Gehe ich richtig in der Annahme:
Es gibt ja auch LKW mit nur 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Wenn man dann eine Privatfahrt tun will, müsste das doch erlaubt sein. Frage an BAB2: Wie muss man dann korrekt vorgehen?
Gibt es auch die Kombination SZM mit Auflieger in der Gewichtsklasse unter 3,5 Tonnen? Falls ja, dürfte man dann den Auflieger von der SZM abkuppeln und nur mit der SZM zum Einkaufen fahren und bräuchte keine Fahrerkarte zu stecken?
Es gibt ja auch LKW mit nur 3,5 t zulässiges Gesamtgewicht. Wenn man dann eine Privatfahrt tun will, müsste das doch erlaubt sein. Frage an BAB2: Wie muss man dann korrekt vorgehen?
Gibt es auch die Kombination SZM mit Auflieger in der Gewichtsklasse unter 3,5 Tonnen? Falls ja, dürfte man dann den Auflieger von der SZM abkuppeln und nur mit der SZM zum Einkaufen fahren und bräuchte keine Fahrerkarte zu stecken?
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