Der Allgemeine Deutsche AmobilClub hat eine Seite geschaltet, die zum Teil auch für Berufskraftfahrer interessant sein dürfte.
Bitte hier anklicken
Zusätzlich gibt der ADAC in seiner Fachzeitschrift ADAC Motorwelt 12/2008 bekannt,
1. dass Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot (Mittelspurschleicher bei völlig frei befahrbarem rechten Fahrstreifen)
ab Februar 2009 mit einem Bußgeld von 80,00 € geahndet werden. (bisher: 40 Euro)
2. Ebenso wird für vorsätzliches Fehlverhalten im Straßenverkehr das Bußgeld erhöht, was sich selbstverständlich auch auf die Punkte in Flensburg auswirke.
3. Punkte in Flensburg können nur bis zum Erreichen von höchstens 17 Punkten und keinen neuerlichen punktbewehrten Verstößen (Tattagsprinzip!) über die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU, Volksmund:Idiotentest) abgebaut werden.
Tattagsprinzip bedeutet: Bestehen bereits Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg, können bis zum Erreichen von maximal 17 Punkten nur dann Punkte abgebaut werden, wenn kein neuerlicher punktebewehrter Verkehrsverstoß begangen wird. Wäre jedoch letzteres zutreffend. 17 Punkte plus neue Punkte, ist die Schallmarke von 18 Punkten überschritten und der Lappen entgültig entzogen. Von den Gerichten wird dann entschieden, dass der (bisherige) FS-Inhaber "zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet" ist.
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Zusätzlich gibt der ADAC in seiner Fachzeitschrift ADAC Motorwelt 12/2008 bekannt,
1. dass Verstöße gegen das Rechtsfahrgebot (Mittelspurschleicher bei völlig frei befahrbarem rechten Fahrstreifen)
ab Februar 2009 mit einem Bußgeld von 80,00 € geahndet werden. (bisher: 40 Euro)
2. Ebenso wird für vorsätzliches Fehlverhalten im Straßenverkehr das Bußgeld erhöht, was sich selbstverständlich auch auf die Punkte in Flensburg auswirke.
3. Punkte in Flensburg können nur bis zum Erreichen von höchstens 17 Punkten und keinen neuerlichen punktbewehrten Verstößen (Tattagsprinzip!) über die Medizinisch Psychologische Untersuchung (MPU, Volksmund:Idiotentest) abgebaut werden.
Tattagsprinzip bedeutet: Bestehen bereits Punkte in der Verkehrssünderkartei in Flensburg, können bis zum Erreichen von maximal 17 Punkten nur dann Punkte abgebaut werden, wenn kein neuerlicher punktebewehrter Verkehrsverstoß begangen wird. Wäre jedoch letzteres zutreffend. 17 Punkte plus neue Punkte, ist die Schallmarke von 18 Punkten überschritten und der Lappen entgültig entzogen. Von den Gerichten wird dann entschieden, dass der (bisherige) FS-Inhaber "zum Führen eines Kraftfahrzeugs ungeeignet" ist.
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