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Nachholen einer verkürzten Wochenendruhezeit??

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  • #16
    AW: Nachholen einer verkürzten Wochenendruhezeit??

    ...ich finde die ganze Diskussion soooo genial.. :D

    Klar ist, daß alle Fehlstunden die an 45 h fehlen, spätestens am 3. WE nachgeholt werden müssen. Aber soweit ich mich entsinne & ich habe da mit einem Beamten vom sächs. Ministerium für Arbeit und Soziales gesprochen, kommt eine WOCHENENDRUHEZEIT immer im Anschluss an eine TAGESRUHEZEIT. Mithin gibt es weder 24 h noch 45 h sondern nur mindestens 33h/35h und 54h/56h...

    Jetzt mal meine Frage: Ist schon irgendwer darauf kontrolliert worden? Wenn es die Bullen nicht interessiert, sollte es wenigstens die BAG interessieren. Liegt der Beamte im Ministerium falsch?

    Ich hab da mal was vorbereitet:

    Spätestens nach einem Zeitraum von 6 x 24 Stunden muss der Fahrer eine wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden oder
    mindestens 24 Stunden einlegen. (Verkürzte Ruhezeit)"


    ...das ist ein Originalzitat aus der Lenk- & Ruhezeiten-Verordnung. Das kleine Wort "nach" - im Text ROT markiert, impliziert, daß die WE-Pause eben NACH den vollen 24h erfolgen muß. Und "volle 24h" sind eben Fahrt + Arbeitszeit + TAGESPAUSE = 24h :)

    Und nun meine Frage zu dem Thema (weil mein Chef mich mördermäßig geärgert hat) - würde ich nun gerne einen Anwalt beauftragen, der diese Mehrarbeit (die definitiv NICHT vom Arbeitsvertrag mit dem "kläglichen Gehalt" gedeckelt wird, weil schlicht und ergreifend unrechtmäßig geleistet) für mich wenigstens monetär zurück bringt. Da käme also für 3 Jahre ordentlich was zusammen. Hat das schon mal jemand versucht?
    Es ist besser ein kleines Licht zu entzünden, als sich über die Dunkelheit zu beklagen. (Laotse)

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    • #17
      AW: Nachholen einer verkürzten Wochenendruhezeit??

      Zitat von Macks68 Beitrag anzeigen
      ...ich finde die ganze Diskussion soooo genial.. :D

      Aber soweit ich mich entsinne & ich habe da mit einem Beamten vom sächs. Ministerium für Arbeit und Soziales gesprochen, kommt eine WOCHENENDRUHEZEIT immer im Anschluss an eine TAGESRUHEZEIT. Mithin gibt es weder 24 h noch 45 h sondern nur mindestens 33h/35h und 54h/56h...

      Jetzt mal meine Frage: Ist schon irgendwer darauf kontrolliert worden? Wenn es die Bullen nicht interessiert, sollte es wenigstens die BAG interessieren. Liegt der Beamte im Ministerium falsch?
      Verabschiede dich erstmal von dem Begriff "Wochenendruhezeit". Diese Ruhezeit gibt es im europäischen und nationalen Recht nicht. Es heißt korrekt "Wochenruhezeit". Nun sind wir der Sache schon einen Schritt näher gekommen, wenn wir das Wochenende als Namensgeber für diese Ruhezeit nicht mehr benutzen. Eine Wochenruhezeit kann durchaus auch an Werktagen anfallen und genommen werden.
      Beamte, egal in welchem Ministerium sie sitzen, sind nicht unbedingt zuverlässig, was deren Aussagen zu einem Gesetz betrifft. Vor allem dann nicht, wenn die Aussage in einem ganz anderen Zusammenhang gefallen ist als wie hier im Forum. Eine Wochenruhezeit beinhaltet auch gleichzeitig eine Tagesruhezeit. Durch das Verlängern der Tagesruhezeit über mindestens 24 Stunden hinaus wird daraus eine Wochenruhezeit. Es ist nicht zwingend vorgeschrieben, dass die Abstände zwischen den Wochenruhezeiten 5 oder 6 Tage betragen müssen. Man kann auch 2 Wochenruhezeiten innerhalb einer Kalenderwoche einlegen mit nur einem Arbeitstag dazwischen. Auf jeden Fall gilt die Tagesruhezeit als genommen, wenn man eine Wochenruhezeit einlegt. Dass eine Wochenruhezeit im Anschluß an eine Tagesruhezeit genommen werden muss, ist weder in der EU-Verordnung noch im Fahrpersonalgesetz bzw. der -verordnung hinterlegt. Es ist deine ureigenste für dich passende Deutung, sie du dir situationsbedingt zurechtgeschustert hast.

      Zitat von Macks68 Beitrag anzeigen

      Ich hab da mal was vorbereitet:

      Spätestens nach einem Zeitraum von 6 x 24 Stunden muss der Fahrer eine wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden oder
      mindestens 24 Stunden einlegen. (Verkürzte Ruhezeit)"


      ...das ist ein Originalzitat aus der Lenk- & Ruhezeiten-Verordnung. Das kleine Wort "nach" - im Text ROT markiert, impliziert, daß die WE-Pause eben NACH den vollen 24h erfolgen muß. Und "volle 24h" sind eben Fahrt + Arbeitszeit + TAGESPAUSE = 24h :)
      Das farbig markierte Zitat steht so nicht in der EU-Verordnung. Vielmehr steht da:

      Eine wöchentliche Ruhezeit beginnt spätestens am Ende von sechs 24-Stunden-Zeiträumen nach dem Ende der vorangegangenen wöchentlichen Ruhezeit.

      Es wird hier also die Höchstgrenze beschrieben, die man ausnutzen darf (oder muss), bevor man zwingend eine Wochenruhezeit einlegen muss. Der 24-Stunden-Zeitraum muss auch nicht zwingend 24 Stunden betragen. Er kann durchaus kürzer sein und meistens ist er es auch. Die vollen 24 Stunden für einen Arbeitstag kennt nur das Arbeitszeitgesetz. Da aber das EU-Recht aus der 561/2006 vor dem Arbeitszeitgesetz geht, ist der volle 24-Stunden Tag für uns nicht gültig. Du gehst am Ende der Arbeitswoche gleich ohne Übergang in die Wochenruhezeit. Eine zusätzliche Tagesruhezeit gibt es nicht.

      Zitat von Macks68 Beitrag anzeigen
      Und nun meine Frage zu dem Thema (weil mein Chef mich mördermäßig geärgert hat) - würde ich nun gerne einen Anwalt beauftragen, der diese Mehrarbeit (die definitiv NICHT vom Arbeitsvertrag mit dem "kläglichen Gehalt" gedeckelt wird, weil schlicht und ergreifend unrechtmäßig geleistet) für mich wenigstens monetär zurück bringt. Da käme also für 3 Jahre ordentlich was zusammen. Hat das schon mal jemand versucht?
      Zumindest auf dieser von dir vorgebrachten Basis hast du keine Chance. Ich glaube kaum, dass ein Anwalt auch nur den Versuch unternehmen wird, hier für dich tätig zu werden. Wenn du Überstunden einklagen willst, musst du es schon auf rechtlich gesicherte Art versuchen, also der klassische Weg. Das Arbeitsgericht interessiert sich auch herzlich wenig um Verstöße gegen die Sozialvorschriften, wenn es um Überstundenklagen geht. Maßgeblich ist hier immer nur der Arbeitsvertrag und im Zweifel das Arbeitszeitgesetz.
      Seit diesem Urteil, wo ein Lagerleiter rückwirkend für 3 Jahre Überstunden erfolgreich einklagen konnte, kursiert eine gefährliche Annahme. Diese 3 Jahre sind nur die große Ausnahme. Ich kenne kaum einen Arbeitsvertrag, wo nicht eine wesentlich kürzere Ausschlußfrist vereinbart wurde. Meist beträgt sie 3 bis 6 Monate. Ansprüche sind nach diesen vereinbarten 3 bis 6 Monaten verjährt und unwiderruflich verloren. Ich würde dir also raten, erstmal in deinem Arbeitsvertrag nachzusehen, was ihr da vereinbart habt.

      Gruß

      McFly

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      • #18
        AW: Ruhezeiten nachholen

        Zitat von Der Rico Beitrag anzeigen
        Grüsse!!!

        Kann mir vielleicht irgendjemand sagen ob man als Fahrer das Recht hat bzw der Betrieb die Pflicht den Fahrer seinen Wochenendausgleich (nach zwei vorausgegangenen verkürzten Wochenenden) am Heimat.- bzw Standort des Fahrzeugs nachzuholen?
        Oder zählt das Nachholen auch unterwegs z.B. im Ausland???
        Der Rico
        Tja, da liegt der Hund begraben ;-) NATÜRLICH NICHT. Weshalb nun ganz verschärft Rumänen und Bulgaren etc. kontrolliert werden, wo die ihre WEs verbringen. ;-) Kann die BAG mal was Nützliches tun..

        @mcfly

        Ob ich das Ding WE-End-Ruhezeit nenne oder Wochenruhezeit, das ist Haarspalterei. Fakt ist: es muß eine Zeit geben, die AUSNAHMSWEISE mal für den Fahrer ist. Ich fahr kombinierten Verkehr, mein "WE" findet iwann zwischen Mittwoch und Freitag statt.

        Die Sache mit den "6 maximalen Arbeitstagen" - nun ja, das Ganze dürfte auch strittig sein. Diese unternehmerfreundliche Regel, daß ich meine Wochenpause sofort nach dem Ziehen meiner Karte beginne ist sowas von daneben.... :36_1_10[1]:

        Die Karre parken, ggf noch leere EP raus, Karte ziehen, ausräumen, bissl sauber machen, 1 h heim fahren und am Starttag dann 1h früher da sein...ganz ehrlich? Da bleiben dann noch 19-20h übrig, das können die dann auch behalten. :-( Das is den ganzen Stress nicht wert.

        Was "meine Zurechtschusterei" betrifft: Ein 24 h Zyklus ist ein 24h-Zyklus, auf das Ding muß nur mal einer anwaltlich den "Finger" legen, um das ganz klar zu definieren, die Regeln sind nämlich eindeutig zweideutig. Ich kann mir nicht wirklich vorstellen, daß irgendein Richter das so eindeutig sieht wie Du. Weißt, wenn Du in eine Kontrolle kommst, wo Du ne vorgeladene Langstreckentour begonnen hast:

        Start 11:00 Mittags, 10 h fahren, 45 Min Pause, Ende 21:45 - die Tour is knapp gesteckt, Du machst ne 9er, fährst wieder 3 Stunden, startest also 06:45, wirst um 09:45 von den Bullen angehalten, ich bin gespannt, wie die Deinen 24h Zyklus sehen. Du bist dann in 24h unterwegs - 13h gefahren in der Zeit, das könnte schon von Interesse sein, oder?

        Man muß mal davon weg, ständig den Fahrer auszupressen wie ne Zitrone. Wieso glaubst Du, will den Job keiner mehr machen? Das muß sich ändern...aber mit den Regeln ändert sich das nicht.

        Aber man kann ja zurück schlagen, wenn man seinen Arbeitgeber zu sehr mit nem Sklaventreiber assoziiert. GUCKST DU HIER.

        Da arbeiten Menschen 70 h in der Woche, mit traurigen 1400 € - 1.800 € brutto (reicht nich mal für ne Rente, da "Hartzt" Du dann ab 67 oder fährst bis zum Umfallen) und da gönnt so ein Egomane von Spediteur den Leutz nicht mal ein WE, welches jeder sch*** Disponent zur Gänze hat und jeden Tag 14h hemm geht und schickt Dich obendrein mit dem letzten Schrott an Lkw oder Trailer bzw Sicherungsmaterial auf die Straße. Das is der gleiche sch*** Disponent, der Dir erzählt: "mach doch 3x9h die Woche, dann klappt auch alles, wie ich mir das gedacht hab" - Der "Boss" zahlt in einer Woche mehr Geld für Diesel, Maut und Lkw als für seinen Fahrer im ganzen Monat und Du mußt noch dankbar sein, wenn der den Lohnzahlungstermin nicht wieder 14 Tage überzieht..

        Ich mach den Job sowas von gern, mach so gut wie alles mit (außer Karte ziehen, die Zeiten sind durch) und mir sind auch die WEs egal, was muß das muß und fertig und dahemm sein will ich auch nicht unbedingt, ich bekomm nur nen Affen, wenn man die Gesetzgebung ausschließlich nach Spediteur-Dünken auslegt, das geht einfach nicht und was für diesen Job bezahlt wird ist auch indiskutabel..

        Was meinen Arbeitsvertrag betrifft, den nehm ich momentan auseinander. Der zerfällt gerade zu Staub und mein Ex-Chef wird sich sehr umschauen nehm ich an.

        Sorry, bin grada etwas "sauer"... Ich werde hier berichten, wie das mit dem "Nebenkriegsschauplatz" WOCHENRUHE ausgegangen ist. Ich werde das auf jeden Fall mit einbringen. Ich wollte nur wissen, ob schon mal wer auf die Idee gekommen ist, sowas einzuklagen. Ich mach das jetzt - nebenbei - auf jeden Fall, ein paar Erfahrungen dazu, wären mir halt recht gewesen... Es kann ja nicht sein, daß Wochenruhe eigentlich "Tagesundwochenruhe" heißen müßte.

        Ach ja, noch was zum Thema "Arbeitsverträge" - da sind meist soviele - von vornherein nichtige - Klauseln drin, daß der ganze Vertrag zweifelhaft wird. Ich hab ein halbes Dutzend Aktenzeichen gesammelt, die die kritischen Positionen nahezu rückstandsfrei eliminieren... ich bin sehr guter Dinge, daß "mein Ex-Spediteur" bald realisiert, was der Job "Berufskraftfahrer" wirklich wert ist und wie man sein größtes Kapital, nämlich gute und zuverlässige Fahrer behandeln sollte...
        Es ist besser ein kleines Licht zu entzünden, als sich über die Dunkelheit zu beklagen. (Laotse)

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        • #19
          AW: Ruhezeiten nachholen

          Also Macks68 . . . .

          Irgendwie kapiere ich Deine Rechnung nicht ganz.

          10 Std. Fahrzeit = 4:30 fahren / 0:45 Pause / 4:30 fahren / 0:45 Pause / 1:00 fahren OK ?

          Nach 10 Std. Fahrzeit ist 11 Std. Pause angesagt OK ?

          Also kannst Du frühestens um 9:30 abfahren , oder ?

          Irgendeine Rechnung stimmt nicht, sag mir bitte wenns die meine ist .

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          • #20
            AW: Ruhezeiten nachholen

            Zitat von oldie Beitrag anzeigen

            10 Std. Fahrzeit = 4:30 fahren / 0:45 Pause / 4:30 fahren / 0:45 Pause / 1:00 fahren OK ?

            Nach 10 Std. Fahrzeit ist 11 Std. Pause angesagt OK ?
            Hast recht, hab 45' übersehen. :( ...also 22:30 Ende + 9 h Pause = 07:30 los. Kannst auch ne 11er machen - gilt sogar. :) Dabei sind wir dann gleich beim nächsten fetten "Regel-Haken".

            Eigentlich fährste ja durch D und arbeitest und pausierst und bereitschaftest. Das machste 13 h am Tag - dann darfste ne ANERKANNTE 11er-Pause machen. = 24 h Wenn Du aber durch D fährst und arbeitest und pausierst und bereitschaftest und das 15 h am Tag machst, kannste ne 11er machen, die zählt nur nix :-/ Es gibt da nur ne 9er (=24h) und die mußte Dir auch abziehen von Deinem "Kontingent"...ein Quatsch...je mehr Arbeit Du machst umso weniger Pause kannste machen... tz

            Mein Disponent ist der Meinung, daß ein Fahrtag-Zyklus nach dem Ableisten der Pause vorbei ist - nur am WE dann nicht, da gibts keine Tagesruhezeit, da mußt Du das eben von Deinen kläglichen 24h abziehen - also, ich geh wieder von der Langstrecke aus: 9h fahren - 1 h Pause meinetwegen, wir fahren durch Frankreich, dann 11h Pause = 21h Tagesschicht

            :10_1_138[1]:

            Neue 24h-Tagesschicht beginnt: Diesmal von Chalon bis Irun - gleiche Zeiten 9+1+11 ... bist wieder bei 21h.. fehlen Dir zu 2x 24h schon 6h und Du fährst "am Tag" dann jeweils 12h, wenn auch ne dicke Pause dazwischen liegt...ganz toll.. Irgendwann berechnet den Sch*** mal einer...denn wie war das? Innerhalb 24 h darf ichnur maximal 10h fahren? Tzzzz
            Es ist besser ein kleines Licht zu entzünden, als sich über die Dunkelheit zu beklagen. (Laotse)

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            • #21
              AW: Ruhezeiten nachholen

              Zitat von Macks68 Beitrag anzeigen

              Mein Disponent ist der Meinung, daß ein Fahrtag-Zyklus nach dem Ableisten der Pause vorbei ist

              Irgendwann berechnet den Sch*** mal einer...denn wie war das? Innerhalb 24 h darf ichnur maximal 10h fahren? Tzzzz
              Ich habe so das Gefühl, als ob du meinst, du hättest das Ei des Kolumbus gefunden, hier eine Schwachstelle in den Rechtsvorschriften. Ich glaube kaum, dass hier jemand von den Kollegen begeistert ist - ich übrigens auch nicht -, wie das mit den 24 Stunden gehandhabt wird. Aber die EU 561/2006 sagt ganz klar, dass nach einer gültigen Tages- oder Wochenruhezeit ein neuer 24-Stunden-Zeitraum beginnt. Was ist daran so schwer zu verstehen?
              In diesem Sinne hat dein Disponent also recht, wenn er sagt, der Tages-Zyklus ist nach dem Ableisten der Pause zu Ende. Und sei versichert, dass die Tatsache jedem Kontrollbeamten bekannt ist, dass dadurch durchaus ein höherer Lenk- und Arbeitszeitwert pro Kalendertag zustande kommen kann als wie 10 Stunden. Es ist legal! Kein Gericht in Deutschland kann das ändern. Eine Klage wäre also sinnlos und würde sofort abgewiesen werden. Ändern lässt sich das nur politisch. Schreibe eine Petition und ich zeichne sie sofort. Wie du finde ich diesen 24-Stunden-Zeitraum ätzend.

              Gruß

              McFly

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              • #22
                AW: Ruhezeiten nachholen

                Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                Eine Klage wäre also sinnlos und würde sofort abgewiesen werden. Ändern lässt sich das nur politisch.
                ...das scheint mir sowieso in den meisten Fällen zu gelten. :( Ich messe halt jede Regel die ich finde, an den tatsächlichen Gegebenheiten bei einer Kontrolle. Wird ein latentes Fehlverhalten geduldet, obwohl die Regel eine andere ist oder nicht?

                Ich fahre eh so und bis jetzt hab ich die Kontrollen überstanden, auch wenn sich dieser widersprechende Blödsinn mit den 24h und dann doch wieder nicht, ziemlich zweifelhaft ist.

                Ich frage mich nur, wieso es dann verboten ist, auf richtig langen Strecken (Hamburg Lissabon z.B.) nicht jeden Tag 10 h zu fahren? Ich hab meine 12 h Pause jeden Tag sowieso locker drin, natürlich auch 11..

                Viel schlimmer finde ich aber mein Fund bezüglich der Wochenruhezeit. :( In einer Ausgabe aus dem Jahr 2008 steht wortwörtlich:

                "Eine Wochenruhezeit ersetzt eine Tagesruhezeit"

                Meine Petition hieß demnach eher: "Weg mit der 24er-Wochenruhe"

                Die Geschichte mit der Tagesruhezeit PLUS Wochenruhezeit ist also gestorben.. :(
                Es ist besser ein kleines Licht zu entzünden, als sich über die Dunkelheit zu beklagen. (Laotse)

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                • #23
                  AW: Ruhezeiten nachholen

                  Zitat von Macks68 Beitrag anzeigen
                  Hast recht, hab 45' übersehen. :( ...also 22:30 Ende + 9 h Pause = 07:30 los. Kannst auch ne 11er machen - gilt sogar. :) Dabei sind wir dann gleich beim nächsten fetten "Regel-Haken".

                  Eigentlich fährste ja durch D und arbeitest und pausierst und bereitschaftest. Das machste 13 h am Tag - dann darfste ne ANERKANNTE 11er-Pause machen. = 24 h Wenn Du aber durch D fährst und arbeitest und pausierst und bereitschaftest und das 15 h am Tag machst, kannste ne 11er machen, die zählt nur nix :-/ Es gibt da nur ne 9er (=24h) und die mußte Dir auch abziehen von Deinem "Kontingent"...ein Quatsch...je mehr Arbeit Du machst umso weniger Pause kannste machen... tz

                  Mein Disponent ist der Meinung, daß ein Fahrtag-Zyklus nach dem Ableisten der Pause vorbei ist - nur am WE dann nicht, da gibts keine Tagesruhezeit, da mußt Du das eben von Deinen kläglichen 24h abziehen - also, ich geh wieder von der Langstrecke aus: 9h fahren - 1 h Pause meinetwegen, wir fahren durch Frankreich, dann 11h Pause = 21h Tagesschicht

                  :10_1_138[1]:

                  Neue 24h-Tagesschicht beginnt: Diesmal von Chalon bis Irun - gleiche Zeiten 9+1+11 ... bist wieder bei 21h.. fehlen Dir zu 2x 24h schon 6h und Du fährst "am Tag" dann jeweils 12h, wenn auch ne dicke Pause dazwischen liegt...ganz toll.. Irgendwann berechnet den Sch*** mal einer...denn wie war das? Innerhalb 24 h darf ichnur maximal 10h fahren? Tzzzz
                  Kannst auch eine 11 er machen - gilt sogar ? ? ? ?

                  Kannst Du , nein m u ß t Du.

                  Kommentar


                  • #24
                    AW: Ruhezeiten nachholen

                    Zitat von oldie Beitrag anzeigen
                    Kannst auch eine 11 er machen - gilt sogar ? ? ? ?

                    Kannst Du , nein m u ß t Du.
                    Nee, "müssen" mußt Du da gar nix. Wenn der 24-Zyklus nichtig ist, mußte nur Deine Fahrtzeit hinter Dich bringen, mindestens 9 h Pause machen und dann kannste weiter fahren. Ich hab das sogar innerdeutsch schon geschafft, also mit Beladerei, der Termin war eng, deshalb nach einer 9er wieder los...das interessiert leider kein Schwein. :/
                    Es ist besser ein kleines Licht zu entzünden, als sich über die Dunkelheit zu beklagen. (Laotse)

                    Kommentar


                    • #25
                      AW: Ruhezeiten nachholen

                      Du MUSST keine 11 h Nachtruhe machen, wenn Du eine Tageslenkzeit von 10 h hattest!

                      Kannst auch 9 h Nachtruhe machen!

                      Kommentar


                      • #26
                        AW: Ruhezeiten nachholen

                        Wenn Du 10 h gefahren bist, haste meistens auch mehr als 13h Schicht auf der Uhr, da KANNST Du keine 11er mehr machen...weil 24h um sind und es keine 25h-26h-oder mehr Fahr-Zeiträume gibt :( ...wenn Du ne 11er machst, GILT DIE NICHT und Du hast eine 9er weniger, obschon Du vielleicht sogar 12 h gemacht hast...

                        Kannst ja mal testen, fährst 5x13,5h/Woche und machst nur 11er-Pausen :) evtl. haste in der Kontrolle ja Glück ;) das wirste brauchen :-P
                        Es ist besser ein kleines Licht zu entzünden, als sich über die Dunkelheit zu beklagen. (Laotse)

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                        • #27
                          AW: Nachholen einer verkürzten Wochenendruhezeit??

                          Also, bei mir fallen die 2x10h Lenkzeit pro Woche, eher in einen 13h Zeitraum, da ich da zu meist Langstrecke fahre.
                          Habe ich viele Be- und Entladestellen, komme ich durch die Wartezeiten und Ladetätigkeiten fast nie auf 10h Lenkzeit, da vorher die erlaubte Arbeitszeit, bzw. die 15h (3x 9h Tagesruhezeit pro Woche) erreicht ist.


                          Dieses Problem kann ich also in der Praxis nicht ganz nachvollziehen.


                          Gruß Howie

                          Kommentar


                          • #28
                            AW: Nachholen einer verkürzten Wochenendruhezeit??

                            Hallo habe letztes we auf 38 std verkürzt muss ich die fehlenden 7 std am Stück an eine ttagesruhezeit anhängen oder geht z.v auch tagesruhezeit plus 3,5 std z.b. bis man die fehlenden 7 std hat.?

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: Nachholen einer verkürzten Wochenendruhezeit??

                              darfst du nur am stück anhängen!

                              sprich, du musst irgendwann mind. 16 (9+7) stunden stehen (vor ablauf der 3. woche)
                              Wir sind die Träger der Firma

                              Einer träger als der Andere

                              Kommentar


                              • #30
                                AW: Nachholen einer verkürzten Wochenendruhezeit??

                                OK danke denn passt es ja. Stehe jetzt 18 std

                                Kommentar

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