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  • Zitat von nahverkehr Beitrag anzeigen
    (soviel wie für die BG könnte es gar nicht sein und die tun nix für meine Gesundheit solange ich keinen Unfall habe.....

    Gruss

    Nahverkehr
    Es ist zwar off topic, aber egal. Die Berufsgenossenschaft macht schon einiges, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Sie ist sehr aktiv in der Prävention. Der Arbeitnehmer selber merkt es nur nicht so intensiv, weil sich meist alles hinter den Kulissen abspielt.

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    • Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
      Es ist zwar off topic, aber egal. Die Berufsgenossenschaft macht schon einiges, um die Gesundheit der Arbeitnehmer zu schützen. Sie ist sehr aktiv in der Prävention. Der Arbeitnehmer selber merkt es nur nicht so intensiv, weil sich meist alles hinter den Kulissen abspielt.
      Ja sicher ich weiss,

      ber was sagen wollte war auch nur das keine Gewerkschaft soviel pro Monat haben können will wie die BG, und trotzdem kann die Gewerkschaft noch mehr tun für die tägliche Arbeit als jede BG.

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      • Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
        Manchmal habe ich das Gefühl, wir beide haben verschiedene Gesetzestexte gelesen. Der § 21 a des Arbeitszeitgesetzes ist die logische Konsequenz aus den entsprechenden EU-Verordnungen. Die EU-Verordnung und auch das Arbeitszeitgesetz schreiben vor, dass über die 10. Stunde hinaus nichts mehr geht.
        Gut dann les dir diesen Paragraphen mal genau durch:

        (4) Die Arbeitszeit darf 48 Stunden wöchentlich nicht überschreiten. Sie kann auf bis
        zu 60 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb von vier Kalendermonaten oder 16
        Wochen im Durchschnitt 48 Stunden wöchentlich nicht überschritten werden.
        Laut 561 darf ich zwischen 2 Wöchentlichen Ruhezeiten meine Lenkzeit 2x auf 10 Stunden verlängern

        Da viele eine 6 Tagewoche haben, ergibt das 4 x 9 + 2 x 10 = 56
        Bleiben dann noch 4 Stunden für Be - und Entladen. Macht 60 Stunden.

        Logisch in der zweiten Woche darf ich dann nur noch 34 Stunden Lenkzeit haben. Aber Arbeitszeit darf ich mehr haben. Also noch mal 14 Stunden drauf und wir sind bei 48 macht in der Doppelwoche eine gesamt Arbeitszeit von 108 Stunden.

        Hier reicht leider nicht nur Aufklärung bei den Fahrern. Auch die Disponenten, die die Anweisung geben, müssen hier geschult werden. Denn in der Ausbildung lernen die so etwas scheinbar nicht.

        Warum die Aufklärung nicht reicht? Jeder Fahrer hat schon mal den Satz gehört: Entweder du machst was ich Dir sage, oder Du fliegst. Auch wenn angedrohte Kündigungen unwirksam sind, es zieht bei vielen.

        [quote]Unterschiede gibt es wohl bei den Pausenregelungen, aber das ist ja nicht das Thema hier. Wo sind da also die unterschiedlichen Arbeitszeitregelungen? Sprichst du jetzt wieder diesen öminösen § 7 Arbeitszeitgesetz an? Dann vergiß ihn schnell wieder. Er gilt nicht für uns.[/qoute]

        Unterschiede? Nee nicht wirklich. Was die Pausenzeiten anbelangt sind wir sowohl an die 561 als auch an das Arbeitszeitgesetz gebunden.
        Entweder ich mache meine Pause nach 4,5 gelenkten Stunden oder nach 6 Stunden. Wobei in den 6 Stunden sowohl Lenkzeit als auch Be und Entladetätigkeiten mit drin sind.

        Und wo bitte steht das der §7 für uns nicht gilt? Speziel der Abs. 9 ? Wenn ich eine tägliche Schichtzeit von 12 bzw. 15 Stunden habe, dann greift §7 Abs. sehr wohl!

        Warum man sich nicht gleichzeitig an die EU 561 und das Arbeitszeitgesetz halten kann, ist mir ebenfalls ein Rätsel. Lenken ist Arbeitszeit genauso wie jede Tätigkeit, die ein Kraftfahrer im Auftrage der Firma ausführt. In der Summe der Tätigkeiten, inklusive Lenkzeit, darf man 10 Stunden nicht überschreiten. Wo also liegt das Problem?
        Das Problem ist folgendes: §3 des Arbeitszeitgesetz besagt, das die Werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Sie kann jedoch 2 x auf 10 Stunden verlängert werden.

        Artikel 6 der 561 besagt, das die tägliche Lenkzeit 9 Stunden nicht überschreiten darf. Die tägliche Lenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf höchstens 10 Stunden verlängert werden.

        Klar, es gibt auch noch die Richtlinie 2002/15/EG wo auch wiederum von 48 Stunden die Rede ist. Aber auch von den schon genannten 60 Stunden. Und letzteres ist komischerweise nur beim einteilenden Personal bekannt. Aussagen wie: Was ist? du darfst doch 60 Stunden haben! sind an der Tagesordnung.

        Das mit den 48 Stunden, ist entweder nicht bekannt oder es wird wissentlich verschwiegen. Und daher ist es auch hier erforderlich, das der Gesetzgeber die Leute in der Disposition ebenfalls zu einer Schulung zwingt, die ebenfalls regelmäßig wiederholt werden muss.


        Wie die Realität aussieht, wissen wir alle hier. Und was lernen wir daraus? Sollen wir jetzt resignieren und uns in unser Schicksal ergeben? Oder sollen wir jetzt nicht besser hingehen und den Fahrern sagen, welche Rechte sie haben!
        Ich habe nicht gesagt das man den Fahrern nicht erklären soll welche rechte sie haben. Im Gegenteil hier ist Aufklärung eine dringliche Notwendigkeit. Und das Du weißt wie die Realität aussieht, sah bis jetzt nicht so aus. Sry, aber der Eindruck ist bei mir so entstanden da Du auf den 48 Stunden gepocht hast.

        Dieses Forum eignet sich hervorragend dazu, allen Fahrern im Lande Mut zu machen und Optimismus zu versprühen. Hier können sie nachlesen, was sie tun sollen, wenn mal nicht alles so läuft, wie es sein sollte. Und was passiert? Ein aktiver Gewerkschafter stellt sich hier hin und schildert die Realität in einer Art und Weise, die demotivierend ist. Vom Kontext her lauten seine Beiträge alle gleich, nämlich besser ducken als kämpfen, weil die Arbeitgeber uns nicht ernst nehmen.
        Wenn Du, wie ich bereits gesagt habe, auf Arbeitszeiten pochst die in vielen Speditionen leider fern der Realität sind und ich darauf hin dann mal schreibe wie es in anderen Speditionen nun mal leider aussieht, meine ich nicht damit, das man nichts tun soll. Im Gegenteil, man soll sich gegen diese Art der Ausbeutung wehren.

        Ich kenne Gewerkschafter anders. Sie versprühen einen Kampfgeist, der ansteckend ist. Sie stacheln die Leute an, sich zu wehren und sie zeigen auch Wege auf, wie man das macht. Du hingegen jammerst nur und stellst immer wieder die ganze Macht der Arbeitgeber zur Schau. Das finde ich schade und beschämend noch dazu.
        Ich finde ganz andere Sachen beschämend, aber das tut hier nichts zur Sache. Ich finde es nur eine Unverschämtheit, wie mir etwas in den Mund gelegt wird, nur weil ich beschreibe, wie es da draußen aussieht.
        Was heißt hier Leben? Ich mache das nur weil es mein Job ist Mensch zu sein. Und diese kurze Zeitspanne ist bedeutungslos.

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        • Zitat von nahverkehr Beitrag anzeigen
          ich als Fahrer kann nur folgendes sagen:

          so wie ich jetzt fahre, fahre ich nur weil ich auch mal nein sage. Natürlich gibt es immer ein grosses ach und wehe wenn ich wirklich mal das böse wort "nein" benutze, doch nur so komme ich über die runden. Nach 16 Stunden einen Anruf "fahr noch eben da und da hin um das und das abzuholen", meine Antwort NEIN ich komm rein und mach feierabend. Frage der Dispo : "Soll ich etwas selber fahren ??" Meine Antwort "Ja, fahr selber, ich zumindest fahr nicht mehr"

          Theater, Katastrophe, Kündigung, fristlos, Arbeitverweigerung, und vieles mehr

          Mann muss also schon sehr stark sein um sich selbst zu schützen......... mit allen Konsequenzen die drohen....
          Eben nur so kann es gehen. Wenn einer damit anfängt, ziehen andere mit.

          Allerdings gibt es hier wiederum ein Problem bei Neuen Fahrern. Die haben Probezeit und können sich in dieser so etwas nicht erlauben. Daher muss auch hier was geändert werden. Die Probezeit ist zwar für einen Arbeitgeber in vieler Hinsicht eine tolle Sache, da er einen sofort ohne Angaben von gründen rausschmeißen kann. Für den Arbeitnehmer zwar auch, da er ebenfalls ohne Gründe Kündigen kann. Aber muckt er auf, fliegt er meistens. Und deswegen muss hier seitens der Arbeitgeber ein Riegel vorgeschoben werden. Gerade weil da das Kündigungsschutzgesetz nicht greift.
          Was heißt hier Leben? Ich mache das nur weil es mein Job ist Mensch zu sein. Und diese kurze Zeitspanne ist bedeutungslos.

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          • Zitat von dathoschy Beitrag anzeigen
            Eben nur so kann es gehen. Wenn einer damit anfängt, ziehen andere mit.

            Allerdings gibt es hier wiederum ein Problem bei Neuen Fahrern. Die haben Probezeit und können sich in dieser so etwas nicht erlauben. Daher muss auch hier was geändert werden. Die Probezeit ist zwar für einen Arbeitgeber in vieler Hinsicht eine tolle Sache, da er einen sofort ohne Angaben von gründen rausschmeißen kann. Für den Arbeitnehmer zwar auch, da er ebenfalls ohne Gründe Kündigen kann. Aber muckt er auf, fliegt er meistens. Und deswegen muss hier seitens der Arbeitgeber ein Riegel vorgeschoben werden. Gerade weil da das Kündigungsschutzgesetz nicht greift.

            Wenn es alle so machen würden gäbe es gar kein Problem mit Kündigung, auch nicht in der Probezeit. Das Problem ist das die Arbeitgeber immer noch unmengen an Arbeitnehmern finden die all das und noch mehr mitmachen ohne aufzumucken.

            Mehr (viel mehr) Fahrer die diese menschenunwürdigen Arbeitszeiten und Bedingungen nicht mitmachen und uns allen wäre geholfen. Natürlich bräuchte es mehr Fahrer um das gleiche zu transportieren, und natürlich wäre dies teurer als bisher ABER das teuerste bisher am Transport sind die Maut und der Diesel. Auf 100KM (sagen wir 1,5 Stunden) in etwa 40 Euro Diesel zzgl. 20 Euro Maut sind schon round abound 60 Euro pro 100 KM (1,5 Stunden) ohne die ganzen restlichen Fahrzeugkosten wie versicherung, Reparaturen, Rücklagen für Anschaffung bzw. Leasingrate, usw usw.

            Und da ist der Fahrer mit seinen lächerlichen 10 Euro die Stunde genau der der die Spedition in den Ruin fährt wenn ein 2 Fahrer gebraucht wird weil der Fahrer auch mal Feierabend haben will ??????????? Leute leute, das können die denen erzählen die in Bulgarien in ner Höhle gewohnt haben und eine Toilette als Ding aus der Zukunft und eine Heizung als Wunder der Technik betrachten.

            Aber genau davon gibt es wohl genug, denn sonst würde keine Spedition das alles mit uns machen

            Die Frage ist nur ob wir das mit uns machen lassen ........... ?

            Gruss

            Nahverkehr

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            • Zitat von dathoschy Beitrag anzeigen
              Gut dann les dir diesen Paragraphen mal genau durch:



              Laut 561 darf ich zwischen 2 Wöchentlichen Ruhezeiten meine Lenkzeit 2x auf 10 Stunden verlängern

              Da viele eine 6 Tagewoche haben, ergibt das 4 x 9 + 2 x 10 = 56
              Bleiben dann noch 4 Stunden für Be - und Entladen. Macht 60 Stunden.

              Logisch in der zweiten Woche darf ich dann nur noch 34 Stunden Lenkzeit haben. Aber Arbeitszeit darf ich mehr haben. Also noch mal 14 Stunden drauf und wir sind bei 48 macht in der Doppelwoche eine gesamt Arbeitszeit von 108 Stunden.
              Das geht gar nicht, eine 6-Tage-Woche zu haben. In der einen Woche geht das, aber spätestens in der Folgewoche nicht mehr, weil es sonst mit der Wochenruhezeit nicht mehr hinhaut.
              Und deine theorethischen 108 Stunden in der Doppelwoche sind wohl möglich, aber nur dann, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolgt. Somit sind wir wieder bei den höchstmöglichen 48 Stunden.

              Unterschiede? Nee nicht wirklich. Was die Pausenzeiten anbelangt sind wir sowohl an die 561 als auch an das Arbeitszeitgesetz gebunden.
              Entweder ich mache meine Pause nach 4,5 gelenkten Stunden oder nach 6 Stunden. Wobei in den 6 Stunden sowohl Lenkzeit als auch Be und Entladetätigkeiten mit drin sind.
              Die Unterschiede der beiden Pausenarten bestehen in der Splittung und in der Dauer. Nach 6 Stunden muss ich nach ArbZG mindestens 30 Minuten Pause einlegen. Ich kann die Pausen aber auch in 15-Minuten-Abschnitten splitten. Der Unterschied in Bezug auf die Splittung und Dauer nach den Sozialvorschriften setze ich als bekannt voraus.
              Ein weiterer Unterschied ist die Bezeichnung. Die Pause wird hier nicht als Pause bezeichnet sondern als Lenkzeitunterbrechung. Die Lenkzeitunterbrechung ist der Pause nach dem Arbeitszeitgesetz nur gleichgestellt. Diese Unterscheidung ist wichtig in Bezug zum Zweifahrermodus.


              Und wo bitte steht das der §7 für uns nicht gilt? Speziel der Abs. 9 ? Wenn ich eine tägliche Schichtzeit von 12 bzw. 15 Stunden habe, dann greift §7 Abs. sehr wohl!
              Wo ist denn die Schichtzeit definiert? Arbeitszeit, ja, die ist definiert. Aber Schichtzeit nirgendwo. Die gibt es gar nicht, weil es ein Kunstbegriff ist. Es gibt sie nicht im Arbeitszeitgesetz und auch nicht in der 561/2006.

              Das, was du Schichtzeit nennst, hat mit Arbeitszeit nichts zu tun. Sie ist zwar drinnen enthalten, aber sie besteht nicht ausschließlich daraus. Da können Pausen oder Bereitschaften enthalten sein, die nicht zur Arbeitszeit zählen. Du wirfst also Schichtzeit und Arbeitszeit völlig durcheinander und interpretierst das in diesen § 7.
              Es wäre auch völlig bekloppt, einerseits im § 7 eine Arbeitszeit über 12 Stunden zu erlauben und andererseits im § 21 a eine Höchstarbeitszeit von 10 Stunden zu definieren.
              Dann kommt noch hinzu, dass der § 7 Ziffer 9 gegen EU-Recht verstoßen würde. Bei einer Arbeitszeit von 12 Stunden und mehr ist es nicht mehr möglich, die geforderten 11 Stunden innerhalb eines 24-Stunden-Zeitraumes zu vollenden.
              Denk also noch einmal darüber nach.

              Das Problem ist folgendes: §3 des Arbeitszeitgesetz besagt, das die Werktägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Sie kann jedoch 2 x auf 10 Stunden verlängert werden.
              Der § 3 ArbZG gilt für uns ebenfalls nicht, genausowenig wie § 7. Geh doch nicht ständig fremd. Orientiere dich an dem § 21 a. Der ist für uns maßgeblich. Er ist extra für uns geschaffen worden, um das Arbeitszeitgesetz an die EU-Verordnung anzupassen.


              Das mit den 48 Stunden, ist entweder nicht bekannt oder es wird wissentlich verschwiegen. Und daher ist es auch hier erforderlich, das der Gesetzgeber die Leute in der Disposition ebenfalls zu einer Schulung zwingt, die ebenfalls regelmäßig wiederholt werden muss.
              Ich denke schon, dass ein Disponent die Gesetze kennt. Trotzdem halte ich das für eine gute Idee. Auch Disponenten und Chefs sollten regelmäßig zur Schulung. Ich kann mir zum Schluß nicht verkneifen, dir das ebenfalls nahe zu legen. Wer einen so verantwortungsvollen Posten wie du bei der Gewerkschaft hat, sollte als Mindestanforderung das Arbeitszeitgesetz interpretieren können.

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              • Stefan König, von der Gewerbeaufsicht in Kiel, hat mir mal bei einem Telefonat gesagt, das ich in der Spedition eigentlich nur maximal 8 Stunden am Tag arbeiten darf (ich arbeite in der 6 Tage Woche international). Somit würden sich ja die erlaubten 48 Stunden im Schnitt ergeben.

                Kommentar


                • Dazu mal eine Frage an die Experten, wohl wissend, dass es am Ende keine eindeutige gesetzeskonforme Aussage geben kann, denn ein ähnlich arbeitender Kollege hängt deswegen gerade vor Gericht...Ausgang offen.

                  Ich bin selbständiger TU und fahre jede Nacht selbst, da mein LKW täglich im 24-Stunden Dauereinsatz ist. Neben einem festen Fahrer habe ich noch eine Aushilfe, sodass die Kiste immer laufen kann.

                  Die Frage ist: Gilt für mich als Unternehmer auch das Arbeitszeitgesetz?

                  PS: L & R muss ich natürlich einhalten, keine Frage.

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                  • Ja, da du LKW fährst.

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                    • Zitat von nahverkehr Beitrag anzeigen
                      Wenn es alle so machen würden gäbe es gar kein Problem mit Kündigung, auch nicht in der Probezeit. Das Problem ist das die Arbeitgeber immer noch unmengen an Arbeitnehmern finden die all das und noch mehr mitmachen ohne aufzumucken.
                      Und das sind gerade die, die es entweder nicht besser wissen, weil es Ihnen egal ist, oder die die sich nicht trauen was zu sagen, da Sie angst um Ihren Job haben.
                      Diese Fahrer dazu zu bewegen sich endlich mal nen Ruck zu geben, ist verdammt schwer.

                      Ich habe es selber bei uns auf einer Betriebsversammlung erlebt. Die Fahrer haben alle eine kleine Mappe mit verschiedenen Verordnungen und Gesetzen bekommen (561, Fahrpersonalverordnung, Arbeitszeitgesetz etc.)

                      Der Großteil der Anwesenden Fahrer scheinen dies Mißverstanden zu haben und haben den Betriebsratsvorsitzenden dafür lang gemacht, das er Ihnen diese ganzen Unterlagen gegeben hat. Hintergrund war eigentlich nur der, das die Arbeitnehmer Ihre Rechte kennen sollten, damit die Dispo nicht wieder irgendwelche krummen Sachen abziehen kann, wie z.b. Vorschreiben wann und wie lange man Pause zu machen hat.

                      Mehr (viel mehr) Fahrer die diese menschenunwürdigen Arbeitszeiten und Bedingungen nicht mitmachen und uns allen wäre geholfen. Natürlich bräuchte es mehr Fahrer um das gleiche zu transportieren, und natürlich wäre dies teurer als bisher ABER das teuerste bisher am Transport sind die Maut und der Diesel. Auf 100KM (sagen wir 1,5 Stunden) in etwa 40 Euro Diesel zzgl. 20 Euro Maut sind schon round abound 60 Euro pro 100 KM (1,5 Stunden) ohne die ganzen restlichen Fahrzeugkosten wie versicherung, Reparaturen, Rücklagen für Anschaffung bzw. Leasingrate, usw usw.

                      Und da ist der Fahrer mit seinen lächerlichen 10 Euro die Stunde genau der der die Spedition in den Ruin fährt wenn ein 2 Fahrer gebraucht wird weil der Fahrer auch mal Feierabend haben will ??????????? Leute leute, das können die denen erzählen die in Bulgarien in ner Höhle gewohnt haben und eine Toilette als Ding aus der Zukunft und eine Heizung als Wunder der Technik betrachten.
                      Naja ganz so schlimm ist es in Bulgarien auch nicht. Was die Technik der Fahrzeuge anbelangt, haben die Ostblockstaaten mittlerweile gleich gezogen. Kein Wunder, wird ja auch von der EU Subventioniert.

                      Aber genau davon gibt es wohl genug, denn sonst würde keine Spedition das alles mit uns machen

                      Die Frage ist nur ob wir das mit uns machen lassen ........... ?
                      Diese Frage stellt sich eigentlich nicht. Es gibt leider noch zu viele die sich so etwas gefallen lassen. Entweder aus Ratlosigkeit oder aus Angst um den Job.

                      Wie gesagt, es ist schwer diese Leute vom Gegenteil zu überzeugen, aber machbar.
                      Was heißt hier Leben? Ich mache das nur weil es mein Job ist Mensch zu sein. Und diese kurze Zeitspanne ist bedeutungslos.

                      Kommentar


                      • Zitat von alterelch Beitrag anzeigen
                        Ja, da du LKW fährst.
                        Tja,

                        ich habe mir das Arbeitszeitgesetz eben reingezogen. Da ist ausdrücklich nur von AN die Rede.

                        Ich fahre zwar LKW, bin aber trotzdem ausschließlich (selbstfahrender) AG.

                        Wo steht, dass dieses Gesetz für mich Gültigkeit hat?

                        Fragenden Gruß vom Sky

                        Kommentar


                        • Zitat von Skydiver Beitrag anzeigen
                          Tja,

                          ich habe mir das Arbeitszeitgesetz eben reingezogen. Da ist ausdrücklich nur von AN die Rede.

                          Ich fahre zwar LKW, bin aber trotzdem ausschließlich (selbstfahrender) AG.

                          Wo steht, dass dieses Gesetz für mich Gültigkeit hat?

                          Fragenden Gruß vom Sky
                          Das Arbeitszeitgesetz ist ein Arbeitnehmer-Schutzgesetz. Folglich gilt es für dich nicht, weil du kein Arbeitnehmer bis.
                          Die EU hat zwar versucht, die Selbstständigen mit einzubeziehen, ist aber gescheitert.

                          Kommentar


                          • Nach meiner Meinung ist das ArbZG nur dem Schutz der Arbeitnehmer gewidmet... Der Selbstständige ist nicht erwähnt.
                            MfG Der Tommy...
                            ___________________________________________

                            LKW-Fahrlehrer im Ruhestand... (seit 28.03.2012)

                            Kommentar


                            • Zitat von Ramaanda Beitrag anzeigen
                              Das Arbeitszeitgesetz ist ein Arbeitnehmer-Schutzgesetz. Folglich gilt es für dich nicht, weil du kein Arbeitnehmer bis.
                              Die EU hat zwar versucht, die Selbstständigen mit einzubeziehen, ist aber gescheitert.
                              Das ist so nicht richtig. Es ging bei der EU darum, das die Selbständigen Fahrer mit unter die 561 fallen. Nicht das Arbeitszeitgesetz.

                              Dies kann man u.a. hier in PDF Form nachlesen
                              Was heißt hier Leben? Ich mache das nur weil es mein Job ist Mensch zu sein. Und diese kurze Zeitspanne ist bedeutungslos.

                              Kommentar


                              • Vielen Dank für den Link

                                Ich lese es nach wie vor so, dass ich nicht unter das Arbeitszeitgesetz falle. Die EU-Vorschläge konnten sich bis jetzt nicht in nationales Recht durchsetzen.

                                Genau das meinte ich, also sind für mich nur die L+R maßgebend.

                                Deswegen fahre ich trotzdem nicht nach 48 Stunden ohne Schlaf, wird nur bei einer Kontrolle interessant.

                                Besten Gruß vom Sky

                                Kommentar

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