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Wer bezahlt das eigendlich und steht einem dafür Sonderurlaub zu ?
Ich meine, ich habe meine Ärtzliche letzten August gemacht, war nicht wirklich billig, meinen ADR - Schein zahle ich auch selber. Bin aber noch nicht wieder im Job. Wenn ich aber im Job bin, wer zahlt die Module ? Wer die Ärtzliche, die Auffrischung des ADR - Scheins ?
Ich hatte zB. 2 Termine für die Ärtzliche, eigendlich waren es 3 : Dienstags Erweitertes Blutbild, Freitags Ergebnis abholen, ok, könnte meine Frau für mich machen, dann 2 Wochen später Termin beim Arbeitsmediziner : Hörtest, Sehtest, etc.
Ich weis von früher, das mal eben schnell einen Tag Urlaub machen nicht ist, und schon garnicht wenn man International fährt. Also geht, wenn man es eng zusammenpacken kann, mind. 1 Woche Urlaub drauf.
Da ich den Urlaub aber nicht mit meiner Familie am Meer verbringe sondern für den Job brauche, steht mir doch normalerweise Sonderurlaub zu, genauso wie Bildungsurlaub für die Module und den ADR Schein.
Kennt sich damit jemand aus?
Puhh, schon wieder so ein langer Text
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Grundsätzlich bleiben die Kosten dafür an dir hängen... schließlich willst du ja arbeiten. Ich würde bei Arbeitslosigkeit mal beim AA fragen ob die das fördern (machen die aber mit Sicherheit nur wenn du dadurch in Arbeit kommst) wer in Arbeit ist (schlagt mich nicht falls das nicht stimmt!!): Ich habe davon gehört das es wohl einen Zuschuss der BG geben soll... ich kanns aber nicht beweisen...MfG Der Tommy...
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LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)
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Zitat von tommyk Beitrag anzeigenja... und...?
oder kann man dass nur machen um die weiterbildung mit dem führerscheinablauf auf einen nenner zu bekommen?
ich habe meinen führerschein 09.2008 gehabt. dann könnte ich also die module bis zum 10.2014 machen? nicht bis 10.2013?
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wie TommyK schon sagt, theoretisch als auch praktisch bleibt alles an dir hängen. :) Wenn du einen kulanten und tollen Arbeitgeber - so wie ich - hast, dann zahlt der dir alles drum und drann :) :classic::classic::classic::classic::classic::term inator:LG Andy
Was hast du gesagt? Ich hab dich Optisch nicht ganz verstanden! =)
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Zitat von sandra Beitrag anzeigenda steht doch, dass man die übergangsregelung in anspruch nehmen kann.
oder kann man dass nur machen um die weiterbildung mit dem führerscheinablauf auf einen nenner zu bekommen?
ich habe meinen führerschein 09.2008 gehabt. dann könnte ich also die module bis zum 10.2014 machen? nicht bis 10.2013?MfG Der Tommy...
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Zitat von tommyk Beitrag anzeigenGrundsätzlich bleiben die Kosten dafür an dir hängen... schließlich willst du ja arbeiten. Ich würde bei Arbeitslosigkeit mal beim AA fragen ob die das fördern (machen die aber mit Sicherheit nur wenn du dadurch in Arbeit kommst) wer in Arbeit ist (schlagt mich nicht falls das nicht stimmt!!): Ich habe davon gehört das es wohl einen Zuschuss der BG geben soll... ich kanns aber nicht beweisen...
Von Arbeiten wollen kann keine Rede sein. Nein, ich wäre lieber Lottomillionär.
Wenn der Staat gesetze schafft, sollte er sich auch darum kümmern, das sie eingehalten werden können.
Als Alleinverdiener mit Frau und 2 Kindern, ist es schon viel Geld was einem dadurch fehlt. ich meine, reich werden wir durch unseren Job ja alle nicht.
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Zitat von Boris Beitrag anzeigenIch bin ja nicht Arbeitslos, Gottseidank, nur nicht im Job des Kraftfahrers, was sich aber im Juli ändert.MfG Der Tommy...
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Zitat von tommyk Beitrag anzeigenDann arbeitest du nicht mehr oder als Kraftfahrer? Wird dann dein Lottogewinn ausgezahlt?
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Zitat von Boris Beitrag anzeigenWer bezahlt das eigendlich und steht einem dafür Sonderurlaub zu ?
Ich meine, ich habe meine Ärtzliche letzten August gemacht, war nicht wirklich billig, meinen ADR - Schein zahle ich auch selber. Bin aber noch nicht wieder im Job. Wenn ich aber im Job bin, wer zahlt die Module ? Wer die Ärtzliche, die Auffrischung des ADR - Scheins ?
Ich hatte zB. 2 Termine für die Ärtzliche, eigendlich waren es 3 : Dienstags Erweitertes Blutbild, Freitags Ergebnis abholen, ok, könnte meine Frau für mich machen, dann 2 Wochen später Termin beim Arbeitsmediziner : Hörtest, Sehtest, etc.
Ich weis von früher, das mal eben schnell einen Tag Urlaub machen nicht ist, und schon garnicht wenn man International fährt. Also geht, wenn man es eng zusammenpacken kann, mind. 1 Woche Urlaub drauf.
Da ich den Urlaub aber nicht mit meiner Familie am Meer verbringe sondern für den Job brauche, steht mir doch normalerweise Sonderurlaub zu, genauso wie Bildungsurlaub für die Module und den ADR Schein.
Kennt sich damit jemand aus?
Puhh, schon wieder so ein langer Text
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Zitat von Großer Beitrag anzeigender Arbeitgeber wird mit ner Geldstrafe bedacht,falls er nicht dafür sorgt,das du die Module machen kannst...ist aber ne "wischiwaschi-Regelung",weil er mehr Auflagen nicht hat...bezahlen muß man meist selber...und einen Anspruch auf "Weiterbildungsurlaub" hat man erst(soweit sich das nicht geändert hat),wenn man 3 Jahre im Betrieb tätig ist
richtig herr fahrlehrer tommy?:classic:
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@ Sandra:
Da dein Führerschein zum 5.08.2013 ungültig wird, du diesen also dann verlängern musst würde ich die 95 dann eintragen lassen. Der nächste FS ist gültig bis 08.2018 und bis spätestens 10.9.2016 musst du die 95 im FS stehen haben - heisst für deinen Fall Harmonisierung Arzt und Weiterbildung 05.08.2013. Also früher statt später... kannst natürlich auch zum (aufpassen!) 10.09.2014 wieder einen Führerschein bezahlen - wie du möchtest...MfG Der Tommy...
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Zitat von Boris Beitrag anzeigenBei mir steht als Verfallsdatum übrigens 17.07.2014, also muss bis dahin alles gemacht sein ?MfG Der Tommy...
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