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Verkürzte Ruhezeit?

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  • #31
    AW: Verkürzte Ruhezeit?

    Zitat von Howie Beitrag anzeigen
    Wenn ein Kollege mich mit seinem Lastzug mitnimmt und ich die Fahrerkarte als "Beifahrer" stecke, dann ist es weder Ruhezeit noch Arbeitszeit sondern Bereitschaftszeit.

    Beispiel:

    Lasse meinen Lastzug beim Kunden stehen und fahre am Freitag mit einem Kollegen im LKW Richtung Firmensitz/Heimat.
    Da wir kurz vorm Ziel an meinem Zuhause vorbeikommen lässt er mich dort raus.

    Montag Morgen, fährt ein anderer Kollege wieder zu diesem Kunden, wo mein Lastzug übers Wochenende stand.
    Dieser nimmt mich wieder bei mir zu Hause auf, ich Stecke meine Karte ebenfalls wieder als Beifahrer.
    Fahrtenschreiber schreibt auf meine Karte erneut Bereitschaftszeit.

    Am folgenden WE das Gleiche, Kollege nimmt ich wieder mit nach Hause, allerdings fährt Montags kein Kollege zu dem Kunden, wo mein LKW steht.
    Chef kommt mit seinem PKW vorbei und bringt mich zu meinem LKW.

    So und jetzt nochmal die Frage:

    Warum zählt die Anreise im LKW meines Kollegen als Bereitschaftszeit und warum, soll die Anreise auf dem Beifahrersitz im PKW keine Bereitschaftszeit sein, sondern Arbeitszeit?
    Lieber Howie,

    scheinbar bist du noch nicht so lange als Fahrer tätig. Das finde ich nicht schlimm, denn man kann ja immer nur etwas dazu lernen. Anders kann ich mir diesen Post nicht erklären. Wenn es anders sein sollte, dann käme ich mir reichlich verarscht vor. Was das stecken der Fahrerkarte in Schacht 2 bedeutet und wie die Richtlinien sind werde ich nicht zitieren da ich davon ausgehe das du es weißt. Wenn es nicht so ist, dann lies es bitte nach.

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    • #32
      AW: Verkürzte Ruhezeit?

      Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
      Lieber Howie,

      scheinbar bist du noch nicht so lange als Fahrer tätig. Das finde ich nicht schlimm, denn man kann ja immer nur etwas dazu lernen. Anders kann ich mir diesen Post nicht erklären. Wenn es anders sein sollte, dann käme ich mir reichlich verarscht vor. Was das stecken der Fahrerkarte in Schacht 2 bedeutet und wie die Richtlinien sind werde ich nicht zitieren da ich davon ausgehe das du es weißt. Wenn es nicht so ist, dann lies es bitte nach.

      Irgendwie, ist mir nicht klar, worauf Du jetzt hinaus willst.

      Was genau kannst Du Dir da nicht erklären und was soll das mit meiner Berufpraxis zu tun haben?
      Solche Kommentare finde ich nicht nett und auch sehr unpassend.

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      • #33
        AW: Verkürzte Ruhezeit?

        Worauf der alte elch und die anderen rauswollen, darüber kann ich nur spekulieren. Aber ich will darauf raus das du ein elender klugscheißer bist. Hast du überhaupt schon was gegessen, heute? Mach das mal. Dann verzapftst du auch nicht so einen müll.und noch eins, versuchs erst garnicht....

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        • #34
          AW: Verkürzte Ruhezeit?

          Zitat von klausi Beitrag anzeigen
          Worauf der alte elch und die anderen rauswollen, darüber kann ich nur spekulieren. Aber ich will darauf raus das du ein elender klugscheißer bist. Hast du überhaupt schon was gegessen, heute? Mach das mal. Dann verzapftst du auch nicht so einen müll.und noch eins, versuchs erst garnicht....
          Was habe ich denn jetzt schon wieder verbrochen, das ich so eine Antwort bekomme?

          Wenn ich sage, das Rad ist rund, dann bin ich ein Klugscheißer?
          Entschuldige mich, werde es in Zukunft unterlassen, denn das ist keine Grundlage um sich sachlich auszutauschen.

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          • #35
            AW: Verkürzte Ruhezeit?

            Zitat von Howie Beitrag anzeigen
            Auch dann, wenn mich der Chef oder Kollege, Heimatstandortdort hin fährt?

            Kann aber doch nicht sein, der Fahrtenscheiber zeichnet dabei ja auch Bereitschaftszeit auf und keine Arbeitszeit.
            Soviel ich weiß, soll bzw. muss sogar für diese Zeit ein Nachtrag im Digitacho gemacht werden. Viele Fahrer vermeiden das aber, und zwar weil sich damit die EZ verkürzt.

            Ein Beispiel:

            Ein klares Maß an Ahndung


            Anders die belgische Polizei: Mit der *entsprechenden Software im Laptop wird schnell ersichtlich, dass der polnische Fahrer seine Anreise eben nicht als Arbeitszeit nachgetragen hat. Der belgische Gesetzgeber hat den Beamten dazu ein klares Maß für die Ahndung gegeben: 660 Euro kostet der Verstoß, einzulösen vor Ort in bar oder per Tankkarte. Solange ist die Weiterfahrt untersagt.

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            • #36
              AW: Verkürzte Ruhezeit?

              Klausi, bitte sei auch du, wie alle anderen hier, um einen gesitteten Umgangston bemüht. Danke.
              Hier kannst du deinen Punktestand in Flensburg erfahren.

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              • #37
                AW: Verkürzte Ruhezeit?

                Entschuldige bitte, rainer, ich bin ein geduldiger mensch. Und niemand kann hier behaupten, ich wäre unhöflich. Aber wenn hier jemand meint, wir seien ein haufen dummer fahrschüler die schon drei mal durch die prüfung gefallen sind, und der dann meint, er müsse uns erklären das das rad rund ist....nee, reiner, eine solche reapektlosigkeit lasse ich mir nicht bieten. Im übrigen hat sich der user nicht anständig vorgestellt. Nennt mich howie, den rest erfahrt ihr später, oder auch nicht, ist gelinde gesagt ein schlechter witz. Da kann ja jeder kommen und aus dem "der berufskraftfahrer" zitieren. Du solltest deinen ordnungsruf an anderer stelle plazieren. Den klugscheißer nehme ich hiermit zurück. Aber nicht mit bedauern.

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                • #38
                  AW: Verkürzte Ruhezeit?

                  Was ist denn daran respektlos, wenn man versucht ein Thema zu erörtern?

                  Respektlos ist es wohl eher, wenn man gleich persönlich wird, wenn die Aussagen, Argumente und Meinungen des Gegenüber nicht zur eigenen Meinung passen.
                  Das betrifft unterschwellige Fragen und Aussagen zur Berufspraxis, ebenso wie dierekte Beschimpfungen.

                  Wie kann man den Versuch, etwas zu erörtern, nur als persönlichen Angriff empfinden?
                  Denn damit hat das Ganze rein gar nichts zu tun und war so auch nie gemeint.

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