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  • #16
    Ist ja für dich eher ein mieser Umstand.......möcht jetzt nicht tauschen mit dir.

    Aber untern Strich fragt dann keiner dich,sondern deinen Digi-FS.Also wenn Pause gedrückt ....dann Pause.
    Wenn du ihn eben auf Arbeitszeit hast stehn lassen,dann Arbeitszeit.

    Liebe Nachtgrüße Marion

    Leben ist das was passiert,
    während man eifrig dabei ist andere Pläne zu machen
    .....

    LG Marion

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    • #17
      Zitat von alterelch
      Aber für mich bedeutet alles was ich am LKW tue Arbeitszeit. Nur wenn ich im Park spazieren gehen kann ist es für mich Freizeit oder Pause.
      richtig...

      Zitat von alterelch
      Im Moment zum Beispiel warte ich auf meinen Trailer für die neue Tur. Angewiesene Abfahrtzeit war 23 Uhr. Trailer ist nicht fertig, was habe ich jetzt? Freizeit oder Arbeitszeit?
      Weder - noch... es ist "Bereitschaftszeit" also: Deutsche Bank...

      Zitat von alterelch
      Da ich aus dem Bett krabbeln musste um nach dem Trailer zu fragen, bin ich der Meinung das ich mich in der Arbeitszeit befinde. :fight:
      Es ist Bereitschaftszeit, du bist auf jeden Fall in der Schichtzeit (zu mindestens nach dem allgemeinen Sprachgebrauch...) Da du über diese Zeit nicht frei verfügen kannst, ist es keine Pause. Da du aber auch nicht arbeitest, ist es auch keine Arbeitszeit. Und... da du nicht lenkst, ist es erst recht keine Lenkzeit.
      Aber die Bereitschaftszeit gilt als Lenkzeitunterbrechung nach der VO (EG) 561/2006...
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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      • #18
        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
        richtig...


        Es ist Bereitschaftszeit, du bist auf jeden Fall in der Schichtzeit (zu mindestens nach dem allgemeinen Sprachgebrauch...) Da du über diese Zeit nicht frei verfügen kannst, ist es keine Pause. Da du aber auch nicht arbeitest, ist es auch keine Arbeitszeit. Und... da du nicht lenkst, ist es erst recht keine Lenkzeit.
        Aber die Bereitschaftszeit gilt als Lenkzeitunterbrechung nach der VO (EG) 561/2006...
        Auch die Bereitschaftszeit unterliegt gewissen Regeln. So muss deren Dauer vorher bekannt sein. Nur dann ist es Bereitschaftszeit. Das Warten auf den Zufall, bzw. hier auf einen Trailer nach dem vereinbarten Termin ist auf jeden Fall Arbeitszeit. Das gleiche gilt für Wartezeiten beim Discounter. Auch das ist Arbeitszeit und nicht etwa Bereitschaft.
        Der Gesetzgeber hat ganz genau definiert, was unter Bereitschaft zu verstehen ist.

        Die Definition, was unter Bereitschaftszeit zu verstehen ist, ist gerade für diejenigen wichtig, die im Stundenlohn stehen. Die bekommen diese Zeiten nämlich nicht bezahlt.

        Kommentar


        • #19
          Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
          Auch die Bereitschaftszeit unterliegt gewissen Regeln. So muss deren Dauer vorher bekannt sein. Nur dann ist es Bereitschaftszeit. Das Warten auf den Zufall, bzw. hier auf einen Trailer nach dem vereinbarten Termin ist auf jeden Fall Arbeitszeit. Das gleiche gilt für Wartezeiten beim Discounter. Auch das ist Arbeitszeit und nicht etwa Bereitschaft.
          Der Gesetzgeber hat ganz genau definiert, was unter Bereitschaft zu verstehen ist.

          Die Definition, was unter Bereitschaftszeit zu verstehen ist, ist gerade für diejenigen wichtig, die im Stundenlohn stehen. Die bekommen diese Zeiten nämlich nicht bezahlt.
          Stimmt... und danach wäre die Zeit nach 23 Uhr Arbeitszeit. Jetzt: wie gehts weiter? Hast du gesagt bekommen um 00.00 geht's los - oder warte mal... wir klopfen ans Fahrerhaus...
          MfG Der Tommy...
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          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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          • #20
            Ich packe mal noch das Arbeitszeitgesetz dazu:

            der § 21a ist speziell auf das Fahrpersonal zugeschnitten:

            § 21a Beschäftigung im Straßentransport

            (1) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. EG Nr. L 102 S. 1) oder des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 1. Juli 1970 (BGBl. II 1974 S. 1473) in ihren jeweiligen Fassungen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit nicht die folgenden Absätze abweichende Regelungen enthalten. Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und des AETR bleiben unberührt.
            (2) Eine Woche im Sinne dieser Vorschriften ist der Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr.
            (3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:
            1.
            die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,

            2.
            die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;
            3.
            für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.
            Für die Zeiten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt dies nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist. Die in Satz 1 genannten Zeiten sind keine Ruhezeiten. Die in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Zeiten sind keine Ruhepausen.
            Zuletzt geändert von tommyk; 15.04.2010, 20:49.
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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            • #21
              Also ich wurde letzte woche in Frankreich Kontroliert und der digi Tacho wurde ausgelesen ich musste 350euro zahlen weil ich meine Schichtzeit um 20min überzogen hatte da hatte ich 15,20std drauf.

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              • #22
                Zitat von scanixx Beitrag anzeigen
                Also ich wurde letzte woche in Frankreich Kontroliert und der digi Tacho wurde ausgelesen ich musste 350euro zahlen weil ich meine Schichtzeit um 20min überzogen hatte da hatte ich 15,20std drauf.
                Eigentlich hast du ja keine Tagesruhezeit von 9 Stunden innerhalb von 24 Stunden gemacht...und das wird geahndet

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                • #23
                  Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                  Ich packe mal noch das Arbeitszeitgesetz dazu:

                  der § 21a ist speziell auf das Fahrpersonal zugeschnitten:


                  (3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:
                  1.
                  die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,

                  2.
                  die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;
                  3.
                  für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.
                  Für die Zeiten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt dies nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist. Die in Satz 1 genannten Zeiten sind keine Ruhezeiten. Die in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Zeiten sind keine Ruhepausen.
                  In der Richtlinie 2002/15/EG ist nachzulesen, was unter Bereitschaft zu verstehen ist. So muss vor dem Antritt der Bereitschaftszeit auch die Dauer feststehen.

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                  • #24
                    gibt also mehrere Quellen...
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

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