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Menschenrechte verpflichten !

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  • Menschenrechte verpflichten !

    Menschenrechte verpflichten ! Autor, Gregor Ter Heide
    Heute am 10.12. ist immer der Tag der Menschenrechte.
    Die durch den EuGH geschützten juristischen Rechte, umfassen auch die BKF-Rechte, Menschenrechte der EMRK, die sich aus der GrCh und aus gemeinsamen Verfassungsüberlieferungen der Mitgliedstaaten als allgemeine Grundsätze im EU-Recht Art. 6 (3) EU ergeben. Dies war bereits st. Rspr. des EuGH und wurde in dieser Form kodifiziert. Zur Einhaltung dieser Regelungen ist die EU berufen und bedeutet, dass sowohl die Organe der EU als auch die Mitgliedstaaten an diese Grundrechte der BKF gebunden sind.
    Der EuGHMR schützt vornehmlich an erster Stelle die Völker- und Menschenrechte iZm. der EMRK. Zu den vernehmlichen Zielen vom Europarat in Straßburg gehört ab 10.12.1948 der Schutz der Menschenrechte, der pluralistischen Demokratie und des Rechtsstaats. Die 47 Länder, die dem Europarat beitraten, verpflichteten sich, die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit und den Vorrang der Menschenrechte und Grundfreiheiten auch endlich für den BKF anzuerkennen.
    Das menschen-rechtlich und grundgesetzliche Recht des BKF und die menschliche Pflicht an die Familie, kann und darf ihm der Staat durch dem Arbeitsvertrag nach dem NachwG, iZm. Art. 8 (8) 561/2006 zur rWRZ, nicht verwehren oder ihm deswegen von seinem väterlichen Grundrecht ausschließen. Das Kindeswohl Art. 6 (2) S. 2 GG, ist also Richtschnur für den Auftrag des Staates, das der BKF als Vater direkt dabei auch mitwirken kann, denn es ist verfassungsrechtlich garantiert, ihm es auch zu ermöglichen, seine Kinder zu pflegen und zu erziehen.Derzeit wird die rWRZ als Recht zum familiären Lebensmittelpunkt als ein Recht zur Familie (Frau / Kinder) für die BKF aus den MOE-Staaten und deren Dritt-Staaten auf den Kopf stellt. Hier muss das Menschenrecht des BKF in den Vordergrund gestellt werden, denn wenn die Teilnahme am gesellschaftlichen, politischen und kulturellen Leben des BKF an seiner Familie bzw. Frau und Kinder nicht regelmäßig ermöglicht wird, worauf jeder Staatsbürger in 28 EU-Staaten durch die Art. 1 GrCh iVm. Art. 31 GrCh iZm. Art. 33 GrCh ein Anrecht hat.

    Wie ich finde hat der Gregor das sehr deutlich dargestellt. Nur weiß ich leider noch nicht, wie man seine Rechte dann auch einfordern kann.

  • #2
    AW: Menschenrechte verpflichten !

    In deinem beitrag zum nomadentum ist nur noch von heimatort ODER standort die rede. Dann wird es wieder angenommene oder fiktive standorte geben und die kollegen kommen garnicht mehr nach hause. Und das völlig legal. Dann sollten die ag nur noch leute aus kiribati oder von den philipienen einstellen. Die sind an fahrenszeiten von mehreren monaten gewöhnt. Ob auf dem schiff oder mit dem lkw ist doch egal. Und die sind verdammt billig. Freu mich schon, wenn die bei den kfk oder verdi vor der türe stehen und von uns solidarität einfordern, mit recht, weil sie von a-z beschissen werden. Das hatten wir schon mal. Du erinnerst dich?

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    • #3
      AW: Menschenrechte verpflichten !

      Solange wie von Seiten der Politik sich nichts ändert wird es immer wieder Firmen geben wie damals die Dino Trans in Lübeck! Das waren zum Teil Menschenunwürdige Verhältnisse!
      Träume nicht dein Leben, lebe deinen Traum!

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      • #4
        AW: Menschenrechte verpflichten !

        Ich glaube auch, daß das Beispiel Dino nicht vom Tisch ist. Nach Osten werden langsam die Grenzen erreicht. Auch nutzen dort klevere heimische unternehmer diese asozialen Verhältnisse selber. Siehe Waberer. Es gibt aber noch viele Inseln in der südsee oder Karibik, die man ausplündern kann. Warum keine kubanische Kraftfahrer oder Haiti? Macht euch nichts vor. Die Unternehmer werden versuchen, das selbstgemachte Problem "fahrermangel" zu lösen. Aber garantiert nicht per anständigen löhnen und/oder Sozialleistungen. Auch eine Eindämmung des "nomadentums" wird ein Papiertiger bleiben. Bußgelder werden billiger bleiben, als die Fahrer nach hause zu disponieren. Wenn Sie denn überhaupt erwischt werden, mangels Kontrolle. Man kann es kaum glauben, daß einer der wichtigsten Segmente der Wirtschaft in den Händen von skrupellosen ausbeutern liegt. Ich hab nur noch ein paar Jahre. Aber sicher bin ich nicht, ob meine Qualifikation bis zum Ende was wert bleibt. Und das betrifft uns alle. Wir dürfen gespannt sein.

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        • #5
          AW: Menschenrechte verpflichten !

          Ich habe es an anderer Stelle ja schon geschrieben. Schreibt eure Abgeordneten an und bittet sie der neuen Fahrpersonalverordnung in erster Lesung nicht zuzustimmen. Erst wenn die Misstände beseitigt sind, kann man zustimmen. Damit haben wir zumindest eine kleine Chance auf Änderung.

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          • #6
            AW: Menschenrechte verpflichten !

            Ich muss gestehen, ich habe so meine Probleme mit den Texten von Gregeor Ter Heide. Sie lassen sich durch die vielen Abkürzungen nicht flüssig lesen. Vom Kontext her bin ich mit ihm aber einer Meinung. Ich denke auch, dass es gegen die Menscherechte verstößt, einen Kraftfahrer über Wochen draußen zu lassen. Nur sollte man die Kirche auch im Dorf lassen und nicht das Grundgesetz, hier den Schutz der Familie, als Aufhänger dafür benutzen.
            Der Schutz der Familie hat in diesem Zusammenhang eine ganz andere Bedeutung und soll mehr die Benachteiligen ausgleichen, die sie gegenüber Alleinstehenden hat.
            Das jetzt als Schutzaufforderung zu verstehen, die regelmässige Ruhezeit zu Hause zu verbringen, ist einfach absurd. Es würde bedeuten, dass Alleinstehende durchaus über mehrere Wochen draußen bleiben können, Familienväter aber nicht. Das widerum würde gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen.

            Abgesehen davon gilt das Grundgesetz nur für uns Deutsche. Für uns sehe ich das Problem des Verbringens der regelmässigen Wochenruhezeit nicht als so dramatisch an. Vielmehr sind es die Fahrer aus den Ostblockstaaten, die über Wochen und Monate draußen bleiben. Sie sind es, die den Verdrängungswettbewerb beschleunigen und dabei zu psychischen Wracks mit all ihren Begleiterscheinungen werden. Mit dem Grundgesetz haben sie nichts zu tun und es würde auch ihre Probleme nicht im entferntesten lösen.

            Viele Grüße

            Ramaanda

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