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  • #16
    Zitat von technostar Beitrag anzeigen
    Hallo ich bin absolut neu hier und habe mir gerade die Arbeitszeitregelungen durchgelesen aber nicht so richtig verstanden. Also ich bin Azubi im 3Ausb.Jahr und fahre Autotransporte. So jetzt werde ich immer öffter mit anderen Azubis losgeschickt und nur der Fahrer bekommt die Zeit als Arbeitszeit bezahlt. Somit habe ich jetzt in 6Wochen stolze 92 minusstunden aber jeden Tag im Durchschnitt 10Stunden auf dem Bock gesessen. Teils als Fahrer oder eben als Beifahrer. jetzt meine Frage ! Ist das nun zulässig oder nicht? Wäre euch dankbar wenn ihr mir darauf eine kurze erklärende Antwort geben könntet.
    Ich glaube Dir hat noch niemand geantwortet. Wenn Du in der Klassischen 2 Fahrerbesatzung arbeitest, den Eindruck habe ich, dann gilt die Zeit auf der Beifahrerseite als Bereitschaftszeit.
    Das wäre dann leider keine Arbeitszeit, obwohl ich das so sehe. Die Ärzte bekommen die Zeit ja auch so bezahlt. Aber für die Lenk- und Ruhezeiten ist es Bereitschaftszeit. Das heist, Du lenkst oder hast Ladetätigkeit, die ist dann relevant. Sitzt Du rechts oder oder schläfst, dann ist es Bereitschaftszeit. Macht ihr eine Pause von mindestens 9 Stunden, ist es Ruhezeit.

    Ansonsten bin ich mir sicher das Tommyk notfalls noch antwortet.

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    • #17
      Das trifft für die Zweifahrerbesatzung nach 561/2006 auf jeden Fall zu! Da wäre auch noch mehr drin... (Im 30-Stunden-Zeitraum 20 21 Stunden "Schichtzeit"... pro Fahrer bis zu 10 Stunden Lenkzeit und dann noch eine Stunde 'Pause' oder 'Bereitschaft' zusätzlich...) Aber ob es legitim ist, die Zeiten als Beifahrer als "nicht gearbeitete Zeit - lohntechnisch und anwesenheitstechnisch - zu werten - und das auch noch bei einem Lehrling... das wage ich stark zu bezweifeln...!! Aber das Wissen darüber habe ich leider nicht! Vielleicht kann da der Ramaanda mehr sagen...
      MfG Der Tommy...
      ___________________________________________

      LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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      • #18
        Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
        Das trifft für die Zweifahrerbesatzung nach 561/2006 auf jeden Fall zu! Da wäre auch noch mehr drin... (Im 30-Stunden-Zeitraum 20 21 Stunden "Schichtzeit"... pro Fahrer bis zu 10 Stunden Lenkzeit und dann noch eine Stunde 'Pause' oder 'Bereitschaft' zusätzlich...) Aber ob es legitim ist, die Zeiten als Beifahrer als "nicht gearbeitete Zeit - lohntechnisch und anwesenheitstechnisch - zu werten - und das auch noch bei einem Lehrling... das wage ich stark zu bezweifeln...!! Aber das Wissen darüber habe ich leider nicht! Vielleicht kann da der Ramaanda mehr sagen...
        Also erstmal danke für eure Antworten. Das heißt also das man ca 20Std. am Tag auf dem LKW sitzt und nur max.10 bezahlt bekommt.

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        • #19
          Zitat von technostar Beitrag anzeigen
          Hallo ich bin absolut neu hier und habe mir gerade die Arbeitszeitregelungen durchgelesen aber nicht so richtig verstanden. Also ich bin Azubi im 3Ausb.Jahr und fahre Autotransporte. So jetzt werde ich immer öffter mit anderen Azubis losgeschickt und nur der Fahrer bekommt die Zeit als Arbeitszeit bezahlt. Somit habe ich jetzt in 6Wochen stolze 92 minusstunden aber jeden Tag im Durchschnitt 10Stunden auf dem Bock gesessen. Teils als Fahrer oder eben als Beifahrer. jetzt meine Frage ! Ist das nun zulässig oder nicht? Wäre euch dankbar wenn ihr mir darauf eine kurze erklärende Antwort geben könntet.
          Zunächst mal ganz allgemein etwas zur Bereitschaft.
          Man muss unterscheiden zwischen der formalen und der wertigen Definition der Bereitschaft.
          Das heißt, dass Bereitschaft nicht auf die Arbeitszeit addiert wird und somit erst der Team-Modus möglich ist. Daneben gibt es aber noch die Wertigkeit, die durch höchstrichterliche Rechtsprechung bei Ärzten festgelegt und mittlerweile auf andere Berufszweige ausgedehnt wurde.
          So habe ich erst vor kurzem ein Urteil gelesen, in dem einem Kraftfahrer die Zeit als Bereitschaft bezahlt werden musste. Die Richter machten einen großen Unterschied zwischen einer reinen Rufbereitschaft, die man auch zu Hause machen kann und einer Bereitschaft, die den Arbeitnehmer quasi am Arbeitsplatz bindet. Die Richter stellten aber auch fest, dass die Bereitschaft von ihrer Wertigkeit her niedriger anzusetzen ist als die aktive Zeit des Fahrers. Im Ergebnis kam dabei heraus, dass für die Zeit der Bereitschaft ein Prozentsatz des Lohnes festgelegt wurde, der zu bezahlen ist. Leider weiß ich nicht mehr, wie hoch die Richter die Lohnzahlung ansetzen. Sie lag aber über 50 %.

          Fragt man jetzt, ob es zulässig ist, für die Bereitschaftszeit nichts zu zahlen, so kommt ein klares Ja. Mit zulässig meine ich, ob ein Arbeitgeber von sich aus, ohne Druck von außen, diese Zeit bezahlen muss. Das muss er nur, wenn ein Richter ihn dazu verurteilt. Und dazu gehört nun mal, das Gericht auch anzurufen. Sonst gibt es nichts.

          Und nun zu deiner Situation.
          Als Azubi bist du kein Arbeitnehmer. Du bekommst keinen Lohn sondern eine Ausbildungsvergütung. Diese Vergütung ist vertraglich als festes Monatssalär vereinbart. Stundenlöhne gibt es bei Lehrlingen nicht. Das bedeutet, dein Lehrherr kann so viele Minusstunden aufrechnen wie er möchte, sie existieren faktisch nicht.
          Weil du kein Arbeitnehmer bist, ist auch das Arbeitszeitgesetz für dich nicht maßgebend. Für dich gilt nur der Lehrvertrag, der von der Industrie- und Handelskammer abgesegnet sein muss. Danach ist für dich die Bereitschaftszeit auch gleichzeitig Arbeitszeit. Auch während der Bereitschaft lernst du ja.

          Wenn es Probleme gibt, musst du dich immer an die Industrie- und Handelskammer wenden. Das Arbeitsgericht ist für dich sachlich nicht zuständig.

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          • #20
            Sehr schön erklärt, also für mich ist diese Antwort einleuchtend! Danke Ramaanda!
            MfG Der Tommy...
            ___________________________________________

            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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            • #21
              Vielen Dank für diese einfach zu verstehende Antwort. Sie hat mir sehr geholfen und meinen Fuhrparkleiter ein bischen vertuzt. Ich fand seinen Gesichtsausdruck gut als ich Ihn mit diesen Fakten konfrontiert habe. Und von IHK wollte er gleich gar nichts hören. Aber mit meinen Minus Stunden, dass hat sich jetzt geklärt. Nochmals vielen Dank

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