Das BVerfG wird sich mit dem EU-Recht herausreden, insbesondere mit dem Lissabon-Vertrag.
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Keine Ankündigung bisher.
Beschwerde beim Bundes-Verfassungsgericht
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Nunja, jetzt ist der juristische Weg wohl an seinem Ende angelangt. Ich bin grundsätzlich kein Freund dieses Weges, ich will aber nicht damit kommen, ich hätte es ja schon immer gewußt, daß das nicht funktioniert.
Ich hatte immerhin großen Respekt vor dem Einsatz und dem Bemühen, etwas Grundsätliches für die Beschäftigten in dieser Branche zu erreichen. Deshalb ärgert es mich, wenn Leute, die sich nicht in irgendeiner Form bemühen, etwas zu verbessern, so schnell sind, jeden Versuch einfach niedermachen.
Was ist passiert?
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat am 5. August 2025 entschieden, eine Verfassungsbeschwerde eines Berufskraftfahrers (BKF), Andreas Kernke, nicht zu behandeln – und das ohne Begründung.
Das ist schon krass.
Damit gibt es für den Fahrer und sein Anliegen keinen weiteren Rechtsweg in Deutschland. Die Beschwerde betraf zwei wichtige Themen: das fehlende Recht auf Freizeit am Familienwohnsitz für Lkw-Fahrer und die unzumutbaren Arbeitsbedingungen im Lkw ohne separaten Ruheraum.
Was bedeutet das konkret?
- Das Gericht hat keine Gründe genannt, warum es die Beschwerde nicht bearbeitet.
- Damit kann diese Beschwerde auch kein zweites Mal eingereicht werden, das Thema ist juristisch in Deutschland erledigt.
- Die Kritik: Lkw-Fahrer haben schlechtere Ruhebedingungen als Häftlinge, da ihnen gesetzlich kein Ruheraum (mind. 6 qm) zusteht.
- Es gibt eigentlich viele Gerichtsurteile und europäische Vorgaben, auf die sich Lkw-Fahrer berufen können, doch auf nationaler Ebene wird das deutsche Recht nicht angepasst.
- Ohne Änderungen der Fahrverbote wären garantierte lange Ruhezeiten am Familienort auch wirtschaftlich nicht machbar – deutsche Transportfirmen könnten im Wettbewerb nicht bestehen.
Fazit von Andreas Kernke:
- Lkw-Fahrer in Deutschland haben kaum Chancen, ihre Situation per Verfassungsbeschwerde zu verbessern, wenn Gerichte die Anliegen gar nicht behandeln.
- Viele Fahrer empfinden das als ungerecht und fühlen sich vom Rechtssystem im Stich gelassen.
- So bleibt die Branche mit den Problemen (fehlender Ruheraum, wenig Zeit zu Hause, Wettbewerbsdruck) weiterhin im Regen stehen.
Fazit von mir:
- Die Fahrer empfinden es zurecht als ungerecht, vom Rechtssystem im Stich gelassen zu werden. Sie werden ja objektiv vom Rechtssystem ausgeschlossen.
- Die Fahrer fühlen sich auch von der Politik im Stich gelassen. Man hatte lange geglaubt, "die Politik" hätte einfach keine Ahnung, wie die Realität der Bedingungen der Berufskraftfahrer aussieht. Es gibt aber so viele Studien und auch Medienberichte zum Thema, da kann sich niemand mehr mit Ahnungslosigkeit herausreden. Die Verbitterung könnte dazu führen, daß die Fahrer Hoffnung auf eine Rechtspopulistische politische Alternative setzen. Doch die Rechtsparteien haben weder das Programm, noch den Willen, die schlechten Bedingungen der arbeitenden Menschen, der Rentner und der Erwerbslosen zu verbessern.
- Den Fahrern fehlt die Tradition und der Mut der französischen Kollegen. Sie wissen, daß sie sich weder auf Justiz, noch auf Politik verlassen können, allein ihre Solidarität schützt sie. Deshalb hat Macron sie auch von der Rentenferform ausgenommen. Mit den kämpferischen französischen Fahrern wollte er sich nicht anlegen.Zuletzt geändert von Eier-Feile; 02.09.2025, 08:26.
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Wer sich für diese juristische Auseinandersetzung interessiert, findet Infos über die Hintergründe und den Weg in einem gutgemachten 22 minütigen Podcast.
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