Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

Zugmaschine privat nutzen

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

  • #46
    Zitat von celader Beitrag anzeigen
    Klar weiß ich das, glaube zumindestens das ich das mir beigebrachte richtig verstanden habe. Es geht ja hier darum, jedenfalls in meinen augen wo hört gerwerblich auf und wo fängt privat an. Oder sehe ich das falsch. Jedenfalls sobald ich die Fahrerkarte stecken muss. Muss ich mich an die L u R zeiten haltden usw.
    Dieses Wort privat, das ist das verwirrende. Ich fahre mit dem mir überlassenem LKW auch gelegentlich von der Autobahn ab, um einen Supermarkt zum Einkaufen aufzusuchen. Wird von meiner Firma nicht gern gesehen. Ich habe es meinem Chef einmal gesagt, das ich mir eine ausgewogene Ernährung nicht verbieten lasse.
    Ausserdem habe ich ihm gesagt, das ich natürlich darauf achte nicht viele km von der Tour abzuweichen. Seitdem ist Ruhe. Aber es zählt halt zu meiner Lenkzeit dazu.

    Kommentar


    • #47
      Zitat von Helena Beitrag anzeigen
      Wahrscheinlich eine blöde Frage, nur ich muß mich nach der Sozialvorschrift nicht richten, deswegen habt Geduld mit mir.
      Die Frage ist, wenn ein LKW-Fahrer seine Wochenpause irgendwo in der Wildniss verbringen muß und kaum noch Lebensmittel hat, kann er absatteln und einkaufen fahren? Oder einfach nur Bewegung braucht, kann er ins Schwimmbad fahren?
      Hmmm, Die Fahrer Gesetze mit Arbeits Schutz Gesetz/Tachoscheibe und Digital Tacho gelten nur im Gewerblichem Gueterverkehrt.
      Auf Privat fahrten, Probefahrten,Transport von Privatem eigenen Gut brauchst das alles nicht,eigentlich,abgesehen von der aufzeichnung von Geschwindigkeit und Fahr,-Ruhe Zeiten.
      Ich habe ueber Jahre die Zugmaschine mit nach Hause gehabt und musste die Pause ordentlich machen.Jedoch,nach der Arbeit konnte ich nach Hause fahren und die Zeit wurde nicht gerechnet,weil es Privat war,und weil ich innerhalb der Gesetzlichen Fahrtzeit gewesen bin.
      Allerdings: Ich hatte diesbezueglich keinen Schriftlichen Vertrag mit der Firma. Als der Chef ausschied konnte sich die Cheffin ploetzlich nicht mehr an vieles erinnern und wollte mir den Diesel abziehen,was uns vors Arbeitsgericht brachte,mit dem Result das die Firma den Diesel selbst zahlen musste,weil ich mit deren Wissen nach Hause fuehr,"und",Die liebe Cheffin musste mir dann auch noch die Zeit vom arbeitsplatz nach Hause und zurueck zahlen,weil ich den Weg in einem Firmenfahrzeug zurueck legte.
      Hat mir am ende noch ein paar tausend Euro gebracht. (leider)

      Kommentar


      • #48
        Zitat von Tiroler Beitrag anzeigen
        Hmmm, Die Fahrer Gesetze mit Arbeits Schutz Gesetz/Tachoscheibe und Digital Tacho gelten nur im Gewerblichem Gueterverkehrt.
        Auf Privat fahrten, Probefahrten,Transport von Privatem eigenen Gut brauchst das alles nicht,eigentlich,abgesehen von der aufzeichnung von Geschwindigkeit und Fahr,-Ruhe Zeiten.
        Ich habe ueber Jahre die Zugmaschine mit nach Hause gehabt und musste die Pause ordentlich machen.Jedoch,nach der Arbeit konnte ich nach Hause fahren und die Zeit wurde nicht gerechnet,weil es Privat war,und weil ich innerhalb der Gesetzlichen Fahrtzeit gewesen bin.
        Allerdings: Ich hatte diesbezueglich keinen Schriftlichen Vertrag mit der Firma. Als der Chef ausschied konnte sich die Cheffin ploetzlich nicht mehr an vieles erinnern und wollte mir den Diesel abziehen,was uns vors Arbeitsgericht brachte,mit dem Result das die Firma den Diesel selbst zahlen musste,weil ich mit deren Wissen nach Hause fuehr,"und",Die liebe Cheffin musste mir dann auch noch die Zeit vom arbeitsplatz nach Hause und zurueck zahlen,weil ich den Weg in einem Firmenfahrzeug zurueck legte.
        Hat mir am ende noch ein paar tausend Euro gebracht. (leider)
        Wie haben es hier ja schon ausführlich diskutiert. Es gibt mit einer gewerblich zugelassenen Zugmaschine keine "Privatfahrten".

        Kommentar


        • #49
          Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
          Wie haben es hier ja schon ausführlich diskutiert. Es gibt mit einer gewerblich zugelassenen Zugmaschine keine "Privatfahrten".
          Und dabei bleibt es auch!
          MfG Der Tommy...
          ___________________________________________

          LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

          Kommentar


          • #50
            Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
            Wenn du mit dem kompletten Auflieger, der leer ist, nach Hause fährst, beförderst du auch keine Waren. Trotzdem musst du die Karte stecken und die 561 gilt für dich.
            Du begehst also einen Denkfehler, wenn du immer nur an den Warentransport denkst. Die EU-Verordnung hat die Privatfahrten eindeutig bis 7,5 t begrenzt, um Mißbrauch vorzubeugen.
            Wie schwer ist deine Zugmaschine?
            Zugmaschine hat keine Nutzlast sondern die Angabe ueber die hoechst zulaessige Sattellast.
            DDDDDDDu kannst auch mit einer Zugmaschine keine Last transportieren,sondern nur Auflieger ziehen,die moeglicherweise eine Bauart haben um fracht zu laden,koennen aber auch zum Privaten vergnuegen gebaut sein,wie Mobile Home,oder Pferde Transporter zum Beispiel.
            Wenn deine Zugmaschine ueber 7,5 Tonnen hat musst die Karte einstecken,wobei noch immer die Streitfrage besteht wo geschrieben steht das die Zugmaschine "NUR" zum transport von Gewerblichen Guetern verwended werden darf/kann.
            wenn jemand einen Penis hat kann er auch nicht bestraft werden weil er diesen zur Unzucht verwenden koennte.
            Denke du solltest dir Rechtschutz zulegen
            Hatte noch keine Zugmaschine ueber 7,5 Tonnen und bin immer Privat gefahren.Hatte nie Probleme.Jedoch musste mir die eine Firma die Zeit nachzahlen in der ich mit der Zugmaschine nach Hause gefahren bin,obwohl es Privat fahrten waren und nicht als Arbeits zeit zaehlten,die Firma aber vergessen hatte mir eine Schriftliche erlaubnis auszustellen.
            Ueber 5000.- Euro kostete der Spass meiner Ex Chefin.:7_4_33[1]:

            Kommentar


            • #51
              Zitat von tommyk Beitrag anzeigen
              Und dabei bleibt es auch!
              wenn ich nach Oesterreich uebersiedle leihe ich mir einen ganzen Sattelzug von einer Firma fuer die ich ab und zu fahre und mache mit einem zum Gewerblichem Gueter Verkehr zugelassenen LKW Zug eine Privat fahrt.
              Was sagste dazu? Das Thema kommt mir gerade recht weil ich mir das sowieso zurecht machen muss,um mich Gesetzestreu zu ruesten

              Kommentar


              • #52
                Zitat von Tiroler Beitrag anzeigen
                wenn ich nach Oesterreich uebersiedle leihe ich mir einen ganzen Sattelzug von einer Firma fuer die ich ab und zu fahre und mache mit einem zum Gewerblichem Gueter Verkehr zugelassenen LKW Zug eine Privat fahrt.
                Was sagste dazu? Das Thema kommt mir gerade recht weil ich mir das sowieso zurecht machen muss,um mich Gesetzestreu zu ruesten
                Es gibt mit einer gewerblich zugelassenen Zugmaschine keine "Privatfahrten". Du kannst es drehen und sehen wie Du willst. Der LKW den Du beschreibst wird gewerblich genutzt. Das heisst das Du damit keine Private Tour fahren kannst. Die Konsequenz ist: Fahrerkarte stecken.

                Kommentar


                • #53
                  Herr Ösi

                  Meine SZM wiegt 7,9to...weiß ja nicht mit welchen Bonsaikisten du rumfährst.

                  Gewerbliche Fahrzeuge darf man natürlich mit Genehmigung des Arbeitgebers auch privat nutzen. Gesetzlich (in DE)vorgeschrieben ist dann, dass monatlich 1% des Neuwertes vom Bruttolistenpreis dafür von deinem AG vom Lohn abgezogen werden muss.

                  Lass mal rechnen:

                  Eine vernünftige SZM kostet ohne Mehrwertsteuer netto ungefähr 85 Mille, da sind dann aber schon über 30% Rabatt berücksichtigt...noch Fragen?

                  Kommentar


                  • #54
                    Zitat von Tiroler Beitrag anzeigen
                    wenn ich nach Oesterreich uebersiedle leihe ich mir einen ganzen Sattelzug von einer Firma fuer die ich ab und zu fahre und mache mit einem zum Gewerblichem Gueter Verkehr zugelassenen LKW Zug eine Privat fahrt.
                    Was sagste dazu? Das Thema kommt mir gerade recht weil ich mir das sowieso zurecht machen muss,um mich Gesetzestreu zu ruesten
                    Nein, du nutzt den Zug für einen privaten Zweck, das ist ein Unterschied! Der Gesetzgeber läst keine Privatfahrt mit einem Kfz zur Güterbeförderung mit mehr als 7,5t zGM mehr zu! Das hat nichts damit zu tun, dass du dieses Gerät nicht zu einem privaten Zweck nutzen darfst! Bei einer Privatfahrt mit einem Kfz zur Güterbeförderung mit einer zGM von weniger als 7,5t unterliegst du (z.B.) nicht der VO (EG) 561/2006... bei mehr als 7,5t auf jeden Fall.

                    d.h.:

                    private Fahrt mit einem 7,5t LKw zählt nicht zur Lenkzeit
                    private Fahrt mit einem 7,51t LKw zählt voll in deine Lenkzeit - trotz privatem Zweck...!

                    Der Gesetzgeber sieht keinen Sinn in einer Privatfahrt mit einem schweren LKw...
                    MfG Der Tommy...
                    ___________________________________________

                    LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                    Kommentar


                    • #55
                      Tommy, ich gebe dir Recht, aber:

                      Gesetzt der Fall, ich bin selbstfahrender TU ohne ein Privatfahrzeug und will am WE auch mal was kaufen fahren.

                      Wäre mal eine Auseinandersetzung vor Gericht wert. Diesen Fall wird es aber kaum geben, bzw. müsste ich dafür ein paar Autos/Motorräder abmelden.

                      Kommentar


                      • #56
                        Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                        Tommy, ich gebe dir Recht, aber:
                        Danke... jetzt kommt's...

                        Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                        Gesetzt der Fall, ich bin selbstfahrender TU ohne ein Privatfahrzeug und will am WE auch mal was kaufen fahren.
                        Dann kalkuliere am Besten deine Touren so, dass du dir dafür ne Taxe rufen kannst... (glaube mir... das wird billiger...)

                        Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                        Wäre mal eine Auseinandersetzung vor Gericht wert. Diesen Fall wird es aber kaum geben, bzw. müsste ich dafür ein paar Autos/Motorräder abmelden.
                        Ich denke, das geht nach hinten los... aber wegen mir... gerne... probiere es und berichte ausführlich...!
                        MfG Der Tommy...
                        ___________________________________________

                        LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                        Kommentar


                        • #57
                          Ja Tommy,

                          wie schon geschrieben, es betrifft mich nicht, da ich ein paar alte Alfas privat laufen habe.

                          Ich bin mit einem Rechtsanwalt befreundet und wir hatten vor kurzem zufälligerweise dieses Thema bei einem Glas Bier. Er konnte mir keinen Präzedenzfall nennen und wäre selbst gespannt.

                          In dem beschriebenen Fall gibt es keine eindeutige gesetzliche Regellungen, denn es kann nicht jeden Sonderfall berücksichtigen. Dann kommt es auf die Rechtsprechung an und selbst diese ist über Berufung jederzeit anfechtbar.

                          Wir müssen darüber aber nicht endlos diskutieren, denn es betrifft weder mich und wahrscheinlich keinen von euch, habe es einfach mal so in den "Raum" geworfen.

                          Besten Gruß vom Sky

                          Kommentar


                          • #58
                            Hallo Sky,
                            ich bin Mitglied einer Kraftfahrervereinigung. Wir haben eine Nachfrage an das tschechische Verkehrsministerium bezüglich Privatfahrten gestellt. Die wußten nicht, was damit, dann haben wir es an die Europäische Komision gestellt. Und haben eine interessante Antwort bekommen, die ich aber noch mit einigen Fachleuten konsultieren möchte, befor ich es veröffentliche.
                            Wenn wir immer ohne widersprechen allen Gesetzen vertrauen würden, hätten wir heutzutage eine Menge mittelalterliche Gesetze, an die wir uns halten müssten!!

                            Kommentar


                            • #59
                              Dann bin ich mal gespannt!

                              Kommentar


                              • #60
                                Ich auch

                                Kommentar

                                Werde jetzt Mitglied in der BO Community

                                Einklappen

                                Online-Benutzer

                                Einklappen

                                143238 Benutzer sind jetzt online. Registrierte Benutzer: 16, Gäste: 143222.

                                Mit 255.846 Benutzern waren am 26.04.2024 um 19:58 die meisten Benutzer gleichzeitig online.

                                Ads Widget

                                Einklappen
                                Lädt...
                                X