Hallo,
habe da ein kleines Anliegen. Hoffe ich habe das richtige Forum erwischt und es kann mir jemand helfen. Hoffe ich kann es verständlich erklären.
Ein Mann (Hans) kauft sich Privat einen größeren Schlepper. Diesen nutzt er als Hobby, er ackert damit etwas bei seinem Nachbarn usw. Hans bastelt an ihm herum etc. Der Schlepper ist auf seinen Namen zugelassen. Er ist Versichert und Versteuert, besitzt ein schwarzes Kennzeichen und ist auf 40km/h zugelassen.
Hans und seine Frau führen eine Firma, einen kleinen Erdbaubetrieb. Beide sind als Geschäftsführer eingetragen. Die Firma ist ein kleiner Betrieb der Erdarbeiten und Transporte macht. Der Betrieb besitzt alle Unterlagen nach dem GüKg.
Eines Tages bekommt die Firma eine neue Schreddermaschine als Anhänger. Bedingt durch die Größe (Länge, Gewicht) kann der Anhänger nicht mit deren LKW gezogen werden.
Also nimmt Hans seinen Schlepper. Dieser kann den Anhänger ziehen, er kommt mit den Abmessungen klar.
Hans fährt nun gelegentlich den Anhänger mit seinem Schlepper.
Nun stellt er fest, da er den Schlepper nicht landwirtschaftlich nutzt, sondern gewerblich, das dieser eine Genehmigung braucht, da der Schlepper breiter als 2,55m ist. Hans fährt zum TÜV, macht eine 70er Abnahme und holt sich die Genehmigung auf seinen Namen, da sein Schlepper. Alles gut.
Da die Baustellen nun öfters mal weiter weg gehen, seine Firma aber selber keinen Tieflader besitzt um deren Bagger zu transportieren, leiht Hans sich beim befreundeten Erdbauer den Tieflader. Leider passt dieser nicht hinter seine LKW, also kommt der Schlepper davor. Hans fährt damit den Bagger seiner Firma, alles klappt.
Nun bekommt seine Firma einen größeren Bagger. Hans benötigt so für den Transport eine Ausnahmegenehmigung, da der Bagger breiter ist als 2,55m. Hans fragt seinen befreundeten Erdbauer, ob es ok ist, das er sich für dessen Tieflader und seinen Traktor eine Ausnahmegenehmigung holt. Der Erdbauer willigt ein. Hans macht eine 70er Abnahme für das Gespann beim Tüv. Anschließend beantragt er die Genehmigung beim Landkreis für 3m Breite und 41,8t Gewicht auf seinen Namen, sie wird ihm zugeteilt. Hans darf nun legal mit der Ausnahmegenehmigung den Bagger seiner Firma transportieren.
Hans nutzt nun gelegentlich seinen Schlepper um den Bagger seiner Firma zu transportieren, da der Schlepper eh vorhanden ist.
Zur Info, Hans besitzt die Klasse CE+95, hat also den LKW-Führerschein. Sein Betrieb, wo er Geschäftsführer ist, besitzt die Linzenz und die Genehmigungen für gewerblichen Transport.
Diese Geschichte ist bisher nur ein Gedankenspiel, welches aber wahr werden könnte. Wäre das ganze so machbar von den Genehmigungen her?
habe da ein kleines Anliegen. Hoffe ich habe das richtige Forum erwischt und es kann mir jemand helfen. Hoffe ich kann es verständlich erklären.
Ein Mann (Hans) kauft sich Privat einen größeren Schlepper. Diesen nutzt er als Hobby, er ackert damit etwas bei seinem Nachbarn usw. Hans bastelt an ihm herum etc. Der Schlepper ist auf seinen Namen zugelassen. Er ist Versichert und Versteuert, besitzt ein schwarzes Kennzeichen und ist auf 40km/h zugelassen.
Hans und seine Frau führen eine Firma, einen kleinen Erdbaubetrieb. Beide sind als Geschäftsführer eingetragen. Die Firma ist ein kleiner Betrieb der Erdarbeiten und Transporte macht. Der Betrieb besitzt alle Unterlagen nach dem GüKg.
Eines Tages bekommt die Firma eine neue Schreddermaschine als Anhänger. Bedingt durch die Größe (Länge, Gewicht) kann der Anhänger nicht mit deren LKW gezogen werden.
Also nimmt Hans seinen Schlepper. Dieser kann den Anhänger ziehen, er kommt mit den Abmessungen klar.
Hans fährt nun gelegentlich den Anhänger mit seinem Schlepper.
Nun stellt er fest, da er den Schlepper nicht landwirtschaftlich nutzt, sondern gewerblich, das dieser eine Genehmigung braucht, da der Schlepper breiter als 2,55m ist. Hans fährt zum TÜV, macht eine 70er Abnahme und holt sich die Genehmigung auf seinen Namen, da sein Schlepper. Alles gut.
Da die Baustellen nun öfters mal weiter weg gehen, seine Firma aber selber keinen Tieflader besitzt um deren Bagger zu transportieren, leiht Hans sich beim befreundeten Erdbauer den Tieflader. Leider passt dieser nicht hinter seine LKW, also kommt der Schlepper davor. Hans fährt damit den Bagger seiner Firma, alles klappt.
Nun bekommt seine Firma einen größeren Bagger. Hans benötigt so für den Transport eine Ausnahmegenehmigung, da der Bagger breiter ist als 2,55m. Hans fragt seinen befreundeten Erdbauer, ob es ok ist, das er sich für dessen Tieflader und seinen Traktor eine Ausnahmegenehmigung holt. Der Erdbauer willigt ein. Hans macht eine 70er Abnahme für das Gespann beim Tüv. Anschließend beantragt er die Genehmigung beim Landkreis für 3m Breite und 41,8t Gewicht auf seinen Namen, sie wird ihm zugeteilt. Hans darf nun legal mit der Ausnahmegenehmigung den Bagger seiner Firma transportieren.
Hans nutzt nun gelegentlich seinen Schlepper um den Bagger seiner Firma zu transportieren, da der Schlepper eh vorhanden ist.
Zur Info, Hans besitzt die Klasse CE+95, hat also den LKW-Führerschein. Sein Betrieb, wo er Geschäftsführer ist, besitzt die Linzenz und die Genehmigungen für gewerblichen Transport.
Diese Geschichte ist bisher nur ein Gedankenspiel, welches aber wahr werden könnte. Wäre das ganze so machbar von den Genehmigungen her?
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