Kann mir einer von euch ARV Experten beantworten ob in D die An- und Abreise vom LKW zur Arbeitszeit dazu zählt?
Ich bin quasi jeden Tag abends zu Hause, aber müsste ich die Zeit, die ich mit der Fahrt zur Firma (LKW) benötige und abends wieder nach Hause als Arbeitszeit rechnen?
Ich hab keine Ahnung wie das in der CH geregelt ist, und auch keinen Plan wie man sowas erfassen könnte weils mir egal ist. Mir gehts jetzt nur mal um die rein rechtliche exakte Sicht wie das in D wäre.
Ich bin quasi jeden Tag abends zu Hause, aber müsste ich die Zeit, die ich mit der Fahrt zur Firma (LKW) benötige und abends wieder nach Hause als Arbeitszeit rechnen?
Ich hab keine Ahnung wie das in der CH geregelt ist, und auch keinen Plan wie man sowas erfassen könnte weils mir egal ist. Mir gehts jetzt nur mal um die rein rechtliche exakte Sicht wie das in D wäre.
Kommentar