Neue THC-Grenze soll bis 2024 kommen
Cannabis soll teillegalisiert werden. Welche THC-Grenzwerte für Lkw-Fahrer künftig gelten, soll bis Frühjahr 2024 feststehen. Das Bundesverkehrsministerium untersucht derzeit, welcher Grenzwert sinnvoll ist.
Neuer Kurs in der Drogenpolitik: Laut einem Kabinettsbeschluss vom 16. August 2023 ist Erwachsenen künftig der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum erlaubt. Vorgesehen sind weitere Erleichterungen wie beispielsweise der straffreie Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis. Der Kabinettsbeschluss wird nun dem Bundestag zur weiteren Beratung und Abstimmung vorgelegt.
Ergebnisoffene Untersuchung für THC-Grenzwert
Welche Folgen ergeben sich daraus für Lkw-Fahrer? „Jeder Teilnehmende am Straßenverkehr muss fahrtüchtig sein. Die Straßenverkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben“, erklärt ein Sprecher des Ministeriums gegenüber eurotransport.de. Das Bundesverkehrsministerium untersucht und ermittelt derzeit die künftigen Grenzwerte für THC, den Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, auf wissenschaftlicher Grundlage. Dies übernimmt eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe. Sie besteht aus Expertinnen und Experten der Bereiche Medizin, Recht und Verkehr unter Federführung des Ministeriums. Ziel ist eine ergebnisoffene Untersuchung und Ermittlung eines gegebenenfalls gesetzlich festzulegenden THC-Grenzwertes im Rahmen des § 24a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen im Frühjahr 2024 vorliegen.
Momentan 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut
Bis zur abschließenden Prüfung und einer eventuellen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten die aktuellen Vorgaben. In Deutschland gilt seit 1998 ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Das bedeutet: Ein Lkw-Fahrer, der diesen Wert überschreitet, gilt als fahruntauglich und muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
Cannabis soll teillegalisiert werden. Welche THC-Grenzwerte für Lkw-Fahrer künftig gelten, soll bis Frühjahr 2024 feststehen. Das Bundesverkehrsministerium untersucht derzeit, welcher Grenzwert sinnvoll ist.
Neuer Kurs in der Drogenpolitik: Laut einem Kabinettsbeschluss vom 16. August 2023 ist Erwachsenen künftig der private Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen zum Eigenkonsum erlaubt. Vorgesehen sind weitere Erleichterungen wie beispielsweise der straffreie Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis. Der Kabinettsbeschluss wird nun dem Bundestag zur weiteren Beratung und Abstimmung vorgelegt.
Ergebnisoffene Untersuchung für THC-Grenzwert
Welche Folgen ergeben sich daraus für Lkw-Fahrer? „Jeder Teilnehmende am Straßenverkehr muss fahrtüchtig sein. Die Straßenverkehrssicherheit muss gewährleistet bleiben“, erklärt ein Sprecher des Ministeriums gegenüber eurotransport.de. Das Bundesverkehrsministerium untersucht und ermittelt derzeit die künftigen Grenzwerte für THC, den Wirkstoff der Cannabis-Pflanze, auf wissenschaftlicher Grundlage. Dies übernimmt eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe. Sie besteht aus Expertinnen und Experten der Bereiche Medizin, Recht und Verkehr unter Federführung des Ministeriums. Ziel ist eine ergebnisoffene Untersuchung und Ermittlung eines gegebenenfalls gesetzlich festzulegenden THC-Grenzwertes im Rahmen des § 24a Absatz 2 Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Ergebnisse der Arbeitsgruppe sollen im Frühjahr 2024 vorliegen.
Momentan 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut
Bis zur abschließenden Prüfung und einer eventuellen Änderung des Straßenverkehrsgesetzes gelten die aktuellen Vorgaben. In Deutschland gilt seit 1998 ein Grenzwert von 1,0 Nanogramm THC pro Milliliter Blut. Das bedeutet: Ein Lkw-Fahrer, der diesen Wert überschreitet, gilt als fahruntauglich und muss mit entsprechenden Konsequenzen rechnen.
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