung, das raten Forscher eines New Yorker Instituts. Denn Cannabis-Pflanzen sollen nicht nur wesentlich mehr CO2 aus der Luft holen können als Bäume, sie sind auch schneller ausgewachsen und benötigen weniger Wasser als andere Nutzpflanzen. Es sind jedoch auch einige gesundheitliche Risiken bei der Weiterverarbeitung zu beachten.

                Könnten Hanfpflanzen die Geheimwaffe im Kampf gegen den Klimawandel sein? Einige Forscher meinen, dass das durchaus möglich wäre: Cannabis kann Kohlendioxid mehr als doppelt so effektiv aus der Luft aufnehmen wie Bäume.

                Zahlreiche Studien haben inzwischen bewiesen, dass Hanf jährlich bis zu 16 Tonnen des Treibhausgases einfängt, während Bäume "nur" sechs Tonnen aufnehmen. Außerdem wird das CO2 dauerhaft in den Hanffasern eingeschlossen, die in einer Reihe von Produkten verarbeitet werden - von Textilien über Medikamente bis hin zu Autoteilen: Die Pflanze ist zu einer wichtigen Quelle für Biokunststoffe, Bau- und Biokraftstoffe geworden.

                Hanfpflanzen filtern mehr CO2 als Bäume

                Wie die Daily Mail berichtet, hat sich das in New York ansässige Forschungszentrum Hudson Carbon ausführlich mit der Kohlenstoff-Speicherung befasst: Die Wissenschaftler des Instituts fanden heraus, dass ein Hektar Cannabispflanzen bis zu drei Tonnen Kohlenstoff in kurzer Zeit speichern kann.

                Während die USA nur fünf Prozent der Weltbevölkerung ausmachen, ist das Land für 28 Prozent der weltweiten Kohlenstoff-Emissionen verantwortlich. Ben Dobson, Gründer und Präsident von Hudson Carbon, erklärte gegenüber Lancaster Farming: "Wenn die USA 50 Millionen Hektar Hanf anbauen würden, könnten wir auf dieser Fläche ein paar Hundert Millionen Tonnen Kohlenstoff pro Jahr binden."

                Mehr Hanf gegen die Klimaerwärmung, das raten Forscher eines New Yorker Instituts. Denn Cannabis-Pflanzen sollen nicht nur wesentlich mehr CO2 aus der Luft...



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                • #9
                  Muss mal schauen, ob ich nicht noch auf dem Balkon eine Ecke frei habe.... eigentlich eine schöne Pflanze

                  ​Die Regeln für den Besitz und Konsum von Cannabis fallen wohl lascher aus, als zunächst geplant: Statt 25 sollen 50 Gramm im Eigenbau erlaubt werden. Der Sicherheitsabstand zu Spielplätzen und Schulen wird halbiert.

                  ie künftigen Regeln für den Besitz und Konsum von Cannabis werden nach Angaben der Grünen weniger streng ausfallen als bisher geplant. Im Eigenanbau soll die erlaubte Menge nach Angaben der Grünen-Gesundheitspolitikerin Kirsten Kappert-Gonther von 25 auf 50 Gramm getrocknetes Cannabis verdoppelt werden. Die Tabuzone für den Cannabis-Konsum rund um Kitas, Spielplätze oder Schulen wird von 200 auf 100 Meter verkleinert.

                  „In den Verhandlungen ist es uns gelungen, praktikable Regelungen zu finden, die den Jugend- und Gesundheitsschutz gewährleisten und die Entkriminalisierung von erwachsenen Konsumierenden Wirklichkeit werden lässt“, teilte Kappert-Gonther am Montag in Berlin mit. Wer Alternativen zum Schwarzmarkt wolle, dürfe die bürokratischen Hürden nicht zu hoch anlegen.

                  Auch Strafvorschriften entschärft

                  ​Weiter....

                  Die Regeln für den Besitz und Konsum von Cannabis fallen wohl lascher aus, als zunächst geplant: Statt 25 sollen 50 Gramm im Eigenbau erlaubt werden. Der Sicherheitsabstand zu Spielplätzen und Schulen wird halbiert.


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