Laut Gesetz gibt es ja nur noch eine Verkürzung der Wochenendruhezeit von 45 Stunden auf 24 Stunden...die Verkürzung auf 36 Stunden ist ja weggefallen...hat man die Wochenendruhezeit auf 24 Stundenverkürzt,so ist ja diese innerhalb der nächsten 3 Wochenenden auszugleichen...also ist irgendwann eine Wochenendruhezeit von 45+21 Stunden fällig...wie sieht es aber aus,wenn ich nicht auf 24 Stunden verkürzt habe,sondern auf 36 Stunden???
ich interpretiere das Gesetz so: Da es nur noch die Verkürzung auf 24 Stunden gibt,zählt alles uner 45 Stunden nur als 24 Stunden und ich muß immer 21 Stunden Ruhezeit an ein Folgewochenende dranhängen...
Heute hab ich von einem Freund gehört,das das wohl nicht richtig ist... wenn man eine Wochenendruhezeit von 36 Stunden hatte,brauch man nur die fehlenden 9 Stunden nachholen ...oder ,wenn man 35 Stunden hatte muß man nur 10 Stunden nachholen...
wenn das so richtig ist,wieso dieses Gesetz,das nur noch eine Verkürzung auf 24 stunden beinhaltet???
ich interpretiere das Gesetz so: Da es nur noch die Verkürzung auf 24 Stunden gibt,zählt alles uner 45 Stunden nur als 24 Stunden und ich muß immer 21 Stunden Ruhezeit an ein Folgewochenende dranhängen...
Heute hab ich von einem Freund gehört,das das wohl nicht richtig ist... wenn man eine Wochenendruhezeit von 36 Stunden hatte,brauch man nur die fehlenden 9 Stunden nachholen ...oder ,wenn man 35 Stunden hatte muß man nur 10 Stunden nachholen...
wenn das so richtig ist,wieso dieses Gesetz,das nur noch eine Verkürzung auf 24 stunden beinhaltet???
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