Ich weiß,das wir dieses Thema schon mal hatten,möchte es aber trotzdem nochmal aufgreifen,weil man unterwegs ja immer mal wieder "neue Sachen(Gerüchte)" hört...
Klar ist: das man bei Fahrten mit der Fähre oder dem Zug,wenn eine Schlafmöglichkeit gegeben ist, die Ruhezeit durch Auf-und Abfahrt und geeigneter Parkplatzsuche insgesamt 1 Stunde unterbrechen darf...
Laut Gerüchteküche zählen aber nach bzw. vor einer Unterbrechung maximal 2 Stunden zur Ruhezeit dazu...
Ich hab im Gesetz darüber nichts gefunden und halte diese Aussage auch für Blödsinnig,falls sie stimmen sollte...
Weil es ja auch Überfahrten gibt,die kürzer als 7 Stunden sind...
dies wäre dann ja verschenkte Zeit...
Weiß da jemand etwas genaueres drüber???
Klar ist: das man bei Fahrten mit der Fähre oder dem Zug,wenn eine Schlafmöglichkeit gegeben ist, die Ruhezeit durch Auf-und Abfahrt und geeigneter Parkplatzsuche insgesamt 1 Stunde unterbrechen darf...
Laut Gerüchteküche zählen aber nach bzw. vor einer Unterbrechung maximal 2 Stunden zur Ruhezeit dazu...
Ich hab im Gesetz darüber nichts gefunden und halte diese Aussage auch für Blödsinnig,falls sie stimmen sollte...
Weil es ja auch Überfahrten gibt,die kürzer als 7 Stunden sind...
dies wäre dann ja verschenkte Zeit...
Weiß da jemand etwas genaueres drüber???
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