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  • #61
    Zitat von dathoschy Beitrag anzeigen
    Ähm... im §622 GBG Abs. 4 ist eindeutig nur von einem Tarifvertrag die Rede. Nicht Arbeitsvertrag.

    Hier guckst du:



    Und das der AG zu spät gekündigt hat, nun pech für den AG :)
    Du hast recht. Das steht da tatsächlich nicht. Aber im Absatz 3 steht folgendes:

    (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

    Es ergibt sich aus dem Rechtsverständnis eines Schutzgesetzes, welches ja nur die Mindestbedingungen festlegt, dass bessere Bestimmungen auch rechtsgültig sind, wenn sie vereinbart wurden.

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    • #62
      Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
      Du hast recht. Das steht da tatsächlich nicht. Aber im Absatz 3 steht folgendes:

      (3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

      Es ergibt sich aus dem Rechtsverständnis eines Schutzgesetzes, welches ja nur die Mindestbedingungen festlegt, dass bessere Bestimmungen auch rechtsgültig sind, wenn sie vereinbart wurden.
      Jepp das ist richtig.
      Was heißt hier Leben? Ich mache das nur weil es mein Job ist Mensch zu sein. Und diese kurze Zeitspanne ist bedeutungslos.

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      • #63
        Upate:
        Ich hatte heute meinen Termin beim Anwalt.
        Wir klagen gegen Nichteinhaltung der Kündigungsfrist(der AG darf laut Arbeitsvertrag 14 Tage zum Monatsende kündigen) und nicht wie bei mir zum 3.11.2010
        Wir klagen auf Zahlung des Lohns bis zum 30.11.2010(solange muss der AG weiter Lohn zahlen)
        Wir klagen generell auf Zahlung des bis jetzt ausstehenden Lohn(Ich habe bis heute noch keinen Cent von der Firma erhalten).
        Wir klagen auf Bezahlung der knapp 87 Überstunden.
        Und in allen Punkten sieht es sehr erfolgsversprechend aus!

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        • #64
          Moin.
          Desweiteren können die Zinsen für die Zeit der offenstehenden Gelder eingefordert werden. Zu banküblichen Zinsen in Form eines Überziehungskredites. Sind zwar nur ein paar €, aber trotzdem.
          Außerdem steht der AG in der Pflicht, Dir ein dir wohlwollendes Arbeitszeugnis auszustellen. Lass es von deinem Rechtsanwalt vorschreiben.
          Zitat von Robert Lyndt:
          "Es ist leichter eine Lüge zu glauben, die man schon hundert mal gehört hat, als die Wahrheit, die man noch nie gehört hat."

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          • #65
            Stimmt,das Arbeitszeugnis wollte ich noch erwähnen.
            Das wird natürlich auch verlangt.
            Wir holen alles raus,was möglich ist.
            Ich bin normalerweise nicht so penibel,aber wer so mit mir umgeht,der kriegt es 2 und 3-fach zurück.

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            • #66
              In 2 Wochen ist Gerichtstermin!

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              • #67
                Der Termin wurde verschoben auf nächste Woche,da der Beklagte angeblich einen Verkehrsunfall hatte.
                Wer`s glaubt. Alles nur Hinhaltetaktik[smilie=real mad.gi:

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