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An- und Abreise zum LKW als Arbeitszeit?

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  • An- und Abreise zum LKW als Arbeitszeit?

    Kann mir einer von euch ARV Experten beantworten ob in D die An- und Abreise vom LKW zur Arbeitszeit dazu zählt?
    Ich bin quasi jeden Tag abends zu Hause, aber müsste ich die Zeit, die ich mit der Fahrt zur Firma (LKW) benötige und abends wieder nach Hause als Arbeitszeit rechnen?

    Ich hab keine Ahnung wie das in der CH geregelt ist, und auch keinen Plan wie man sowas erfassen könnte weils mir egal ist. Mir gehts jetzt nur mal um die rein rechtliche exakte Sicht wie das in D wäre.

  • #2
    Grundsätzlich muss die Anreise zu einem Fahrzeug, das ein LKW- oder Busfahrer nicht am Unternehmensstandort übernimmt, als Arbeitszeit erfasst werden. Gegebenenfalls kann die Zeit aber auch als Bereitschaftszeit gelten.

    So zumindest bei und hier.
    Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

    Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

    "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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    • #3
      Wenn ich auf dem betriebshof übernehme muss ich nichts dokumentieren. Nur wenn ich den lkw irgendwo in der wildnis übernehme

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      • #4
        Also wenn das Teil in der Firma steht sind auch 4h Anreise und Abreise theoretisch egal. Nur wenn es ausserhalb geparkt ist, richtig?

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        • #5
          Genau so sieht es aus

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