Habe ein klein wenig Verwirrung über die Ausstellung einer Bescheinigung Arbeitsfreier Tage nach §20 Fahrpersonalverordnung.
Verwirrung entstand nur Dank verschiedener Aussagen unserer netten Kontrollorgane in Deutschland.
Folgender Fall:
Ich war jetzt lange krank geschrieben.Fast 2 Monate.Habe dann vor kurzem noch während der Krankheitszeit bei meinem jetzigen AG gekündigt.Hätte theoretisch noch bis Ende des Monats arbeiten müssen,wurde aber vom AG für die restliche Zeit freigestellt und werde von daher nun nicht mehr dort eingesetzt.
Ich wollte nun von meinem NOCH AG eine Bescheinigung über Arbeitsfreie Tage haben.Einmal eine Bescheinigung für die Zeit die ich krank geschrieben war und eine Bestätigung über die Tage die ich freigestellt wurde.
Da ich ja einen Nachweis für die letzten 28 Tage brauche und weil ich diesen Monat ja nicht mehr gearbeitet habe.
Diese Bescheinigung wurde mir aber vom AG verweigert mit der Begründung, das ich ja eh nicht mehr eingesetzte werde und daher bräuchten die das nicht.
Habe darauf beim BAG angerufen die meinten der AG müsste mir trotzdem eine Bescheinigung ausstellen da ich ja noch da beschäftigt bin.
Der BAG meinte aber dafür wäre das Gewerbeaufsichtsamt zuständig und hat mich an die verwiesen.
Beim Gewerbeaufsichtsamt dann angerufen.Die widerum teilten mir dann mit meine Firma wäre damit im Recht,meine neue Firma müsse mir dann diese Bescheinigung ausstellen.Nur diejenige Firma müsse eine Bescheinigung über Arbeitsfreie Tage ausstellen die mich auch einsetzt.
Meine neue Firma sagt wiederum das würde ja gar nicht gehen.Die könnten mir doch keine Zeiten bei einer anderen Firma bestätigen.Die können ja nicht was bestätigen, wovon die nicht wissen was da gelaufen ist in der Zeit.Und die könnten ja nicht beurteilen ob ich nich doch noch irgendwie gearbeitet habe.
So und nu??Nu habe ich keinen Nachweiss für diesen Monat wenn ich ab Oktober bei der neuen Firma anfange.
Habe nur einen Wisch von der Krankenkasse für die Krankheitszeit der aber nur in Deutschland in einer Kontrolle anerkannt wird.Eu-weit habe ich dann ein Problem.Und für die Zeit der Freistellung würde mir dann immer noch ein Nachweiss fehlen.
Nu bin ich verwirrt.
Hat jemand einen Tipp wie man jetzt mit so einer Situation umgehen soll??
Ist nicht die Firma für die Bescheiningung zuständig wo man in der zeit beschäftigt war??
Verwirrung entstand nur Dank verschiedener Aussagen unserer netten Kontrollorgane in Deutschland.
Folgender Fall:
Ich war jetzt lange krank geschrieben.Fast 2 Monate.Habe dann vor kurzem noch während der Krankheitszeit bei meinem jetzigen AG gekündigt.Hätte theoretisch noch bis Ende des Monats arbeiten müssen,wurde aber vom AG für die restliche Zeit freigestellt und werde von daher nun nicht mehr dort eingesetzt.
Ich wollte nun von meinem NOCH AG eine Bescheinigung über Arbeitsfreie Tage haben.Einmal eine Bescheinigung für die Zeit die ich krank geschrieben war und eine Bestätigung über die Tage die ich freigestellt wurde.
Da ich ja einen Nachweis für die letzten 28 Tage brauche und weil ich diesen Monat ja nicht mehr gearbeitet habe.
Diese Bescheinigung wurde mir aber vom AG verweigert mit der Begründung, das ich ja eh nicht mehr eingesetzte werde und daher bräuchten die das nicht.
Habe darauf beim BAG angerufen die meinten der AG müsste mir trotzdem eine Bescheinigung ausstellen da ich ja noch da beschäftigt bin.
Der BAG meinte aber dafür wäre das Gewerbeaufsichtsamt zuständig und hat mich an die verwiesen.
Beim Gewerbeaufsichtsamt dann angerufen.Die widerum teilten mir dann mit meine Firma wäre damit im Recht,meine neue Firma müsse mir dann diese Bescheinigung ausstellen.Nur diejenige Firma müsse eine Bescheinigung über Arbeitsfreie Tage ausstellen die mich auch einsetzt.
Meine neue Firma sagt wiederum das würde ja gar nicht gehen.Die könnten mir doch keine Zeiten bei einer anderen Firma bestätigen.Die können ja nicht was bestätigen, wovon die nicht wissen was da gelaufen ist in der Zeit.Und die könnten ja nicht beurteilen ob ich nich doch noch irgendwie gearbeitet habe.
So und nu??Nu habe ich keinen Nachweiss für diesen Monat wenn ich ab Oktober bei der neuen Firma anfange.
Habe nur einen Wisch von der Krankenkasse für die Krankheitszeit der aber nur in Deutschland in einer Kontrolle anerkannt wird.Eu-weit habe ich dann ein Problem.Und für die Zeit der Freistellung würde mir dann immer noch ein Nachweiss fehlen.
Nu bin ich verwirrt.
Hat jemand einen Tipp wie man jetzt mit so einer Situation umgehen soll??
Ist nicht die Firma für die Bescheiningung zuständig wo man in der zeit beschäftigt war??
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