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Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigenEs ist zwar off topic, aber egal. Die Berufsgenossenschaft macht schon einiges, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Sie ist sehr aktiv in der Prävention. Der Arbeitnehmer selber merkt es nur nicht so intensiv, weil sich meist alles hinter den Kulissen abspielt.
ber was sagen wollte war auch nur das keine Gewerkschaft soviel pro Monat haben können will wie die BG, und trotzdem kann die Gewerkschaft noch mehr tun für die tägliche Arbeit als jede BG.
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Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigenManchmal habe ich das Gefühl, wir beide haben verschiedene Gesetzestexte gelesen. Der § 21 a des Arbeitszeitgesetzes ist die logische Konsequenz aus den entsprechenden EU-Verordnungen. Die EU-Verordnung und auch das Arbeitszeitgesetz schreiben vor, dass über die 10. Stunde hinaus nichts mehr geht.
(4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis
zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16
Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.
Da viele eine 6 Tagewoche haben, ergibt das 4 x 9 + 2 x 10 = 56
Bleiben dann noch 4 Stunden für Be - und Entladen. Macht 60 Stunden.
Logisch in der zweiten Woche darf ich dann nur noch 34 Stunden Lenkzeit haben. Aber Arbeitszeit darf ich mehr haben. Also noch mal 14 Stunden drauf und wir sind bei 48 macht in der Doppelwoche eine gesamt Arbeitszeit von 108 Stunden.
Hier reicht leider nicht nur Aufklärung bei den Fahrern. Auch die Disponenten, die die Anweisung geben, müssen hier geschult werden. Denn in der Ausbildung lernen die so etwas scheinbar nicht.
Warum die Aufklärung nicht reicht? Jeder Fahrer hat schon mal den Satz gehört: Entweder du machst was ich Dir sage, oder Du fliegst. Auch wenn angedrohte Kündigungen unwirksam sind, es zieht bei vielen.
[quote]Unterschiede gibt es wohl bei den Pausenregelungen, aber das ist ja nicht das Thema hier. Wo sind da also die unterschiedlichen Arbeitszeitregelungen? Sprichst du jetzt wieder diesen öminösen § 7 Arbeitszeitgesetz an? Dann vergiß ihn schnell wieder. Er gilt nicht für uns.[/qoute]
Unterschiede? Nee nicht wirklich. Was die Pausenzeiten anbelangt sind wir sowohl an die 561 als auch an das Arbeitszeitgesetz gebunden.
Entweder ich mache meine Pause nach 4,5 gelenkten Stunden oder nach 6 Stunden. Wobei in den 6 Stunden sowohl Lenkzeit als auch Be und Entladetätigkeiten mit drin sind.
Und wo bitte steht das der §7 für uns nicht gilt? Speziel der Abs. 9 ? Wenn ich eine tägliche Schichtzeit von 12 bzw. 15 Stunden habe, dann greift §7 Abs. sehr wohl!
Warum man sich nicht gleichzeitig an die EU 561 und das Arbeitszeitgesetz halten kann, ist mir ebenfalls ein Rätsel. Lenken ist Arbeitszeit genauso wie jede Tätigkeit, die ein Kraftfahrer im Auftrage der Firma ausführt. In der Summe der Tätigkeiten, inklusive Lenkzeit, darf man 10 Stunden nicht überschreiten. Wo also liegt das Problem?
Artikel 6 der 561 besagt, das die tägliche Lenkzeit 9 Stunden nicht überschreiten darf. Die tägliche Lenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.
Klar, es gibt auch noch die Richtlinie 2002/15/EG wo auch wiederum von 48 Stunden die Rede ist. Aber auch von den schon genannten 60 Stunden. Und letzteres ist komischerweise nur beim einteilenden Personal bekannt. Aussagen wie: Was ist? du darfst doch 60 Stunden haben! sind an der Tagesordnung.
Das mit den 48 Stunden, ist entweder nicht bekannt oder es wird wissentlich verschwiegen. Und daher ist es auch hier erforderlich, das der Gesetzgeber die Leute in der Disposition ebenfalls zu einer Schulung zwingt, die ebenfalls regelmäßig wiederholt werden muss.
Wie die Realität aussieht, wissen wir alle hier. Und was lernen wir daraus? Sollen wir jetzt resignieren und uns in unser Schicksal ergeben? Oder sollen wir jetzt nicht besser hingehen und den Fahrern sagen, welche Rechte sie haben!
Dieses Forum eignet sich hervorragend dazu, allen Fahrern im Lande Mut zu machen und Optimismus zu versprühen. Hier können sie nachlesen, was sie tun sollen, wenn mal nicht alles so läuft, wie es sein sollte. Und was passiert? Ein aktiver Gewerkschafter stellt sich hier hin und schildert die Realität in einer Art und Weise, die demotivierend ist. Vom Kontext her lauten seine Beiträge alle gleich, nämlich besser ducken als kämpfen, weil die Arbeitgeber uns nicht ernst nehmen.
Ich kenne Gewerkschafter anders. Sie versprühen einen Kampfgeist, der ansteckend ist. Sie stacheln die Leute an, sich zu wehren und sie zeigen auch Wege auf, wie man das macht. Du hingegen jammerst nur und stellst immer wieder die ganze Macht der Arbeitgeber zur Schau. Das finde ich schade und beschämend noch dazu.Was heißt hier Leben? Ich mache das nur weil es mein Job ist Mensch zu sein. Und diese kurze Zeitspanne ist bedeutungslos.
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Zitat von nahverkehr Beitrag anzeigenich als Fahrer kann nur folgendes sagen:
so wie ich jetzt fahre, fahre ich nur weil ich auch mal nein sage. Natürlich gibt es immer ein grosses ach und wehe wenn ich wirklich mal das böse wort "nein" benutze, doch nur so komme ich über die runden. Nach 16 Stunden einen Anruf "fahr noch eben da und da hin um das und das abzuholen", meine Antwort NEIN ich komm rein und mach feierabend. Frage der Dispo : "Soll ich etwas selber fahren ??" Meine Antwort "Ja, fahr selber, ich zumindest fahr nicht mehr"
Theater, Katastrophe, Kündigung, fristlos, Arbeitverweigerung, und vieles mehr
Mann muss also schon sehr stark sein um sich selbst zu schützen......... mit allen Konsequenzen die drohen....
Allerdings gibt es hier wiederum ein Problem bei Neuen Fahrern. Die haben Probezeit und können sich in dieser so etwas nicht erlauben. Daher muss auch hier was geändert werden. Die Probezeit ist zwar für einen Arbeitgeber in vieler Hinsicht eine tolle Sache, da er einen sofort ohne Angaben von gründen rausschmeißen kann. Für den Arbeitnehmer zwar auch, da er ebenfalls ohne Gründe Kündigen kann. Aber muckt er auf, fliegt er meistens. Und deswegen muss hier seitens der Arbeitgeber ein Riegel vorgeschoben werden. Gerade weil da das Kündigungsschutzgesetz nicht greift.Was heißt hier Leben? Ich mache das nur weil es mein Job ist Mensch zu sein. Und diese kurze Zeitspanne ist bedeutungslos.
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Zitat von dathoschy Beitrag anzeigenEben nur so kann es gehen. Wenn einer damit anfängt, ziehen andere mit.
Allerdings gibt es hier wiederum ein Problem bei Neuen Fahrern. Die haben Probezeit und können sich in dieser so etwas nicht erlauben. Daher muss auch hier was geändert werden. Die Probezeit ist zwar für einen Arbeitgeber in vieler Hinsicht eine tolle Sache, da er einen sofort ohne Angaben von gründen rausschmeißen kann. Für den Arbeitnehmer zwar auch, da er ebenfalls ohne Gründe Kündigen kann. Aber muckt er auf, fliegt er meistens. Und deswegen muss hier seitens der Arbeitgeber ein Riegel vorgeschoben werden. Gerade weil da das Kündigungsschutzgesetz nicht greift.
Wenn es alle so machen würden gäbe es gar kein Problem mit Kündigung, auch nicht in der Probezeit. Das Problem ist das die Arbeitgeber immer noch unmengen an Arbeitnehmern finden die all das und noch mehr mitmachen ohne aufzumucken.
Mehr (viel mehr) Fahrer die diese menschenunwürdigen Arbeitszeiten und Bedingungen nicht mitmachen und uns allen wäre geholfen. Natürlich bräuchte es mehr Fahrer um das gleiche zu transportieren, und natürlich wäre dies teurer als bisher ABER das teuerste bisher am Transport sind die Maut und der Diesel. Auf 100KM (sagen wir 1,5 Stunden) in etwa 40 Euro Diesel zzgl. 20 Euro Maut sind schon round abound 60 Euro pro 100 KM (1,5 Stunden) ohne die ganzen restlichen Fahrzeugkosten wie versicherung, Reparaturen, Rücklagen für Anschaffung bzw. Leasingrate, usw usw.
Und da ist der Fahrer mit seinen lächerlichen 10 Euro die Stunde genau der der die Spedition in den Ruin fährt wenn ein 2 Fahrer gebraucht wird weil der Fahrer auch mal Feierabend haben will ??????????? Leute leute, das können die denen erzählen die in Bulgarien in ner Höhle gewohnt haben und eine Toilette als Ding aus der Zukunft und eine Heizung als Wunder der Technik betrachten.
Aber genau davon gibt es wohl genug, denn sonst würde keine Spedition das alles mit uns machen
Die Frage ist nur ob wir das mit uns machen lassen ........... ?
Gruss
Nahverkehr
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Zitat von dathoschy Beitrag anzeigenGut dann les dir diesen Paragraphen mal genau durch:
Laut 561 darf ich zwischen 2 Wöchentlichen Ruhezeiten meine Lenkzeit 2x auf 10 Stunden verlängern
Da viele eine 6 Tagewoche haben, ergibt das 4 x 9 + 2 x 10 = 56
Bleiben dann noch 4 Stunden für Be - und Entladen. Macht 60 Stunden.
Logisch in der zweiten Woche darf ich dann nur noch 34 Stunden Lenkzeit haben. Aber Arbeitszeit darf ich mehr haben. Also noch mal 14 Stunden drauf und wir sind bei 48 macht in der Doppelwoche eine gesamt Arbeitszeit von 108 Stunden.
Und deine theorethischen 108 Stunden in der Doppelwoche sind wohl möglich, aber nur dann, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt. Somit sind wir wieder bei den höchstmöglichen 48 Stunden.
Unterschiede? Nee nicht wirklich. Was die Pausenzeiten anbelangt sind wir sowohl an die 561 als auch an das Arbeitszeitgesetz gebunden.
Entweder ich mache meine Pause nach 4,5 gelenkten Stunden oder nach 6 Stunden. Wobei in den 6 Stunden sowohl Lenkzeit als auch Be und Entladetätigkeiten mit drin sind.
Ein weiterer Unterschied ist die Bezeichnung. Die Pause wird hier nicht als Pause bezeichnet sondern als Lenkzeitunterbrechung. Die Lenkzeitunterbrechung ist der Pause nach dem Arbeitszeitgesetz nur gleichgestellt. Diese Unterscheidung ist wichtig in Bezug zum Zweifahrermodus.
Und wo bitte steht das der §7 für uns nicht gilt? Speziel der Abs. 9 ? Wenn ich eine tägliche Schichtzeit von 12 bzw. 15 Stunden habe, dann greift §7 Abs. sehr wohl!
Das, was du Schichtzeit nennst, hat mit Arbeitszeit nichts zu tun. Sie ist zwar drinnen enthalten, aber sie besteht nicht ausschließlich daraus. Da können Pausen oder Bereitschaften enthalten sein, die nicht zur Arbeitszeit zählen. Du wirfst also Schichtzeit und Arbeitszeit völlig durcheinander und interpretierst das in diesen § 7.
Es wäre auch völlig bekloppt, einerseits im § 7 eine Arbeitszeit über 12 Stunden zu erlauben und andererseits im § 21 a eine Höchstarbeitszeit von 10 Stunden zu definieren.
Dann kommt noch hinzu, dass der § 7 Ziffer 9 gegen EU-Recht verstoßen würde. Bei einer Arbeitszeit von 12 Stunden und mehr ist es nicht mehr möglich, die geforderten 11 Stunden innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraumes zu vollenden.
Denk also noch einmal darüber nach.
Das Problem ist folgendes: §3 des Arbeitszeitgesetz besagt, das die Werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Sie kann jedoch 2 x auf 10 Stunden verlängert werden.
Das mit den 48 Stunden, ist entweder nicht bekannt oder es wird wissentlich verschwiegen. Und daher ist es auch hier erforderlich, das der Gesetzgeber die Leute in der Disposition ebenfalls zu einer Schulung zwingt, die ebenfalls regelmäßig wiederholt werden muss.
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Dazu mal eine Frage an die Experten, wohl wissend, dass es am Ende keine eindeutige gesetzeskonforme Aussage geben kann, denn ein ähnlich arbeitender Kollege hängt deswegen gerade vor Gericht...Ausgang offen.
Ich bin selbständiger TU und fahre jede Nacht selbst, da mein LKW täglich im 24-Stunden Dauereinsatz ist. Neben einem festen Fahrer habe ich noch eine Aushilfe, sodass die Kiste immer laufen kann.
Die Frage ist: Gilt für mich als Unternehmer auch das Arbeitszeitgesetz?
PS: L & R muss ich natürlich einhalten, keine Frage.
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Zitat von nahverkehr Beitrag anzeigenWenn es alle so machen würden gäbe es gar kein Problem mit Kündigung, auch nicht in der Probezeit. Das Problem ist das die Arbeitgeber immer noch unmengen an Arbeitnehmern finden die all das und noch mehr mitmachen ohne aufzumucken.
Diese Fahrer dazu zu bewegen sich endlich mal nen Ruck zu geben, ist verdammt schwer.
Ich habe es selber bei uns auf einer Betriebsversammlung erlebt. Die Fahrer haben alle eine kleine Mappe mit verschiedenen Verordnungen und Gesetzen bekommen (561, Fahrpersonalverordnung, Arbeitszeitgesetz etc.)
Der Großteil der Anwesenden Fahrer scheinen dies Mißverstanden zu haben und haben den Betriebsratsvorsitzenden dafür lang gemacht, das er Ihnen diese ganzen Unterlagen gegeben hat. Hintergrund war eigentlich nur der, das die Arbeitnehmer Ihre Rechte kennen sollten, damit die Dispo nicht wieder irgendwelche krummen Sachen abziehen kann, wie z.b. Vorschreiben wann und wie lange man Pause zu machen hat.
Mehr (viel mehr) Fahrer die diese menschenunwürdigen Arbeitszeiten und Bedingungen nicht mitmachen und uns allen wäre geholfen. Natürlich bräuchte es mehr Fahrer um das gleiche zu transportieren, und natürlich wäre dies teurer als bisher ABER das teuerste bisher am Transport sind die Maut und der Diesel. Auf 100KM (sagen wir 1,5 Stunden) in etwa 40 Euro Diesel zzgl. 20 Euro Maut sind schon round abound 60 Euro pro 100 KM (1,5 Stunden) ohne die ganzen restlichen Fahrzeugkosten wie versicherung, Reparaturen, Rücklagen für Anschaffung bzw. Leasingrate, usw usw.
Und da ist der Fahrer mit seinen lächerlichen 10 Euro die Stunde genau der der die Spedition in den Ruin fährt wenn ein 2 Fahrer gebraucht wird weil der Fahrer auch mal Feierabend haben will ??????????? Leute leute, das können die denen erzählen die in Bulgarien in ner Höhle gewohnt haben und eine Toilette als Ding aus der Zukunft und eine Heizung als Wunder der Technik betrachten.
Aber genau davon gibt es wohl genug, denn sonst würde keine Spedition das alles mit uns machen
Die Frage ist nur ob wir das mit uns machen lassen ........... ?
Wie gesagt, es ist schwer diese Leute vom Gegenteil zu überzeugen, aber machbar.Was heißt hier Leben? Ich mache das nur weil es mein Job ist Mensch zu sein. Und diese kurze Zeitspanne ist bedeutungslos.
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Zitat von alterelch Beitrag anzeigenJa, da du LKW fährst.
ich habe mir das Arbeitszeitgesetz eben reingezogen. Da ist ausdrücklich nur von AN die Rede.
Ich fahre zwar LKW, bin aber trotzdem ausschließlich (selbstfahrender) AG.
Wo steht, dass dieses Gesetz für mich Gültigkeit hat?
Fragenden Gruß vom Sky
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Zitat von Skydiver Beitrag anzeigenTja,
ich habe mir das Arbeitszeitgesetz eben reingezogen. Da ist ausdrücklich nur von AN die Rede.
Ich fahre zwar LKW, bin aber trotzdem ausschließlich (selbstfahrender) AG.
Wo steht, dass dieses Gesetz für mich Gültigkeit hat?
Fragenden Gruß vom Sky
Die EU hat zwar versucht, die Selbstständigen mit einzubeziehen, ist aber gescheitert.
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Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigenDas Arbeitszeitgesetz ist ein Arbeitnehmer-Schutzgesetz. Folglich gilt es für dich nicht, weil du kein Arbeitnehmer bis.
Die EU hat zwar versucht, die Selbstständigen mit einzubeziehen, ist aber gescheitert.
Dies kann man u.a. hier in PDF Form nachlesenWas heißt hier Leben? Ich mache das nur weil es mein Job ist Mensch zu sein. Und diese kurze Zeitspanne ist bedeutungslos.
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Vielen Dank für den Link
Ich lese es nach wie vor so, dass ich nicht unter das Arbeitszeitgesetz falle. Die EU-Vorschläge konnten sich bis jetzt nicht in nationales Recht durchsetzen.
Genau das meinte ich, also sind für mich nur die L+R maßgebend.
Deswegen fahre ich trotzdem nicht nach 48 Stunden ohne Schlaf, wird nur bei einer Kontrolle interessant.
Besten Gruß vom Sky
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