Ich bin jetzt ü 30 Jahre als Fahrer in diversen Speditionen angestellt gewesen. Derzeit plagt mich aber die Frage, wie die Bezahlung ab 2026 aussehen sollte! Wenn ich die 15€ Mindestlohn zu Grunde lege, müsste man bei 200 Stunden und Berechnung der gesetzlichen 40 Stunden und danach den Überstundenzuschlag dazu gebe, müsste ein Bruttolohn von 3100.- € Brutto plus Spesen und sonstige Prämien......Allerdings wer hat schon 200 Stunden......Wie sieht das bei Euch aus? Hat überhaupt jemand, der für eine Spedition fährt, 3100.- Plus Spesen ect?
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Keine Ankündigung bisher.
Mindestlohn ab 2026
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Allgemeiner gesetzlicher Mindestlohn
Seit dem 1. Januar 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz (MiLoG) und hat einen deutschlandweit geltenden allgemeinen gesetzlichen Mindestlohn eingeführt.
Damit besteht eine gesetzliche Verpflichtung aller Arbeitgeber mit Sitz im In- oder Ausland, ihren in Deutschland beschäftigten Arbeitnehmern – unabhängig von deren Staatsangehörigkeit – für jede geleistete Arbeitsstunde mindestens den gesetzlichen Mindestlohn zu zahlen.
Der Mindestlohn gilt aber nicht nur für die tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden, sondern auch für alle anderen Zeiträume, in denen die Vergütung fortzuzahlen ist. Also beispielsweise auch im Rahmen der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, an Feiertagen, während des Urlaubs oder bei sonstiger vom Arbeitgeber zu vergütender Arbeitsverhinderung. Der Mindestlohn gilt grundsätzlich auch für Bereitschaftszeiten.
Der gesetzliche Mindestlohn ist unabdingbar, § 3 MiLoG. Er darf weder unterschritten noch begrenzt oder ausgeschlossen werden. Eine Vereinbarung, die hiergegen verstößt, ist unwirksam. Auch ein erklärter Verzicht eines Arbeitnehmers ist unwirksam.
https://www.ihk.de/konstanz/recht-und-steuern/arbeitsrecht/reinfo/mindestlohn-nach-dem-mindestlohngesetz-1671682
Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit
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Zitat von Martin1860 Beitrag anzeigenHeißt also praktisch in den nächsten Monaten die geleisteten Arbeitsstunden penibel aufzuschreiben um eine gute Verhandlungsmöglich gegenüber dem Arbeitgeber zu haben.
die Arbeitsstunden sollten immer penibel aufgeschrieben und für sich selbst archiviert werden. Es nicht zu tun bedeutet, dem Arbeitgeber einen Vertrauensvorschuß zu geben und die Möglichkeit, die Zahlen der Behörde gegenüber zu manipulieren. Und natürlich bist du in der Pflicht, dem Arbeitsgericht differenziert die Arbeitszeiten glaubhaft zu machen, solltest du mal eine Klage wegen des Mindestlohnes erheben. Arbeitszeiten aus dem Gedächtnis heraus akzeptiert das Gericht nicht. Die Daten von der Fahrerkarte werden von einigen Gerichten akzeptiert, von anderen nicht. Richter sind ja nicht doof und wissen auch, dass unterwegs mit den Arbeitszeiten getrickst wird. Spätestens in der Berufungsinstanz reichen die Zeiten auf der Fahrerkarte nicht mehr aus.
Dass ab 2026 der Mindestlohn auf 15 Euro steigen soll, ist zwar geplant, aber keineswegs sicher. Die Mindestlohn-Kommission tritt Ende Juni zusammen und gibt dann ihre Empfehlung raus, die von der Bundesregierung entweder akzeptiert oder abgeändert wird. Dies als Basis für Lohnverhandlungen zu nehmen, ist ziemlich makaber. Handelt es sich doch um die unterste Grenze.
In deinem ersten Beitrag rechnest du Überstundenzuschläge zum Mindestlohn hinzu. Das funktioniert so aber nicht. Überstundenzuschläge werden auf den Mindestlohn angerechnet, d.h. es mindert die 15 Euro nach unten. Noch dazu kommt die Tatsache, dass Überstundenzuschläge eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers sind, sofern sie nicht im Arbeitsvertrag vereinbart wurden. Eine gesetzliche Grundlage hierfür gibt es nicht.
Viele Grüße
Ramaanda
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