Die Mietpreisbremse bleibt oft wirkungslos. Grund dafür sind auch die dreisten Gegenstrategien
vieler Vermieter. Sie ignorieren, verschleiern und vertreiben.
Von Bastian Brauns
Der Makler kann sich seiner Sache sicher sein. Für dieses Objekt findet er Nachmieter. Für die
Zweizimmer-Altbauwohnung in Berlin Pankow sind noch drei Bewerberinnen übrig. Sie hören sich
die Details des Deals an: In dieser Straße, wo die ortsübliche Vergleichsmiete laut Online-Abfrage
für eine Wohnung gleicher Größe bei 340 Euro kalt liegt, sollen sie 680 Euro kalt zahlen, warm
wären das 780 Euro. Die Vormiete habe 50 Euro weniger betragen. Hinzu käme Gas für die
Etagenheizung und Warmwasser sowie Stromkosten, also rund 900 Euro monatlich. Es gilt eine
Staffelmiete, die über zehn Jahre hinweg jährlich um 2,5 Prozent erhöht werde.
So weit, so üblich. Bemerkenswert aber ist: Die Wohnung wird, wie viele andere im Kiez,
ausschließlich teilgewerblich angeboten. Das heißt: Einer der beiden Räume wird als Gewerberaum
vermietet. Auch die Vormieter hatten diesen Deal, der gut ist für den Vermieter ist, weil er in der
Gesamtmiete einen Gewerbezuschlag verstecken kann. Für den Mieter kann es auch interessant
sein, wenn er den einen Raum steuerlich absetzen kann. Doch die drei Bewerberinnen haben weder
einen Gewerbeschein, noch wollen sie hier im vierten Stock tatsächlich ein Gewerbe ausüben.
Sie wollen endlich eine Wohnung finden.
"Weshalb wird die Wohnung denn teilgewerblich vermietet?", fragt eine Frau. "Einerseits gibt es
eine große Nachfrage von Kreativen und Freischaffenden", sagt der Makler, "andererseits kann der
Vermieter damit die Mietpreisbremse umgehen."
Mit Tricks wie diesen versuchen Vermieter in vielen deutschen Städten die seit Juni 2015 geltende
Mitpreisbremse für sich unwirksam zu machen. Eigentlich dürfen Neuvermietungen seitdem nur noch
bis maximal zehn Prozent über das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmieten steigen. Doch besonders
Menschen, die eine Wohnung in den gefragten Großstädten suchen, spüren von gebremsten Mietpreisen
kaum etwas. ...........................
vieler Vermieter. Sie ignorieren, verschleiern und vertreiben.
Von Bastian Brauns
Der Makler kann sich seiner Sache sicher sein. Für dieses Objekt findet er Nachmieter. Für die
Zweizimmer-Altbauwohnung in Berlin Pankow sind noch drei Bewerberinnen übrig. Sie hören sich
die Details des Deals an: In dieser Straße, wo die ortsübliche Vergleichsmiete laut Online-Abfrage
für eine Wohnung gleicher Größe bei 340 Euro kalt liegt, sollen sie 680 Euro kalt zahlen, warm
wären das 780 Euro. Die Vormiete habe 50 Euro weniger betragen. Hinzu käme Gas für die
Etagenheizung und Warmwasser sowie Stromkosten, also rund 900 Euro monatlich. Es gilt eine
Staffelmiete, die über zehn Jahre hinweg jährlich um 2,5 Prozent erhöht werde.
So weit, so üblich. Bemerkenswert aber ist: Die Wohnung wird, wie viele andere im Kiez,
ausschließlich teilgewerblich angeboten. Das heißt: Einer der beiden Räume wird als Gewerberaum
vermietet. Auch die Vormieter hatten diesen Deal, der gut ist für den Vermieter ist, weil er in der
Gesamtmiete einen Gewerbezuschlag verstecken kann. Für den Mieter kann es auch interessant
sein, wenn er den einen Raum steuerlich absetzen kann. Doch die drei Bewerberinnen haben weder
einen Gewerbeschein, noch wollen sie hier im vierten Stock tatsächlich ein Gewerbe ausüben.
Sie wollen endlich eine Wohnung finden.
"Weshalb wird die Wohnung denn teilgewerblich vermietet?", fragt eine Frau. "Einerseits gibt es
eine große Nachfrage von Kreativen und Freischaffenden", sagt der Makler, "andererseits kann der
Vermieter damit die Mietpreisbremse umgehen."
Mit Tricks wie diesen versuchen Vermieter in vielen deutschen Städten die seit Juni 2015 geltende
Mitpreisbremse für sich unwirksam zu machen. Eigentlich dürfen Neuvermietungen seitdem nur noch
bis maximal zehn Prozent über das Niveau der ortsüblichen Vergleichsmieten steigen. Doch besonders
Menschen, die eine Wohnung in den gefragten Großstädten suchen, spüren von gebremsten Mietpreisen
kaum etwas. ...........................
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