Zitat von teddyplay
Beitrag anzeigen
Zitat von teddyplay
Beitrag anzeigen
Deine Frage verstehe ich so, dass du wissen willst, wie sich Arbeitszeitgesetz und Fahrpersonalgesetz (im weitesten Sinne) vertragen.
Richtig ist, dass du nach spätestens 6 Stunden Arbeitszeit eine Pause von 30 Minuten einlegen musst. Wenn du nun im Anschluss an 3 Stunden Ladezeit (=Arbeitszeit) beginnst zu fahren, mußt du nach spätestens weiteren 3 Stunden eine Pause (Lenkzeitunterbrechung) von min. 30 min machen.
Da diese 30 min bei der Berechnung der Lenkzeitunterbrechung als erste Pause nur als "Unterbrechung von mindestens 15 min" gezählt werden, müßtest du nach weiteren 1,5 Stunden Lenkzeit eine LZU von 45 min einhalten.
Es wäre also zu empfehlen, die Pause nach 6 Stunden (Abrbeitszeit + Lenkzeit) auf 45 min auszudehnen um danach wieder volle 4,5 Stunden Luft zu haben.
Weiterhin scheinst du dich am Splitting 2 + 2,5 Stunden festzubeißen. Eine solche Regelung gibt es nicht. Du kannst zu jedem Zeitpunkt innerhalb der 4,5 Stunden Lenkzeit eine Lenkzeitunterbrechung von 15 min einlegen.
Beispiel: 10 min fahren - 15 min Pause - 4,2 Stunden fahren - 30 min Pause oder
3 Stunden fahren - 15 min Pause - 1,5 Stunden fahren - 30 min Pause.
Jetzt alles klar?
Gruß aus Berlin
Bigfoot
Kommentar