Moin alle zusammen!
Jeder kennt mindestens eine, jeder ist schonmal deswegen auf die Schnauze geflogen:
Mythen, Halbwissen, veraltete Vorschriften.
Ich hau hier mal ein paar der Streitpunkte raus die ich bei den Modulen 2020 mitbekommen habe und die auch der Fahrlehrer nicht alle beantworten konne. Jeder kann weitere Fragen stellen!
Aber Antworten bitte nur mit Link auf den betreffenden Gesetztestext! Keine Endlosdebatte mit "Glaub ich..., Mach ich schon immer so..., Macht eh keiner... usw"
Das Ziel ist, mit der Zeit hier ein übersichtliches Nachlagewerk zu den jeweiligen Vorschriften zu erstellen ohne sich durch viel Blabla quälen zu müssen.
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1. Wie viele Spanngurte/Ketten muß man dabeihaben?
Meinungen waren:
-a: So viele wie zur jeweiligen LaSi nötig
-b: So viele wie zur jeweiligen LaSi nötig plus für jeden verwendeten Gurt einen Ersatzgurt
-c: So viele wie der LKW/Kombination Ankerpunkte hat
Vorschrift ist die DGUV Grundsatz 314-002, gültig ab 05.2018 (ersetzt seitdem die bis dahin gültige BGG 915 )
https://publikationen.dguv.de/regelw...h-fahrpersonal
Auf Seite 16, Unterpunkt 2.11 "Zubehör" steht:
"Hilfsmittel zur LadungssicherungZ.B. Zurrmittel, Ladehölzer, Antirutschmatten, Füllmittel, Sperrbalken, soweit erforderlich"
Also a!
c: macht überhaupt keinen Sinn
b: Ersatz ist bestimmt nicht schlecht weil man sonst, wenn ein Gurt während der Fahrt kaputt gehen würde ja nicht weiterfahren dürfte. Aber Vorschrift ist es nicht!
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2. Die Abfahrtskontrolle muß mindestens mit 10 Minuten ARBEITSZEIT auf dem Gerät gelogged werden und muß einen Bremsencheck beinhalten: Beschleunigen auf 10-20 km/h, mehr als 10 m gefahrene Distanz, abbremsen auf Stillstand, einige Sekunden stehen.
FALSCH
Vorschrift ist die DGUV Grundsatz 314-002, gültig ab 05.2018 (ersetzt seitdem die bis dahin gültige BGG 915 )
https://publikationen.dguv.de/regelw...h-fahrpersonal
Dauer der Abfahrtkontrolle: Es wird in dem DGUV Grundsatz 314-002 KEINE Zeitvorgabe genannt wie lange eine Abfahrtskontrolle mindestens dauern muß
Bremsencheck:
Seite 11, Unterpunkt 2.3.2 "Zubehör": "Bremsprobe: Die Bremswirkung ist gleichmäßig und ausreichend."
Zeit/ Geschwindigkeit, Distanz usw wird nicht explizit vorgegeben
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3. Wenn Die Nummern von FS und FK nicht übereinstimmen werden in manchen Ländern (genannt wurden Frankreich und Irland) Bußgelder verhängt
FALSCH
Eine "Behördliche Untersuchung" dieser Gerüchte hat wohl mal die IHK Stuttgart vorgenommen.
https://www.stuttgart.ihk24.de/branc...rschein-682638
Es gibt demnach auch in Frankreich KEINE Vorschrift die besagt das die Nummern in FS und FK identisch sein müssen. Anderslautende Meinungen oder Aussagen von französischen (Polizei)Beamten sind irrelevant, verhängte Sanktionen unzulässig. Im Falle einer direkten Konfrontation mit französischen Beamten sollte auf das Vorzeigen der Vorschrift bestanden werden, ÜbersetzungsAPPS gibt es mittlerweile für jedes Smartphone.
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4. Wenn bei einem Tandemhänger die Achsen nur 1m auseinander sind gilt es als eine Achse bei einem PKW Anhänger (Ziehen mit PKW für Inhaber des neuen EU FS erlaubt) aber beim
LKW -Anhänger nicht als eine Achse bezüglich der Maut
RICHTIG, aber bei Inhabern von EU Kartenführerscheine quasi ohne Belang
Vorschrift ist die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
Für B,BE oder eine der C-Klassen gibt es nur Gewichtsobergrenzen, keine Achszahlbeschränkungen!
Anders sieht es z.B. für Leute mit einem alten 3er o.ä aus, die privat einen Hänger ziehen wollen.
Alle Achszahlvorschriften aller jemals in Deutschlang gültigen FS auszudröseln würde das hier völlig sprengen, ist aber auch unnötig, denn:
BKF bekommen ja alle 5 Jahre einen neuen FS. Daher hat jeder BKF einen EU FS und braucht sich somit über Achszahlen keinen Kopf zu machen.
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Dadurch gab es frueher die Regelung, das man mit einem Tandemhaenger mit max. 99cm Achsabstand auch mit dem FS Kl. 3 LKW fahren konnte.
Maut hat mit StVO oder StVZO nix zu tun... ist andere Sache.
Gruss Holger
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Danke an Whiteout dafür, genauso ist (war) es
Achtung:
Das bezieht sich nur auf Führerscheine und hat mit Überladung, Achslast und Maut usw NICHTS zu tun!
Vorschrift für alles was mit Achslast zu tun hat ist die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
Vorschrift für alles was mit Maut zu tun hat ist die Verordnung zur Erhebung, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung und zur Erstattung der Maut (Lkw-Maut-Verordnung - Lkw-MautV)
§ 2 Maßgebliche Tatsachen für die Mauterhebung
https://www.gesetze-im-internet.de/l..._2018/__2.html
Insbesondere die Mautvorschriften ändern sich ständig und man sollte sich immer aktuell informieren!
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Jeder kennt mindestens eine, jeder ist schonmal deswegen auf die Schnauze geflogen:
Mythen, Halbwissen, veraltete Vorschriften.
Ich hau hier mal ein paar der Streitpunkte raus die ich bei den Modulen 2020 mitbekommen habe und die auch der Fahrlehrer nicht alle beantworten konne. Jeder kann weitere Fragen stellen!
Aber Antworten bitte nur mit Link auf den betreffenden Gesetztestext! Keine Endlosdebatte mit "Glaub ich..., Mach ich schon immer so..., Macht eh keiner... usw"
Das Ziel ist, mit der Zeit hier ein übersichtliches Nachlagewerk zu den jeweiligen Vorschriften zu erstellen ohne sich durch viel Blabla quälen zu müssen.
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1. Wie viele Spanngurte/Ketten muß man dabeihaben?
Meinungen waren:
-a: So viele wie zur jeweiligen LaSi nötig
-b: So viele wie zur jeweiligen LaSi nötig plus für jeden verwendeten Gurt einen Ersatzgurt
-c: So viele wie der LKW/Kombination Ankerpunkte hat
Vorschrift ist die DGUV Grundsatz 314-002, gültig ab 05.2018 (ersetzt seitdem die bis dahin gültige BGG 915 )
https://publikationen.dguv.de/regelw...h-fahrpersonal
Auf Seite 16, Unterpunkt 2.11 "Zubehör" steht:
"Hilfsmittel zur LadungssicherungZ.B. Zurrmittel, Ladehölzer, Antirutschmatten, Füllmittel, Sperrbalken, soweit erforderlich"
Also a!
c: macht überhaupt keinen Sinn
b: Ersatz ist bestimmt nicht schlecht weil man sonst, wenn ein Gurt während der Fahrt kaputt gehen würde ja nicht weiterfahren dürfte. Aber Vorschrift ist es nicht!
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2. Die Abfahrtskontrolle muß mindestens mit 10 Minuten ARBEITSZEIT auf dem Gerät gelogged werden und muß einen Bremsencheck beinhalten: Beschleunigen auf 10-20 km/h, mehr als 10 m gefahrene Distanz, abbremsen auf Stillstand, einige Sekunden stehen.
FALSCH
Vorschrift ist die DGUV Grundsatz 314-002, gültig ab 05.2018 (ersetzt seitdem die bis dahin gültige BGG 915 )
https://publikationen.dguv.de/regelw...h-fahrpersonal
Dauer der Abfahrtkontrolle: Es wird in dem DGUV Grundsatz 314-002 KEINE Zeitvorgabe genannt wie lange eine Abfahrtskontrolle mindestens dauern muß
Bremsencheck:
Seite 11, Unterpunkt 2.3.2 "Zubehör": "Bremsprobe: Die Bremswirkung ist gleichmäßig und ausreichend."
Zeit/ Geschwindigkeit, Distanz usw wird nicht explizit vorgegeben
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3. Wenn Die Nummern von FS und FK nicht übereinstimmen werden in manchen Ländern (genannt wurden Frankreich und Irland) Bußgelder verhängt
FALSCH
Eine "Behördliche Untersuchung" dieser Gerüchte hat wohl mal die IHK Stuttgart vorgenommen.
https://www.stuttgart.ihk24.de/branc...rschein-682638
Es gibt demnach auch in Frankreich KEINE Vorschrift die besagt das die Nummern in FS und FK identisch sein müssen. Anderslautende Meinungen oder Aussagen von französischen (Polizei)Beamten sind irrelevant, verhängte Sanktionen unzulässig. Im Falle einer direkten Konfrontation mit französischen Beamten sollte auf das Vorzeigen der Vorschrift bestanden werden, ÜbersetzungsAPPS gibt es mittlerweile für jedes Smartphone.
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4. Wenn bei einem Tandemhänger die Achsen nur 1m auseinander sind gilt es als eine Achse bei einem PKW Anhänger (Ziehen mit PKW für Inhaber des neuen EU FS erlaubt) aber beim
LKW -Anhänger nicht als eine Achse bezüglich der Maut
RICHTIG, aber bei Inhabern von EU Kartenführerscheine quasi ohne Belang
Vorschrift ist die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
Für B,BE oder eine der C-Klassen gibt es nur Gewichtsobergrenzen, keine Achszahlbeschränkungen!
Anders sieht es z.B. für Leute mit einem alten 3er o.ä aus, die privat einen Hänger ziehen wollen.
Alle Achszahlvorschriften aller jemals in Deutschlang gültigen FS auszudröseln würde das hier völlig sprengen, ist aber auch unnötig, denn:
BKF bekommen ja alle 5 Jahre einen neuen FS. Daher hat jeder BKF einen EU FS und braucht sich somit über Achszahlen keinen Kopf zu machen.
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Dadurch gab es frueher die Regelung, das man mit einem Tandemhaenger mit max. 99cm Achsabstand auch mit dem FS Kl. 3 LKW fahren konnte.
Maut hat mit StVO oder StVZO nix zu tun... ist andere Sache.
Gruss Holger
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Danke an Whiteout dafür, genauso ist (war) es
Achtung:
Das bezieht sich nur auf Führerscheine und hat mit Überladung, Achslast und Maut usw NICHTS zu tun!
Vorschrift für alles was mit Achslast zu tun hat ist die Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV) § 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
Vorschrift für alles was mit Maut zu tun hat ist die Verordnung zur Erhebung, zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entrichtung und zur Erstattung der Maut (Lkw-Maut-Verordnung - Lkw-MautV)
§ 2 Maßgebliche Tatsachen für die Mauterhebung
https://www.gesetze-im-internet.de/l..._2018/__2.html
Insbesondere die Mautvorschriften ändern sich ständig und man sollte sich immer aktuell informieren!
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