AW: Nachholen einer verkürzten Wochenendruhezeit??
...ich finde die ganze Diskussion soooo genial.. :D
Klar ist, daß alle Fehlstunden die an 45 h fehlen, spätestens am 3. WE nachgeholt werden müssen. Aber soweit ich mich entsinne & ich habe da mit einem Beamten vom sächs. Ministerium für Arbeit und Soziales gesprochen, kommt eine WOCHENENDRUHEZEIT immer im Anschluss an eine TAGESRUHEZEIT. Mithin gibt es weder 24 h noch 45 h sondern nur mindestens 33h/35h und 54h/56h...
Jetzt mal meine Frage: Ist schon irgendwer darauf kontrolliert worden? Wenn es die Bullen nicht interessiert, sollte es wenigstens die BAG interessieren. Liegt der Beamte im Ministerium falsch?
Ich hab da mal was vorbereitet:
Spätestens nach einem Zeitraum von 6 x 24 Stunden muss der Fahrer eine wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden oder
mindestens 24 Stunden einlegen. (Verkürzte Ruhezeit)"
...das ist ein Originalzitat aus der Lenk- & Ruhezeiten-Verordnung. Das kleine Wort "nach" - im Text ROT markiert, impliziert, daß die WE-Pause eben NACH den vollen 24h erfolgen muß. Und "volle 24h" sind eben Fahrt + Arbeitszeit + TAGESPAUSE = 24h :)
Und nun meine Frage zu dem Thema (weil mein Chef mich mördermäßig geärgert hat) - würde ich nun gerne einen Anwalt beauftragen, der diese Mehrarbeit (die definitiv NICHT vom Arbeitsvertrag mit dem "kläglichen Gehalt" gedeckelt wird, weil schlicht und ergreifend unrechtmäßig geleistet) für mich wenigstens monetär zurück bringt. Da käme also für 3 Jahre ordentlich was zusammen. Hat das schon mal jemand versucht?
...ich finde die ganze Diskussion soooo genial.. :D
Klar ist, daß alle Fehlstunden die an 45 h fehlen, spätestens am 3. WE nachgeholt werden müssen. Aber soweit ich mich entsinne & ich habe da mit einem Beamten vom sächs. Ministerium für Arbeit und Soziales gesprochen, kommt eine WOCHENENDRUHEZEIT immer im Anschluss an eine TAGESRUHEZEIT. Mithin gibt es weder 24 h noch 45 h sondern nur mindestens 33h/35h und 54h/56h...
Jetzt mal meine Frage: Ist schon irgendwer darauf kontrolliert worden? Wenn es die Bullen nicht interessiert, sollte es wenigstens die BAG interessieren. Liegt der Beamte im Ministerium falsch?
Ich hab da mal was vorbereitet:
Spätestens nach einem Zeitraum von 6 x 24 Stunden muss der Fahrer eine wöchentliche Ruhezeit von 45 Stunden oder
mindestens 24 Stunden einlegen. (Verkürzte Ruhezeit)"
...das ist ein Originalzitat aus der Lenk- & Ruhezeiten-Verordnung. Das kleine Wort "nach" - im Text ROT markiert, impliziert, daß die WE-Pause eben NACH den vollen 24h erfolgen muß. Und "volle 24h" sind eben Fahrt + Arbeitszeit + TAGESPAUSE = 24h :)
Und nun meine Frage zu dem Thema (weil mein Chef mich mördermäßig geärgert hat) - würde ich nun gerne einen Anwalt beauftragen, der diese Mehrarbeit (die definitiv NICHT vom Arbeitsvertrag mit dem "kläglichen Gehalt" gedeckelt wird, weil schlicht und ergreifend unrechtmäßig geleistet) für mich wenigstens monetär zurück bringt. Da käme also für 3 Jahre ordentlich was zusammen. Hat das schon mal jemand versucht?
Kommentar