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Gewinnabschöpfungsverfahren

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  • #46
    Zitat von Helena Beitrag anzeigen
    Der Transport hatte 2 Teile mit 2,9m Breite und Zubehör in 2 Paletten beladen. Bis 40to, ohne Überhang.
    Grundsätzlich kein Problem - solange man die Kiste nicht auch längs auf das Fahrzeug stellen kann und damit den Überhang vermeidet. Möglicherweise muss man dann aber zweimal fahren.
    Also der uniformierter Kollege war der Meinung, ist eine verbotene geteilte Ladung
    ...Womit er dann auch Recht hätte.
    und wollte 1380,-€ bar auf die Hand haben.
    Da wäre zunächst die Rechtsgrundlage interessant. Wenn er eine Sicherheitsleistung fordert, darf er die auch bar auf die Hand erwarten. Leider ermächtigt uns das Straßenverkehrsgesetz (StVG) nicht, die Weiterfahrt bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung zu unterbinden. Außerdem erscheint mir die Summe für eine SiLei etwas hoch ...

    Bei der Gewinnabschöpfung liegen die Dinge etwas anders. Die Polizei hat hier keine Kompetenzen - sie handelt nur auf Anordnung der Bußgeldstelle oder eines Richters. Natürlich kann die Polizei "darum bitten", im Vorgriff auf ein zu erwartendes Verfallsverfahren "freiwillig" eine Summe X zu bezahlen. Oft klappt das auch aus Gründen der Zeitersparnis.

    Liegt nun aber tatsächlich eine Anordnung der Bußgeldstelle (vertritt hier die Staatsanwaltschaft) oder eines Richters auf "dinglichen Arrest" zur Sicherung des Verfallsverfahrens vor, so kann alles beschlagnahmt werden, was sich im Eigentum der transportdurchführenden Firma (nicht des Fahrers!) befindet. In der Regel wird das Fahrzeug genommen.
    Es war eine wunderschöne Anwaltsbeschäftigungsmaßnahme.
    Das kann ich mir vorstellen.

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    • #47
      Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
      ...Womit er dann auch Recht hätte..
      Hatte aber nicht :). Ich habe den Fahrer gebeten, dass er mir ein Bild des Transportes per MMS schickt. Das haben wir an die Genehmigungsbehörde weiter geleitet. Niemand hat verstanden, was der Polizist da will. Das ganze Problem war, in der Dauergenehmigung war der Spruch :keine geteilte Ladung, zu lesen. Der Polizist wollte unbedingt, dass ein Kran kommt und abgeladen wird. Ich habe ihm vorgeschlagen, dass wir bis zum nächsten Tag eine neue Genehmigung machen, wo dieser Spruch nicht auftaucht. Für mich war es in dem Augenblick die ''günstigste'' Lösung. Er war überhaupt nicht bereit sich mit mir über dem Prinzip der geteilten Ladung zu unterhalten und den Fahrer hat er angewiesen, er soll bloß nicht anrufen, bevor er abgeladen wird und die 1380,-€ in der Hand für ihm hat.
      Als der Anwalt bei dem Transport ankam, waren 4 Polizisten da, die noch mal alles gemessen und kontrolliert haben und keiner hat verstanden, was eigentlich Problem sein sollte.
      Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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      • #48
        Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
        ...Da wäre zunächst die Rechtsgrundlage interessant. Wenn er eine Sicherheitsleistung fordert, darf er die auch bar auf die Hand erwarten. Leider ermächtigt uns das Straßenverkehrsgesetz (StVG) nicht, die Weiterfahrt bis zur Erbringung der Sicherheitsleistung zu unterbinden. Außerdem erscheint mir die Summe für eine SiLei etwas hoch ....
        Wenn er eine Sicherheitsleistung fordert, dann müsste man aber was schriftlich bekommen? Ich wollte was schriftlich haben, er sagte, der Fahrer bekommt eine Quittung bei Bezahlung und anschließend bekommt die Firma Post von der Bußgeldstelle.
        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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        • #49
          Helena, hab ich Dich richtig verstanden:
          In der Genehmigung stand: keine geteilte Ladung, auf dem einen Auflieger standen aber zwei Teile?
          Was hat der Anwalt vor Ort gemacht, wie ist es ausgegangen?

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          • #50
            Nicole, ich probiere es mit Bigfoots Hilfe, hier im Beitrag Nr. 3, Absatz 2. Breite Güter:



            Normaler Weise taucht das Wort 'geteilte' in der Genehmigung nach §46 StVO nicht auf. Manchmal meint es aber die Genehmigungsbehörde gut und will den Antragsteller darauf aufmerksam machen, dass es bedingt nicht erlaubt ist. Also in dem Fall einer Dauergenehmigung bis 3m Breite sonst nix darf man die Breite nicht ausnutzen, um mehr zu laden. Eine Firma z.B. hat mich gefragt, ob die dicke Rohre so neben einander laden könnten, dass die die 3m Breite ausnutzen würden. Das wäre dann die verbotene geteilte Ladung. Wenn aber wegen einem breiten Teil diese Genehmigung gebraucht wird, darf man bis 40to egal wie viele Teile zuladen. Und das war mein Fall von Mittwoch.

            Was unser Lieblingsanwalt vor Ort gemacht hat :rofl2[1]:, ich muss immer noch lachen, wie er es mir erzählt hat, ich glaube, das werde ich dir irgendwann gelegentlich erzählen, wenn du mich wieder mal mit einem Schwertransport zu einer Großkontrolle einlädst :). Ja so, und ausgegangen ist es so, dass der Transport gleich weiter fahren durfte. Der aktive Polizist hat aber diese Tatsache erst nächsten Tag erfahren, weil der schon Feierabend hatte.
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #51
              Zitat von Helena Beitrag anzeigen
              Wenn er eine Sicherheitsleistung fordert, dann müsste man aber was schriftlich bekommen?
              Aber selbstverständlich. Wenn wir in "D" was können, dann ist es, die Dinge ordnungsgemäß zu verwalten ;-)
              Ich wollte was schriftlich haben, er sagte, der Fahrer bekommt eine Quittung bei Bezahlung und anschließend bekommt die Firma Post von der Bußgeldstelle.
              Was für ein Gewurstel.
              Natürlich kann man zur Sicherung der Gewinnabschöpfung schon mal die freiwillige (!) Bezahlung einer Summe X vor Ort vorschlagen wenn keine richterliche Anordnung auf dinglichen Arrest erlangt werden kann. Allerdings müssen auch hier Formalien beachtet werden werden - und das geht nur über ein ausgefertigtes Protokoll.
              Dieses Protokoll geht man dann mit dem Fahrer durch und erwartet dann die Bezahlung. Nur Hand aufhalten ist mehr als unprofessionell.

              Irgendwann fahre ich bei dir mal eine Woche mit. Darf dann bloß meine Herztropfen nicht vergessen ;-))

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              • #52
                Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                In der Genehmigung stand: keine geteilte Ladung, auf dem einen Auflieger standen aber zwei Teile?
                Die Regel "Unteilbare Ladung" für Großraum- und Schwertransporte kennt immer auch Ausnahmen. Im Lastbereich über 40 to z.B. darf immer auch 10% (gerechnet auf das Gewicht der Hauptladung) als Zubehör zur Hauptladung mitgeführt werden.
                Kranballast und Zubehör darf immer als teilbare Ladung gefahren werden - auch über 40 to.

                Im Bereich unter 40 to ist das noch moderater. Hier darf auch die wirtschaftliche Auslastung des Transportfahrzeuges eine Rolle spielen. Wenn z.B. Kisten transportiert werden sollen die 3 m x 3 m x 2,50 m groß sind, passen davon auf einen SANH locker 3 - 4 Stück. Die darf der auch laden - solange er das Gesamtgewicht von 40 to nicht überschreitet.
                Die Forderung "unteilbarkeit der Ladung" muss hier auf das einzelne Frachtstück (1 Kiste) reduziert werden. Wenn die nur mit Ausnahmegenehmigung transportiert werden kann, kann der Rest dann aufgefüllt werden. Das eingesetzte Fahrzeug darf nur den Anforderungen des einzelnen Frachtstückes genügen:
                Bei den breiten Kisten darf also eine Ladeflächenverbreiterung (70/29 erf.) vorhanden sein - jedoch keine Überlänge.

                Ein klein wenig anders ist das mit Langmaterial. Hier steht dann meist in der Ausnahmegenehmigung drin, dass der Gewichtsanteil des Langmaterials an der Gesamtladung 50 % betragen muss. Damit soll verhindert werden, dass ein Telesattel mit 25 m Länge ein Kunststoffrohr mit 20 m durch die Gegend fährt und der Rest der vorhandenen Ladefläche mit Sammelgut aller Art füllt.

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                • #53
                  Zitat von Bigfoot Beitrag anzeigen
                  ...Irgendwann fahre ich bei dir mal eine Woche mit. Darf dann bloß meine Herztropfen nicht vergessen ;-))
                  Am besten, wenn wieder mal meine beliebten Kroaten fahren, 4,4m Breite als BF2, 700 km A3 :36_1_4[1]:.

                  Aber mir ist jetzt was zu der negativ Gewinnabschöpfung eingefallen, was der Celader gefragt hat. Ich möchte bitte den Polizisten abschöpfen, der die Mehrkosten meinem Kunde verursacht hat :).
                  Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                  • #54
                    AW: Gewinnabschöpfungsverfahren

                    Es wird immer öfter angewendet - Verfallsverfahren. Letzte Woche 2 Fälle. der zweite in der Höhe von 6084,33 €. Und die Polizei macht immer noch gewaltige Fehler. Na ja, man kann es probieren, es könnte ja klappen :).
                    Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                    • #55
                      AW: Gewinnabschöpfungsverfahren

                      Das zahlen die doch aus der portokasse. Da muß mal richtig hingelangt werden. Franzosen und belgier machens doch vor. Ist wie bei der steuer. Plötzlich steht ein herr U.H. vor gericht und hat knapp 30 mill. Steuern hinterzogen. Ja wie geht das denn? Jaa, dünne personaldecke, schlecht geschulte leute, hat keiner gemerkt.

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                      • #56
                        AW: Gewinnabschöpfungsverfahren

                        Also das Verfahren ist eingestellt worden. Wir haben wieder mal gewonnen :).
                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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