Schwere Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen
Rheda-Wiedenbrück (pok). Nach einer großangelegten Betriebsprüfung bei einem Fuhrunternehmen in Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh) wegen des Verdachts schwerer Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen, insbesondere gegen Lenk- und Ruhezeiten, liegen nun die Ergebnisse der Ermittlungen vor.
Sie lassen nur einen Schluss zu: Dem Unternehmen muss der Güterverkehr untersagt werden, wie Thomas Kuhlbusch, Leiter des Fachbereichs Gesundheit, Ordnung und Recht beim Kreis Gütersloh, mitteilte.
Diese Entscheidung sei trotz einer Klage beim Verwaltungsgericht Minden gegen den Bescheid vom Unternehmer bereits zu beachten. Der Klage komme im vorliegenden Fall keine aufschiebende Wirkung zu, so dass die Untersagung auch schon vor Ablauf der Klagefrist mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden könne, sagte Kuhlbusch.
"Verstöße waren gravierend"
Die Verwaltung müsse damit den Ausgang des Klageverfahrens nicht abwarten. Der Grund: "Die Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten waren nach Sichtung und Auswertung der Ermittlungsergebnisse so gravierend, dass der sofortige Entzug der Güterverkehrsgenehmigung gerechtfertigt erscheint", so Kuhlbusch. Dass eine Güterverkehrsgenehmigung widerrufen wird, passiere selten.
Der von dem Fuhrunternehmen beim Verwaltungsgericht Minden eingereichte Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage wurde jetzt abgelehnt. Gegen diese Entscheidung hat das Unternehmen wiederum Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster erhoben.
Der Chef des Rheda-Wiedenbrücker Fuhrunternehmens wollte sich gestern nicht äußern, "weil das ein schwebendes Verfahren ist". Seine Firma, die primär als Baustoffhändler in ganz Deutschland tätig ist, hat 85 Lkw angemeldet, die von 120 Mitarbeitern gefahren werden.
http://www.nw-news.de/owl/8093323_Fu...illgelegt.html
Rheda-Wiedenbrück (pok). Nach einer großangelegten Betriebsprüfung bei einem Fuhrunternehmen in Rheda-Wiedenbrück (Kreis Gütersloh) wegen des Verdachts schwerer Verstöße gegen Arbeitsschutzbestimmungen, insbesondere gegen Lenk- und Ruhezeiten, liegen nun die Ergebnisse der Ermittlungen vor.
Sie lassen nur einen Schluss zu: Dem Unternehmen muss der Güterverkehr untersagt werden, wie Thomas Kuhlbusch, Leiter des Fachbereichs Gesundheit, Ordnung und Recht beim Kreis Gütersloh, mitteilte.
Diese Entscheidung sei trotz einer Klage beim Verwaltungsgericht Minden gegen den Bescheid vom Unternehmer bereits zu beachten. Der Klage komme im vorliegenden Fall keine aufschiebende Wirkung zu, so dass die Untersagung auch schon vor Ablauf der Klagefrist mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden könne, sagte Kuhlbusch.
"Verstöße waren gravierend"
Die Verwaltung müsse damit den Ausgang des Klageverfahrens nicht abwarten. Der Grund: "Die Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten waren nach Sichtung und Auswertung der Ermittlungsergebnisse so gravierend, dass der sofortige Entzug der Güterverkehrsgenehmigung gerechtfertigt erscheint", so Kuhlbusch. Dass eine Güterverkehrsgenehmigung widerrufen wird, passiere selten.
Der von dem Fuhrunternehmen beim Verwaltungsgericht Minden eingereichte Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung der Klage wurde jetzt abgelehnt. Gegen diese Entscheidung hat das Unternehmen wiederum Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster erhoben.
Der Chef des Rheda-Wiedenbrücker Fuhrunternehmens wollte sich gestern nicht äußern, "weil das ein schwebendes Verfahren ist". Seine Firma, die primär als Baustoffhändler in ganz Deutschland tätig ist, hat 85 Lkw angemeldet, die von 120 Mitarbeitern gefahren werden.
http://www.nw-news.de/owl/8093323_Fu...illgelegt.html
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