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Karte auslesen nach Ende des Arbeitsverhältnisses

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  • Karte auslesen nach Ende des Arbeitsverhältnisses

    Ich habe am 17.02.2021 bei meinem (ersten) alten Arbeitgeber aufgehört.

    Am 18.03.2021 eröffnete mir dieser, meine Fahrerkarte müsste noch ausgelesen werden.

    Leider bin ich zu dessen Bürozeiten nicht in der Stadt, da ich in den Fernverkehr gewechselt bin.

    Inwiefern bin ich unter diesen Umständen verpflichtet, ihm entgegen zu kommen?

    Würde mich sehr interessieren, da er das zur Bedingung macht, mir meine letzte Lohnbescheinigung nebst Lohn selbst zukommen zu lassen.

    (Manche Menschen sind eben eine "Lektion", und nein, ich habe mich nicht unmöglich aufgeführt, solche Spielchen macht genannter AG bei allen, die es "wagen", ihm zu kündigen.)

  • #2
    Denke schon das du ihm verpflichtet bist, denn der Unternehmer muss die Daten ja aufzeichnen.

    "Das Auslesen der Daten ist alleinige Pflicht des Unternehmens. Der Fahrer muss lediglich seine Fahrerkarte gemäß der Anforderung durch das Unternehmen aushändigen. Das Unternehmen kann die Fahrerkarten natürlich auch in deutlich kürzeren Fristen als den gesetzlichen auslesen, im Zweifel täglich."
    Auslesen von Fahrerkarten und Fahrtenschreibern - IHK Region Stuttgart (ihk24.de)

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    • #3
      Hm... Kann sie nicht mein neuer AG auslesen, die entsprechenden Zeiten ausdrucken, und ich schicke das dem alten AG zu?...

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      • Gast-Avatar
        Gast kommentierte
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        Keine Zeit!!... Und absprachefähig ist die alte Firma wie beschrieben nicht...

    • #4
      Die aufgezeichneten Daten werden bei uns per Funk automatisch an die Firmenzentrale übermittelt.. Dazu brauche ich die Karte nicht einmal aus dem Gerät nehmen. Geht alles von alleine.
      Die DDR ging unter, weil das Volk aufstand. Die BRD geht unter, weil das Volk schläft.

      Wer Olivgrün wählt, wählt Verarmung, Masseneinwanderung und Krieg!

      In der internationalen Politik geht es
      nie um Demokratie oder Menschenrechte.
      Es geht um die Interessen von Staaten.
      Merken sie sich das, egal was man Ihnen im
      Geschichtsunterricht erzählt.
      Egon Bahr

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      • #5
        Zitat von Asphaltflüsterer Beitrag anzeigen
        Die aufgezeichneten Daten werden bei uns per Funk automatisch an die Firmenzentrale übermittelt.. Dazu brauche ich die Karte nicht einmal aus dem Gerät nehmen. Geht alles von alleine.
        Bei älteren Fahrzeugen, bzw bei älteren Digitaltachos muss man das noch Manuel machen,
        in search of incredible

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        • #6
          Stimmt. Da brauchst Du meist noch diesen Stick der am Gerät gesteckt wird......
          Gruß Kai
          Werder Bremen-Lebenslang grün-weiß

          Lieber stehend sterben als knieend Leben (Böhse Onkelz)

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          • #7
            Ja, hier läuft es wohl nicht per Funk.
            Gibt es nicht eine sogar sehr kurze Frist, wann das der AG tun muss? Ich war fast zwei wochen lang zuhause, und jetzt soll ich mir im neuen Job dafür frei nehmen... Echt bescheuert.

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            • #8
              Zitat von Saubärin Beitrag anzeigen
              Ja, hier läuft es wohl nicht per Funk.
              Gibt es nicht eine sogar sehr kurze Frist, wann das der AG tun muss? Ich war fast zwei wochen lang zuhause, und jetzt soll ich mir im neuen Job dafür frei nehmen... Echt bescheuert.
              Und in den zwei Wochen keine Zeit gehabt? Sorry, aber so was weiß man!
              Wird der Bürger unbequem, ist er plötzlich rechtsextrem.

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              • Gast-Avatar
                Gast kommentierte
                Kommentar bearbeiten
                Sorry, aber beim ersten Job weiß man das eben nicht! Das wurde mir nicht vorher mitgeteilt. Ist es nicht eher vom alten AG schluderig, mich nicht vorher informiert zu haben?...

                Bitte zurück zu meiner Frage: bin ich also verpflichtet, frei zu nehmen, um meine Karte auslesen zu lassen?

            • #9
              Ich hab den Eindruck, so genau weiß das hier keiner. Vermutlich wird mir der neue AG einen Ausdruck über die betr. Zeiten machen, den der alte dann bekommt. Trotzdem danke.

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              • #10
                Zitat von Saubärin Beitrag anzeigen
                Ich hab den Eindruck, so genau weiß das hier keiner.
                Aber man weiß doch das die Karte vom Arbeitgeber ausgelesen werden muss, da kann man doch in den zwei Wochen mal hinfahren und die Karte auslesen lassen. Du warst doch sicherlich eh noch nach der letzten Runde im Büro, da hätte ich das gleich alles mitgemacht um einen sauberen Abschluss zu haben.

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                • #11
                  Die Karte " muß " dem Arbeitgeber zum aus Lesen vorgelegt werden.

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                  • #12
                    Zitat von Paleraider Beitrag anzeigen

                    Und in den zwei Wochen keine Zeit gehabt? Sorry, aber so was weiß man!
                    Aber man weiß doch das die Karte vom Arbeitgeber ausgelesen werden muss, da kann man doch in den zwei Wochen mal hinfahren und die Karte auslesen lassen. Du warst doch sicherlich eh noch nach der letzten Runde im Büro, da hätte ich das gleich alles mitgemacht um einen sauberen Abschluss zu haben.
                    Sehr aufschlussreich euer beider Antworten.....

                    Sie schreibt: Dass sie es nicht wusste!!! Bzw. kann man etwas mehr Verständnis (kommt von Verstand) zeigen, wenn jemand etwas nicht weiß. Aber ihr beide, so scheint es, seid mit dem "Weisheitslöffel" aufgewachsen und wusstet permanent schon alles.....


                    Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

                    ¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯(ړײ)¯*•๑۩۞۩::۩۞۩๑•*¯

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                    • #13
                      Zitat von Manni-Blue Beitrag anzeigen
                      Sehr aufschlussreich euer beider Antworten.....

                      Sie schreibt: Dass sie es nicht wusste!!! Bzw. kann man etwas mehr Verständnis (kommt von Verstand) zeigen, wenn jemand etwas nicht weiß. .
                      Sorry, sie fährt seit Anfang des Jahres, da MUSS sie wissen das die Karte mindestens alle 28 Tage ausgelesen wird (oder hat di bisher keiner ausgelesen), außerdem lernt man das in der Fahrschule. Jetzt ging es doch nur noch um die Pflicht, sie dem alten Arbeitgeber auszuhändigen.

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                      • #14
                        Als Anfänger in einer neuen Branche kommen sehr viel Eindrücke auf einen zu und da vergisst man das eine oder andere, was man wissen sollte. Korrekte Unternehmer weisen ihre Neulinge darauf hin. D. h. in diesem Falle verhielt sich dieser Spedi. unkorrekt, weil sie ausschied, hätte er das von ihr sofort verlangen müssen!



                        Intelligenz ohne Weisheit ist Dummheit

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                        • #15
                          Zitat von Manni-Blue Beitrag anzeigen
                          Als Anfänger in einer neuen Branche kommen sehr viel Eindrücke auf einen zu und da vergisst man das eine oder andere, was man wissen sollte. Korrekte Unternehmer weisen ihre Neulinge darauf hin. D. h. in diesem Falle verhielt sich dieser Spedi. unkorrekt, weil sie ausschied, hätte er das von ihr sofort verlangen müssen!
                          Manni-Blue :36_21_6[1]:irgendwie lebst Du am " richtigen Leben " vorbei.
                          In dem Job würdest Du mit deiner Einstellung heute verhungern.

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