Ganoven sind meist auf Raststätten unterwegs - Auch das Opfer macht sich strafbar - 30.04. 10:59 Uhr
Bamberg - Bettelei in der Fußgängerzone kennen wir. Aber auf dem Autoparkplatz? Dort jedenfalls sind trickreiche Banden unterwegs, denen es nicht um klimpernde Münzen, sondern um kostbaren Diesel geht.
Davor warnt zumindest die Polizei. Denn in den vergangenen Tagen kamen den Beamten aus dem Raum Bamberg, Forchheim und Lichtenfels zahlreiche Beschwerden zu Ohren, die inhaltlich immer ähnlich klingen.
Danach handelt es sich offenbar meist um die Angehörigen einer Zirkustruppe, die vorwiegend auf Autobahnparkplätzen ihre Mitleidstour drehen. Ein "attraktiver Lockvogel", so steht es im Polizeibericht, bittet den Erzählungen nach vor allem Lkw-Fahrer dringend um Diesel für's Auto. Und während der Brummi-Lenker abgelenkt ist, pumpt ein Komplize oftmals ein Vielfaches des »geschenkten» Sprits ab.
Natürlich ist diese Masche strafbar. Doch laut Polizei kommt auch der Lkw-Fahrer - auf den ersten Blick ja eigentlich das Opfer - nicht ganz ungeschoren davon. Denn der Diesel in "seinem" Tank, so sehen es jedenfalls die Beamten, ist in der Regel nicht sein Privateigentum, sondern das seines Arbeitgebers.
Also: Augen auf vorm gemeinen Dieselbettler. Und notfalls den Notruf 110 wählen.
Quelle: nordbayern
Bamberg - Bettelei in der Fußgängerzone kennen wir. Aber auf dem Autoparkplatz? Dort jedenfalls sind trickreiche Banden unterwegs, denen es nicht um klimpernde Münzen, sondern um kostbaren Diesel geht.
Davor warnt zumindest die Polizei. Denn in den vergangenen Tagen kamen den Beamten aus dem Raum Bamberg, Forchheim und Lichtenfels zahlreiche Beschwerden zu Ohren, die inhaltlich immer ähnlich klingen.
Danach handelt es sich offenbar meist um die Angehörigen einer Zirkustruppe, die vorwiegend auf Autobahnparkplätzen ihre Mitleidstour drehen. Ein "attraktiver Lockvogel", so steht es im Polizeibericht, bittet den Erzählungen nach vor allem Lkw-Fahrer dringend um Diesel für's Auto. Und während der Brummi-Lenker abgelenkt ist, pumpt ein Komplize oftmals ein Vielfaches des »geschenkten» Sprits ab.
Natürlich ist diese Masche strafbar. Doch laut Polizei kommt auch der Lkw-Fahrer - auf den ersten Blick ja eigentlich das Opfer - nicht ganz ungeschoren davon. Denn der Diesel in "seinem" Tank, so sehen es jedenfalls die Beamten, ist in der Regel nicht sein Privateigentum, sondern das seines Arbeitgebers.
Also: Augen auf vorm gemeinen Dieselbettler. Und notfalls den Notruf 110 wählen.
Quelle: nordbayern
Kommentar