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Navi`s und Radarwarner?

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  • #16
    Worum geht es denn bei den Blitzanlagen? Soll die Geschwindigkeit gedrosselt werden oder das Gemeinde- oder Staatssäckel aufgefüllt werden? Wenn wir annehmen, dass dem Staat wirklich etwas an unserer Sicherheit liegt, ist eigentlich nix gegen diese Geräte zu sagen. Denn das Ziel, Geschwindigkeit weg, wird ja erreicht.
    Deshalb kommt es mir reichlich komisch vor so dagegen vorzugehen.

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    • #17
      Moinsen,
      Zitat von Rainer2401 Beitrag anzeigen
      In Deutschland haben die Cops andere Prioritäten und weder Zeit noch Lust, sich mit solchen Dingen zu beschäftigen.
      find ich sympathisch und vernünftig, datt es graubereiche gibt und nicht jedes formale Verbot sinnentleert brutalstmögl. verfolgt wird.

      Nich damit die Gesetze/ Geschwindigkeitskontrollen bewusst/extra umgangen werden sondern eine Arbeitshilfe/ akustische Erinnerungshilfe für den Fahrer geduldet/ toleriert wird

      gruss

      Edit: Nachtrag:sorry, ich hab mich wohl verlesen, ich las in überschrift: allgm Gefahrenwarner (d.h. ohne Verkehrsüberwachungsmaßnahmenanzeiger + optisch wie akkustische Beeinträchtigung) denn 4 Pkt in FL sind nen No-go

      frag mich gerade interessehalber als Otto"normal" Selbst:

      falls ich im pkw meine bose (dolbysoround) Anlage leise (< 50dzb !) andrehe, ist das dann in ehrlicher Wahrhaftigheit wirklich Null/keinerlei (!) Beeinträchtigung ???

      ich mein bei geringster beeinträchtigung durch leiseste -evtl weltfremde klänge - wär radio hören, trotz wahrnehmung des Rest/Außenverkehrslage ja formal verboten...
      Aus Momo von M. Ende:

      "Aber Zeit ist Leben.
      Und das Leben wohnt im Herzen.
      Und je mehr die Menschen daran sparten, desto weniger hatten Sie."

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      • #18
        Ich geb auch mal meinen Senf dazu. MEIN Navi sagt mir nur "Achtung Gefahrenstelle" und letzten Endes sollen ja Blitzer an genau jenen Gefahrstellen positioniert sein. Ein Schelm der eher an Abzocke denkt ^^ Fakt ist: Mein Navi warnt mich vor Gefahren und nicht vor Blitzern, dazu kommt, mein navi ist mein Handy (Galaxy Note2) und wer das anfassen möchte muss die Displaysperre überwinden und dafür müssten sie schon einen driftigen Verdacht auf eine Straftat haben um hier meine Privatsphäre nicht zu verletzen ODER die wollen mir gleich ihr Geld schenken ehe sie es zuerst an meine Berufs-Verkehrsrechtschutz überweisen.

        Letzten Endes ist es doch so: Kauf ich mir n LKW-Navi hab ich ein navi für 200-300Euro und das war's. regelmäßige Kartenupdates kosten und der TMC-Staumelder ist,.... naja ich würde sagen unterirdisch. Kauf ich mir aber als jemand der nicht so viel Geld für so ein chinesisch koreanisches Ding ausgeben möchte wie ich einfach ein (Beispiel) Galaxy Note (1) zahle ich dafür auch ca. 300€ kauf mir dazu die App Copilot Truck für 99€ bekomme meine Kartenupdates regelmäßig kostenlos. Hohle mir eine kleine prepaidkarte mit ner kleinen Darenflat (monatlich 5€ für 300MB bei manchen Anbietern) Dann habe ich da ein Navi, welches Höhenmaße, Gewichte und Mautstrassen sowie die ADR-Routen bzw. Tunnelbeschränkungen kennt, welches mich in Echtzeit per Traffic-Float-Daten anderer CoPilot Nutzer über Stau oder Verkehrsdichte informiert, regelmäßige Kartenupdates zur Verfügung stellt und zwar schneller als viele andere Hersteller und mich von den Kosten her nur einmal belastet. Dazu kann ich dann aber noch mit dem Ding telefonieren, habe nicht 2 KFZ-Ladekabel (Handy und Navi) kann , wenn ich einen neueren TCO von VDO im Truck habe sogar noch per Bluetooth mein Note mit dem VDO verbinden (ab Rev.2 glaube ich) und brauch mich dann nicht mal mehr um meine Doppelwoche zu sorgen weil mir die kostenlose VDO-App auch noch alles bis ins Kleinste ausrechnet.

        Nur mal so als kleine Hilfe/ Anleitung/ Empfehlund oder wie auch immer ihr das sehen wollt!

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        • #19
          Ich finde es absolut irrsinnig mit diesem Radarwarnerverbot..........im Radio und im Fernsehen sind Warnungen vor Blitzern legal und zulässig und auf einem Navi soll das gleiche verboten sein?Macht für mich keinen Sinn.......entweder wird beides verboten oder beides erlaubt......alles andere ist für mich persönlich nicht nachvollziehbar.
          Sei immer wie du bist und verrate dich nicht selber!:)

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          • #20
            Cool nach so einer App hab ich schon lange gesucht Danke!!

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            • #21
              Zitat von Jesiwi Beitrag anzeigen
              ... und wer das anfassen möchte muss die Displaysperre überwinden und dafür müssten sie schon einen driftigen Verdacht auf eine Straftat haben um hier meine Privatsphäre nicht zu verletzen ODER die wollen mir gleich ihr Geld schenken ehe sie es zuerst an meine Berufs-Verkehrsrechtschutz überweisen.
              So mancher glaubte schon, seine Rechte ganz genau zu kennen ...

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              • #22
                Da hast du allerdings Recht! Aber das Handy fällt unter Privateigentum und damit unter bestimmte Rechte die im BGB verankert sind. Was meinst du WIESO es so schwierig ist, Radarwarner-App's zu verbieten bzw. nach zu weisen? Weil sich dich direkt bei der Bedienung erwischen müssten. Und wer ist schon so blöde, einen Radarwarner zu bedienen wenn ein Polizist direkt neben dir auf der Sitzbank sitzt.

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                • #23
                  Jesiwi, da würde ich mal ganz vorsichtig sein. Wie Bigfoot schon meint, eine starke Behauptung ist noch kein starker Beweis.

                  Nachstehend aus dem Netz. Und ich denke, da wird zwischen Navigerät und Handy kein Unterschied gemacht.

                  "Die Strafe ist saftig, wenn sich Autofahrer mit Radarwarner im Navigationsgerät erwischen lassen: Vier Punkte in Flensburg und eine Ordnungsstrafe von 75 Euro. Wiederholungstäter müssen mit noch höheren Strafen rechnen. Zudem dürfen Polizisten die Speicherkarte oder CD, auf denen die Orte von Radarfallen gespeichert sind, sogar sicherstellen und vernichten. Dabei kommt es nicht mal darauf an, ob der Radarwarner aktiviert ist oder nicht. "Betriebsbereit ist ein solches Gerät, wenn es während der Fahrt ohne größere Vorbereitungen eingesetzt werden kann. Es reicht aus, wenn auf einem Navigationsgerät die Overlay-Software installiert ist", erklärte Biernacki, der als Betreiber von blitzerkanzlei.de täglich mit solchen Gesetzestücken zu tun hat."

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                  • #24
                    Zitat von Ragnar Benson Beitrag anzeigen

                    "Betriebsbereit ist ein solches Gerät, wenn es während der Fahrt ohne größere Vorbereitungen eingesetzt werden kann. Es reicht aus, wenn auf einem Navigationsgerät die Overlay-Software installiert ist", erklärte Biernacki, der als Betreiber von blitzerkanzlei.de täglich mit solchen Gesetzestücken zu tun hat."
                    Das verstehe ich nicht. Jeder weiß doch, dass weder Handys noch Navigationsgeräte wärend der Fahrt berührt werden dürfen. Wie kann es dann wärend der Fahrt betriebsbereit sein?

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                    • #25
                      Heute kam ja die Meldung in den Medien das es jetzt doch verboten sei Blitzwarner auf Handy oder Navi in Deutschland zu nutzen.
                      Wenn die das mal auf'm Navi kontrollieren dann können die das Teil auch einziehen.
                      Wer sich nicht bewegt, spürt auch seine Fesseln nicht.
                      Press F13 for the ultimative IQ-Test!

                      "Warum feiern wir eigentlich Weihnachten? Es kommt doch jeden Tag vor, dass ein Mann geboren wird, der sich später für Gott hält.

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                      • #26
                        Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                        Das verstehe ich nicht. Jeder weiß doch, dass weder Handys noch Navigationsgeräte wärend der Fahrt berührt werden dürfen. Wie kann es dann wärend der Fahrt betriebsbereit sein?
                        Soweit ich weiß, dürfen lediglich Handys ohne Freisprecheinrichtung nicht genutzt werden. Ansonsten darfst Du gerne an Deinem Navi oder Radio während der Fahrt rumspielen oder Dir eine Zigarette anzünden, Deinen Kaffee trinken usw.

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                        • #27
                          Hier mal Auszüge vom Gesetzestext:

                          § 23 StVO, sonstige Pflichten von Fahrzeugführenden

                          (1) Wer ein Fahrzeug führt, ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Wer ein Fahrzeug führt, hat zudem dafür zu sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet............................................ .......

                          (1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.

                          (1b) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein technisches Gerät nicht betreiben oder betriebsbereit mitführen, das dafür bestimmt ist, Verkehrsüberwachungsmaßnahmen anzuzeigen oder zu stören. Das gilt insbesondere für Geräte zur Störung oder Anzeige von Geschwindigkeitsmessungen (Radarwarn- oder Laserstörgeräte).

                          Hier wird schon recht viel von erfaßt, u.a. aufgeklappte Laptops, Kaffeemaschine im Sichtbereich, Tische ....

                          In meinem BAB-Abschnitt der A 2 wird mittels Hinweisschild kurz vor der stationären Blitzanlage gewarnt. Oftmals kann man beobachten, daß im linken Fahrstreifen dann stark abgebremst wird und nach Passieren des Blitzers wieder Gas gegeben wird. Hierdurch werden extrem gefährliche Situationen geschaffen.
                          Das sind dann vermutlich die, die kilometerlang gepennt haben und kein Navi mit Radarwarner oder sonstiges an haben...die Fahrer mit diesen Teilen können sich schon deutlich eher darauf einstellen :unibrow:

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                          • #28
                            In diesem Zusammenhang: Der ADAC hat getestet, wie es mit der Aufmerksamtkeit beim Fahren durch das Bedienen von Geräten bestellt ist....http://www.adac.de/infotestrat/adac-...rcePageId=6729

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                            • #29
                              Keine Frage, im immer dichteren Verkehr müssen die Gesetze angepasst werden. Allerdings fahre ich auf langen Strecken im PKW unwahrscheinlich gern mit meiner alten Navi vom Aldi. Die hat keinen Blitzerwarner drin, aber kann so schön und ausdauernd sagen, "Bitte halten sie sich an die Geschwindigkeitsbegrenzung".
                              Wenn man dann mal träumt und das Auto ein wenig fliegen läßt, kommt sofort, falls vorhanden, diese Warnung. Ich fühle mich damit sicher. Kein Radar und keine Zivilstreife kann mich erfassen.

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                              • #30
                                Zitat von BAB2 Beitrag anzeigen
                                In meinem BAB-Abschnitt der A 2 wird mittels Hinweisschild kurz vor der stationären Blitzanlage gewarnt. Oftmals kann man beobachten, daß im linken Fahrstreifen dann stark abgebremst wird und nach Passieren des Blitzers wieder Gas gegeben wird. Hierdurch werden extrem gefährliche Situationen geschaffen.
                                Das sind dann vermutlich die, die kilometerlang gepennt haben und kein Navi mit Radarwarner oder sonstiges an haben...die Fahrer mit diesen Teilen können sich schon deutlich eher darauf einstellen :unibrow:
                                Häh? Ich war immer der Meinung, daß Radarkontrollen über den Geldbeutel/Punkte/Fahrverbote auf Raser einwirken sollen, sich an Geschwindigkeitsbegrenzungen zu halten? Das wäre doch eigentlich die einfachste Lösung, ohne gefährliche Situationen zu schaffen, anstatt sich den Kopf darüber zu zerbrechen, mit welchen Spitzfindigkeiten man diese Dinger austricksen kann.

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