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Verkürzte Ruhezeit?

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  • #16
    AW: Verkürzte Ruhezeit?

    Fliegender Teppich?

    Vermutlich hat Du meine Frage nicht verstanden, denn mit der Antwort kann ich leider nichts anfangen.

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    • #17
      AW: Verkürzte Ruhezeit?

      Es ist doch nachvollziehbar das Du auf irgendeinem Weg zum Fahrzeug gekommen bist, das nicht eben mit dem Fliegenden Teppich, sondern *Angereist* bist, wars Hobby oder Arbeit.

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      • #18
        AW: Verkürzte Ruhezeit?

        Wenn ein Kollege mich mit seinem Lastzug mitnimmt und ich die Fahrerkarte als "Beifahrer" stecke, dann ist es weder Ruhezeit noch Arbeitszeit sondern Bereitschaftszeit.

        Beispiel:

        Lasse meinen Lastzug beim Kunden stehen und fahre am Freitag mit einem Kollegen im LKW Richtung Firmensitz/Heimat.
        Da wir kurz vorm Ziel an meinem Zuhause vorbeikommen lässt er mich dort raus.

        Montag Morgen, fährt ein anderer Kollege wieder zu diesem Kunden, wo mein Lastzug übers Wochenende stand.
        Dieser nimmt mich wieder bei mir zu Hause auf, ich Stecke meine Karte ebenfalls wieder als Beifahrer.
        Fahrtenschreiber schreibt auf meine Karte erneut Bereitschaftszeit.

        Am folgenden WE das Gleiche, Kollege nimmt ich wieder mit nach Hause, allerdings fährt Montags kein Kollege zu dem Kunden, wo mein LKW steht.
        Chef kommt mit seinem PKW vorbei und bringt mich zu meinem LKW.

        So und jetzt nochmal die Frage:

        Warum zählt die Anreise im LKW meines Kollegen als Bereitschaftszeit und warum, soll die Anreise auf dem Beifahrersitz im PKW keine Bereitschaftszeit sein, sondern Arbeitszeit?

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        • #19
          AW: Verkürzte Ruhezeit?

          Stell doch einfach die Frage mal denen die solche Sachen beschliessen und kontrollieren....mal schauen was die dir dann antwortem.....
          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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          • #20
            AW: Verkürzte Ruhezeit?

            Stell die Frage aber jetzt hier im Forum, da ich zur Zeit keinen Draht zu diesen Herrschaften habe, die so etwas beschließen.
            Die Frage, an Personen weiter zu schieben, die nicht Anwesend sind, scheint mir ehrlich gesagt, nichts zu bringen.

            Kann mir da keiner eine klare Antwort drauf geben?

            Das die Anreise kein Ruhezeit ist, ist klar, also trage ich wie gehabt Bereitschaftszeit nach, solange ich nicht selber zum Lastzug fahre.

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            • #21
              AW: Verkürzte Ruhezeit?

              Haarspalterei würde ich mal sagen.
              Sag zur BAG das du ne Stunde mit dem PKW zur Arbeit anreisen musst und die rechnen dir das an. Egal ob dein PKW ne Fahrerkarte nicht schlucken kann.
              Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

              Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

              "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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              • #22
                AW: Verkürzte Ruhezeit?

                Zitat von Ralimann Beitrag anzeigen
                Haarspalterei würde ich mal sagen.
                Sag zur BAG das du ne Stunde mit dem PKW zur Arbeit anreisen musst und die rechnen dir das an. Egal ob dein PKW ne Fahrerkarte nicht schlucken kann.
                Es ist keineswegs Haarspalterei.
                Zunächst aber mal der Hinweis, dass ich dem BAG gegenüber nichts sagen würde. Sie müssen mir beweisen, dass ich mit dem Pkw angereist bin oder sonstwie zum Lkw gekommen bin. Helfen muss ich ihnen dabei nicht.

                Wie hier schon mehrfach geschrieben wurde, zählt nur die Anreise zum Lkw zur Arbeitszeit, wenn der nicht am Standort steht. Fährt jemand selber mit dem Pkw zum Lkw, so zählt das als "andere Arbeiten" und verkürzt die Höchstarbeitszeit von 10 Stunden entsprechend.
                Lässt sich jemand mit dem Pkw zum Lkw bringen, fährt also nicht selber, dann ist das Bereitschaftszeit. Dann verkürzt die Fahrtdauer im Grunde nur die mögliche Schichtzeit von maximal 15 Stunden.

                Gruß

                McFly

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                • #23
                  AW: Verkürzte Ruhezeit?

                  McFly
                  Du hast recht und ich würde es auch nie der BAG sagen :)
                  Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                  Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

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                  • #24
                    AW: Verkürzte Ruhezeit?

                    Zitat von McFly Beitrag anzeigen
                    Zunächst aber mal der Hinweis, dass ich dem BAG gegenüber nichts sagen würde. Sie müssen mir beweisen, dass ich mit dem Pkw angereist bin oder sonstwie zum Lkw gekommen bin. Helfen muss ich ihnen dabei nicht.
                    In Sachen Sozialvorschriften besteht aber Aussagepflicht und man muss rein rechtlich gesehen durchaus helfen.
                    Selbst dann, wenn man sich damit selbst belastet, was wir mit dem Fahrtenschreiber ja auch machen. Denn die aufgezeichneten Daten des Fahrtenschreibers, sind ja nichts anderes, wie die Aussage des Fahrers zur Sozialvorschrift.
                    Müsste man da nicht helfen, also hätte man da ein Aussageverweigerungsrecht, wären die Fahrtenschreiber nie in die LKW gekommen.
                    Also beim Verschweigen von Tatsachen, bloss nicht erwischen lassen.

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                    • #25
                      AW: Verkürzte Ruhezeit?

                      DAs entzieht sich nun gänzlich meiner Logik.
                      Bestünde diese Pflicht, wären Fahrtenschreiber niemals im Fahrzeuge gebaut worden, weil der Beamte ja nur fragen muss und wir sagen ihm dann alles.
                      Ich muss mich niemals selbst belasten, nichtmal wenn ich jemanden abmurkse und da sind ein paar Sozialvorschriften eher pillepalle.

                      Aber da hab ich eh kein Problem mit, weil der gute Laster etwa 6 Meter von meiner Haustüre entfernt steht.
                      Sogar jetzt obwohl ich 3 Wochen Urlaub habe.
                      Blöd ist halt nur, dass du immer wenn du die Haustüre aufmachst, direkt auf deinen Job guckst :)

                      Allerdings frag ich mich, ob es Auswirkungen hat weil ich auf Arbeitszeit beenden gedrückt habe und die Karte aber nicht gezogen habe. Die steckt als 3 Wochen drinn ohne was aufzuzeichnen.
                      Na ob das mal so richtig ist......
                      Zuletzt geändert von Ralimann; 26.12.2014, 07:09.
                      Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                      Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

                      "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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                      • #26
                        AW: Verkürzte Ruhezeit?

                        Zitat von Ralimann Beitrag anzeigen
                        DAs entzieht sich nun gänzlich meiner Logik.
                        Bestünde diese Pflicht, wären Fahrtenschreiber niemals im Fahrzeuge gebaut worden, weil der Beamte ja nur fragen muss und wir sagen ihm dann alles.
                        Ich muss mich niemals selbst belasten, nichtmal wenn ich jemanden abmurkse und da sind ein paar Sozialvorschriften eher pillepalle.

                        Aber da hab ich eh kein Problem mit, weil der gute Laster etwa 6 Meter von meiner Haustüre entfernt steht.
                        Sogar jetzt obwohl ich 3 Wochen Urlaub habe.
                        Blöd ist halt nur, dass du immer wenn du die Haustüre aufmachst, direkt auf deinen Job guckst :)

                        Allerdings frag ich mich, ob es Auswirkungen hat weil ich auf Arbeitszeit beenden gedrückt habe und die Karte aber nicht gezogen habe. Die steckt als 3 Wochen drinn ohne was aufzuzeichnen.
                        Na ob das mal so richtig ist......
                        Wenn Du einem Beamten Deine Fahrerkarte aushändigst, dann belastest Du Dich doch selber, wenn dort Verstöße verzeichnet sind. Hättest Du ein Recht auf Aussageverweigeung, warum machst Du das dann?
                        Oder würdest Du einem Beamten auch die Mordwaffe aushändigen, wenn Du jemanden abgemurkst hast?

                        Du lässt die Fahrerkarte dauerhaft stecken?
                        Gilt das nicht als Anwesenheit am Arbeitsplatz oder Ruhezeit im LKW?
                        Denke da jetzt an die aktuelle Diskussion in Sachen Wochenruhezeit im LKW.

                        Sowas geht bei meiner Arbeit auch gar nicht, weil ich da den Zugriff Dritter auf meine Fahrerkarte niemals verhindern könnte.

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                        • #27
                          AW: Verkürzte Ruhezeit?

                          Ich denke, dass es einen Unterschied macht, die Aussage zu verweigern, oder ein Dokument nicht auszuhändigen.

                          Also ich muss ne Tachoscheibe aushändigen, aber ihm nicht sagen was drauf ist. Das muss er selber herausfinden.
                          Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                          Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

                          "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

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                          • #28
                            AW: Verkürzte Ruhezeit?

                            Worin liegt denn der Unterschied, ob ich meine Aussage mündlich, schriftlich oder auf elektronischem Wege mache?

                            Das kann man doch nicht daran fest machen, ob das Gegenüber hören, lesen, bzw. Auslesen kann.

                            Sowas empfinde ich als Augenwischerei, denn es spielt gar keine Rolle auf welchem Wege ich meine Aussage mache.

                            Kommentar


                            • #29
                              AW: Verkürzte Ruhezeit?

                              Jetzt frag ich dich
                              Bist Du verpflichtet Fahrerkarte Tachoscheibe zu führen und auf verlangen vorzuzeigen?
                              Ich denke ja.

                              Bist Du verpflichtet den Mund aufzumachen Nein.

                              Merkste was?
                              Die Titanic wurde von Profis gebaut........die Arche von einem Amateur.

                              Wahrheiten die niemanden verärgern sind nur halbe.

                              "Wir suchen die Wahrheit, finden wollen wir sie aber nur dort, wo es uns beliebt."

                              Kommentar


                              • #30
                                AW: Verkürzte Ruhezeit?

                                Was sollte ich denn dabei merken?

                                Natürlich muss man Aufzeichnungen zu Lenk- und Ruhezeit aushändigen, aber warum ist das denn so?
                                Und den Mund muss man dabei ja nicht mehr auf machen, weil die Beamten dann alles haben, wozu Du gesetzlich verpflichtet bist.
                                Ist das nicht der Fall, dann wird man gleich zahlen dürfen, weil man gegen seine Aussagepflicht/Nachweispflicht verstossen hat.

                                Eine Aussage muss man doch nicht zwingend mündlich machen.
                                Aussagepflicht, bedeutet auch nicht, das man irgendwelche Aussagen oder belegbare Tatsache in irgendeiner Form kommentieren muss.
                                Das die Daten zur Lenk- und Ruhezeit in der heutigen Form aufgezeichnet werden, liegt wohl nur daran, das es genauer ist und weil Menschen wohl nicht immer so ganz ehrlich sind.

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