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Ist LuRZ Auslegungssache???
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Zitat von tommyk Beitrag anzeigenIch packe mal noch das Arbeitszeitgesetz dazu:
der § 21a ist speziell auf das Fahrpersonal zugeschnitten:
(3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:
1.
die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,
2.
die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;
3.
für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.
Für die Zeiten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt dies nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist. Die in Satz 1 genannten Zeiten sind keine Ruhezeiten. Die in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Zeiten sind keine Ruhepausen.
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Zitat von scanixx Beitrag anzeigenAlso ich wurde letzte woche in Frankreich Kontroliert und der digi Tacho wurde ausgelesen ich musste 350euro zahlen weil ich meine Schichtzeit um 20min überzogen hatte da hatte ich 15,20std drauf.
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Also ich wurde letzte woche in Frankreich Kontroliert und der digi Tacho wurde ausgelesen ich musste 350euro zahlen weil ich meine Schichtzeit um 20min überzogen hatte da hatte ich 15,20std drauf.
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Ich packe mal noch das Arbeitszeitgesetz dazu:
der § 21a ist speziell auf das Fahrpersonal zugeschnitten:
§ 21a Beschäftigung im Straßentransport
(1) Für die Beschäftigung von Arbeitnehmern als Fahrer oder Beifahrer bei Straßenverkehrstätigkeiten im Sinne der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 zur Harmonisierung bestimmter Sozialvorschriften im Straßenverkehr und zur Änderung der Verordnungen (EWG) Nr. 3821/85 und (EG) Nr. 2135/98 des Rates sowie zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 3820/85 des Rates (ABl. EG Nr. L 102 S. 1) oder des Europäischen Übereinkommens über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals (AETR) vom 1. Juli 1970 (BGBl. II 1974 S. 1473) in ihren jeweiligen Fassungen gelten die Vorschriften dieses Gesetzes, soweit nicht die folgenden Absätze abweichende Regelungen enthalten. Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 und des AETR bleiben unberührt.
(2) Eine Woche im Sinne dieser Vorschriften ist der Zeitraum von Montag 0 Uhr bis Sonntag 24 Uhr.
(3) Abweichend von § 2 Abs. 1 ist keine Arbeitszeit:
1.
die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer am Arbeitsplatz bereithalten muss, um seine Tätigkeit aufzunehmen,
2.
die Zeit, während derer sich ein Arbeitnehmer bereithalten muss, um seine Tätigkeit auf Anweisung aufnehmen zu können, ohne sich an seinem Arbeitsplatz aufhalten zu müssen;
3.
für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit.
Für die Zeiten nach Satz 1 Nr. 1 und 2 gilt dies nur, wenn der Zeitraum und dessen voraussichtliche Dauer im Voraus, spätestens unmittelbar vor Beginn des betreffenden Zeitraums bekannt ist. Die in Satz 1 genannten Zeiten sind keine Ruhezeiten. Die in Satz 1 Nr. 1 und 2 genannten Zeiten sind keine Ruhepausen.Zuletzt geändert von tommyk; 15.04.2010, 20:49.
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Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigenAuch die Bereitschaftszeit unterliegt gewissen Regeln. So muss deren Dauer vorher bekannt sein. Nur dann ist es Bereitschaftszeit. Das Warten auf den Zufall, bzw. hier auf einen Trailer nach dem vereinbarten Termin ist auf jeden Fall Arbeitszeit. Das gleiche gilt für Wartezeiten beim Discounter. Auch das ist Arbeitszeit und nicht etwa Bereitschaft.
Der Gesetzgeber hat ganz genau definiert, was unter Bereitschaft zu verstehen ist.
Die Definition, was unter Bereitschaftszeit zu verstehen ist, ist gerade für diejenigen wichtig, die im Stundenlohn stehen. Die bekommen diese Zeiten nämlich nicht bezahlt.
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Zitat von tommyk Beitrag anzeigenrichtig...
Es ist Bereitschaftszeit, du bist auf jeden Fall in der Schichtzeit (zu mindestens nach dem allgemeinen Sprachgebrauch...) Da du über diese Zeit nicht frei verfügen kannst, ist es keine Pause. Da du aber auch nicht arbeitest, ist es auch keine Arbeitszeit. Und... da du nicht lenkst, ist es erst recht keine Lenkzeit.
Aber die Bereitschaftszeit gilt als Lenkzeitunterbrechung nach der VO (EG) 561/2006...
Der Gesetzgeber hat ganz genau definiert, was unter Bereitschaft zu verstehen ist.
Die Definition, was unter Bereitschaftszeit zu verstehen ist, ist gerade für diejenigen wichtig, die im Stundenlohn stehen. Die bekommen diese Zeiten nämlich nicht bezahlt.
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Zitat von alterelchAber für mich bedeutet alles was ich am LKW tue Arbeitszeit. Nur wenn ich im Park spazieren gehen kann ist es für mich Freizeit oder Pause.
Zitat von alterelchIm Moment zum Beispiel warte ich auf meinen Trailer für die neue Tur. Angewiesene Abfahrtzeit war 23 Uhr. Trailer ist nicht fertig, was habe ich jetzt? Freizeit oder Arbeitszeit?
Zitat von alterelchDa ich aus dem Bett krabbeln musste um nach dem Trailer zu fragen, bin ich der Meinung das ich mich in der Arbeitszeit befinde. :fight:
Aber die Bereitschaftszeit gilt als Lenkzeitunterbrechung nach der VO (EG) 561/2006...
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Ist ja für dich eher ein mieser Umstand.......möcht jetzt nicht tauschen mit dir.
Aber untern Strich fragt dann keiner dich,sondern deinen Digi-FS.Also wenn Pause gedrückt ....dann Pause.
Wenn du ihn eben auf Arbeitszeit hast stehn lassen,dann Arbeitszeit.
Liebe Nachtgrüße Marion
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Das ist ja alles schön und gut.
Aber für mich bedeutet alles was ich am LKW tue Arbeitszeit. Nur wenn ich im Park spazieren gehen kann ist es für mich Freizeit oder Pause. Im Moment zum Beispiel warte ich auf meinen Trailer für die neue Tur.
Angewiesene Abfahrtzeit war 23 Uhr. Trailer ist nicht fertig, was habe ich jetzt? Freizeit oder Arbeitszeit?
Da ich aus dem Bett krabbeln musste um nach dem Trailer zu fragen, bin ich der Meinung das ich mich in der Arbeitszeit befinde. :fight:
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Zitat von Großer Beitrag anzeigenEs geht ja rein um die Schichtzeit,die nirgends im Gesetz richtig auftaucht...
Ich hab auch noch nirgends Probleme gehabt mit ner 15ner Schichtzeit und anschließender Pause(zumindest in Deutschland nicht)...
:thinking:Hmmm...War ja in Bayern und das ist ein Freistaat...zählt vielleicht doch nicht zu Deutschland:D
Nun ja! Von Bayern könnte mann das vieleicht denken... grins. :thinking::thinking::classic::classic:
Gruss Kraftfahrer.
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Zitat von GroßerEs geht ja rein um die Schichtzeit,die nirgends im Gesetz richtig auftaucht...
Definiert ist in der 561/2006 die tägliche Ruhezeit.
Und zwar wie folgt:
Kapitel I, Artikel 4
g)„tägliche Ruhezeit“ den täglichen Zeitraum, in dem ein
Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann und der eine
„regelmäßige tägliche Ruhezeit“ und eine „reduzierte
tägliche Ruhezeit“ umfasst;
— „regelmäßige tägliche Ruhezeit“ eine Ruhepause von
mindestens 11 Stunden. Diese regelmäßige tägliche
Ruhezeit kann auch in zwei Teilen genommen
werden, wobei der erste Teil einen ununterbrochenen
Zeitraum von mindestens 3 Stunden und der
zweite Teil einen ununterbrochenen Zeitraum von
mindestens 9 Stunden umfassen muss;— „reduzierte tägliche Ruhezeit“ eine Ruhepause von
mindestens 9 Stunden, aber weniger als 11 Stunden;
allgemeiner Sprachgebrauch hierfür ist "Schichtpause".
Wenn es eine Schichtpause gibt - dann ist alles andere zwischen 2 Schichtpausen die "Schicht".
Zitat von GroßerIch hab auch noch nirgends Probleme gehabt mit ner 15ner Schichtzeit und anschließender Pause(zumindest in Deutschland nicht)...
:thinking:Hmmm...War ja in Bayern und das ist ein Freistaat...zählt vielleicht doch nicht zu Deutschland:D
Die 561/2006 sagt dazu:
KAPITEL IVAUSNAHMENArtikel 11Ein Mitgliedstaat kann für Beförderungen im Straßenverkehr,Verkehr gilt jedoch weiterhin diese Verordnung.
die vollständig in seinem Hoheitsgebiet durchgeführt werden,
längere Mindestfahrtunterbrechungen und Ruhezeiten oder
kürzere Höchstlenkzeiten als nach den Artikeln 6 bis 9
festlegen. In einem solchen Fall muss der Mitgliedstaat die
relevanten kollektiven oder anderen Vereinbarungen zwischen
den Sozialpartnern berücksichtigen. Für Fahrer im grenzüberschreitenden
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Es geht ja rein um die Schichtzeit,die nirgends im Gesetz richtig auftaucht...
Ich hab auch noch nirgends Probleme gehabt mit ner 15ner Schichtzeit und anschließender Pause(zumindest in Deutschland nicht)...
:thinking:Hmmm...War ja in Bayern und das ist ein Freistaat...zählt vielleicht doch nicht zu Deutschland:D
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Zitat von alterelch Beitrag anzeigenIch werde mal versuchen einen Fachmann für dieses Forum zu begeistern. Der gute Mann schreibt mir immer die Rechnungen nach den BAG Kontrollen.
Gelegentlich rufe ich ihn mal an und bitte um Hilfe bei diesen Fragen hier im Forum.
Vielleicht hat jemand ne Idee wie ich ihn überzeugen kann hier mitzumachen?
Nun ja ich bin der Meinung sowas könnte hier gut ankommen die ein oder andere Frage kommt doch mal auf.
Gruss Kraftfahrer. :bye:
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13 bzw. 15 Stunden Schichtzeit sind schon richtig... Denn alles was nicht in die Schichtpause fällt ist definitiv Schicht.
Aber: Das heißt nicht 13 bzw. 15 Stunden Arbeitszeit am Tag!
die tägliche Arbeitszeit ist auf durchschnittlich 8 Stunden maximal 10 Stunden begrenzt. Wie Boris schon geschrieben hatte.
Das heißt definitiv:
1. Wer 10 Stunden am Tag seinen LKw lenkt hat keine Arbeitszeit mehr übrig um noch irgend etwas anderes zu tun.
2. Wer 9 Stunden lenkt darf noch eine Stunde arbeiten.
3. Die restlichen 3 bzw. 9 Stunden dürfen mit Pause oder Bereitschaftszeit gefüllt werden oder man geht früher in die Schichtpause.
4. Innerhalb von maximal 24 Stunden müssen Schicht und Schichtpause erledigt sein. 5. Wer nach 10 Stunden Lenken und darin enthalten 90 minuten Pause (Lenkzeitunterbrechung) - also nach 11,5 Stunden in die Schichtpause geht darf im Anschluss an die Schichtpause (also nach 20,5 oder 22,5 Stunden) seinen neuen 24-Stunden-Zeitraum beginnen.
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