Zitat von Helena
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Also der uniformierter Kollege war der Meinung, ist eine verbotene geteilte Ladung
und wollte 1380,-€ bar auf die Hand haben.
Bei der Gewinnabschöpfung liegen die Dinge etwas anders. Die Polizei hat hier keine Kompetenzen - sie handelt nur auf Anordnung der Bußgeldstelle oder eines Richters. Natürlich kann die Polizei "darum bitten", im Vorgriff auf ein zu erwartendes Verfallsverfahren "freiwillig" eine Summe X zu bezahlen. Oft klappt das auch aus Gründen der Zeitersparnis.
Liegt nun aber tatsächlich eine Anordnung der Bußgeldstelle (vertritt hier die Staatsanwaltschaft) oder eines Richters auf "dinglichen Arrest" zur Sicherung des Verfallsverfahrens vor, so kann alles beschlagnahmt werden, was sich im Eigentum der transportdurchführenden Firma (nicht des Fahrers!) befindet. In der Regel wird das Fahrzeug genommen.
Es war eine wunderschöne Anwaltsbeschäftigungsmaßnahme.
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