Ich habe am 17.02.2021 bei meinem (ersten) alten Arbeitgeber aufgehört.
Am 18.03.2021 eröffnete mir dieser, meine Fahrerkarte müsste noch ausgelesen werden.
Leider bin ich zu dessen Bürozeiten nicht in der Stadt, da ich in den Fernverkehr gewechselt bin.
Inwiefern bin ich unter diesen Umständen verpflichtet, ihm entgegen zu kommen?
Würde mich sehr interessieren, da er das zur Bedingung macht, mir meine letzte Lohnbescheinigung nebst Lohn selbst zukommen zu lassen.
(Manche Menschen sind eben eine "Lektion", und nein, ich habe mich nicht unmöglich aufgeführt, solche Spielchen macht genannter AG bei allen, die es "wagen", ihm zu kündigen.)
Am 18.03.2021 eröffnete mir dieser, meine Fahrerkarte müsste noch ausgelesen werden.
Leider bin ich zu dessen Bürozeiten nicht in der Stadt, da ich in den Fernverkehr gewechselt bin.
Inwiefern bin ich unter diesen Umständen verpflichtet, ihm entgegen zu kommen?
Würde mich sehr interessieren, da er das zur Bedingung macht, mir meine letzte Lohnbescheinigung nebst Lohn selbst zukommen zu lassen.
(Manche Menschen sind eben eine "Lektion", und nein, ich habe mich nicht unmöglich aufgeführt, solche Spielchen macht genannter AG bei allen, die es "wagen", ihm zu kündigen.)
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