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  • #31
    ja... und...?
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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    • #32
      Wer bezahlt das eigendlich und steht einem dafür Sonderurlaub zu ?

      Ich meine, ich habe meine Ärtzliche letzten August gemacht, war nicht wirklich billig, meinen ADR - Schein zahle ich auch selber. Bin aber noch nicht wieder im Job. Wenn ich aber im Job bin, wer zahlt die Module ? Wer die Ärtzliche, die Auffrischung des ADR - Scheins ?
      Ich hatte zB. 2 Termine für die Ärtzliche, eigendlich waren es 3 : Dienstags Erweitertes Blutbild, Freitags Ergebnis abholen, ok, könnte meine Frau für mich machen, dann 2 Wochen später Termin beim Arbeitsmediziner : Hörtest, Sehtest, etc.
      Ich weis von früher, das mal eben schnell einen Tag Urlaub machen nicht ist, und schon garnicht wenn man International fährt. Also geht, wenn man es eng zusammenpacken kann, mind. 1 Woche Urlaub drauf.
      Da ich den Urlaub aber nicht mit meiner Familie am Meer verbringe sondern für den Job brauche, steht mir doch normalerweise Sonderurlaub zu, genauso wie Bildungsurlaub für die Module und den ADR Schein.
      Kennt sich damit jemand aus?
      Puhh, schon wieder so ein langer Text

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      • #33
        Grundsätzlich bleiben die Kosten dafür an dir hängen... schließlich willst du ja arbeiten. Ich würde bei Arbeitslosigkeit mal beim AA fragen ob die das fördern (machen die aber mit Sicherheit nur wenn du dadurch in Arbeit kommst) wer in Arbeit ist (schlagt mich nicht falls das nicht stimmt!!): Ich habe davon gehört das es wohl einen Zuschuss der BG geben soll... ich kanns aber nicht beweisen...
        MfG Der Tommy...
        ___________________________________________

        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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        • #34
          Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
          ja... und...?
          da steht doch, dass man die übergangsregelung in anspruch nehmen kann.
          oder kann man dass nur machen um die weiterbildung mit dem führerscheinablauf auf einen nenner zu bekommen?
          ich habe meinen führerschein 09.2008 gehabt. dann könnte ich also die module bis zum 10.2014 machen? nicht bis 10.2013?

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          • #35
            wie TommyK schon sagt, theoretisch als auch praktisch bleibt alles an dir hängen. :) Wenn du einen kulanten und tollen Arbeitgeber - so wie ich - hast, dann zahlt der dir alles drum und drann :) :classic::classic::classic::classic::classic::term inator:
            LG Andy

            Was hast du gesagt? Ich hab dich Optisch nicht ganz verstanden! =)

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            • #36
              Zitat von sandra Beitrag anzeigen
              da steht doch, dass man die übergangsregelung in anspruch nehmen kann.
              oder kann man dass nur machen um die weiterbildung mit dem führerscheinablauf auf einen nenner zu bekommen?
              ich habe meinen führerschein 09.2008 gehabt. dann könnte ich also die module bis zum 10.2014 machen? nicht bis 10.2013?
              Was steht als "Verfallsdatum" auf deinem Führerschein?
              MfG Der Tommy...
              ___________________________________________

              LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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              • #37
                Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                Grundsätzlich bleiben die Kosten dafür an dir hängen... schließlich willst du ja arbeiten. Ich würde bei Arbeitslosigkeit mal beim AA fragen ob die das fördern (machen die aber mit Sicherheit nur wenn du dadurch in Arbeit kommst) wer in Arbeit ist (schlagt mich nicht falls das nicht stimmt!!): Ich habe davon gehört das es wohl einen Zuschuss der BG geben soll... ich kanns aber nicht beweisen...
                Ich bin ja nicht Arbeitslos, Gottseidank, nur nicht im Job des Kraftfahrers, was sich aber im Juli ändert.
                Von Arbeiten wollen kann keine Rede sein. Nein, ich wäre lieber Lottomillionär.
                Wenn der Staat gesetze schafft, sollte er sich auch darum kümmern, das sie eingehalten werden können.
                Als Alleinverdiener mit Frau und 2 Kindern, ist es schon viel Geld was einem dadurch fehlt. ich meine, reich werden wir durch unseren Job ja alle nicht.

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                • #38
                  Zitat von Boris Beitrag anzeigen
                  Ich bin ja nicht Arbeitslos, Gottseidank, nur nicht im Job des Kraftfahrers, was sich aber im Juli ändert.
                  Dann arbeitest du nicht mehr oder als Kraftfahrer? Wird dann dein Lottogewinn ausgezahlt?
                  MfG Der Tommy...
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                  • #39
                    Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                    was steht als "verfallsdatum" auf deinem führerschein?
                    5.8.13

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                    • #40
                      Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                      Dann arbeitest du nicht mehr oder als Kraftfahrer? Wird dann dein Lottogewinn ausgezahlt?
                      Dann arbeite ich wieder als Kraftfahrer. ;-)

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                      • #41
                        Bei mir steht als Verfallsdatum übrigens 17.07.2014, also muss bis dahin alles gemacht sein ?

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                        • #42
                          Zitat von Boris Beitrag anzeigen
                          Wer bezahlt das eigendlich und steht einem dafür Sonderurlaub zu ?

                          Ich meine, ich habe meine Ärtzliche letzten August gemacht, war nicht wirklich billig, meinen ADR - Schein zahle ich auch selber. Bin aber noch nicht wieder im Job. Wenn ich aber im Job bin, wer zahlt die Module ? Wer die Ärtzliche, die Auffrischung des ADR - Scheins ?
                          Ich hatte zB. 2 Termine für die Ärtzliche, eigendlich waren es 3 : Dienstags Erweitertes Blutbild, Freitags Ergebnis abholen, ok, könnte meine Frau für mich machen, dann 2 Wochen später Termin beim Arbeitsmediziner : Hörtest, Sehtest, etc.
                          Ich weis von früher, das mal eben schnell einen Tag Urlaub machen nicht ist, und schon garnicht wenn man International fährt. Also geht, wenn man es eng zusammenpacken kann, mind. 1 Woche Urlaub drauf.
                          Da ich den Urlaub aber nicht mit meiner Familie am Meer verbringe sondern für den Job brauche, steht mir doch normalerweise Sonderurlaub zu, genauso wie Bildungsurlaub für die Module und den ADR Schein.
                          Kennt sich damit jemand aus?
                          Puhh, schon wieder so ein langer Text
                          der Arbeitgeber wird mit ner Geldstrafe bedacht,falls er nicht dafür sorgt,das du die Module machen kannst...ist aber ne "wischiwaschi-Regelung",weil er mehr Auflagen nicht hat...bezahlen muß man meist selber...und einen Anspruch auf "Weiterbildungsurlaub" hat man erst(soweit sich das nicht geändert hat),wenn man 3 Jahre im Betrieb tätig ist

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                          • #43
                            Zitat von Großer Beitrag anzeigen
                            der Arbeitgeber wird mit ner Geldstrafe bedacht,falls er nicht dafür sorgt,das du die Module machen kannst...ist aber ne "wischiwaschi-Regelung",weil er mehr Auflagen nicht hat...bezahlen muß man meist selber...und einen Anspruch auf "Weiterbildungsurlaub" hat man erst(soweit sich das nicht geändert hat),wenn man 3 Jahre im Betrieb tätig ist
                            ich meine gehört zu haben, dass ein betrieb einem pro jahr 5 tage zu weiterbildungzwecken zur verfügung stellen muss. egal wie lange man angestellt ist.

                            richtig herr fahrlehrer tommy?:classic:

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                            • #44
                              @ Sandra:
                              Da dein Führerschein zum 5.08.2013 ungültig wird, du diesen also dann verlängern musst würde ich die 95 dann eintragen lassen. Der nächste FS ist gültig bis 08.2018 und bis spätestens 10.9.2016 musst du die 95 im FS stehen haben - heisst für deinen Fall Harmonisierung Arzt und Weiterbildung 05.08.2013. Also früher statt später... kannst natürlich auch zum (aufpassen!) 10.09.2014 wieder einen Führerschein bezahlen - wie du möchtest...
                              MfG Der Tommy...
                              ___________________________________________

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                              • #45
                                Zitat von Boris Beitrag anzeigen
                                Bei mir steht als Verfallsdatum übrigens 17.07.2014, also muss bis dahin alles gemacht sein ?
                                Genau so ist es... kannst natürlich auch - wie ich es Sandra als Alternative vorgeschlagen habe zum 10.09.2014 noch einen FS bezahlen...
                                MfG Der Tommy...
                                ___________________________________________

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