AW: Schíchtzeit wartezeit in dover
Also ich lese den Text so, das für das Auf- und für das Abfahren, jeweils eine Stunde Unterbrechung, ingesamt aller Lenk und Arbeitszeiten, zulässig ist.
So wurde das auch bis jetzt immer von alle Beamnten akzeptiert.
Aber ich werde mich noch mal schlau machen.
Im Übrigen ist mir auch aufgefallen, das im Artikel 9 Absatz 1 auch nicht davon geschrieben steht, das über die gesamte Ruhezeit eine Schlafmöglichkeit vorhanden sein muss.
Dort wird nur von der regelmäßigen Ruhezeit gesprochen, die man bei einem kurzen Fährbetrieb doch vor oder nach dem Übersetzen im LKW, auf einem Parkplatz, in seiner eigenen Koje verbringt.
Anders, als wenn man die gesamte oder den größten Teil der Ruhezeit auf einem Zug oder Fähre verbringen würde.
Aber wie gesagt, da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher und ich werde versuchen, darüber eindeutige Infos zu bekommen.
Also ich lese den Text so, das für das Auf- und für das Abfahren, jeweils eine Stunde Unterbrechung, ingesamt aller Lenk und Arbeitszeiten, zulässig ist.
So wurde das auch bis jetzt immer von alle Beamnten akzeptiert.
Aber ich werde mich noch mal schlau machen.
Im Übrigen ist mir auch aufgefallen, das im Artikel 9 Absatz 1 auch nicht davon geschrieben steht, das über die gesamte Ruhezeit eine Schlafmöglichkeit vorhanden sein muss.
Dort wird nur von der regelmäßigen Ruhezeit gesprochen, die man bei einem kurzen Fährbetrieb doch vor oder nach dem Übersetzen im LKW, auf einem Parkplatz, in seiner eigenen Koje verbringt.
Anders, als wenn man die gesamte oder den größten Teil der Ruhezeit auf einem Zug oder Fähre verbringen würde.
Aber wie gesagt, da bin ich mir jetzt nicht ganz sicher und ich werde versuchen, darüber eindeutige Infos zu bekommen.
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