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  • #16
    Sorry, aber vielleicht stimmt ja auch gar nicht, was ich geschrieben habe...
    MfG Der Tommy...
    ___________________________________________

    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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    • #17
      Ich bringe jetzt mal etwas Unordnung rein, denn ich darf dann noch 4,5 Stunden fahren, da ich nicht unter das ArbZG falle.:lmao[1]:

      Hatten wir an anderer Stelle schon, ansonsten schließe ich mich den 3 Stunden an.

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      • #18
        jetzt komm ich wirklich durcheinnander ich dachte immer bis jetzt das das be und entladen nichts mit der lenkzeit zu tun hat sprich das wenn ich auch drei stunden zum be und entladen brauche trotzdem noch 4,5 stunden fahren darf?
        sorry das ich so nerve aber ich bin mit dem thema noch nicht so vertraut

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        • #19


          Nehme doch einfach mal die Wörter auseinander, dann erklärt sich vieles schon von alleine.
          Ruhezeit = Motor aus und alles leise.
          Lenkzeit = Hände am Lenker, Motor läuft und du bist am fahren.
          Bereitschaft = Bereit zum schaffen.
          Arbeitszeit = Die Zeit du du arbeitest. (Beladen, Papiere machen, Abfahrtskontrolle, Tanken und so weiter und so fort).

          Hast du die Worte schonmal getrennt?
          Scheinbar nicht!!!

          Für die Lenkzeit gibt es bestimmungen und Gesetze, das selbe auch für die Arbeitszeiten.
          Ich gebe zu es ist wirklich nicht einfach zu begreifen, aber wenn man sich Mühe gibt und einmal das Grundprinzieb verstanden hat ist es ganz einfach.
          Auch bei Googel und Wiki ist darüber was zu finden, aber noch mal neben bei, mach dir nicht zu zu viel Kopf, das kommt von ganz allein.
          Was nicht heißen soll das deine Frage unberechtigt ist.

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          • #20
            Teddyplay, das Problem ist, dass sich zwei Gesetze überschneiden bezüglich auf die Arbeitszeit. Du unterliegst auch dem Arbeitszeitgesetz, und das sagt, dass dir nach 6 Stunden Arbeit eine Pause zusteht. Und die Lenkzeit ist auch arbeiten. Deswegen habe ich es angesprochen, weil es oft vergessen wird. Denke einfach auf sich selbst, schon 6 Stunden ununterbrochen arbeiten, dass macht doch niemand.

            Eurofahrer, ich finde es überhaupt nicht einfach. Wir könnten weiter über Nachtfahrtzeiten diskutieren, über verkürzte Tagespausen, über geteilte kleine Pausen, es ist eine Wissenschaft, die Sozialvorschrift.
            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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            • #21
              achso gut den versteh ich es ein wenig schon!
              nur noch ne kleine frage wenn ich jetzt aber drei stunden beladen hätte und den noch 4,5 stunden fahre würde und erst den eine pause von 45 min mache und mich später die polizei anhält können die mir aber nichts wegen lenk und ruhezeit oder?weil ich bin ja nur 4,5 stunden gefahren das mit der arbeitszeit können die ja nichts gegen sagen oder?
              Ich bedanke mich bei dir helena für deine antwort

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              • #22
                Da gebe ich dir recht@helena nur bei dem ganzen hin und her wegen LuRZ geht meißt nur in den Kopf wenn man sich tagtäglich damit bescheftigt. Es ist nicht einfach, das gebe ich zu, aber in allen Fahrerforen wird immer wieder mindestens eine Frage zu den LuRZ gestellt das man damit ganze Bücherrein füllen könnte.
                Es ist halt nur wichtig das Grundprinzip zu begreifen und der ganze Kleinkram mit verkürzen oder verlängern kommt bei vielen eben mit dem Täglichen umgang.
                So wie auch die einzelnen Einstellungen am Tachografen, ob das und das dann Ruhezeit ist oder ob es doch bereitschaft ist und und und.
                Wenn man es nicht begreift, einfach noch mal das Modul mit machen.

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                • #23
                  Zitat von teddyplay Beitrag anzeigen
                  nur noch ne kleine frage wenn ich jetzt aber drei stunden beladen hätte und den noch 4,5 stunden fahre würde und erst den eine pause von 45 min mache und mich später die polizei anhält können die mir aber nichts wegen lenk und ruhezeit oder?weil ich bin ja nur 4,5 stunden gefahren das mit der arbeitszeit können die ja nichts gegen sagen oder?
                  Das ist eine interessante Frage, das könnten uns jetzt die Kollegen von der Polizei verraten. Ich selbst pausiere lieber während der Fahrt. Damit meine ich, Kaffee genießen, etwas zu essen, fahre einfach einem LKW hinterher, nur Abstand halten, mehr nicht. Nur ich muß mich der Sozialvorschrift und dem ArbZG (aus dem gleichem Grund, wie Sky) nach nicht richten. Maximal kann ich dabei erwischt werden, wie ich in einer Hand Joghurtbecher und in der andere einen Löffel halte .

                  Eurofahrer, ich gebe zu, bin faul im Forum zu suchen, ob hier alles dies gründlich durchgenommen wurde, aber wäre nicht schlecht, wenn ein einziges Thema sich mit der Sozialvorschrift beschäftigen würde, ebend für Anfänger und auch für die Erfahrenen, die es bis zu heutigem Tage nicht begriffen haben, und davon gibt es auch genug.
                  Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                  • #24
                    Das ArbZG gilt für alle Arbeitnehmer... egal ob Maler, Maurer, Büroangestellte oder Kraftfahrer!! Die Branche ist egal... Es ist ein reines Arbeitnehmerschutzgesetz!
                    Für das Fahrpersonal wurde hier extra und zusätzlich der §21a eingefügt. Dieser Regelt als Einziges Rechtsgewäsch die Arbeitszeit der im Straßentransport Beschäftigten! Vor der Einführung des §21a gab es hierzu keine Regelung und es galt alleine die VO (EG) 561/2006. Damit waren die immer noch in den Gedanken vieler Kraftfahrer verhafteten 15-Stunden-Arbeits-Schichten möglich. Seit der Einführung ist die tägliche Arbeitszeit auf grundsätzlich 8 bzw. maximal 10 Stunden (wenn im Durchschnitt von 4 Monaten ein täglicher Durchschnitt von 8 Stunden nicht überschritten wird...) beschränkt. Da das Gesetz gilt, gilt auch die Pausenregelung des ArbZG in vollem Umfang...
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

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                    • #25
                      Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
                      Das ArbZG gilt für alle Arbeitnehmer... egal ob Maler, Maurer, Büroangestellte oder Kraftfahrer!! Die Branche ist egal... Es ist ein reines Arbeitnehmerschutzgesetz!
                      Für das Fahrpersonal wurde hier extra und zusätzlich der §21a eingefügt. Dieser Regelt als Einziges Rechtsgewäsch die Arbeitszeit der im Straßentransport Beschäftigten! Vor der Einführung des §21a gab es hierzu keine Regelung und es galt alleine die VO (EG) 561/2006. Damit waren die immer noch in den Gedanken vieler Kraftfahrer verhafteten 15-Stunden-Arbeits-Schichten möglich. Seit der Einführung ist die tägliche Arbeitszeit auf grundsätzlich 8 bzw. maximal 10 Stunden (wenn im Durchschnitt von 4 Monaten ein täglicher Durchschnitt von 8 Stunden nicht überschritten wird...) beschränkt. Da das Gesetz gilt, gilt auch die Pausenregelung des ArbZG in vollem Umfang...

                      Wenn das so ist, werde ich absofort alle 3 Monate für 1 Monat meine Stunden zuhause absitzen, damit ich wieder im Schnitt bin. :36_1_24[1]::36_1_24[1]:
                      Jeden Tag 12-14 Stunden und am Samstag meistens auch nochmals 7-8 Stunden.

                      Aber soweit gebe ich dir schön recht, mit deinem Beitrag.
                      Wir schenken unseren Hunden ein klein wenig Liebe und Zeit.
                      Dafür schenken sie uns restlos alles, was sie zu bieten haben. Es ist zweifellos das beste Geschäft, was der Mensch je gemacht hat.

                      Roger Andrew Caras

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                      • #26
                        Die Frage von taddyplay war aber, ob die Polizei auch das Verstoß gegen dem ArbZG bestrafen könnte.
                        Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

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                        • #27
                          Zuständig für Verstöße gegen das ArbZG sind die Gewerbeaufsichtsämter/Ämter für Arbeitsschutz. Festgestellten Verstößen kann ein Bericht und sichergestellte Diagrammscheiben oder Datendownload an die zuständige Stelle durch die Polizei folgen.

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                          • #28
                            ... und ein Blick in § 22 ArbZG zeigt uns, dass nur der Arbeitgeber Ordnungswidrigkeiten begehen kann - der Fahrer ist raus.

                            Allerdings: Der Arbeitgeber hat
                            1. für vernünftige Arbeitszeiten zu sorgen und
                            2. die Einhaltung seiner Regelungen durch das Personal zu überwachen
                            Schindert der Arbeitnehmer freiwillig mehr als der Chef geplant hat und macht ihm damit seine Planung zunichte, ist eine Abmahnung möglich.

                            Verbot der Weiterfahrt und Anordnung einer Pause durch die Polizei ist immer möglich wenn die Verkehrssicherheit das erfordert.

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                            • #29
                              zu erst danke für die zahlreichen antworten und hilfe mir fällt da aber jetzt noch was ein man bekommt ja so vorgeschrieben bei 9 stunden lenkzeit das man entweder 4,5 stunden fährt 45 pause und wieder 4,5 stunden fährt somit die neun stunden lenk zeit voll oder man splitet und macht es so 2,5 stunden fahren 15 min pause dann 2,0 stunden fahren 30 pause und dann 4,5 stunden fahr somit auch wieder neun stunden voll was ist nun wenn ich drei stunden beladen tu und nach den arbzg nur 6 stunden ohne pause arbeiten darf sprich auch nur noch drei stunden fahren darf aber es nur die eine splitung erlaubt ist die mit 2,5 fahrn und 15 pause so verstoße ich doch auch wieder wenn ich anstatt 2,5 stunden den drei fahre oder?

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                              • #30
                                ich glaub ich nerv schon wa?
                                sorry aber das intersiert mich wirklich sehr hoffe jemand hat noch ne antwort dazu?

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