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Verwirrung wegen Bescheinigung über Arbeitsfreie Tage

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  • Verwirrung wegen Bescheinigung über Arbeitsfreie Tage

    Habe ein klein wenig Verwirrung über die Ausstellung einer Bescheinigung Arbeitsfreier Tage nach §20 Fahrpersonalverordnung.
    Verwirrung entstand nur Dank verschiedener Aussagen unserer netten Kontrollorgane in Deutschland.

    Folgender Fall:
    Ich war jetzt lange krank geschrieben.Fast 2 Monate.Habe dann vor kurzem noch während der Krankheitszeit bei meinem jetzigen AG gekündigt.Hätte theoretisch noch bis Ende des Monats arbeiten müssen,wurde aber vom AG für die restliche Zeit freigestellt und werde von daher nun nicht mehr dort eingesetzt.
    Ich wollte nun von meinem NOCH AG eine Bescheinigung über Arbeitsfreie Tage haben.Einmal eine Bescheinigung für die Zeit die ich krank geschrieben war und eine Bestätigung über die Tage die ich freigestellt wurde.
    Da ich ja einen Nachweis für die letzten 28 Tage brauche und weil ich diesen Monat ja nicht mehr gearbeitet habe.

    Diese Bescheinigung wurde mir aber vom AG verweigert mit der Begründung, das ich ja eh nicht mehr eingesetzte werde und daher bräuchten die das nicht.

    Habe darauf beim BAG angerufen die meinten der AG müsste mir trotzdem eine Bescheinigung ausstellen da ich ja noch da beschäftigt bin.
    Der BAG meinte aber dafür wäre das Gewerbeaufsichtsamt zuständig und hat mich an die verwiesen.
    Beim Gewerbeaufsichtsamt dann angerufen.Die widerum teilten mir dann mit meine Firma wäre damit im Recht,meine neue Firma müsse mir dann diese Bescheinigung ausstellen.Nur diejenige Firma müsse eine Bescheinigung über Arbeitsfreie Tage ausstellen die mich auch einsetzt.

    Meine neue Firma sagt wiederum das würde ja gar nicht gehen.Die könnten mir doch keine Zeiten bei einer anderen Firma bestätigen.Die können ja nicht was bestätigen, wovon die nicht wissen was da gelaufen ist in der Zeit.Und die könnten ja nicht beurteilen ob ich nich doch noch irgendwie gearbeitet habe.

    So und nu??Nu habe ich keinen Nachweiss für diesen Monat wenn ich ab Oktober bei der neuen Firma anfange.
    Habe nur einen Wisch von der Krankenkasse für die Krankheitszeit der aber nur in Deutschland in einer Kontrolle anerkannt wird.Eu-weit habe ich dann ein Problem.Und für die Zeit der Freistellung würde mir dann immer noch ein Nachweiss fehlen.

    Nu bin ich verwirrt.
    Hat jemand einen Tipp wie man jetzt mit so einer Situation umgehen soll??
    Ist nicht die Firma für die Bescheiningung zuständig wo man in der zeit beschäftigt war??
    Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

  • #2
    Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
    Nu bin ich verwirrt.
    Hat jemand einen Tipp wie man jetzt mit so einer Situation umgehen soll??
    Ist nicht die Firma für die Bescheiningung zuständig wo man in der zeit beschäftigt war??
    Weder dein alter Arbeitgeber muss dir eine Bescheinigung ausstellen noch der neue Arbeitgeber. Eigentlich verbietet sich das sogar.

    Dass du in Erklärungsnot geraten kannst, steht fest. Du kannst den Beweis eigentlich nur dadurch führen, dass du das Kündigungsschreiben mit dir führst. In diesem Schreiben steht ja drin, wann du gekündigt hattest. Und dein Arbeitgeber wird dich sicherlich schriftlich freigestellt haben. Alles andere wäre zumindest für dich sträflicher Leichtsinn.
    Diese Dokumente beweisen zwar nicht, dass du kein Fahrzeug gelenkt hast, aber es macht die Sache plausibel.

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    • #3
      Einerseits finde ich es etwas schuftig vom alten AG, dir die Bescheinigung nicht ausstellen zu wollen, andererseits wird da jemand ziemlich angefressen sein, da du erst lange krank warst und dann auch noch kündigst. Ist trotzdem ein bißchen Kasperltheater und die sollten eigentlich drüber stehen.

      Der neue AG kann dir auf keinen Fall eine ausstellen.

      Gruß von einem AG & Fahrer in Personalunion.:23_28_125[1]:

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      • #4
        Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
        Weder dein alter Arbeitgeber muss dir eine Bescheinigung ausstellen noch der neue Arbeitgeber. Eigentlich verbietet sich das sogar.

        Dass du in Erklärungsnot geraten kannst, steht fest. Du kannst den Beweis eigentlich nur dadurch führen, dass du das Kündigungsschreiben mit dir führst. In diesem Schreiben steht ja drin, wann du gekündigt hattest. Und dein Arbeitgeber wird dich sicherlich schriftlich freigestellt haben. Alles andere wäre zumindest für dich sträflicher Leichtsinn.
        Diese Dokumente beweisen zwar nicht, dass du kein Fahrzeug gelenkt hast, aber es macht die Sache plausibel.
        Nein mein Arbeitgeber hat mich nicht schriftlich freigestellt.Sonst hätte ich ja kein Problem.Habe versucht auf die schriftliche Freistellung zu bestehen bzw. auf eine Bestätigung.Aber wenn ich trotzdem keine bekomme??Ich kenne meine Nachweispflicht.Aber mein NOCH AG versucht mich auf Teufel komm raus zu schikanieren und will mir einen rein würgen.Genau deswegen habe ich mich ja an den BAG gewandt und an das Gewerbeaufsichtsamt.Weil ich selber kein Gehör bei meiner Firma bekomme.
        Mehr als zum Anwalt rennen kann man dann ja anscheinend nich machen.
        Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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        • #5
          Mein Tipp:

          Lass das mit dem Anwalt, denn es kostet nur Zeit, Kohle und Nerven.

          Stell dir selbst eine Bescheinigung aus, nach dem Motto:

          Krank von ...bis...
          Gekündigt am, freigestellt von...bis.

          Alter AG nix Bescheinigung, neuer AG kann nicht.

          Aussage von BAG und Gewerbeaufsichtsamt dokumentieren.

          Solltest du innerhalb von den 28 Tagen dann kontrolliert werden, dann kann die BAG gerne recherchieren...das sind dann aber denen ihre Kosten und wenn du dann trotzdem eine Strafe bekommst, kannst du immer noch den Anwalt einschalten.

          Günstig wäre allerdings, wenn du innerhalb der 28-Tage-Frist innerdeutsch fährst.

          Besten Gruß vom Sky

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          • #6
            Ich denke nicht, das dir das was nützt... falls doch... zu spät... nimm die Kündigung und alle sonstigen Unterlagen mit die du hast... und lass laufen...
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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            • #7
              Sehe das auch so wie Skydriver ,
              vielleicht läßt die neue Firma Dich ja die 28 Tage in Deutschland fahren,
              fragen kostet nix, ist ja nicht dein Verschulden.
              Hast Du Digikarte oder Tachoscheiben ???
              Dann steht doch alles drauf ,
              hoffe Du hast wenn die Scheiben nicht abgegeben ???
              Anwalt erst mal nein , schade ums Geld.


              Wenn du kontrolliert wirst , dann ist es ebend so.
              Reden ist Silber , Schweigen Gold.
              28 Tage gehn schnell um

              Mach Dich nicht mehr verrückt wie nötig.

              Schönes Weekend Euch allen.
              slts Thomas
              „Du sollst an Deutschlands Zukunft glauben,
              an Deines Volkes Auferstehn.
              Laß niemals Dir den Glauben rauben,
              trotz allem, allem was geschehn.
              Und handeln sollst Du so,
              als hinge von Dir und Deinem Tun allein das Schicksal ab der deutschen Dinge,
              und die Verantwortung wär Dein.“

              Johann Gottlieb Fichte, 1804

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              • #8
                Übrigens die Polizisten und BAG sind auch nur Menschen.
                Vernüftig mit den Leuten reden.
                Dann lösen sich viele Probleme von selbst.
                Die wollen auch nicht mehr Schreibkram wie nötig.
                slts Thomas
                „Du sollst an Deutschlands Zukunft glauben,
                an Deines Volkes Auferstehn.
                Laß niemals Dir den Glauben rauben,
                trotz allem, allem was geschehn.
                Und handeln sollst Du so,
                als hinge von Dir und Deinem Tun allein das Schicksal ab der deutschen Dinge,
                und die Verantwortung wär Dein.“

                Johann Gottlieb Fichte, 1804

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                • #9
                  Zitat von Thomas63 Beitrag anzeigen
                  Sehe das auch so wie Skydriver ,
                  vielleicht läßt die neue Firma Dich ja die 28 Tage in Deutschland fahren,
                  fragen kostet nix, ist ja nicht dein Verschulden.
                  Hast Du Digikarte oder Tachoscheiben ???
                  Dann steht doch alles drauf ,
                  hoffe Du hast wenn die Scheiben nicht abgegeben ???
                  Anwalt erst mal nein , schade ums Geld.


                  Wenn du kontrolliert wirst , dann ist es ebend so.
                  Reden ist Silber , Schweigen Gold.
                  28 Tage gehn schnell um

                  Mach Dich nicht mehr verrückt wie nötig.

                  Schönes Weekend Euch allen.
                  slts Thomas
                  Habe Fahrerkarte....letzter Eintrag vom 23 Juli.Seit dem 25 Juli war ich dann krank geschrieben.Deswegen seit dem keine weitere Aufzeichnung.Habe mich dann letzte Woche wieder zum arbeiten in der Firma gemeldet und wurde wieder nach Hause geschickt.

                  Werde mal versuchen mit meiner neuen Firma zu reden wegen nur Deutschland.Weil im Moment läuft viel Frankreich bei denen.

                  Naja dann mal die 28 tage rumgehen lassen und schaun was passiert.

                  Schon mal danke für die Hinweise....weil wusste jetzt im ersten Moment erst mal nich weiter....

                  lg Speedy
                  Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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                  • #10
                    Zitat von Thomas63 Beitrag anzeigen
                    Hast Du Digikarte oder Tachoscheiben ???
                    Dann steht doch alles drauf ,
                    hoffe Du hast wenn die Scheiben nicht abgegeben ???
                    Ein schlechter Rat, auch wenn es als Frage formuliert ist. Die Tachoscheiben gehören dem Arbeitgeber und nicht dem Fahrer. Ich habe zwar keine Fahrzeuge mehr mit analogem Tacho, aber ich als Arbeitgeber würde dem Fahrer den Lohn vorenthalten, wenn er die Scheiben nicht zurück gibt. Spätestens nach 29 Tagen endet nämlich seine Mitführpflicht und wird zur Abgabepflicht.

                    Kurzschlußhandlungen bringen nur selten etwas positives. Man reitet sich nur tiefer in die Sch...e rein.

                    Kommentar


                    • #11
                      Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                      Ein schlechter Rat, auch wenn es als Frage formuliert ist. Die Tachoscheiben gehören dem Arbeitgeber und nicht dem Fahrer. Ich habe zwar keine Fahrzeuge mehr mit analogem Tacho, aber ich als Arbeitgeber würde dem Fahrer den Lohn vorenthalten, wenn er die Scheiben nicht zurück gibt. Spätestens nach 29 Tagen endet nämlich seine Mitführpflicht und wird zur Abgabepflicht.

                      Kurzschlußhandlungen bringen nur selten etwas positives. Man reitet sich nur tiefer in die Sch...e rein.
                      Richtig ramaanda die Tachoscheiben gehören spätestens nach 29 tagen dem Arbeitgeber aber auch nicht vorher. (Mitführplicht). Wenn der Arbeitnehmer Kopien davon haben möchte, ist nach meines wissen, der Arbeitgeber dazu verpflichtet diese anzufertigen. Nun weiß ich nicht ob diese auch nachträglich gilt.

                      Kommentar


                      • #12
                        Zitat von celader Beitrag anzeigen
                        Richtig ramaanda die Tachoscheiben gehören spätestens nach 29 tagen dem Arbeitgeber aber auch nicht vorher. (Mitführplicht). Wenn der Arbeitnehmer Kopien davon haben möchte, ist nach meines wissen, der Arbeitgeber dazu verpflichtet diese anzufertigen. Nun weiß ich nicht ob diese auch nachträglich gilt.
                        Falsch @celader,

                        die Tachoscheiben gehören vom 1. Tag an dem Arbeitgeber. Daran ändert auch die Mitführpflicht nichts.
                        Arbeitgeber sind auch nicht verpflichtet, Kopien von den Tachoscheiben anzufertigen. Sie sind allenfalls dazu verpflichtet, den Fahrern auf Verlangen einen Ausdruck aus dem Digi-Tacho zu machen. Ob diese Pflicht aber Sinn macht, bzw. durchsetzbar ist, wenn ein Fahrer gekündigt hat/wurde, wage ich zu bezweifeln. Bevor ein Gericht oder eventuell die Gewerbeaufsicht auf Beschwerde des Fahrers reagiert, ist der Grund für den Ausdruck schon lange hinfällig. Nach 29 Tagen fehlt dann automatisch die Grundlage für ein Handeln in dieser Richtung.

                        Kommentar


                        • #13
                          Die Diagrammscheiben gehören dem Unternehmer - er hat sie bezahlt...
                          Die Daten auf der Diagrammscheibe gehören dem Fahrer - er hat sie erstellt.
                          Der Fahrer ist verpflichtet diese Daten dem Unternehmer im Original zur Verfügung zu stellen. Der Fahrer darf auf seine eigenen Kosten Kopien dieser Daten anfertigen. Der Unternehmer ist dazu nicht verpflichtet.

                          Die Fahrerkarte ist Eigentum des Fahrers - er hat sie bezahlt.
                          Die Daten auf der Fahrerkarte sind ebenso Eigentum des Fahrers - er hat sie erstellt.
                          Er ist verpflichtet diese Daten dem Unternehmer zwecks Kontrolle und Archivierung zur Verfügung zu stellen. Heißt: Er muss sein Einverständnis zur Speicherung geben. Dieses erfolgt dadurch, das er die Karte dem Unternehmer zum Auslesen übergibt, er die Karte selbst ins Lesegerät schiebt - oder beim Remote-Data-Download das Senden der Daten bestätigt. Es ist nicht zulässig, das der Unternehmer die Daten der Fahrerkarte ohne Zustimmung des Fahrers aus dem Speicher zieht...

                          Die Daten im Massenspeicher des Gerätes sind einzig und allein Eigentum des Unternehmers...
                          MfG Der Tommy...
                          ___________________________________________

                          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                          Kommentar


                          • #14
                            Zitat von Speedy79 Beitrag anzeigen
                            Habe Fahrerkarte....letzter Eintrag vom 23 Juli.Seit dem 25 Juli war ich dann krank geschrieben.Deswegen seit dem keine weitere Aufzeichnung.Habe mich dann letzte Woche wieder zum arbeiten in der Firma gemeldet und wurde wieder nach Hause geschickt
                            Hast du denn wenigstens eine Kopie von deiner Krankmeldung?
                            Falls nicht,würde ich mir die nochmal vom Arzt besorgen...damit hättest du schon mal einen Nachweis über den größten Zeitraum,den du nicht gearbeitet hast

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                            • #15
                              Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                              Falsch @celader,

                              die Tachoscheiben gehören vom 1. Tag an dem Arbeitgeber. Daran ändert auch die Mitführpflicht nichts.
                              Arbeitgeber sind auch nicht verpflichtet, Kopien von den Tachoscheiben anzufertigen. Sie sind allenfalls dazu verpflichtet, den Fahrern auf Verlangen einen Ausdruck aus dem Digi-Tacho zu machen. Ob diese Pflicht aber Sinn macht, bzw. durchsetzbar ist, wenn ein Fahrer gekündigt hat/wurde, wage ich zu bezweifeln. Bevor ein Gericht oder eventuell die Gewerbeaufsicht auf Beschwerde des Fahrers reagiert, ist der Grund für den Ausdruck schon lange hinfällig. Nach 29 Tagen fehlt dann automatisch die Grundlage für ein Handeln in dieser Richtung.
                              Zitat laut IHK

                              Neu geregelt wurden durch die Verordnung (EG) Nr. 561/2006 auch die Aufbewahrungs- und Vorlagepflichten.
                              So sieht Art. 26 Abs. 3 Satz 1 VO (EG) Nr. 561/2006 nunmehr vor, dass die Unternehmen
                              die Schaublätter und – sofern Ausdrucke erstellt wurden – die Ausdrucke in chronologischer


                              Reihenfolge und in lesbarer Form nach der Benutzung mindestens
                              ein Jahr lang aufbewahren und
                              den betreffenden Fahrern auf Verlangen eine Kopie aushändigen müssen.

                              Werden Fahrzeuge mit einem digitalen Kontrollgerät eingesetzt, muss der Unternehmer spätestens
                              alle 3 Monate die Daten aus dem Massenspeicher des Kontrollgerätes kopieren und speichern.
                              Die Fahrer können von ihren Unternehmen darüber hinaus verlangen, dass sie eine Kopie der von
                              den Fahrerkarten herunter geladenen Daten sowie Ausdrucke davon ausgehändigt bekommen.
                              Bei Kontrollen in Unternehmen sind neben den Schaublättern auch vorhandene Ausdrucke und herunter
                              geladene Daten vorzulegen oder auszuhändigen.

                              Kommentar

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