Ein 20-jähriger Inder ist heute Früh im Polizeianhaltezentrum Wien-Hernals gestorben. Der Mann saß seit 4. August dort in Schubhaft und befand sich seit 7. August im Hungerstreik. Der Mann ist täglich amtsärztlich kontrolliert worden. Erst am Sonntag ist vom Arzt seine Haftfähigkeit festgestellt worden. Der Aufsichtsbeamte hat kurz nach sechs Uhr früh beim Wecken keine Auffälligkeiten festgestellt. Doch knapp zwei Stunden später war der 20-Jährige tot. Mithäftlinge hatten noch Alarm geschlagen, nachdem der Inder zusammengebrochen war. Der Amtsarzt sowie ein Notarzt konnten den Mann nicht mehr retten. Nun soll eine Obduktion in den kommenden Tagen die Todesursache klären.
Derzeit sei aber kein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Tod und dem Hungerstreik ersichtlich. Es gebe eine lückenlose Aufzeichnung der täglichen medizinischen Untersuchungen, die keine Auffälligkeiten zeigten.
Bei den letzten beiden Arztvorführungen habe der Inder jedoch bestimmte Untersuchungen verweigert. Seinen Allgemeinzustand, Puls, Blutdruck, Körpertemperatur sowie Gewicht habe er allerdings auch da kontrollieren lassen. Der Hungerstreik sei an sich komplikationsfrei verlaufen. Es sei zwischenzeitlich auch eine Nahrungsaufnahme feststellbar gewesen. Nach einer Gewichtsreduktion über mehrere Wochen habe der Schubhäftling einige Tage lang insgesamt sogar drei Kilogramm zugenommen.
Der 20-jährige Inder war Dezember 2006 illegal eingereist und habe einen Asylantrag gestellt. Dieser wurde heuer vom Asylgerichtshof negativ beschieden und die Abschiebung angeordnet. Der Inder tauchte unter und wurde am 3. August festgenommen.
Von Jänner bis Ende August 2009 sind 1223 Schubhäftlinge in Österreich in Hungerstreik getreten. Das sind nach Angaben des Innenministeriums rund 31 Prozent aller Schubhäftlinge.
Eine Zwangsernährung ist in Österreich nicht erlaubt. Schubhäftlinge wissen, dass sie nach einem gewissen Gewichtsverlust entlassen werden.
Um das ultimative Ziel vieler Schubhäftlinge, die Haftunfähigkeit, zu erreichen, ist der Hungerstreik aber nur ein Mittel, das in etwa jeder dritte Inhaftierte anwendet. So verschlucken die einen Batterien, um medizinische Eingriffe zu erzwingen, andere verstümmeln sich selbst. Erst kürzlich fügte sich ein PAZ-Insasse mit einem Messer derart viele und tiefe Schnitte am und im Bauch zu, dass er mehrere Tage stationär im AKH bleiben musste. Schließlich verschwand er von der Bildfläche.
Ich verstehe nicht, warum es mehr als drei Jahre dauert, um den Asylantrag entgültig abzulehen und dann noch einmal eine Ewigkeit, bis sie dann schließlich wirklich abgeschoben werden. Endweder können sie in Österreich bleiben oder nicht. So eine Entscheidung ist doch schnell getroffen, oder?
Was meint ihr dazu?
Derzeit sei aber kein ursächlicher Zusammenhang zwischen dem Tod und dem Hungerstreik ersichtlich. Es gebe eine lückenlose Aufzeichnung der täglichen medizinischen Untersuchungen, die keine Auffälligkeiten zeigten.
Bei den letzten beiden Arztvorführungen habe der Inder jedoch bestimmte Untersuchungen verweigert. Seinen Allgemeinzustand, Puls, Blutdruck, Körpertemperatur sowie Gewicht habe er allerdings auch da kontrollieren lassen. Der Hungerstreik sei an sich komplikationsfrei verlaufen. Es sei zwischenzeitlich auch eine Nahrungsaufnahme feststellbar gewesen. Nach einer Gewichtsreduktion über mehrere Wochen habe der Schubhäftling einige Tage lang insgesamt sogar drei Kilogramm zugenommen.
Der 20-jährige Inder war Dezember 2006 illegal eingereist und habe einen Asylantrag gestellt. Dieser wurde heuer vom Asylgerichtshof negativ beschieden und die Abschiebung angeordnet. Der Inder tauchte unter und wurde am 3. August festgenommen.
Von Jänner bis Ende August 2009 sind 1223 Schubhäftlinge in Österreich in Hungerstreik getreten. Das sind nach Angaben des Innenministeriums rund 31 Prozent aller Schubhäftlinge.
Eine Zwangsernährung ist in Österreich nicht erlaubt. Schubhäftlinge wissen, dass sie nach einem gewissen Gewichtsverlust entlassen werden.
Um das ultimative Ziel vieler Schubhäftlinge, die Haftunfähigkeit, zu erreichen, ist der Hungerstreik aber nur ein Mittel, das in etwa jeder dritte Inhaftierte anwendet. So verschlucken die einen Batterien, um medizinische Eingriffe zu erzwingen, andere verstümmeln sich selbst. Erst kürzlich fügte sich ein PAZ-Insasse mit einem Messer derart viele und tiefe Schnitte am und im Bauch zu, dass er mehrere Tage stationär im AKH bleiben musste. Schließlich verschwand er von der Bildfläche.
Ich verstehe nicht, warum es mehr als drei Jahre dauert, um den Asylantrag entgültig abzulehen und dann noch einmal eine Ewigkeit, bis sie dann schließlich wirklich abgeschoben werden. Endweder können sie in Österreich bleiben oder nicht. So eine Entscheidung ist doch schnell getroffen, oder?
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