Zitat von Herb.
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Einfallsreichtum hin oder her, letztendlich will der Arbeitgeber das ausgezahlte Geld ja wiederhaben. Das Finanzamt wird ihm kaum alleine auf Treu und Glauben hin den Gefallen tun. Es verlangt die Abrechnungen des Rentners. Eine einzige reicht schon aus.
Du hast dir da was ausgedacht, was in der Praxis nicht funktioniert. Und jetzt verteidigst du deine Fantasie mit Zähnen und Klauen. Ich staune immer wieder darüber, was für Blüten das Internet vervorbringt.
Gruß
McFly
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